Verständnisfrage
Re: Verständnisfrage
Irgendwas wurde da falsch eingetragen. Die gesamten angegeben Achslasten können und sind auch meistens höher wie die ZGM. Aber niemals anders herum. Und so wie Raidy schrieb daß nur die Last die auf die Achsen wirkt gerechnet wird stimmt nicht. Es ist immer die Achslast gemeint die auf den Boden drückt und sonst nichts.
Ich würde das unbedingt berichtigen lassen denn ein ganz schlauer von der Rennleitung könnte dadurch eine ungültige Betriebserlaubnis davon ableiten und das Fahrzeug an Ort und Stelle still legen.
COC prüfen und schauen welche Werte da vermerkt sind. Außerem sind auf dem Typenschild andere Werte als in Zulassungsteil 1 u. 2. Da könnte man auf 5 t kommen, aber was nicht unbedingt sicher ist daß 5 t möglich sind.
Grüße Hans
Ich würde das unbedingt berichtigen lassen denn ein ganz schlauer von der Rennleitung könnte dadurch eine ungültige Betriebserlaubnis davon ableiten und das Fahrzeug an Ort und Stelle still legen.
COC prüfen und schauen welche Werte da vermerkt sind. Außerem sind auf dem Typenschild andere Werte als in Zulassungsteil 1 u. 2. Da könnte man auf 5 t kommen, aber was nicht unbedingt sicher ist daß 5 t möglich sind.
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Re: Verständnisfrage
Ganz verstanden habe ich das Gewicht auch nicht.
Erstzulassung: zGG 4500 kg …. VA 2300 kg …. HA 2500 kg
Auflastung: ….zGG 4800 kg ……VA 2300 kg …. HA 2700 kg
Ich fahr dann einfach schonmal bis 5 t
Erstzulassung: zGG 4500 kg …. VA 2300 kg …. HA 2500 kg
Auflastung: ….zGG 4800 kg ……VA 2300 kg …. HA 2700 kg
Ich fahr dann einfach schonmal bis 5 t

Re: Verständnisfrage
jetzt hab ich nochmal nachgelesen. Z.G.G. ist möglicherweise Zuggesamtgewicht. nicht zuverwechseln mit der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs. Diese wird mit ZGM abgekürzt. Also bitte nochmal genau drüber schauen was dort steht.
Re: Verständnisfrage
ist aber nicht zulässig. Die zusammen gezählten Achslasten können durchaus mehr ergeben als die eingetragene ZGM.fernweh007 hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 19:06Ganz verstanden habe ich das Gewicht auch nicht.
Erstzulassung: zGG 4500 kg …. VA 2300 kg …. HA 2500 kg
Auflastung: ….zGG 4800 kg ……VA 2300 kg …. HA 2700 kg
Ich fahr dann einfach schonmal bis 5 t![]()
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Re: Verständnisfrage
Das ist mir schon klar … aber manchmal brauche ich die 200 kg und rund 4% Überladung sehe ich als ToleranzHans 7151 hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 19:10ist aber nicht zulässig. Die zusammen gezählten Achslasten können durchaus mehr ergeben als die eingetragene ZGM.fernweh007 hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 19:06Ganz verstanden habe ich das Gewicht auch nicht.
Erstzulassung: zGG 4500 kg …. VA 2300 kg …. HA 2500 kg
Auflastung: ….zGG 4800 kg ……VA 2300 kg …. HA 2700 kg
Ich fahr dann einfach schonmal bis 5 t![]()

- Sanddollar
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Re: Verständnisfrage
raidy hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 11:26Spekulation:Heribert hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 10:37Mein Wohnmobil hat ein z.G.G. von 5000kg.ü
Die Vorderachse darf 2200 kg tragen, die Hinterachse darf 2600 kg tragen. Zusammen also 4800 kg. Was besagen denn nun die 5000 kg ?]
Da Achsen und Reifen ja auch etwas wiegen, bezeichnet die Achslast wohl nur die Last, welche auf die Achsen drückt, das Gesamtgewicht aber die Summe Achlasten + Gewicht Achsen+Reifen.
Ist aber nur der Versuch eine Logik zu finden.
Das stimmt nicht ganz, Achslast ist lediglich die theo. Bezeichnung.
Es ist das gewogene Gewicht das mit beiden Reifen der betroffenen Achse auf der Waage steht
Bei uns ist übrigens das zul. Gesamtgewicht beider Achsen addiert 250kg höher als das zul Gesamtgewicht des Fahrzeugs
Wäre doch mal ne gut adressierte Frage an den ADAC oder Promobil.
Gruß Carsten
somewhere - sometime - someway
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Re: Verständnisfrage
Ich habe nicht geschrieben dass es stimmt, ich habe "Spekulation" geschrieben.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
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Re: Verständnisfrage
Ist bei mir genauso. Nur die VA 2300 kg werde ich nie erreichen können, da gar nicht genug Stauraum vorne vorhanden ist.fernweh007 hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 19:06Auflastung: ….zGG 4800 kg ……VA 2300 kg …. HA 2700 kg
Die Auflastung habe ich auch nur wegen der HA gemacht, da es dort zu knapp bemessen war.
Gruß
Paul

Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
130 kW (177 PS) Schaltgetriebe
Paul
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Re: Verständnisfrage
Warum? Keine der Angaben darf überschritten werden, wurde in der Fahrschule schon vor 40 Jahren so gelernt.Sanddollar hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 19:14
Wäre doch mal ne gut adressierte Frage an den ADAC oder Promobil.
Mobilvetta Kea I86 



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Re: Verständnisfrage
Bei mir steht als Gesamtgewicht 3500kg und bei den Achslasten steht für die VA 1850kg und für die HA 2000kg, bei der Reifenwahl richte ich mich auch nach diesen Werten und bin somit immer auf der sicheren Seite. Den Luftdruck dann allerdings nach den tatsächlichen Achslasten.
Für mich ist das logisch, jede Achse hat eine max. Last die technisch möglich ist und die im Normalfall höher ist als das zulässige Gesamtgewicht einfach um eine Reserve zu haben, ist wahrscheinlich so vorgeschrieben.
Für mich ist das logisch, jede Achse hat eine max. Last die technisch möglich ist und die im Normalfall höher ist als das zulässige Gesamtgewicht einfach um eine Reserve zu haben, ist wahrscheinlich so vorgeschrieben.
Re: Verständnisfrage
Christian, dein Fahrzeug wurde abgelastet in den Papiren. Das ist was ganz anderes als bei mir.
Heribert
Grüß Gott aus München
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Re: Verständnisfrage
Das zulässige Gesamtgewicht hat auch was mit den Bremsen zu tun nicht nur was die Achsen tragen, oder?
Re: Verständnisfrage
Bitte schließt das Thema. Hier haut wieder jeder was rein, was er gerade denkt. Einige Beiträge konnten mich schon überzeugen aber eine klare fachmännische Aussage kam nicht. Ich werde mich erkundigen und dann das Ergebnis mitteilen.
Heribert
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Re: Verständnisfrage
Spontane Gedanken:Heribert hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 21:13Bitte schließt das Thema. Hier haut wieder jeder was rein, was er gerade denkt.
Was für ein arroganter Post..
Dies ist ein Forum in dem Laien anderen Laien ihr Wissen nach besten Wissen und Gewissen mitteilen und versuchen zu helfen:
Das ist "dem Herr" wohl nicht genug.
Leider vergisst "der Herr" dass er hier kein kostenpflichtiges Abo einer spezifizierten Herstellerhotline gekauft hat.
Kopfschüttelnd und den Rest nur denkend und nicht schreibend, um hier verwarnt zu werden...
Der Ralph...
P.S. Wo ist das "Stinkefinger" Smiley...
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Re: Verständnisfrage
Nein ist Original so.Heribert hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 20:39Christian, dein Fahrzeug wurde abgelastet in den Papiren. Das ist was ganz anderes als bei mir.
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Re: Verständnisfrage
Aber was erwartest du, jeder hilft indem er seine Meinung sagt nach besten Wissen, finde deine Zeilen etwas abwürdigend für Die die hier helfen wollen.Heribert hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 21:13Bitte schließt das Thema. Hier haut wieder jeder was rein, was er gerade denkt. Einige Beiträge konnten mich schon überzeugen aber eine klare fachmännische Aussage kam nicht. Ich werde mich erkundigen und dann das Ergebnis mitteilen.
Nur mal so zum Nachdenken
Re: Verständnisfrage
Du bist mit meiner Aussage nicht zufrieden deshalb sagst es ist nicht fachmännisch. Fakt ist daß die beidenHeribert hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 21:13Bitte schließt das Thema. Hier haut wieder jeder was rein, was er gerade denkt. Einige Beiträge konnten mich schon überzeugen aber eine klare fachmännische Aussage kam nicht. Ich werde mich erkundigen und dann das Ergebnis mitteilen.
Achslasten nicht die ZGM ergeben. Deshalb nochmal, ab zum TÜV und berichtigen lassen. Da gibts keine Alternative.
Grüße Hans
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Re: Verständnisfrage
Hier werden ein paar Größen miteinander verglichen, die nichts miteinander zu tun haben.
Jeder Reifen hat eine technische Belastungsgrenze und das kann auch von der Polizei gemessen werden.
z.B. kann der rechte Hinterreifen auf der Waage 1000 Kg anzeigen und der Linke 1500 Kg, das sind dann 2500 Kg, jeder Reifen hat aber eine Grenze von 1250 Kg, somit ist der linke Hinterreifen um 250 Kg überladen. Die Achslast ist deshalb jedoch noch nicht überschritten, der Reifen aber schon.
Hierbei geht es einzig und allein um die technische Belastbarkeit von den Reifen, den Bremsen und der Achse. Egal ob Vorder- oder Hinterachse. Und dann gibt es noch das zulässige Gesamtgewicht. Hier geht es einzig und allein um die KFZ-Steuer oder Beschränkungen der StVo, die vom zugelassenen Gesamtgewicht abhängen.
Jeder Reifen hat eine technische Belastungsgrenze und das kann auch von der Polizei gemessen werden.
z.B. kann der rechte Hinterreifen auf der Waage 1000 Kg anzeigen und der Linke 1500 Kg, das sind dann 2500 Kg, jeder Reifen hat aber eine Grenze von 1250 Kg, somit ist der linke Hinterreifen um 250 Kg überladen. Die Achslast ist deshalb jedoch noch nicht überschritten, der Reifen aber schon.
Hierbei geht es einzig und allein um die technische Belastbarkeit von den Reifen, den Bremsen und der Achse. Egal ob Vorder- oder Hinterachse. Und dann gibt es noch das zulässige Gesamtgewicht. Hier geht es einzig und allein um die KFZ-Steuer oder Beschränkungen der StVo, die vom zugelassenen Gesamtgewicht abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Tommy
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Re: Verständnisfrage
Tommy, damit kann ich auch was anfangen und es ist logisch. Viele sind eben der Meinung, wenn sie mir ihre Meinung sagen, helfen sie mir, obwohl sie diesbezüglich so "unbeleckt" sind wie ich. Sie brachten ihre Vermutungen zum Ausdruck.
Heribert
Grüß Gott aus München
Grüß Gott aus München
Re: Verständnisfrage
Also dann würde ich in ein Fachforum gehen und nicht bei
uns "Anungslosen" posten. So wie es hier läuft ist es halt im
"Das freundliche Reisemobilforum" ! Einige sollten die Überschrift
ab und zu lesen.
uns "Anungslosen" posten. So wie es hier läuft ist es halt im
"Das freundliche Reisemobilforum" ! Einige sollten die Überschrift
ab und zu lesen.