Ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.Rapidojo hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:16Hallo zusammen,
ich habe einen Sawiko Fahrradträger, der verdeckt den Warnschild wenn dieser vorschriftsmäßig angebracht ist, weiß jemand wie der Warnschild dann angebracht werden muß ? Danke für Eure Hinweise und Hilfe
Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Danke, das hilft mir weiter, ansonsten müßte ich mir eine Befestigung am Sawikoträger einfallen lassen, aber das kann es ja nicht sein. Mal wieder eine nicht zu Ende gedachte Vorschrift !! Danke für den Hinweis!!!!! Ob dieser Warnschild dann von einem Fahrradfahrer in dieser Höhe gesehen wird, möcht ich bezweifeln. Aber Gesetz ist Gesetz !!!
Grüßle vom Ländle ( neu The Land)
Jochen
Unterwegs mit Rapido 7076DF 4t.
Jochen
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Was ist aber dann, wenn ich den Fahrradträger wieder abgenommen habe und ohne fahre? Muss ich dann ein 2. Schild weiter unten anbringen?MobilLoewe hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:53Ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.Rapidojo hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:16Hallo zusammen,
ich habe einen Sawiko Fahrradträger, der verdeckt den Warnschild wenn dieser vorschriftsmäßig angebracht ist, weiß jemand wie der Warnschild dann angebracht werden muß ? Danke für Eure Hinweise und Hilfe
Und was ist zu tun wenn ein Anhänger mitgeführt wird?
Grüße Hans
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Bist Du dir da so sicher, woher hast Du die Info?Heribert hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:33Bei Wohnmobilen sind die Abmaße nicht so wichtig......Hauptsache man sieht es.
Man muss auch nicht später für jedes Land neue Schilder kaufen. Das Schild gilt für alle Länder in Zukunft.
Grüße Hans
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Ich denke man braucht kein zweiten Schild,es gibt welche mit Saugnapf zur Befestigung, mit denen ist man flexibel, aber die ganze Vorschrift ist einfach nicht durchdacht!!
Grüßle vom Ländle ( neu The Land)
Jochen
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Jochen
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Du meinst, so wie die gestreiften Warntafeln für die Fahrradträger in Italien und Spanien?Heribert hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:33Man muss auch nicht später für jedes Land neue Schilder kaufen. Das Schild gilt für alle Länder in Zukunft.
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Die Fahrradschilder weißlich nicht so genau.....Ich habe beide, da man mir sagte, jedes Land sein Schild.
Heribert
Grüß Gott aus München
Grüß Gott aus München
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
und so wirds beim "Fahrradschild" auch kommen.Heribert hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 16:53Die Fahrradschilder weißlich nicht so genau.....Ich habe beide, da man mir sagte, jedes Land sein Schild.
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Moin,
habe mir auch Schilder besorgt. Ich nehme die günstigste Variante, die selbstklebenden. Schutzfolie lasse ich auf der Klebefläche. Die Schilder fixiere ich mit durchsichtigem Paketklebeband. Aus Erfahrung weiß ich, das es sich von meinem Mobil rückstandsfrei abziehen lässt.
Vom Schild ziehe ich das Band nicht ab, ist ja durchsichtig, sondern lass es drauf und schneide an der Kannte des Schildes längs. Beim nächsten Gebrauch klebe ich wieder über das Schild. Die Fläche vorher polieren oder mit Hartwachs behandeln macht das Abziehen noch sicherer.
Gruß Bosko
habe mir auch Schilder besorgt. Ich nehme die günstigste Variante, die selbstklebenden. Schutzfolie lasse ich auf der Klebefläche. Die Schilder fixiere ich mit durchsichtigem Paketklebeband. Aus Erfahrung weiß ich, das es sich von meinem Mobil rückstandsfrei abziehen lässt.
Vom Schild ziehe ich das Band nicht ab, ist ja durchsichtig, sondern lass es drauf und schneide an der Kannte des Schildes längs. Beim nächsten Gebrauch klebe ich wieder über das Schild. Die Fläche vorher polieren oder mit Hartwachs behandeln macht das Abziehen noch sicherer.
Gruß Bosko
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Blöde Frage
wir ziehen unserem Smart aufm kleinen Tieflader hinterm Womo. Braucht es am Anhänger bzw der Ladung = Smart auch solche Aufkleber.
lg
olly
wir ziehen unserem Smart aufm kleinen Tieflader hinterm Womo. Braucht es am Anhänger bzw der Ladung = Smart auch solche Aufkleber.
lg
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Kennzeichnung bei Gespannen nötig?
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
Grüße
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
Grüße
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Danke,
Also doch Kennzeichnung erforderlich, Womo 4,5t, Anhönger incl Smarty 1,2t oder stehe ich auf der Leitung? Blöd ist allerdings die Befestigung am Hänger 50cm Höhe, dann wäre unser Smarty qwohl der einzige Anbringpunkt.
lg
olly
Also doch Kennzeichnung erforderlich, Womo 4,5t, Anhönger incl Smarty 1,2t oder stehe ich auf der Leitung? Blöd ist allerdings die Befestigung am Hänger 50cm Höhe, dann wäre unser Smarty qwohl der einzige Anbringpunkt.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Ich bin in der gleichen Situation wie du.
Wohnmobil 4.9 to
Anhänger mit Smart 1.2 to
Ich verstehe das so, dass nur das Wohnmobil mit Schilder versehen werden muß,
nicht aber der Anhänger, da er unter 3.5 to hat. " Jeweils einzeln betrachtet "
Grüße
Wohnmobil 4.9 to
Anhänger mit Smart 1.2 to
Ich verstehe das so, dass nur das Wohnmobil mit Schilder versehen werden muß,
nicht aber der Anhänger, da er unter 3.5 to hat. " Jeweils einzeln betrachtet "
Grüße
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Bitte die Quelle angeben und nicht nur einen Text vom ADAC kopieren.
Hier mal was vom KÜS:
So würde ich das auch in Frankreich machen.
Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
Hier mal was vom KÜS:
.In Deutschland ist momentan das Anbringen eines Warnaufklebers zu den Gefahren des toten Winkels an Lkw, Bussen oder etwa Wohnmobilen und größeren Gespannen freiwillig, wird aber von den Verkehrsorganisationen und einschlägigen Verbänden empfohlen. Die KÜS empfiehlt die Aufkleber für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kombinationen daraus, wobei darauf zu achten ist, dass der hintere Aufkleber im Falle einer Fahrzeugkombination auch auf dem Anhänger angebracht werden muss
So würde ich das auch in Frankreich machen.
Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
{-TEXT-}
{OffTopic und angreifenden Text gelöscht:AndiEh}
{OffTopic und angreifenden Text gelöscht:AndiEh}
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
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Fragt sich nur wo da eine ausreichend große Fläche verhanden ist. Bei meinem Anhänger jedenfalls nicht.
Grüße Hans
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Fragt sich nur wo da eine ausreichend große Fläche verhanden ist. Bei meinem Anhänger jedenfalls nicht.
Grüße Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Mein Autotransportanhänger hat hinten die nach außenstehende Blechaufnahme für das Kennzeichenschild und sonst nichts.
Seitlich ist eine 5 cm hohe Umrandung und das wars.
Fahre gerne zum KÜS und lasse mir das Tote Winkl Schild anbringen oder zeigen wo es passen könnte.
Seitlich ist eine 5 cm hohe Umrandung und das wars.
Fahre gerne zum KÜS und lasse mir das Tote Winkl Schild anbringen oder zeigen wo es passen könnte.
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Das müsste ggf. aber die teurere Ausführung mit dem Aluminium - Magneten sein!M846 hat geschrieben: Sa 17. Apr 2021, 23:05
Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Wie wäre es auf der Ladung ?
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
Keine Ahnung wo das hin soll.
Natürlich gibt dafür keine Anleitung.
Natürlich gibt dafür keine Anleitung.
Viel Spaß mit Signaturwissen.