Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#121

Beitrag von <Anon1> »

Rapidojo hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:16
Hallo zusammen,
ich habe einen Sawiko Fahrradträger, der verdeckt den Warnschild wenn dieser vorschriftsmäßig angebracht ist, weiß jemand wie der Warnschild dann angebracht werden muß ? Danke für Eure Hinweise und Hilfe *DANCE*
Ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
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Rapidojo
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#122

Beitrag von Rapidojo »

Danke, das hilft mir weiter, ansonsten müßte ich mir eine Befestigung am Sawikoträger einfallen lassen, aber das kann es ja nicht sein. Mal wieder eine nicht zu Ende gedachte Vorschrift !! Danke für den Hinweis!!!!! Ob dieser Warnschild dann von einem Fahrradfahrer in dieser Höhe gesehen wird, möcht ich bezweifeln. Aber Gesetz ist Gesetz !!! *LOL*
Grüßle vom Ländle ( neu The Land) *STOP*
Jochen *HI*
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#123

Beitrag von Hans 7151 »

MobilLoewe hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:53
Rapidojo hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:16
Hallo zusammen,
ich habe einen Sawiko Fahrradträger, der verdeckt den Warnschild wenn dieser vorschriftsmäßig angebracht ist, weiß jemand wie der Warnschild dann angebracht werden muß ? Danke für Eure Hinweise und Hilfe *DANCE*
Ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
Was ist aber dann, wenn ich den Fahrradträger wieder abgenommen habe und ohne fahre? Muss ich dann ein 2. Schild weiter unten anbringen?
Und was ist zu tun wenn ein Anhänger mitgeführt wird?

Grüße Hans
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#124

Beitrag von Hans 7151 »

Heribert hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:33
Bei Wohnmobilen sind die Abmaße nicht so wichtig......Hauptsache man sieht es.
Man muss auch nicht später für jedes Land neue Schilder kaufen. Das Schild gilt für alle Länder in Zukunft.
Bist Du dir da so sicher, woher hast Du die Info?

Grüße Hans
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Rapidojo
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#125

Beitrag von Rapidojo »

Ich denke man braucht kein zweiten Schild,es gibt welche mit Saugnapf zur Befestigung, mit denen ist man flexibel, aber die ganze Vorschrift ist einfach nicht durchdacht!! *STOP*
Grüßle vom Ländle ( neu The Land) *STOP*
Jochen *HI*
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Felisor
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#126

Beitrag von Felisor »

Heribert hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 18:33
Man muss auch nicht später für jedes Land neue Schilder kaufen. Das Schild gilt für alle Länder in Zukunft.
Du meinst, so wie die gestreiften Warntafeln für die Fahrradträger in Italien und Spanien?
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Heribert
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#127

Beitrag von Heribert »

Die Fahrradschilder weißlich nicht so genau.....Ich habe beide, da man mir sagte, jedes Land sein Schild.
Heribert
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#128

Beitrag von Hans 7151 »

Heribert hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 16:53
Die Fahrradschilder weißlich nicht so genau.....Ich habe beide, da man mir sagte, jedes Land sein Schild.
und so wirds beim "Fahrradschild" auch kommen.
Anon9
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#129

Beitrag von Anon9 »

Moin,
habe mir auch Schilder besorgt. Ich nehme die günstigste Variante, die selbstklebenden. Schutzfolie lasse ich auf der Klebefläche. Die Schilder fixiere ich mit durchsichtigem Paketklebeband. Aus Erfahrung weiß ich, das es sich von meinem Mobil rückstandsfrei abziehen lässt.
Vom Schild ziehe ich das Band nicht ab, ist ja durchsichtig, sondern lass es drauf und schneide an der Kannte des Schildes längs. Beim nächsten Gebrauch klebe ich wieder über das Schild. Die Fläche vorher polieren oder mit Hartwachs behandeln macht das Abziehen noch sicherer.
Gruß Bosko *SCRATCH*
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#130

Beitrag von dodo66 »

Blöde Frage
wir ziehen unserem Smart aufm kleinen Tieflader hinterm Womo. Braucht es am Anhänger bzw der Ladung = Smart auch solche Aufkleber.
lg
olly
Stellplatznutzer
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#131

Beitrag von Stellplatznutzer »

Kennzeichnung bei Gespannen nötig?

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.

Grüße
dodo66
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#132

Beitrag von dodo66 »

Danke,
Also doch Kennzeichnung erforderlich, Womo 4,5t, Anhönger incl Smarty 1,2t oder stehe ich auf der Leitung? Blöd ist allerdings die Befestigung am Hänger 50cm Höhe, dann wäre unser Smarty qwohl der einzige Anbringpunkt.
lg
olly
Stellplatznutzer
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#133

Beitrag von Stellplatznutzer »

Ich bin in der gleichen Situation wie du.
Wohnmobil 4.9 to
Anhänger mit Smart 1.2 to

Ich verstehe das so, dass nur das Wohnmobil mit Schilder versehen werden muß,
nicht aber der Anhänger, da er unter 3.5 to hat. " Jeweils einzeln betrachtet "

Grüße
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#134

Beitrag von M846 »

Bitte die Quelle angeben und nicht nur einen Text vom ADAC kopieren.

Hier mal was vom KÜS:
In Deutschland ist momentan das Anbringen eines Warnaufklebers zu den Gefahren des toten Winkels an Lkw, Bussen oder etwa Wohnmobilen und größeren Gespannen freiwillig, wird aber von den Verkehrsorganisationen und einschlägigen Verbänden empfohlen. Die KÜS empfiehlt die Aufkleber für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kombinationen daraus, wobei darauf zu achten ist, dass der hintere Aufkleber im Falle einer Fahrzeugkombination auch auf dem Anhänger angebracht werden muss
.

So würde ich das auch in Frankreich machen.
Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#135

Beitrag von Stellplatznutzer »

{-TEXT-}

{OffTopic und angreifenden Text gelöscht:AndiEh}
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#136

Beitrag von Hans 7151 »

Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
[/quote]

Fragt sich nur wo da eine ausreichend große Fläche verhanden ist. Bei meinem Anhänger jedenfalls nicht.

Grüße Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#137

Beitrag von Stellplatznutzer »

Mein Autotransportanhänger hat hinten die nach außenstehende Blechaufnahme für das Kennzeichenschild und sonst nichts.
Seitlich ist eine 5 cm hohe Umrandung und das wars.
Fahre gerne zum KÜS und lasse mir das Tote Winkl Schild anbringen oder zeigen wo es passen könnte.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#138

Beitrag von Bevaube »

M846 hat geschrieben: Sa 17. Apr 2021, 23:05

Ein 10€ Magnetschild am Anhänger sollte wohl nicht das Problem sein.
Das müsste ggf. aber die teurere Ausführung mit dem Aluminium - Magneten sein! :-O
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Nikolena
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#139

Beitrag von Nikolena »

Wie wäre es auf der Ladung ?
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
M846
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#140

Beitrag von M846 »

Keine Ahnung wo das hin soll.
Natürlich gibt dafür keine Anleitung.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
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