Ich habe die OffTopic Beiträge jetzt verschoben. Da könnt ihr weiter diskutieren.AndiEh hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:03Noch ein Beitrag über BW oder ähnliches und ich schließe.....
Gruß
Andi
Gruß
Andi
Ich habe die OffTopic Beiträge jetzt verschoben. Da könnt ihr weiter diskutieren.AndiEh hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:03Noch ein Beitrag über BW oder ähnliches und ich schließe.....
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Andi
Schröder hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 15:23Hallo,
§12 der Baunutzungsverordnung und Garagenverordnung sagen:
"(3) Unzulässig sind
1.
Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2.
Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten."
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__12.html
Also vielleicht mal informieren wie das am derzeitigen Platz gelöst ist!
Guten Morgen
Landwirtschaft --> Gewerbe --> Kein reines Wohngebiet sondern Mischgebiet --> Paragraph läuft ins Leere.Anon11 hat geschrieben: Fr 9. Apr 2021, 16:14Da muss es aber noch mehr geben, sonst hat unser Landwirt hier im Dorf seine ganzen Gefährtschaften nämlich widerrechtlich da stehen
Fast jedes Startup in Deutschland fing in der GArage, Keller oder im Wohnhaus an. Brauerei, Rösterrei usw.ivalo hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:14Glücklicherweise sind die USA anders, sonst wären nie Computer in Garagen entwickelt worden.
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten eben.
Gruss Urs
Da haste recht, vor allem in den Städten oder wenn Leute zur Miete wohnen und weder Grundstück noch Möglichkeiten haben.Frank1965 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:57
Trotzdem machen sich zu wenige Leute vorab Gedanken, wo ihr Mobil dauerhaft abgestellt werden kann.
Ein Wohnmobil ist ein normales Kraftfahrzeug, und wie lange das auf öffentlichem Parkplatz steht geht den Gesetzgeber vielleicht was an aber nicht die Nachtbarn. Und wenn es dort den Ausblick aus dem Fenster stört dann soll derjenige sich eine neue Wohnung suchen, und die die von der Arbeit kommen und keinen Parkplatz finden, sollen wohl besser mit der Bahn fahren.der bienenkönig hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 10:48Ein Wohnmobil ist doch wie andere Hobbys, wenn ich keine Möglichkeiten habe kann ich eben gewisse Dinge nicht haben....Frank1965 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 09:57
Trotzdem machen sich zu wenige Leute vorab Gedanken, wo ihr Mobil dauerhaft abgestellt werden kann.
Verstehen nur viele nicht.
willy13 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 14:38Ein Wohnmobil ist ein normales Kraftfahrzeug, und wie lange das auf öffentlichem Parkplatz steht geht den Gesetzgeber vielleicht was an aber nicht die Nachtbarn. Und wenn es dort den Ausblick aus dem Fenster stört dann soll derjenige sich eine neue Wohnung suchen, und die die von der Arbeit kommen und keinen Parkplatz finden, sollen wohl besser mit der Bahn fahren.
dodo66 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 20:40Auch noch nie Probleme gehabt, selbst wenns Womo auch über 4 Wochen steht und repariert wird bis es auf seinen Parkplatz geht. Einzig und alleine hat der Nachbarsbub im Lümmelaler mit Edding ein Gesicht draufgemalt im unnüchternen Zustand durch Zufall erwischte ich ihn. Sein Vater Maurermeister fand das gar nicht komisch und es gab Backpfeiffen am nöchsten morgen. Zur Belohnung durfte er den Flair auf Anordnung seines Vaters Waschen und Polieren 1,5 -2Tage lang mit Hilfe seines Kumpels
lg
olly
Schmerz würde ich das nicht nennen, tut ja nicht weh, aber natürliche Konsequenz.... meine mussten mal die Kohle, von der Kindergartenwand, mit der sie diese bemalt hatten schruppen... Mein Mitleid hielt sich arg in Grenzen.
muss man nicht machen und sollte man auch nicht....dodo66 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 21:30Auch Schmerz, sein Vater Maurermeister, ortsbekannt, kenne ich seit 45jh, der gab ihm 2 ordentliche Schellen
lg
olly