Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

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AndiEh
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#41

Beitrag von AndiEh »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:03
So wie sich die Sache darstellt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich finde, dass sehr überzeugend belegt ist, dass ein Grund für eine Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes vorlag.
Nach der Schilderung war es keine Sondernutzung. Er hat geparkt und im parkenden Auto übernachtet, da er sich nicht mehr fit genug fühlte um weiter zu fahren. Die einzige Frage, die sich hier stellt. War das parken für Wohnmobile verboten. (z.B. mit dem Schild "nur für PKWs" )
Wohlgemerkt, es geht nicht um erlaubt. Erlaubt ist es immer, wenn es nicht verboten war. Andere Fußangeln habe ich oben beschrieben, z.B. wenn man die Parkbegrenzungen überschreitet.

Gruß
Andi
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Hans 7151
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#42

Beitrag von Hans 7151 »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:03
Ging es hier nicht um ein Ausweichen, nachdem der anvisierte Stellplatz besetzt war? Wieso sollte man, um auf einem solchen stehen zu können, nicht die direkteste Route verlassen? Deine Argumentation ist unlogisch und damit böswillig.

Auch wenn die Bestimmung schwammig ist und ein Überprüfen von behördlicher Seite schwer möglich, so ist es wohl im Sinne der allgemeinen Sicherheit, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug nicht mehr bewegt, wenn er sich übermüdet fühlt und das kann auch kurzfristig geschehen.
Sehe ich auch so. Egal wo ich bin und man erkennt Ermüdungserscheinungen fordert der Gesetzgeber daß man die Weiterfahrt beendet und eine Pause einlegt.
Sag niemals zu einem Richter nach einem Unfall, du warst müde und deshalb nicht mehr so konzentriert. Da redest du dich nicht raus aus der Sache sondern dann wirst du richtig in Pfanne gehauen. Dann biste deinen Lappen für lange Zeit los.

Grüße Hans
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#43

Beitrag von Megathomas »

Ok, anders gefragt: Hatte hier jemand schon Erfolg beim Widerspruch/Klage gegen ein Ordnungsgeld bzw. Bescheid wegen unerlaubten Übernachten auf öffentlichen Straßen?
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Lemax
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#44

Beitrag von Lemax »

Sellabah hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:38
Ich kaufe mir gleich ein Wohnmobil.
Dann mal schönen Gruß an die blaue Donau, die Seniorchefin war ja gestern Abend auf ARTE mal wieder kurz in einer Campingreportage zu sehen.

Kannst ausrichten, ich hätte seit Ende März noch keinen Mangel in und an meinem neuen MC finden können, aber man soll niemals nie sagen .. ;-) - I'll be back - schpetestens zur nächsten Dichtigkeitsüberprüfung.

Viel Freude heute beim Einzug ins neue Heim und allzeit juute Fahrt! *THUMBS UP*
Beste Grüße
Martin


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Hans 7151
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#45

Beitrag von Hans 7151 »

AndiEh hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:39
War das parken für Wohnmobile verboten. (z.B. mit dem Schild "nur für PKWs" )
Laut Aussage von seinem ersten Beitrag war keine Beschilderung vorhanden.

Grüße Hans
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#46

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:03
So wie sich die Sache darstellt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich finde, dass sehr überzeugend belegt ist, dass ein Grund für eine Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes vorlag.
Wie oft hast du schon vor Gericht geklagt, wie oft wurdest du schon selbst vor Gericht angeklagt?
Sag jetzt bitte nicht, noch nie.
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#47

Beitrag von LT35 »

Moin

Abwarten, was passiert und ggf. vorgeworfen wird, mehr bleibt im Moment sowieso nicht.

Für das Gebiet dort gibt es seit vielen Jahren einen Bebauungsplan (Nr. 103), dort war bis 2004 eine Kaserne bzw. eine ähnliche Einrichtung. Da unmittelbar neben dem genannten Standort eine - temporär erlaubte, privatwirtschaftliche - Nutzung als Parkfläche (auch für Wohnmobile) erfolgte (heute nicht mehr), gehe ich nicht davon aus, dass der Parkstreifen hier ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist.

Andererseits holt man in SH gelegentlich mal die Keule des § 37 Abs. 1 LNatSchG Schleswig-Holstein hevor ("(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.)" und dann wäre das auch keine verkehrsrechtliche Frage (zu erwartendes Bußgeld geschätzt irgendwo bei 75-100 EUR) und leider bereits auch bis zum OLG Schleswig durchgeklagt.

Gruß
K.R.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#48

Beitrag von <Anon1> »

AndiEh hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:33
Tom, sei so gut und berichte uns dann mal, was die Stadt dir berechnen wollen. Auch wäre gut, was sie in den Bescheid als Begründung reinschreiben. Wenn du sagst, das war ein normaler Parkplatz mit normalen Parkbuchten, könnte es nämlich auch sein, dass sie schlau sind und dich wegen nicht Einhaltung der Park Begrenzungen belangen. Bei so einer Begründung oder ähnlichem wäre ein Einspruch dann nämlich sinnlos.
Würde mich auch interessieren.
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#49

Beitrag von Megathomas »

AndiEh hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:33
Tom, sei so gut und berichte uns dann mal, was die Stadt dir berechnen wollen. Auch wäre gut, was sie in den Bescheid als Begründung reinschreiben. Wenn du sagst, das war ein normaler Parkplatz mit normalen Parkbuchten, könnte es nämlich auch sein, dass sie schlau sind und dich wegen nicht Einhaltung der Park Begrenzungen belangen. Bei so einer Begründung oder ähnlichem wäre ein Einspruch dann nämlich sinnlos.
Werden neuerdings auch bei Parkvergehen die Personalien festgestellt? Da hätte doch ein Knöllchen an der Windschutz-Scheibe gereicht. Wer diesen Aufwand treibt hat dann doch anderes im Sinn.
Felisor
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#50

Beitrag von Felisor »

akany hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 22:39
Jo, klar, von Kopenhagen zum Ruhrpott führt die Strasse straight durch den Hafen von Schleswig... Jo, ne?
Irgendwie schon, ja. E45/A7 runter bis Hamburg, dann weiter auf die A1 und bei Münster musst du dich dann halt entscheiden, wo du in den Ruhrpott musst. Flensburg und Schleswig liegen ziemlich direkt an der A7. Da ein paar KM von der Autobahn weg zu fahren, um einen Stellplatz in Schleswig anzusteuern, der dann aber leider belegt war, ist so abwegig nicht. Zumal man die Plätze direkt an der Autobahn doch lieber den professionellen Fahrern überlässt, die für ihre gesetzlichen Pausen nicht unbedingt noch quer durch ne Stadt fahren wollen.
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Schröder
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#51

Beitrag von Schröder »

LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 08:32
(zu erwartendes Bußgeld geschätzt irgendwo bei 75-100 EUR)
muss man bei dieser Summe auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen?
Gruß
Thomas

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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#52

Beitrag von LT35 »

Moin
Schröder hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 09:04
LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 08:32
(zu erwartendes Bußgeld geschätzt irgendwo bei 75-100 EUR)
muss man bei dieser Summe auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen?
Nein, weil es sich dabei nicht um eine verkehrsrechtliche Grundlage handeln würde.

Und dann gibt es noch eine Corona-Bekämpfungs-VO des Landes ( https://www.schleswig-holstein.de/DE/Sc ... ngsVO.html ) , auf deren Grundlage man sich irgendwo die Erhebung der Personendaten vorstellen könnte, nur der Klimmzug vom Parkstreifen zum Beherbungsbetrieb will mir jetzt gerade nicht gelingen.

Gruß
K.R.
<Anon1>

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#53

Beitrag von <Anon1> »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 08:56
Werden neuerdings auch bei Parkvergehen die Personalien festgestellt? Da hätte doch ein Knöllchen an der Windschutz-Scheibe gereicht. Wer diesen Aufwand treibt hat dann doch anderes im Sinn.
Da hast du recht. Wahrscheinlich zieht die restriktive Verordnung in Schleswig-Holstein zum Übernachten im Wohnmobil. Die Ordnungshüter bekommen in touristisch interessanten Regionen nicht selten das Argument Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zu hören. Jetzt liegt es an an dir glaubwürdige Nachweise zu erbringen.

Kennst du das Video? Der Typ nervt zwar ein wenig, hat aber gut die Problematik dargestellt: viewtopic.php?p=29334#p29334
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Tourist
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#54

Beitrag von Tourist »

Servus zusammen,
servus TomL,

der Hinweis von LT 35 ist es meines Erachtens, der in Schleswig-Holstein greift. Aus diesem Grunde meide ich dieses Bundesland wann immer es möglich ist. Es gibt in Deutschland noch 15 andere, wunderschöne Länder, die als Reisesziel lohnend sind und in denen man mit weit weniger Schwierigkeiten als Womo-Fahrer zu rechenen hat.
Im Zweifels- oder Notfall (in SH) würde ich allerdings eher in ein Gewerbegebiet ausweichen und mich dort neben einen geparkten LKW stellen. Jede Nacht übernachten sicher hundertausende LKW-Fahrer in Ihrer Kabinen um Ihre Fahrtüchtigkei wiederherzustellen (einige sicher auch in SH) - da würde ich es dann darauf ankommen lassen, ein Gericht den Unterschied herausarbeiten zu lassen.
Ich hatte in ganz Deutschland noch nie (!) irgend ein Problem, im Womo eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz zu übernachten, wenn das Parken dort erlaubt war (höchstens das, einen Parkplatz ohne Verbotsschilder zu finden, der meinen Ansprüchen und den Maßen meines Womos genügt) und das seit rund 40 Jahren - vermutlich weil ich Schleswig-Holstein konsequent meide... .

Lasst Euch den Spaß nicht verderben,
viele Grüße,
Tourist

P.S.: Auch in Tirol (A) hab ich seit Jahrzehnten nicht mehr übernachtet. Die angrenzenden (Bundes-) Länder sind nicht minder schön ;)
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rumfahrer
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#55

Beitrag von rumfahrer »

Also wir stehen (oder besser parken) schon immer oft frei. Erst kürzlich wieder auf unserer Runde Südtirol, Gardasee und zurück nach Südtirol. War ein ziemlich ausgeglichener Mix aus Freistehen, SP und CP. Uns ist noch nie etwas dergleichen passiert. Mag sein, dass wir schon ein gewisses Gespühr für Gos und No-Gos entwickelt haben, zunehmend in ferienfreien Zeiten reisen können und unser Mobil auch eher ein kleines ist. Manchmal hilft auch die Nachfrage bei Einheimischen und vielleicht ist man im Süden auch etwas toleranter bzw. die Ordnungsmacht hat wichtigeres zu tun als ein paar versprengte Wohnmobilbesatzungen zu maßregeln. Ich weiß es nicht - nur soviel: Wenn ich zunehmend anfangen muss Paragraphen, Gemeindesatzungen etc. zu analysieren, wäre das der erste Schritt mir das Reisen mit dem Womo abzugewöhnen.

Noch ist es nicht so weit.
Gruß
Steffen
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#56

Beitrag von Felisor »

Tourist hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 09:14
Jede Nacht übernachten sicher hundertausende LKW-Fahrer in Ihrer Kabinen um Ihre Fahrtüchtigkei wiederherzustellen (einige sicher auch in SH) - da würde ich es dann darauf ankommen lassen, ein Gericht den Unterschied herausarbeiten zu lassen.
DAS frag ich mich sowieso auch schon lange. Am Wochenende sogar mehrere Tage lang. Teilweise auch in Industriegebieten ohne sanitäre Einrichtungen. Entsprechend schauen diese Plätze dann auch aus. Aber so lange sie die billigen Klamotten und Elektroschrott aus Fernost heran karren, scheint das soweit in Ordnung zu sein. Nur wenn es der Camper mit seiner vermeintlich prall gefüllten Geldbörse genauso macht (mit Ausnahme, dass der seine sanitären Einrichtungen dabei hat), dann möchte man als Gemeinde doch gerne mal ganz tief in eben diese Geldbörse langen...
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#57

Beitrag von Megathomas »

MobilLoewe hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 09:14
Jetzt liegt es an an dir glaubwürdige Nachweise zu erbringen.

Kennst du das Video? Der Typ nervt zwar ein wenig, hat aber gut die Problematik dargestellt: viewtopic.php?p=29334#p29334
Ja, ich kenne das Video. Ich finde das alles recht logisch.

Bisher hatte ich kein Wohnmobil und war nur mit dem Auto unterwegs. Wenn du da nicht mehr kannst, fährst du auf den nächsten Parkplatz und machst eine (Schlaf-) Pause. Aber das willst du ja eigentlich vermeiden.
Hast du ein Wohnmobil sieht die Sache auf einmal ganz anders aus. Du planst quasi schon wo man am schönsten eine Pause machen kann. Und trifft man dann ein touristisches Ziel, hat man u.U. ein Problem wie man hier sieht.
Nur weil es andere Kommunen nicht verfolgen ist es dort nicht automatisch erlaubt. Nur weil die LKW Fahrer ins Gebüsch pinkeln, ist es nicht erlaubt.
Das ist kalkuliertes Risiko. Irgnedwann hast du Pech.

Ich habe mir die Karte noch einmal angesehen und Schleswig ist doch nicht so weit weg von der A7 wie ich dachte. Und die Argumentation ist schlüssig. Trotzdem würde ich lieber die EUR 100,- bezahlen und hätte meine Ruhe.

Für €100,- redet kein Anwalt mit dir. Das Erstgespräch kostet mindestens €250,-.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#58

Beitrag von <Anon1> »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 09:39
Trotzdem würde ich lieber die EUR 100,- bezahlen und hätte meine Ruhe.
Einen argumentativen Einspruch würde ich wagen, schließlich hast du ja auch gewisse Beweise. Deine Entscheidung...
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eclipse88
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#59

Beitrag von eclipse88 »

Ja das gut alte Thema.... :roll:

Spontan beim googlen, bin ich auf diese Seite gestoßen.
Dort wird ein Fall geschildert der in Schleswig passiert ist, wo ein Wohnmobil, auf einem Parkplatz übernachtet mit dem Grund der "Wiederherstellung......".

In SH ist man wohl der Meinung, dass man in einem Wohnmobil, stets immer darin wohnt. Also ist es immer eine Sondernutzung. Und eine Sondernutzung von Park Flächen ist verboten. So definiert es wohl das Gericht, laut Aktenzeichen.

Ich wäre auch gespannt, was dabei rauskommt.

https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/uebernachten-auf-parkplaetze/
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#60

Beitrag von LT35 »

Moin

Von Kopenhagen nach Schleswig sind sind es - ohne Pausen und Verkehrshindernisse - so etwa 4½-5 Stunden (Wohnmobil, nicht PKW). Wie die persönliche Leistungsfähigkeit aussieht, entzieht sich zwar der Beurteilung des Ordnungsamts, aber wenn man vor Ort die Vollbelegung des lokalen Stellplatzes feststellt, dann gibt es gegenüber noch einen Campingplatz und so einigermaßen in Richtung auf das Fahrtziel im 10km entfernten Jagel noch einen weiteren Wohnmobilstellplatz. Auf die Parkplätze an der A7 bzw. B77 will ich gar nicht eingehen. Eine stundenlange Suche ist sicher nicht zuzumuten, ob der hier gewählte Platz aber die letzte Alternative darstellte, ist dann die Frage der Abwägung.

Form und Frist des Einspruches steht in § 67 OWiG, wenn es denn eine wird.

Gruß
K.R.
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