Nach der Schilderung war es keine Sondernutzung. Er hat geparkt und im parkenden Auto übernachtet, da er sich nicht mehr fit genug fühlte um weiter zu fahren. Die einzige Frage, die sich hier stellt. War das parken für Wohnmobile verboten. (z.B. mit dem Schild "nur für PKWs" )Baila-Laika hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 07:03So wie sich die Sache darstellt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich finde, dass sehr überzeugend belegt ist, dass ein Grund für eine Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes vorlag.
Wohlgemerkt, es geht nicht um erlaubt. Erlaubt ist es immer, wenn es nicht verboten war. Andere Fußangeln habe ich oben beschrieben, z.B. wenn man die Parkbegrenzungen überschreitet.
Gruß
Andi