Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
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heinz1
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#61

Beitrag von heinz1 »

Ich glaube, ich verreise selbst gar nicht mehr.
Stattdessen schaue ich nur noch Caravaning TV. Da steht eine weiße Kiste alleine an einem Fjord. Die Sonne geht filmreif unter. Die Dame kommt aus der Nasszelle, die Haare im Turban. Der Herr öffnet den Vino Rosso, und das Lagerfeuer knistert. Der Hund schaut zufrieden in die Weite.

Das ist das Leben! Das ist die Freiheit!
Wer braucht denn schon die Realität?
Felisor
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#62

Beitrag von Felisor »

LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:08
Von Kopenhagen nach Schleswig sind sind es - ohne Pausen und Verkehrshindernisse - so etwa 4½-5 Stunden (Wohnmobil, nicht PKW).
Reine Fahrzeit interessiert allerdings nicht wirklich. Wie beim LKW auch, ist eher die gesamte "Arbeitszeit" interessant. Auch mit dem LKW kann es dir passieren, dass du nach 2 Stunden Fahrzeit schon deinen Pause machen musst, wenn du vorher den ganzen Tag mit Ladetätigkeiten beschäftigt warst. Schichtzeitende ist nach 15 Stunden Tätigkeit. Fahren ist nur ein Teil davon. Wie ja geschrieben wurde, wurde noch ein Zwischenstopp in Flensburg eingelegt. Dazu dann noch das Einräumen und Auschecken in Kopenhagen, und was man sonst noch so unterwegs macht. Wenn man seit 7 Uhr auf den Beinen ist, dann darf man auch nach nur 5 Stunden Fahrt abends um 8 mal so langsam müde werden...
Baila-Laika
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#63

Beitrag von Baila-Laika »

AndiEh hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:39
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:03
So wie sich die Sache darstellt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich finde, dass sehr überzeugend belegt ist, dass ein Grund für eine Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes vorlag.
Nach der Schilderung war es keine Sondernutzung. Er hat geparkt und im parkenden Auto übernachtet, da er sich nicht mehr fit genug fühlte um weiter zu fahren. Die einzige Frage, die sich hier stellt. War das parken für Wohnmobile verboten. (z.B. mit dem Schild "nur für PKWs" )
Wohlgemerkt, es geht nicht um erlaubt. Erlaubt ist es immer, wenn es nicht verboten war. Andere Fußangeln habe ich oben beschrieben, z.B. wenn man die Parkbegrenzungen überschreitet.

Gruß
Andi
Habe mich missverständlich ausgedrückt. Meinte eine erlaubte Sondernutzung. Aber offenbar ist es auch gar keine, wenn die Begründung den Vorgaben entspricht.
Gruß Sivvy
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#64

Beitrag von LT35 »

Moin
Felisor hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:41
Reine Fahrzeit interessiert allerdings nicht wirklich. Wie beim LKW auch, ist eher die gesamte "Arbeitszeit" interessant. [...] Wenn man seit 7 Uhr auf den Beinen ist, dann darf man auch nach nur 5 Stunden Fahrt abends um 8 mal so langsam müde werden...
Ja, alles richtig, auch wenn wir hier nicht von Arbeitnehmerschutzrechten (Lenkzeitbeschränkungen) reden können. Kann man ja auch versuchen darzulegen, vielleicht waren ja auch schon Plätze zwischen FL und SL belegt, fragt sich eben, wie überzeugend das dann rüber kommt. Ich will es nicht bewerten.

@Heinz: die Realität sieht dann manchmal so ( https://www.kn-online.de/Nachrichten/Sc ... m-moeglich ) aus, nicht nur zu Corona-Zeiten und auch wenn gerade dort die Gemeinde vielleicht doch ganz gerne die Übernachtungsgebühren (20€ ?) mitnimmt, manchem wirds halt zuviel.

Gruß
K.R.
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Schröder
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#65

Beitrag von Schröder »

das Delikt "Sondernutzung" ist schneller geschaffen als man denkt!
Da wären z.B. Keile, offenes Fenster, offene Dachluke, Campingstuhl, SAT-Schüssel und weitere Kleinigkeiten.
Gruß
Thomas

Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#66

Beitrag von Megathomas »

Schleswig-Holstein ist wirklich ein hartes Pflaster für Wohnmobile, wenn ich dieses hier lese:
Ist der Urlaub mit einem Wohnmobil auf den spontanen und häufigen Wechsel der Aufenthaltsorte angelegt, stellt schon das einmalige Übernachten auf einem Parkplatz eine Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche als unentgeltliche Schlafstätte und damit eine Sondernutzung dar.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Betroffene auf dem Campingplatz keinen Platz mehr fand.

Urteil OLG Schleswig, 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt also niemals für Wohnmobile.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#67

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:59
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 07:03
So wie sich die Sache darstellt, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich finde, dass sehr überzeugend belegt ist, dass ein Grund für eine Sondernutzung eines öffentlichen Parkplatzes vorlag.
Wie oft hast du schon vor Gericht geklagt, wie oft wurdest du schon selbst vor Gericht angeklagt?
Sag jetzt bitte nicht, noch nie.
Diese Frage verstehe ich jetzt nicht. Mir kann etwas zum ersten Mal passieren, wenn ich mich im Recht fühle oder wenn ich zu Unrecht belangt werde, werde ich etwas dagegen unternehmen, so die Beweislage einigermaßen gut ist.
Gruß Sivvy
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<Anon1>

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#68

Beitrag von <Anon1> »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:53
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt also niemals für Wohnmobile.
Das sehe ich anders, das ist Deutschland weit erlaubt. Nur ist das in Schleswig-Holstein schwierig zu beweisen.
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#69

Beitrag von LT35 »

Moin
Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:53

Urteil OLG Schleswig, 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02

Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt also niemals für Wohnmobile.
Lies mal das ganze Urteil. In dem Fall hatte der Kollege auf Sylt einen Parkplatz vor einem Lokal angefahren, die Fahruntüchtigkeit dann selbst durch Alkoholgenuss herbeigeführt und danach das Bußgeld durch alle Instanzen zu verhindern versucht. Schönen Dank nochmal dafür, seitdem steht das nämlich "in der Welt" :-/

Gruß
K.R.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#70

Beitrag von Felisor »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:53
Ist der Urlaub mit einem Wohnmobil auf den spontanen und häufigen Wechsel der Aufenthaltsorte angelegt, stellt schon das einmalige Übernachten auf einem Parkplatz eine Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche als unentgeltliche Schlafstätte und damit eine Sondernutzung dar.
Kann man genauso auch auf LKW-Fahrer ummünzen. Nur dass die halt nicht Urlaub machen. Aber sie haben auch häufig wechselnde Aufenthaltsorte und nutzen öffentliche Verkehrsflächen als Schlafstätten. Ob man das nun zum Gelderwerb oder als Freizeitgestaltung macht, dürfte keinen Unterschied darstellen. Ansonsten müsste man ja auch unterscheiden, ob das Befahren der Straße gewerblich (Gemeingebrauch) oder zu Freizeitzwecken (Sondernutzung) erfolgt. Natürlich nur, wenn nur zur Fahrtunterbrechung übernachtet wird (wie beim TE) und nicht am nächsten Tag noch ein Ausflug an den Strand oder in die Innenstadt stattfindet. Deshalb im Zweifel auch lieber eher im Industriegebiet als vor einem touristischen Hotspot übernachten...
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Birdman
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#71

Beitrag von Birdman »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:53
... Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt also niemals für Wohnmobile. ...
Sind wir doch mal ehrlich: In 99,9 % der Fälle geht es doch bei den Mobilisten, die sich darauf berufen, gar nicht um Müdigkeit und Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, sondern um einen Freisteherplatz (aus welchen Gründen auch immer). Nachdem mit zunehmendem Wohnmobil-Boom und der Sondersituation im letzten Jahr (übervolle CP/SP) das Verhalten überhand genommen hat, sind Ordnungshüter und auch Anwohner jetzt stärker sensibilisiert. Darunter leiden dann diejenigen, die wirklich eine Pause benötigen, so wie Tom.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#72

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:58
Diese Frage verstehe ich jetzt nicht. Mir kann etwas zum ersten Mal passieren, wenn ich mich im Recht fühle oder wenn ich zu Unrecht belangt werde, werde ich etwas dagegen unternehmen, so die Beweislage einigermaßen gut ist.
Klar, kannst du so sagen. Nur geht es im deutschen Rechtssystem nicht nur um Recht. Irgendwer muss das Alles drumherum auch bezahlen. Und das ist immer der Verlierer, der zahlt alles auch den Anwalt der Gegenseite. Und auch wenn man gewinnt, war das alles nicht kostenlos. Der ganze Aufwand wird nicht entschädigt. Solche Sachen werden auch nicht mal eben schnell entschieden, sondern dauern Monate.

Am Ende kann es auch eine finanzielle Entscheidung sein das Bußgeld zu akzeptieren, weil es einfach die kostengünstigste Art ist da einen Schlussstrich drunter zu ziehen. Hier muss man Kosten/Aufwand mit dem damit verbundenen Risiko bewerten. Und was gibt es heutzutage schon für lumpige EUR 100,-? Es steht ja hinterher nicht auf deiner Stirn, dass du ein Bußgeld zu Recht bezahlt hast.

Jeder der schon mal vor Gericht war, weiß was ich meine.
Alle anderen sind hier eher auf Stammtisch-Niveau, wenn Sie einfach so einen Einspruch/Widerspruch/Klage fordern.

EDIT: Und wenn der nächste bis zum OLG mit genug Geld durchklagt, hat K.R. (LT35) noch mehr Grund jemanden "dankbar" zu sein.
LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:05
Schönen Dank nochmal dafür, seitdem steht das nämlich "in der Welt" :-/
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#73

Beitrag von Megathomas »

MobilLoewe hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:05
Das sehe ich anders, das ist Deutschland weit erlaubt. Nur ist das in Schleswig-Holstein schwierig zu beweisen.
An welchem OLG bist du Richter?

Aber es ist eure Zeit und euer Geld, klagt und verliert dann auch anständig. Gibt es überhaupt ein positives Urteil für uns Wohnmobileigentümer?
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#74

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:13
Jeder der schon mal vor Gericht war, weiß was ich meine.
Alle anderen sind hier eher auf Stammtisch-Niveau, wenn Sie einfach so einen Einspruch/Widerspruch/Klage fordern.
Na du scheinst ja schon reichlich negative Erfahrungen vor Gericht gemacht zu haben. Ein Einspruch/Widerspruch dient ja zunächst mal der Überprüfung der Entscheidung und zu dieser legt man seine Sicht der Dinge dar. In Toms Fall also die Schilderung seiner Heimfahrt, den Umständen mit seiner Übermüdung mit den entsprechenden Belegen. Sollte das nicht ausreichen, dass der Entscheid abgeändert wird, kann man sich immer noch überlegen, ob man zurückzieht.

Gefordert hat hier niemand etwas, nur empfohlen oder gesagt, was er selbst machen würde. Auf Stammtischniveau befinden wir uns hier unbedingt.
Gruß Sivvy
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#75

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:35
Sollte das nicht ausreichen, dass der Entscheid abgeändert wird, kann man sich immer noch überlegen, ob man zurückzieht.
Hier sind die Kosten des Einspruchs:
https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/ver ... verfahren/
Ich tippe mal so auf €200,-, wenn der Einspruch erfolglos ist und man schnell genug einen Rückzieher macht. Aber meist ist man ja verbohrt und meint auch später man war im Recht. Es gibt auch Leute die erst am OLG endgültig scheitern und ganz viel Geld verbrennen.
Mit €0,80 kommt man auf jeden Fall nicht hin.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#76

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:35
Na du scheinst ja schon reichlich negative Erfahrungen vor Gericht gemacht zu haben.
OT: Ich werde gerade vom Nachbarn verklagt. Ich soll meine sämtlichen Bäume entlang der gemeinsamen Grenze fällen lassen - ach nein, er will von mir EUR 2000,- damit er sie fällen lassen kann. Mein Anwalt sagt, völliger Blödsinn, weil selbst wenn er die EUR 2000,- bekommt, darf er immer noch nicht auf mein Grundstück. Dafür muss er dann noch einmal klagen. Die Bäume stehen schon seit der Kindheit meiner Frau dort - also geschätzt 40 Jahre - was soll das?
Er klagt und ich muss mich wehren auch wenn das totaler Unfug ist. Läuft schon eine Weile und hat mich bisher €600,- gekostet. Aber die Gerichtskosten muss ich erst dann zahlen, wenn ich verliere. Und das alles für nichts.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#77

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:45
Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 11:35
Sollte das nicht ausreichen, dass der Entscheid abgeändert wird, kann man sich immer noch überlegen, ob man zurückzieht.
Hier sind die Kosten des Einspruchs:
https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/ver ... verfahren/
Ich tippe mal so auf €200,-, wenn der Einspruch erfolglos ist und man schnell genug einen Rückzieher macht. Aber meist ist man ja verbohrt und meint auch später man war im Recht. Es gibt auch Leute die erst am OLG endgültig scheitern und ganz viel Geld verbrennen.
Mit €0,80 kommt man auf jeden Fall nicht hin.
Nicht ganz. Es braucht auf keinen Fall sofort einen Anwalt, wenn es vor allem darum geht, einen Sachverhalt anders darzustellen als er dem Bescheid zugrunde liegt. Auf diesen Vortrag muss die Behörde eingehen und signalisieren, ob sie trotzdem an ihrem Bescheid festhalten wird und zweckmäßigerweise warum. Und daraufhin, weil man nun weiß, dass die Entscheidung nicht sachfremd getroffen worden ist, muss man seinen Einspruch dann auch noch zurücknehmen können. Alles andere empfände ich als willkürlich.

Doch ich zahle durchaus auch zähneknirschend, weil ich mir weiteren Ärger ersparen möchte. Beispielsweise wenn man im Rennsteigtunnel betrogen wird (80 km/h beschildert an einem frühen Sonntagmorgen bei freiester Autobahn - Bußgeldbescheid bekommen, weil 80 km/h gefahren (exakt) bei angeblich ausgeschilderten 60 km/h)

Wenn man aber gezwungen wird übermüdet einen legalen Stellplatz zu suchen, hört für mich der Spaß auf.
Gruß Sivvy
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#78

Beitrag von Megathomas »

Baila-Laika hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 12:15
Auf diesen Vortrag muss die Behörde eingehen und signalisieren, ob sie trotzdem an ihrem Bescheid festhalten wird und zweckmäßigerweise warum. Und daraufhin, weil man nun weiß, dass die Entscheidung nicht sachfremd getroffen worden ist, muss man seinen Einspruch dann auch noch zurücknehmen können. Alles andere empfände ich als willkürlich.
Hast du das schon so erlebt oder ist das deine Vermutung?
Mein letzter Bescheid konnte nur per Klage begegnet werden, eine Einspruchs- oder Widerspruchsmöglichkeit gab es nicht. Aber es war ein Bescheid der Stadt und kein Verkehrsproblem.
Warum wurden bei so vielen Dingen die Einspruchsmöglichkeiten entfernt? Wahrscheinlich weil nach dem Einspruch und Ablehnung eh geklagt wurde. Es hat die Verwaltungen einfach nur sehr viel Arbeit und Zeit gekostet.

Ein Einspruch bleibt hier ein weiteres Zocken gegen die Staatsgewalt. Der Ausgang ist offen und der zu erwartende Gewinn, die EUR 100,-, einfach zu gering, dass sich der Aufwand lohnen würde.

Wie ich gerade erfahren habe war das Bußgeld beim Fall aus 2002 nur EUR 35,-. Und das ging bis zum OLG. Wahnsinn!
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#79

Beitrag von heinz1 »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 12:33

Wie ich gerade erfahren habe war das Bußgeld beim Fall aus 2002 nur EUR 35,-. Und das ging bis zum OLG. Wahnsinn!

So ist es!
Weil "jeder" eine Rechtsschutzversicherung hat und die den Wahnsinn auch noch mitmacht, wird unser Justizsystem lahm gelegt, sehr zur Freunde von Arafat Abu Dingsda und Konsorten.
Baila-Laika
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#80

Beitrag von Baila-Laika »

Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 12:33

Ein Einspruch bleibt hier ein weiteres Zocken gegen die Staatsgewalt. Der Ausgang ist offen und der zu erwartende Gewinn, die EUR 100,-, einfach zu gering, dass sich der Aufwand lohnen würde.

Wie ich gerade erfahren habe war das Bußgeld beim Fall aus 2002 nur EUR 35,-. Und das ging bis zum OLG. Wahnsinn!
Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Du kannst dich ja gerne der Staatsgewalt und ihrer Willkür anheim geben.

Dir geht es offenbar allein um die Kohle, mir ums Prinzip.
Gruß Sivvy
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