Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
Anon7
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#21

Beitrag von Anon7 »

Ich war letzten Donnerstag noch mit meinem (zu diesem Zeitpunkt schon verkauften) Womo zur HU. Die bisherige Prüforganisation GTÜ bzw. deren Niederlassung Brakel/Höxter hat sich dem TÜV Süd angeschlossen. Dieser (TÜV Süd) besteht auf einer Druckprüfung der Gasleitung bis zu den Absperrhähnen, ohne diese gibt man keine Plakette.
Meine Gasprüfung, die ich weiterhin hab durchführen lassen, gilt bis 2022. Der Prüfer ieß sich zwar abbringen, mir eine neue Gasprüfung zu verpassen, aber, die eigentlich nicht ganz eindeutig festgelegte "Druckprüfung" musste durchgeführt werden.
Nicht nachvollziehbar für mich, weil die Gasprüfung an sich ja z.Zt. nicht durchgeführt werden muss. Neben der Druckprüfung wird bei der Gasprüfung ja eigentlich nur noch die Funktion der Sicherheitseinrichtungen am Herd , die Abschaltung des Kühlschranks und der Heizung geprüft. Also hab ich jetzt eine "halbe Gasprüfung" bestanden.

Aber, zur eigentlichen Fragestellung: es gab für mich noch nie nirgendwo eine Zufahrtsverweigerung, entweder gingen die Platzbetreiber davon aus, dass man eine Gas-Plakette am Womo hat, also eine bestandene Gasprüfung damit bestätigt wurde oder, es interessierte sie nicht die Bohne.
InaRens
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#22

Beitrag von InaRens »

[…] TÜV Rheinland klebt dir die Plakette ohne gültige Gasprüfung. Bis ~Mitte 23, so mein Wissensstand.
[/quote]

Also, wie ich das nun wiederum finde, schreibe ich hier besser mal nicht…! :kgw
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eclipse88
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#23

Beitrag von eclipse88 »

Dieses Jahr März, stand die HU an. Also ab zur Dekra hier im Ort und los.
Die Begrüßung war nett und freundlich, vom Sachverständigen, gleich und noch bevor es losging, klärte er mich auf, dass die Gasprüfung ausgesetzt ist und diese nicht mehr Teil der HU ist.
Er lege mir trotzdem ans Herz die Gasprüfung zu machen, nur er selbst konnte diese nicht machen. Sondern nur sein Kollege.

Also rein die Wohndose in die Halle, HU bestanden, Plakette bekommen und gefahren.

Gefragt wurde ich noch nie, auf keinem Campingplatz oder Stellplatz, nach der gültigen Gasprüfung.
Aber auf einigen Platzordnungen, war es wohl vermerkt.
Vielleicht aus Versicherungsgründen...?
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
Anon22
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#24

Beitrag von Anon22 »

Hänge mich mal kurz mit einer Frage ein.
Kann jeder Sanitärmeister so eine Prüfung machen?
Bevaube
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#25

Beitrag von Bevaube »

Frank1965 hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 11:35
Hänge mich mal kurz mit einer Frage ein.
Kann jeder Sanitärmeister so eine Prüfung machen?
Nein, da braucht es spezifische Ausbildung mit Fähigkeitsnachweis.

Gruss, Beat.
TomL
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#26

Beitrag von TomL »

Bevaube hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 11:38
Nein, da braucht es spezifische Ausbildung mit Fähigkeitsnachweis.
Hat ein sanimeister nicht eine weit über eine popelige campinggas-ausrüstung hinausgehende Ausbildung? Ich hätte gedacht, wer eine Gas-Brennwertanlage im Mehrfamilienhaus anschließen und in Betrieb nehmen darf, hat allemal die Qualifikation für nen Wohnwagen. Ich kann mir kaum vorstellen, das man einem erfahrenen Meister dafür noch was beibringen kann... wobei ich mir jedoch vorstellen kann, dass er ein Zertifikat benötigt... so was in der Art, was er für elektrische Durchlauferhitzer braucht, um die anschließen zu dürfen.

Eine Antwort auf die Frage würde mich rein aus Neugier auch interessieren.
<Anon1>

Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#27

Beitrag von <Anon1> »

Nur ein zertifizierter Sachkundiger darf prüfen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607. Wobei die Hürden für den Befähigungsnachweis nicht sonderlich hoch sind. Aber derzeit sind die Prüfungen ausgesetzt.

https://www.dvfg.de/fluessiggas-in-der- ... -wohnmobil
Felisor
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#28

Beitrag von Felisor »

TomL hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 12:34
Hat ein sanimeister nicht eine weit über eine popelige campinggas-ausrüstung hinausgehende Ausbildung?
Kleiner Gag am Rande: Selbst ein voll ausgestatteter RTW braucht zusätzlich noch einen Verbandskasten nach DIN irgendwas.
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Schröder
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#29

Beitrag von Schröder »

würde diese Sachkundeprüfung gerne machen, deswegen interessieren mich die Voraussetzungen und weiß jemand ob es die Prüfungsfragen im Netz gibt?
Gruß
Thomas

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Agent_no6
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#30

Beitrag von Agent_no6 »

Schröder hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 14:20
würde diese Sachkundeprüfung gerne machen, deswegen interessieren mich die Voraussetzungen und weiß jemand ob es die Prüfungsfragen im Netz gibt?
Kosten: grob 400 + MwSt
Teilnahmevoraussetzungen
Der DVFG empfiehlt eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Flüssiggasanlagen.

Gewerbeanmeldung: Eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des Gesellenbriefes, Meisterbrief usw. ist der Anmeldung beizufügen (Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen).
Dauer des Lehrgangs 2 Tage
Herzlichen Glückwunsch
Viele Grüße
Dietmar
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Schröder
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#31

Beitrag von Schröder »

Agent_no6 hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 14:24
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des Gesellenbriefes, Meisterbrief usw. ist der Anmeldung beizufügen
da könnte ich schon eine Auswahl vorlegen, aber eben nicht aus dem Sani-Bereich.
Denke aber die Tüvprüfer die die Abnahme machen dürfen, sind auch nicht alle Sanitär-Meister! Deswegen meine Frage.
Dass mein Strassenbaumeister hier nicht groß zählt würde ich einsehen, aber reicht vielleicht mein Klempnermeister?
Gruß
Thomas

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Bevaube
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#32

Beitrag von Bevaube »

Schröder hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 14:34
Agent_no6 hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 14:24
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung und des Gesellenbriefes, Meisterbrief usw. ist der Anmeldung beizufügen
da könnte ich schon eine Auswahl vorlegen, aber eben nicht aus dem Sani-Bereich.
Denke aber die Tüvprüfer die die Abnahme machen dürfen, sind auch nicht alle Sanitär-Meister! Deswegen meine Frage.
Dass mein Strassenbaumeister hier nicht groß zählt würde ich einsehen, aber reicht vielleicht mein Klempnermeister?
Einfach mal beim DVFG anfragen :-$
Aber wenn ich so sehe, wie sich die Herrschaften deutschlandweit anstellen in Bezug auf Gas - Tankflaschen! Ich bin nicht sicher, ob da was Gescheites rauskommt. *CRAZY*

Gruss, Beat.
Anon22
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#33

Beitrag von Anon22 »

Aaalsoooooooo, neulich kam im im TV eine aktuelle Reportage eines sehr großen Campingfahrzeuge Händler vor Rügen. Dort wurde z.B. erwähnt, dass man den Beruf des Campingfahrzeugereparateur nicht erlernen kann. Der Angestellte machte aber mit seiner Luftpumpe dort Gasprüfungen.

Ob der jetzt einen Klempnermeistertitel hatte?

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein Meister da noch eine sorry, Firelvanz - Prüfung ablegen muss. Das Netz gibt nichts her darüber.
Mein Tüvprüfer murmelte nur etwas von fehlender "Zulassungsnummer" auf meinem gelben Prüfbuch. Aber keiner der gefühlten 4 Hefte voll hat da eine Prüfnummer vermerkt.


Edit.

Habe ein wenig anders gegockelt.
Normale Beruflehre im Gas Wasser oder Fahrzeugbereich genügt.

Dann 2 Tage Lehrgang und fertig.
Muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
https://www.zkf.de/leistungen/g-607-sachkundewesen
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Mark-86
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#34

Beitrag von Mark-86 »

Also, das Problem ist eigentlich, dass es ein Problem mit der Zertifizierung der Prüfmittel gibt.
TÜV & AU Mäßig ist alles DIN ISO 9001 zertifiziert.

Die Prüfmittel zur Gasanlagenprüfung (Abdrückpumpe und Sekundenzählungsmöglichkeit bis Zündsicherung abschaltet) sind aber nicht zertifiziert.
Mit den nicht zertifizierten Prüfmitteln kann man halt keine Prüfung machen, die Grundlage zu einer zertifizierten Prüfung ist...

Also es muss erst sichergestellt werden, dass die G607 Prüfung DIN 9001 konform wird.
Das klappt halt ohne Zertifizierte Pumpe nicht.
Das klappt auch nicht, wenn der Prüfer bis zum Abschalten der Zündsicherung auf seine ungeeichte Armbahnuhr schaut oder 21, 22, 23 zählt. Vor allem aber die Armbanduhr keine Nummer hat und nicht im Qualitätshandbuch steht...

Und wie dass so ist in Deutschland, brauchen wir dafür halt n paar Jahre, um dass Richtlinienkonform um zu gestalten. Wir brauchen ja auch 15 Jahre für ne Rheinbrücke und 20 Jahre für nen Flughafen...

Trotzdem muss der Prüfer im Rahmen seiner HU Tätigkeit die ordnungsgemäße "Sicherheit" der Gasanlage sicher stellen.
Das tut er, in dem man eine G607 Prüfung vorlegt, er die macht oder er sie einfach abdrückt oder er sie einfach anschaut.

Ist halt zur Zeit so.

Unabhänig davon darf man eine Gasanlage in Camping & Freizeitfahrzeuugen sowie Anhängern nicht ohne Prüfung in Betrieb nehmen.
Auch wenn ohne G607 Prüfung die HU Plakette nicht verweigert werden kann, oder ihr einen Wohnwagen fahrt, in dem dass eh kein Thema ist, dürft ihr dann ohne G607 Prüfung die Gasanlage trotzdem nicht betreiben.

Ich wüsste aber auch keine sinnvollen Grund, sich um diese Vorschriften zu drücken und die Gasprüfung zu sparen. Wer das macht ist m.E. dumm....
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WoMoFahrer
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#35

Beitrag von WoMoFahrer »

Ich habe letzte Woche die Gasprüfung bei meiner Werkstatt machen lassen, aber nur deshalb, weil es immer noch TÜV Standorte gibt, die Gastankflaschen nicht anerkennen und immer noch meinen, dass diese ohne feste Verrohrung unzulässig wären und die Flaschen mit 20g in Fahrtrichtung befestigt sein müssen, was aber absoluter Unfug ist, weil dies nur für Fahrzeuge gilt, die mit Flüssiggas angetrieben werden und somit das Gas in flüssiger form mit Hochdruck bis in den Motor geführt wird Das ist meinem Bruder letzte Woche beim TÜV passiert. Das KBA hat aber eindeutig festgestellt, dass Gasttankflaschen genauso wie Gasflaschen als Ladung zu bewerten sind, das sie nicht dem Antrieb des Fahrzeugs in flüssiger Form dienen.

"Regelung Nr. 67 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) —
Einheitliche Bedingungen für die I. Genehmigung der speziellen Ausrüstung von Fahrzeugen der
Klassen M und N, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, II. Genehmigung
von Fahrzeugen der Klassen M und N, die mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von
verflüssigten Gasen in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, in Bezug auf den Einbau dieser
Ausrüstung [2016/1829]"

Mein Bruder hat dem TÜV-Prüfer eine Artikel auf seinem Handy gezeigt, in dem genau hierzu berichtet worden ist. Das war dem Prüfer vollkommen egal, er kenne dies nicht und bezog sich auf die Regelung 67, deshalb gabt es keinen TÜV. Wer solche Prüfer hat sollte sein Geschäftsmodel überprüfen und solche Prüfer aus dem Verkehr ziehen. Warum ist es möglich, dass der TÜV nicht in der Lage sicher zu stellen, dass solche Informationen auch den letzten Prüfer sicher erreichen können.

Im August gehe ich wieder zum TÜV und da ich eine Gasprüfung von einer Firma habe, die die Bestimmungen kennt, schaut der Prüfer noch nicht mal in meinen Gaskasten rein und alles ist gut.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
______________________________________________
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#36

Beitrag von <Anon1> »

WoMoFahrer hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 00:09
... weil es immer noch TÜV Standorte gibt, die Gastankflaschen nicht anerkennen...
Meine beiden 14 kg Gastankflaschen sind vom TÜV (!) pragmatisch abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. ;-)
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Schröder
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#37

Beitrag von Schröder »

Mark-86 hat geschrieben: Di 20. Jul 2021, 21:03
Das tut er, in dem man eine G607 Prüfung vorlegt
hatte gerade eine Prüfung von der Dekra. Trotz bestehender Gasplakette hat der Mann die Schläuche zu den Flaschen beanstandet und lt. seiner Aussage darf er keine HU-Plakette kleben wenn er trotz aktuellen Prüfungsunterlagen die Heizung nicht auf Funktion geprüft hat.
Das heißt doch schon, dass die Gasprüfung von der Womowerkstatt keine Relevanz mehr hat, wenn die Dekra sagt, die Plakette gibt es nur, wenn sie selber prüfen.
Gruß
Thomas

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Anon22
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#38

Beitrag von Anon22 »

WoMoFahrer hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 00:09
Warum ist es möglich, dass der TÜV nicht in der Lage sicher zu stellen, dass solche Informationen auch den letzten Prüfer sicher erreichen können.
Laut der Aussage meines Kumpels, wissen die das schon. Es gibt aber Anweisung von oben wie damit umgegangen wird.

Ein guter Bekannter arbeitet beim Tüv Nord im Außendienst. Der hat mir dann eine Test Abgasuntersuchung bei mir Zuhause gemacht.
Sein Gerät lies den Wert 2,0 für meinen Motortype zu.
Grund war, dass ich der Meinung war, mein Schätzchen rust zuviel.

Gemessen haben wir 1,25 Co2. Alles paletti.

Tüv Nord verlangt eine Gasprüfung. Die ja mein "dubiose" Klempnermeister später gemacht hat.

Ich bin dann zu Küss um die Ecke gafahren. Die Küss verlangte Keine Gasprüfung. Erkannte meine aber auch nicht an. Wie schon oben erwähnt.

Die Co 2 Werte las dieser Prüfer an meiner Motorplakette ab. Dort steht 1,6 CO 2.
Wäre der Wert jetzt fiktiv 1,8 gewesen, hätte ich keine Plakette bei der Küs bekommen, und bei Tüv Nord auch nicht, weil die die Gasprüfung nicht aussetzen.

Mein Mobil ist 25 Jahre alt und hatte noch den ersten Gasschlauch. In 4 gelben Prüfbüchern wurde dies nicht bemängelt.
Auch die durchgerosteten Schweller, rostbraune Bremsflüssigkeitr und defekte Bremsanlage, in den 6 Jahren des Vorbesitzers nicht.

Verlasst euch bitte beim Gerbauchtkauf nicht auf eine frische HU - Plakette. Kam neulich noch ein aktueller Bericht im TV (Makt).
Anon7
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#39

Beitrag von Anon7 »

rundefan hat geschrieben: Di 6. Jul 2021, 10:50
Ich war letzten Donnerstag noch mit meinem (zu diesem Zeitpunkt schon verkauften) Womo zur HU. Die bisherige Prüforganisation GTÜ bzw. deren Niederlassung Brakel/Höxter hat sich dem TÜV Süd angeschlossen. Dieser (TÜV Süd) besteht auf einer Druckprüfung der Gasleitung bis zu den Absperrhähnen, ohne diese gibt man keine Plakette.
Hatte ich ja weiter oben schon geschrieben. Warum nun so eine lächerliche Prüfung mittels Luftpumpe, also dem bekannten Prüfgerät und 30 Sekunden Haltedauer ( ist nach meiner Ansicht zu kurz ) bis zu den Absperrhähnen der Gasverbraucher Pflicht beim TÜV Süd ist, wissen vermutlich nur die Herren in der Geschäftsleitung.
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AndiEh
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Re: Nachweis Gasprüfung auf SP/CP?

#40

Beitrag von AndiEh »

Schröder hat geschrieben: Mi 21. Jul 2021, 08:33
seiner Aussage darf er keine HU-Plakette kleben wenn er trotz aktuellen Prüfungsunterlagen die Heizung nicht auf Funktion geprüft hat.
Das ist tatsächlich das Schlupfloch (???) mit der der Prüfer die Gasanlage prüfen kann, bzw. eigentlich muß. Die Heizung ist tatsächlich in den Prüfbestimmungen enthalten. Würde mich mal interessieren, ob er sich auch für die Gasflaschen interessieren würde, wenn man eine Dieselheizung hätte. ;-)

Gruß
Andi
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