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Frohe Weihnachten wünschen Andi + Paul
Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Mit Schreiben datiert auf 03.09.21 bekam ich vom Händler die Papiere (ausgestellt am 24.08.21) zur Zulassung des am 22.9.2020 bestellten Wohnmobils zugesandt. Um dies möglichst schnell abzuwickeln, habe ich mich gestern 1,5 h in die Schlange „ohne Termin“ bei der Zulassung gestellt.
Aussage dort zunächst: alle Unterlagen vorhanden.
Als dann diverse Nummern aus Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetippt wurden, die Hiobsbotschaft:
Das System nimmt die Daten nicht an. Das Fahrzeug hätte bis 1.9.21 zugelassen sein müssen!
Die Zulassung danach kann nicht ohne Ausnahmegenehmigung erfolgen. Und die müsste ich vom Händler zusammen mit den restlichen Zulassungsunterlagen doch ausgehändigt bekommen haben.
Freundlicherweise rief der Herr der Zulassung direkt beim Verkäufer an, und bat ihn, diese direkt und jetzt gleich in die Zulassungsstelle zu faxen. Das war wirklich super freundlich! Eine Weile später stellte sich bei einem Rückruf des Verkäufers allerdings heraus, dass sich um diese Ausnahmegenehmigung wohl bisher niemand gekümmert hat.
Ohne Ausnahmegenehmigung keine Zulassung. Die Gültigkeit bestimmter Genehmigungen auf der Zulassungsbescheinigungen ist überschritten. Der Herr in der Zulassung verwies auf die Zeile K:
Und jetzt? Wie geht's weiter? Noch keine Antwort vom Verkäufer auf meine Anfragemail.
Ach, ist das wieder lustig!
Aussage dort zunächst: alle Unterlagen vorhanden.
Als dann diverse Nummern aus Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetippt wurden, die Hiobsbotschaft:
Das System nimmt die Daten nicht an. Das Fahrzeug hätte bis 1.9.21 zugelassen sein müssen!
Die Zulassung danach kann nicht ohne Ausnahmegenehmigung erfolgen. Und die müsste ich vom Händler zusammen mit den restlichen Zulassungsunterlagen doch ausgehändigt bekommen haben.
Freundlicherweise rief der Herr der Zulassung direkt beim Verkäufer an, und bat ihn, diese direkt und jetzt gleich in die Zulassungsstelle zu faxen. Das war wirklich super freundlich! Eine Weile später stellte sich bei einem Rückruf des Verkäufers allerdings heraus, dass sich um diese Ausnahmegenehmigung wohl bisher niemand gekümmert hat.
Ohne Ausnahmegenehmigung keine Zulassung. Die Gültigkeit bestimmter Genehmigungen auf der Zulassungsbescheinigungen ist überschritten. Der Herr in der Zulassung verwies auf die Zeile K:
Und jetzt? Wie geht's weiter? Noch keine Antwort vom Verkäufer auf meine Anfragemail.
Ach, ist das wieder lustig!
Viele Grüße - Gerlinde
20.09.2021 Das Warten hat ein Ende: Eura Mobil Activa One 650 HS
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich.
Das verstehe ich nicht ganz. Ist dein Fahrzeug ein Euro 6 c oder so, die eine Frist bist zu einem bestimmten Tage hatten?
Oder wie hängt das zusammen?
Das verstehe ich nicht ganz. Ist dein Fahrzeug ein Euro 6 c oder so, die eine Frist bist zu einem bestimmten Tage hatten?
Oder wie hängt das zusammen?
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Ich verstehe es auch nicht. Aber ich kenne mich Null mit Fahrzeugtypen und Abgasnormen aus. Auf deine Frage hin habe ich im COC nachgesehen. Dort steht unter
47. Abgasnorm Euro: Euro 6 CI.
Das von FIAT ausgestellte EC Certificate of Conformity weist als “Date of manufacture of the vehicle” den 19.04.21 aus.
Und wie gesagt:
der Zulassung hat das Datum in der Zeile K (siehe Foto oben) nicht gefallen. Möglicherweise gilt diese Typgenehmigung nur für 1 Jahr und das ist grade überschritten.
Keine Ahnung, ich hoffe ja noch – neben dem Besorgen der Ausnahmegenehmigung – auf eine Erklärung des Verkäufers, was das ganze zu bedeuten hat. Aber noch mehr hoffe ich, dass wir endlich das WoMo bekommen.
Viele Grüße - Gerlinde
20.09.2021 Das Warten hat ein Ende: Eura Mobil Activa One 650 HS
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Mensch Gerlinde, das ist ja so ein richtiger Schlag ins Kontor, Ich drücke dir alle Daumen, das es gut für euch ausgeht.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Soweit ich das verstanden habe, haben Wohnmobile immer zwei COCs.... in Deinem Fall, was ja obligatorisch ist, auf jeden Fall eine von Fiat für ein zunächst unfertiges Auto. Für diese COC, die ja auch als einzige für die Schadstoffbestimmung gilt, gibt es die Schadstoffklassen-Termine, also bis wann für diese Schadstoffklasse eine Zulassung erlaubt ist.GeHa hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 17:56Als dann diverse Nummern aus Teil II der Zulassungsbescheinigung eingetippt wurden, die Hiobsbotschaft:Das System nimmt die Daten nicht an. Das Fahrzeug hätte bis 1.9.21 zugelassen sein müssen!
Später kommt dann eine neue COC, die die von Fiat ersetzt, und zwar die vom Ausbau-Hersteller, wie Knaus oder Hymer oder sonst wer. Nun kann es passieren, dass produzierte Basis-Fahrzeuge auf Halde stehen, ohne das sie in naher Zukunft ausgebaut werden (können).... man denke da an die Zulieferprobleme bei (anscheinend provozierten) Einbrüchen der Lieferketten vom Frühjahr. Das kann ja auch für Krankenwagen passieren, Lieferfahrzeuge, Kühlfahrzeuge, was auch immer.
Also kann die Zeit bis zum Ausbau des Basisfahrzeugs beim Womo-Bauer plus der Zeit beim Händer "Warten auf Käufer" dazu führen, dass die Triebwagen-COC schon den Zulassungstermin überschritten hat. Aber genau dafür gibt es eine "Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes für unfertige Fahrzeuge". Das ist also kein unbekanntes Problem, weil vorhersagbar die zuletzt gefertigten Triebwagen einer genehmigten Serie naturgemäß die kürzeste Restzeit bis zum erreichen des Schadstoffklasse-Zulassungs-Termins haben, die zuerst gefertigten haben dementsprechend die längste Zeit. Und vor dem Ablauftermin genehmigte Basis-Fahrzeuge, die lediglich noch nicht ausgebaut wurden/werden konnten, werden ja nicht einfach auf den Schrott gegeben.
Ich wäre da jetzt erst mal nicht zu aufgeregt, eigentlich sollte der Womo-Bauer die Ausnahmegehmigung kurzfristig nachsenden können.... ich könnte mir sogar fast vorstellen, weil das nicht von vornherein dabei war, dass das eh nur ein Versehen war.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
KLICK
Soll ich ihn mal da hin schieben. KLICK
Gruß
Andi
ich glaube du bist mit deinem Beitrag hier falsch.MobilIveco hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:57Macht euch schon mal alle auf die komplette Enteignung gefasst.....
Soll ich ihn mal da hin schieben. KLICK
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
usw.TomL hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:19... haben Wohnmobile immer zwei COCs.... in Deinem Fall, was ja obligatorisch ist, auf jeden Fall eine von Fiat für ein zunächst unfertiges Auto. Für diese COC, die ja auch als einzige für die Schadstoffbestimmung gilt, gibt es die Schadstoffklassen-Termine, also bis wann für diese Schadstoffklasse eine Zulassung erlaubt ist...
Dank deiner ausführlichen Erklärung habe ich jetzt das ganze Prinzip überhaupt mal verstanden. Ganz herzlichen Dank dafür!
das glaube ich allerdings weniger, sonst hätte der Verkäufer das Teil ja - wie von der Zulassung telefonisch von ihm angefordert - einfach, schnell und direkt aufs Fax legen oder mailen können. Der gute Herr von der Zulassung hat wirklich alles getan, die Zulassung direkt abzuwickeln und mir einen zweiten Besuch dort zu ersparen. Aber dank deiner Erläuterungen verstehe ich jetzt, dass das möglicherweise ein alljährlich sich wiederholender Vorgang ist, der, bedingt durch Corona-Zulieferschwierigkeiten, in diesem Jahr vermutlich noch häufiger als sonst auftreten wird. Um so weniger verstehe ich, dass ich vom Verkäufer dann überhaupt mit dem unvollständigen Dokumentenpaket zur Zulassung geschickt wurde. Ich denke, er hätte wissen und mir mitteilen müssen, dass da noch was fehlt.TomL hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:19ich könnte mir sogar fast vorstellen, weil das nicht von vornherein dabei war, dass das eh nur ein Versehen war.
Viele Grüße - Gerlinde
20.09.2021 Das Warten hat ein Ende: Eura Mobil Activa One 650 HS
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Mein Frankia, damals Euro5 musste im Februar vom Händler zur Tageszulassung werden, damit er noch zugelassen werden konnte. Ich hab ihn im August 18 gekauft, die Kiste war von 2016. Hatte ganze 2 Kilometer auf dem Tacho.
Bei Mopeds auch ein großes Thema.
In der Coronazeit gab es für Hersteller auch Ausnahmen und Verlängerungen.
LG
Sven
Bei Mopeds auch ein großes Thema.
In der Coronazeit gab es für Hersteller auch Ausnahmen und Verlängerungen.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnenMobilIveco hat geschrieben: Di 7. Sep 2021, 20:57ch werde jedenfalls, mein Wohnmobil Bj. 2008, entweder in Lettland zulassen oder verkaufen.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Genau….. die sogenannten Europaletten
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.Hans 7151 hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 06:56Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnen
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Ja , da würde der Beitrag AUCH passen
Verschieben muss nicht sein.
Ist der Geist zu kurz gekommen, wird sehr gern Moral genommen (Wiglaf Droste)
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
So ist es wohl. Hier fahren zwar auch viele Neuwagen herum, aber die Meisten fahren, gefühlt, alte Audi Kombi Diesel. Wenn das auch nur annähernd so viel kosten würde wie in Deutschland, könnte sich das hier kaum einer leisten.Sparks hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 09:05Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.
Bin ab morgen schlauer, da bekomme ich meine lettische ID-Card und werde schauen ob ich ein erstes Fahrzeug hier zulassen kann. (Keinen Audi Diesel)
Ist für mich auch alles Neuland.
Ist der Geist zu kurz gekommen, wird sehr gern Moral genommen (Wiglaf Droste)
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Das ist mir schon klar, Deutschland setzt alles zu 100% um und legt noch eins drauf.Sparks hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 09:05Schön wäre es, wenn die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern gleich wären, ist aber nicht so. Die Durchführungsverordnungen für EU-Gesetze haben jede Menge Spielraum.Hans 7151 hat geschrieben: Mi 8. Sep 2021, 06:56Lettland ist doch auch EU, da wirst Du nichts gewinnen
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Ich hab diese Woche unser neues Wohnmobil angemeldet, ähnlich wie die TE ist auch unseres ein Ducato dessen Fahrgestell der letzten Serie 2020/Anfang 21 entspricht. Und auch bei uns stand Ziffer k auf September, demnach Ausnahmegenehmigung erforderlich. Da unsere Papiere direkt vom Hersteller geschickt wurden, war auch die Ausnahmegenehmigung, ein vierseitiges Schreiben mit Fahrgestellnummer und Herstellerunterschrift und Stempel enthalten. Die Worte beim Abgeben der Papiere waren nicht sehr positiv, ich möge wieder Platz nehmen und man wird sich melden zu fehlenden Angaben. Nach 10 Minuten kam die Dame mit abgestempelten Nummernschilder zu mir mit den Worten, alles perfekt, der Hersteller hatte schon alle Details hinterlegt gehabt so das es ganz einfach gegangen sei - aber dieser Fall sei ihr noch nie passiert.
Quintessenz: wenn der Hersteller seine Hausaufgaben gemacht hat, ist die Ausnahmegenehmigung kein Thema für uns als Käufer. Der Verkäufer hingegen ist hier auch nur Beifahrer und kann eigentlich nichts beitragen, nicht mal prüfen.
Grüsse Don
Quintessenz: wenn der Hersteller seine Hausaufgaben gemacht hat, ist die Ausnahmegenehmigung kein Thema für uns als Käufer. Der Verkäufer hingegen ist hier auch nur Beifahrer und kann eigentlich nichts beitragen, nicht mal prüfen.
Grüsse Don
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Bei unserem Sprinter Hymer war es ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung fuer 6C.
Die hat Hymer - also der Hersteller - bekommen vom KBA weil die Fahrzeuge ja noch gebaut und verkauft werden muessen.
Die Abgasnorm 6C durfte regulaer nur bis August 2019 zugelassen werden.
Auch die Ausnahmegenehmigung hat ein Limit und gilt nicht unbegrenzt, bei unserem Sprinter bis 28.2.2022 und sie ist auf ein Kontingent von 2000 Fahrzeugen begrenzt.
Das Dokument ist von Hymer dem Hersteller.
So sieht meine Ausnahmegenehmigung aus:
Die hat Hymer - also der Hersteller - bekommen vom KBA weil die Fahrzeuge ja noch gebaut und verkauft werden muessen.
Die Abgasnorm 6C durfte regulaer nur bis August 2019 zugelassen werden.
Auch die Ausnahmegenehmigung hat ein Limit und gilt nicht unbegrenzt, bei unserem Sprinter bis 28.2.2022 und sie ist auf ein Kontingent von 2000 Fahrzeugen begrenzt.
Das Dokument ist von Hymer dem Hersteller.
So sieht meine Ausnahmegenehmigung aus:
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
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Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Es ist so und schon mein 2016er Frankia musste vom Dealer Tageszulassung bekommen, obwohl er erst 2018 von mir das erste Mal vom Hof geführt wurde. Die Umweltnormen sind dafür verantwortlich. Für Motorräder gab es im ersten Pandemiejahr Ausnahmen.
Ist bei einem Wohnmobil aber kein Problem mit Wertverlust beim Wiederverkauf.
Ich habe in drei Jahren maximal 5000€ verloren bei Verkauf, mit dem Frankia bin ich 3 Jahre für etwa 3.500€ rumgefahren.
Der Kilometerstand sollte unter 50.000km bleiben und der Pflegezustand 1A.
Vor allem aber lässt sich der Grund für die Zulassung nachvollziehen und je älter die Kiste wird, ist dem Nachkäufer der allgemeine Zustand wichtiger.
LG
Sven
Ist bei einem Wohnmobil aber kein Problem mit Wertverlust beim Wiederverkauf.
Ich habe in drei Jahren maximal 5000€ verloren bei Verkauf, mit dem Frankia bin ich 3 Jahre für etwa 3.500€ rumgefahren.
Der Kilometerstand sollte unter 50.000km bleiben und der Pflegezustand 1A.
Vor allem aber lässt sich der Grund für die Zulassung nachvollziehen und je älter die Kiste wird, ist dem Nachkäufer der allgemeine Zustand wichtiger.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Re: Überraschung: bei 1-jähiger Lieferzeit Ausnahmegenehmigung zur Zulassung erforderlich
Sven der Daytrader fuer WoMosSellabah hat geschrieben: So 28. Nov 2021, 11:58Ich habe in drei Jahren maximal 5000€ verloren bei Verkauf
Ich verliere erstmal gar nix an meinem Huemi weil ich ihn behalte bis der Rost uns scheidet.
Ist wie bei Aktien - nur Verluste oder Gewinne die realisiert werden sind solche.
Beste Gruesse Bernd
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