Wie das die Idioten vom Gasverein beschreiben interessiert überhaupt nicht, das KBA war jedenfalls nicht zu blöd die Regelung R 67 zu lesen und hat das auch deutlich bekannt gegeben.
Bernd, es nutzt nichts wenn Du immer wieder versuchst ein totes Pferd zu reiten. Lies doch einfach einmal die Regelung durch und verweise nicht immer auf jemanden der nicht lesen kann.
Deine missionarischen Versuche dem Gasverein den Steigbügel zu halten nur damit Du recht hast und Dich nicht darüber ärgern musst zuviel Geld ausgegeben zu haben gehen mir auf den Senkel.
Und damit Du Dich noch mehr ärgern kannst, hier die Bestätigung vom TÜV, das die Flaschen, die nach der Regelung 67 qualifiziert sind noch nicht mal einer regelmäßigen Prüfung unterliegen. Du kannst das natürlich ignorieren und beim Tüv auf eine Prüfung bestehen, die prüfen alles auf Wunsch und bestätigen Dir dann auch, was der Gesetzgeber schon so vorgesehen hat. Hauptsache Du bezahlst ordentlich dafür.
Keiner hindert Dich daran alle 6 Monate zum TÜV zu gehen, schon gar nicht der TÜV.
Es gibt auch keine Prüfpflicht für Gasflaschen alle 10 Jahre die nach R 67 zertifiziert sind.
Prüfung von Gasanlagen
Auf Seite 19 kann man das nachlesen. Die Gasflaschenprüfpflicht alle 10 Jahre gilt nur für Flaschen die nicht nach r67 zertifiziert sind, meine sind es .