Hausdurchsuchung bei Hymer
Hausdurchsuchung bei Hymer
Aufgrund des Verdachts auf falsch ausgestellte Wiegescheine/Fahrzeugpapiere wurde die Hymer Zentrale vom LKA untersucht. (Meldung hinter Bezahlschranke)
Tja, Gier frisst Hirn.
Richtig gierig ist es, wenn man ein Fahrzeug wie den ML-T580 4x4 mit über 3t Leergewicht als Abenteuerfahrzeug u3,5t für die Jugend mit neuem Führerschein verkauft.
Da beginnt dann das Abenteuer bei der ersten Wiegestelle.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Knaus hat ja wohl ähnliches gemacht... damit dürfte Hymer jetzt wohl nicht alleine sein.
- walter7149
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Verlieren die jetzt ihre ABE ?
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Gute Frage, bei abgelastet wohl nicht.
Auch ist es die Frage, wer ist der gierigere, Hymer oder der Kunde.
Wenn Hymer wirklich Wiegenoten falsch ausgestellt oder gefälscht hat, selber schuld. Ich kenne einen Hersteller, der läßt bei den 3,5t Fahrzeugen die Kunden unterschreiben das die Zuladung nicht der Norm entspricht. Laut diesem Hersteller hat die Unterschrift von denen die 3,5t absolut haben wollen verweigert.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Tja und dann der Trick mit der 20 Liter Fahrstellung,
gab 2010 mal ein Frankia (FF-2) mit 3,5t und max. 60kg Zuladung
Aber zumindest hat Frankia das in den Technischen Daten nicht verheimlicht.
gab 2010 mal ein Frankia (FF-2) mit 3,5t und max. 60kg Zuladung
Aber zumindest hat Frankia das in den Technischen Daten nicht verheimlicht.
Schöne Grüße
Volker
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Das geht nicht, ich kann doch nicht sagen der Kunde will das also beuge ich die Wahrheit und die Verkehrszulassungsordnung.Sparks hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 09:19Auch ist es die Frage, wer ist der gierigere, Hymer oder der Kunde.
Als Handwerker darf ich nicht außerhalb der technischen Regeln bauen, da sagt der Richter im Streitfall "Haben Sie sich an die technischen Regeln gehalten", meine Antwort nein weil weiter bin ich nicht gekommen, die Antwort war " Sie verschwenden meine und Ihre Zeit.
Ich wollte sagen das geschah auf Wunsch des Kunden (er hat seine Meinung später geändert), war dem Richter aber egal.
Warum soll ein Wohnmobilhersteller das dürfen?
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Stimmt da hast du vollkommen recht.Epimetheus hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 09:36Als Handwerker darf ich nicht außerhalb der technischen Regeln bauen
Im Moment wissen wir doch gar nicht was da los ist.
Vielleicht weil er sich besser abgesichert hat.
Er baut ja nicht ausserhalb der technischen Möglichkeiten.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Hier die Meldung ohne Bezahlschranke.
Für mich gibt es da kein wenn und aber, wenn der Wiegeschein nicht stimmt, dann ist das Betrug.
- walter7149
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Das sehen manche aber anders. Ein Womo ohne eine gewisse Mindestzuladung ist praktisch und gesetzlich unbrauchbar,Sparks hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 09:55Er baut ja nicht ausserhalb der technischen Möglichkeiten.
wie ein LKW ohne Nutzlast.
Ich kann mich an eine gerichtliche Auseinandersetzung in N erinnern, da mußte der Verkäufer/Händler ein neues Womo
mit einer nur rechnerisch ca. 60 kg Zuladung, also praktisch nur der Beifahrer, wenn das Fahrergewicht schon im zulässigen
Gesamtgewicht enthalten ist, zurück nehmen.
Der Händler wird sich dann sicherlich auch beim Hersteler schadlos gehalten haben.
Damals gab es die Möglichkeit der Auflastung in N noch nicht.
Unseren Frankia haben wir deshalb auch noch mit deutschem Kennzeichen in D von 3,85 auf 4,0 to auflasten lassen,
was dann bei der Verzollung und Umregistrierung auf norw. Kennzeichen zu leichten Problemen führte.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Praktisch für den angedachten Zweck unbrauchbar, ja. Aber gegen das Gesetz? Hatte bei deiner gerichtlichen Auseinandersetzung auch der Kunde unterschrieben, dass er sich bewusst ist, dass das Fahrzeug für die übliche Nutzung nicht geeignet ist? Meines Wissens sind die Zuladungen kein "hartes" Kriterium für eine individuelle Zulassung sondern eine Art "Richtwert" für die Nutzung, die beim Fehlen einer anderslautenden Angabe im Kaufvertrag als "allgemein üblich" gilt.walter7149 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:21Ein Womo ohne eine gewisse Mindestzuladung ist praktisch und gesetzlich unbrauchbar,
wie ein LKW ohne Nutzlast.
So steht z.B. bei mir in den Papieren, dass ich auch mit 6 Personen fahren darf (Dinette mit 4 Gurtplätzen), mich dann aber so ungefähr wortgemäß selber um das Einhalten des Gesamtgewichts kümmern muss.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Stimmt, aber wenn ich wie Hymer als Sprinter 415 also 4t anbietet.....walter7149 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:21Das sehen manche aber anders. Ein Womo ohne eine gewisse Mindestzuladung ist praktisch und gesetzlich unbrauchbar,
wie ein LKW ohne Nutzlast.
Was dann der Verkäufer oder Käufer machen geht Hymer doch am Allerwertesten vorbei.Sparks hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 09:19Ich kenne einen Hersteller, der läßt bei den 3,5t Fahrzeugen die Kunden unterschreiben das die Zuladung nicht der Norm entspricht. Laut diesem Hersteller hat die Unterschrift von denen die 3,5t absolut haben wollen verweigert.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gab/gib es Konfiguratoren, die das eine oder andere Zubehör in der 3,5t Klasse nicht annehmen. Wenn dann der Verkaufsbetrieb oder der Besitzer noch was zubauen.....
Da mach ich mir keine Sorgen um Knaus Hymer und Co. . Sie arbeiten ja offensiv mit den Behörden zusammen, der Händler wird den schwarzen Peter bekommen.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
In welchen "Papieren" steht das?Felisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:31So steht z.B. bei mir in den Papieren, dass ich auch mit 6 Personen fahren darf (Dinette mit 4 Gurtplätzen), mich dann aber so ungefähr wortgemäß selber um das Einhalten des Gesamtgewichts kümmern muss.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr. Irgendwo hab ich das in dem Papierwust gelesen. In die Art "Zugelassen für 4 Personen (6 Personen bei Einhaltung des zgG)". Ob das jetzt im Schein, der COC oder im Verkaufsprospekt stand, kann ich nicht sagen.
Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Was soll das dann so was im Internet zu verbreiten? Etwas mehr Seriösität bitte!Felisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:46Ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr. Irgendwo hab ich das in dem Papierwust gelesen
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Kukst Du im Fahrzeugschein in Spalte < s.1 >Alfred hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:39In welchen "Papieren" steht das?Felisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:31So steht z.B. bei mir in den Papieren, dass ich auch mit 6 Personen fahren darf (Dinette mit 4 Gurtplätzen), mich dann aber so ungefähr wortgemäß selber um das Einhalten des Gesamtgewichts kümmern muss.
Gruss Dieter
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
womocamper hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:48Kukst Du im Fahrzeugschein in Spalte < s.1 >
Bei mir steht Sitzplätze 4 einschließlich Fahrer.
Gruss Dieter
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Die Einschüsse kommen immer näher. Wir haben schon vor 20 Jahren beim Verband darauf aufmerksam gemacht, dass diese neue 3,5t-Regelung für die jungen Führerscheinerwerber den Wohnmobilherstellern auf die Füße fallen wird. Aber erst jetzt arbeiten sie in der EU darauf hin, diese Gewichtsgrenze nach Oben zu verschieben. Leider etwas spät, denn jetzt stehen die Familien mit mehreren Kindern auf der Matte und brauchten eigentlich Wohnmobile über 3,5t.
Gruß Hajo
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Zu Problemen am Wohnmobil stehe ich den Foristen gern für eine unentgeltliche 1.Beratung zur Verfügung;
https://www.wohnmobil-check.com/
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Ich denke, dass hier nur die mutmaßliche Fälschung der Wägescheine relevant sein wird. Davon habe ich im Link von Volkmar nichts gelesen, mag aber so sein. Bei einer geeichten und überwachten Waage wird das interessant.
Alles andere hat der Hersteller i.d.R. abgesichert und betrifft das individuelle Ladeverhalten des Käufers. Fast immer lassen sich zu geringe Zuladungen ja auch durch Auflastungen relativieren.
Alles andere hat der Hersteller i.d.R. abgesichert und betrifft das individuelle Ladeverhalten des Käufers. Fast immer lassen sich zu geringe Zuladungen ja auch durch Auflastungen relativieren.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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- walter7149
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
So genau weiß ich das nicht mehr, das ist schon vor über 10 Jahren gewesen, gab in der norwegischen WohnmobilsceneFelisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 10:31Hatte bei deiner gerichtlichen Auseinandersetzung auch der Kunde unterschrieben, dass er sich bewusst ist, dass das Fahrzeug für die übliche Nutzung nicht geeignet ist?
einen richtigen Aufruhr und unsere norwegische Wohnmobilvereinigung hat sich mit gewaltig dahinter gestellt, zu Gunsten
der Wohnmobilkäufer.
Dann wurde auch in N die Möglichkeit der Auflastung bei der Zulassungsbehörde zugelassen.
Um sich jetzt etwas abzusichern, bieten die Womohändler ein sogenanntes Gewichtszertifikat an.
Das Womo wird vor Verkauf vom Händler mit allen zur Zeit angebauten Zusatzteilen mit Berücksichtigung aller
Füllstände gewogen.
Da weiß der Kunde worauf er sich einläßt.
Und da geht wohl kein Neu- oder Gebrauchtwomo über den Ladentisch ohne eine brauchbare Zuladung,
die auch fast immer in den Annoncen aufgeführt wird.
Ich hab mir beim gebrauchten Carver mit der Superausstattung das Gewichtszertifikat geben lassen und schon bei der
Heimfahrt auf einer staatlichen geeichten Fahrzeugwaage selbst nachgeprüft.
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Grüße von Walter aus Selbu
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer
Der Fahrer eines KFZ ist aus meiner Sicht selbst verantwortlich das er die zulaessige Gesamtmasse einhaelt bei Nutzung.
Allerdings koennte er den Hersteller auf Rueckabwicklung verklagen wenn er bei einer typischen Nutzung des Fahrzeugs mit 4 Personen dieses Limit deutlich ueberschreitet.
Beste Gruesse Bernd
Allerdings koennte er den Hersteller auf Rueckabwicklung verklagen wenn er bei einer typischen Nutzung des Fahrzeugs mit 4 Personen dieses Limit deutlich ueberschreitet.
Beste Gruesse Bernd
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