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Hausdurchsuchung bei Hymer

Allgemeine Neuigkeiten und Diskussionen über unsere geliebten fahrenden Ferienwohnungen
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WuG
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#21

Beitrag von WuG »

Luxman hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 12:24
Der Fahrer eines KFZ ist aus meiner Sicht selbst verantwortlich das er die zulaessige Gesamtmasse einhaelt bei Nutzung.
Das ist so schon richtig, es beschreibt aber quasi die zweite - hier nicht relevante - Ebene in der "Nahrungskette".

In erster Ebene ist alleine der Hersteller verantwortlich dafür, dass die Fahrzeugdokumente stimmen - also dafür dass der Kunde/Fahrer eine verlässliche Basis für seine Beladungsabsichten hat.


Und wenn sich der Verdacht (siehe nachfolgend), auf den Alfred hingewiesen hat, bestätigt, dann ist der Kunde/Fahrer dafür keinesfalls in der Verantwortung.
Alfred hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 08:11
Aufgrund des Verdachts auf falsch ausgestellte Wiegescheine/Fahrzeugpapiere wurde die Hymer Zentrale vom LKA untersucht. (Meldung hinter Bezahlschranke)
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AndiEh
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#22

Beitrag von AndiEh »

Ich glaube da laufen ein paar Bereiche durcheinander.

Dass der Käufer in der Regel selber dafür verantwortlich ist, wie viel er mitzunehmen gedenkt, geschenkt. Anderes Thema.

Um was es hier geht, ist die Zulassung:

Wenn ich ein Wohnmobil anbiete beispielsweise für 4 Personen laut Zulassung, muss es dafür geeignet sein. Dafür gibt es eine Norm. Pro Person muss ein bestimmtes Gewicht laut dieser Norm zur Verfügung stehen*. Ansonsten darf ich es nicht für (beispielsweise) 4 Personen anbieten und zulassen lassen.

Das ist z.B. bei meinem Sun Ti 700MEG Platinum Edition Knaus auf die Füße gefallen. In der letzten Generation haben sie es nur noch als 4to Mobil angeboten, weil sie dazu verurteilt wurden. Es war auf Grund der Sondermodelausstattung schlicht nicht mehr als 3,5t Modell zulassungsfähig.

Ich denke, das ist der Vorwurf, den man Hymer macht. Sie sollen wohl die Gewichte geschönt haben, um das Modell als 3,5t anbieten und zulassen zu dürfen.

*Hat da mal jemand gerade die Bestimmungen zu Hand, ich find sie gerade nicht.

Gruß
Andi
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Ebi
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#23

Beitrag von Ebi »

Bräuchten nun schon wieder nen Juristen…

Wenn ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen wiegt, darf es der Kunde, der nur bis zu der Grenze nen Führerschein hat, nicht bewegen. Völlig wurscht, wie die Situation entstanden ist.

Wenn der Kunde von Hymer getäuscht wurde, was erstmal zu beweisen wäre, steht ihm vermutlich Regress zu. Dürfte auch nicht anders sein als bei denen, die nit falschen Angaben bzgl. der Emissionen getäuscht wurden. Nur halt, dass bei falschen Gewichtsangaben womöglich das Recht entsteht, das Fahrzeug zurückzugeben. Wie gesagt, wäre mal wieder was für nen Juristen.
Schöne Grüße
Ebi

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Anon11
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#24

Beitrag von Anon11 »

Luxman hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 12:24
Der Fahrer eines KFZ ist aus meiner Sicht selbst verantwortlich das er die zulaessige Gesamtmasse einhaelt bei Nutzung.
Nein hier geht es um die Zulassungsfähigkeit und die war scheinbar nicht gegeben und da haben sie sich bei den Gewichten wohl *ups* nach unten verrechnet. Das selbe hat Knaus gemacht und nicht nur beim Sun Ti... da stehen falsche Gewichtsangaben in der COC.
Epimetheus
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#25

Beitrag von Epimetheus »

Sparks hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 09:55
Er baut ja nicht ausserhalb der technischen Möglichkeiten.
aber wenn man Ehrlich ist außerhalb der technischen Nutzbarkeit
Spritmonitor

Gruß aus Hamm
Thomas
Felisor
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#26

Beitrag von Felisor »

Epimetheus hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 13:22
aber wenn man Ehrlich ist außerhalb der technischen Nutzbarkeit
Wenn, dann außerhalb der praktischen Nutzbarkeit. Volltanken, einsteigen und fahren geht ja rein technisch noch. Ich kann halt nur außer einer Zahnbürste und 'ner frischen Unterhose nix mitnehmen...
heinz1

Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#27

Beitrag von heinz1 »

Felisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 13:29
Ich kann halt nur außer einer Zahnbürste und 'ner frischen Unterhose nix mitnehmen...
Die Unterhose kann man weg lassen.....die Zahnbürste sowieso !
Camping ist doch bekanntlich eine Art gewollter Verwahrlosung.
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Lucky10
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#28

Beitrag von Lucky10 »

AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 13:08
Wenn ich ein Wohnmobil anbiete beispielsweise für 4 Personen laut Zulassung, muss es dafür geeignet sein. Dafür gibt es eine Norm. Pro Person muss ein bestimmtes Gewicht laut dieser Norm zur Verfügung stehen*. Ansonsten darf ich es nicht für (beispielsweise) 4 Personen anbieten und zulassen lassen.
Festgelegt in der EU-Verordnung Nr. 1230/2012.

M.W wird nur das Gewicht/Masse des Fahrer mit 75 kg (plus 90% Kraftstoff, 20 L Frischwasser, 1 Alu-Gasflasche, el. Anschlußkabel...) angenommen, keine weiteren Personen! Die Art der Gewichtsauslastung (Personen, Ware, Gegenstände) ist nicht vorgeschrieben

Welchen juristischen Stellenwert hat eigentlich eine EU-Verordnung? Wo sind die Juristen?
Gruß Hans
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ivalo
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#29

Beitrag von ivalo »

Lucky10 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:13
Welchen juristischen Stellenwert hat eigentlich eine EU-Verordnung?
Guten Tag

Nach meinem Rechtsempfinden:
Wenn eine EU-Verordnung von einem Land in seine eigenen Gesetze aufgenommen wird, dann ist sie rechtswirksam.
Andernfalls ist ihr Stellenwert von empfehlendem Charakter. Quasi allgemeiner Stand der Technik.
Dies ist beispielsweise für die Schweiz der Fall.
In einem Gerichtsfall könnte das CH Gericht eine EU-Verordnung allenfalls bei der Urteilsfindung mitberücksichtigen.
Sie wäre jedoch niemals allein massgebend.

Zum Thema selbst:
In letzter Konsequenz ist der Fahrer für die Einhaltung der Gewichtslimiten (GGW, Achslasten) verantwortlich.
Es dürfte schwierig werden, sich beim Wägen durch die Polizei auf ein falsches Leergewicht zu berufen.
Ob es sich um arglistige Täuschung der Käufer handelt, wird Verlauf des Verfahrens gegen Hymer zeigen.

Gruss Urs
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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walter7149
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#30

Beitrag von walter7149 »

Lucky10 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:13
M.W wird nur das Gewicht/Masse des Fahrer mit 75 kg (plus 90% Kraftstoff, 20 L Frischwasser, 1 Alu-Gasflasche, el. Anschlußkabel...) angenommen
Das sollte wohl das Wohnmobilleergewicht sein ?
Sollte so auch in den Zulassungspapieren stehen !
Und natürlich das zulässige Gesamtgewicht incl. der einzelnen Achslasten, was auch in den Zulassungspapieren steht !

Die Differenz aus beiden ist die Nutzlast.
Und die sollte bei einem für vier Personen zugelassenen Womo, mit vier Sicherheitsgurten,
3 x 75 kg = mindestens 225 kg haben, und da darf keine Person übergewichtig sein :mrgreen:
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Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#31

Beitrag von Felisor »

ivalo hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:20
Dies ist beispielsweise für die Schweiz der Fall.
Ich dachte, die Schweiz macht bei dem Spiel gar nicht mit?
ivalo hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:20
Wenn eine EU-Verordnung von einem Land in seine eigenen Gesetze aufgenommen wird, dann ist sie rechtswirksam.
Andernfalls ist ihr Stellenwert von empfehlendem Charakter.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... sum:l14522
Eine Verordnung der EU ist direkt für alle EU-Mitgliedsländer verpflichtend.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#32

Beitrag von fernweh007 »

Ich habe zwar für die Intransparenz der Hersteller kein Verständnis, aber grundsätzlich dreht man sich beim Gewichtsthema im Kreis.

Die Hersteller können ja eigentlich kaum noch die 3,5 t einhalten
...in den letzten Jahrzehnten wurde die Basis regelmäßig schwerer
... die Tanks größer
... die Reifen dicker
... die gewünschte Ausstattung wohl mehr als verdoppelt :-$
... immer mehr eingepackt (quasi ein 2. Haushalt im Womo)
... ohne e-Bike geht es ja fast nicht mehr
... etc etc

Das kann bei 3,5t nicht mehr funktionieren (die 3-5 Gewichtspäpste im Forum ausgenommen :-P )

Nur die Ehrlichkeit dazu fehlt .... aber von beiden Seiten
Die Hersteller müssten eigentlich gleich den passenden Führerschein mit verkaufen
Die Kunden dürften sich aber ihr 3,5t-Traummobil auch nicht mehr schönreden ... unbekannt ist das Problem nicht und man ist als Fahrer schon verpflichtet sich kundig zu machen.

Ein zeitgemäße Anpassung der Gewichte im Gesetz hielte ich aber schon für gerechtfertigt ... z.B. Anhebung auf 3,8 oder 4 t

LG
Dietmar
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ivalo
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#33

Beitrag von ivalo »

Felisor hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:44
Eine Verordnung der EU ist direkt für alle EU-Mitgliedsländer verpflichtend.
Und genau das ist einer der Gründe, warum sich die Schweiz beharrlich weigert, der EU beizutreten.
Wir sind nicht bereit, fremde Richter zu akzeptieren. Glücklicherweise hat bei uns das Volk das letzte Wort.
Wenn das tatsächlich so sein soll, dann frage ich mich schon, wie naiv muss ein Land eigentlich sein,
um sich derart fremdem Willen auszuliefern?
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#34

Beitrag von Felisor »

fernweh007 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:47
Das kann bei 3,5t nicht mehr funktionieren
Naja, wenn ich den ganzen Kladeradatsch mitnhemen muss, den du da aufzählst, sicher nicht. Dessen sollte man sich aber eigentlich bewusst sein, wenn man ein Mobil mit 3,1t Leergewicht und 3,5t zGG kauft, bzw. Wert auf die 3,5t legt. Dann geht eben nicht die 4,50m Markise, automatische Satanlage, Hubstützen, Backofen und Klimaanlage einzubauen und noch den 120l Wassertank voll zu machen. Es sei denn, ich binde mir Heliumballons an den Aufbau... Aber das 3,5t keine Utopie sind, beweisen genug Wohnmobilisten, die es tatsächlich hinbekommen.
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#35

Beitrag von DerTobi1978 »

Lucky10 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:13
AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 13:08

Welchen juristischen Stellenwert hat eigentlich eine EU-Verordnung? Wo sind die Juristen?
Eine Verordnung ist immer an ein Gesetz gebunden und hat dadurch Außenwirkung/Rechtsbindung.

Der StVO liegt als Beispiel das StVG zu Grunde.
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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Schröder
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#36

Beitrag von Schröder »

AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 13:08
Wenn ich ein Wohnmobil anbiete beispielsweise für 4 Personen laut Zulassung, muss es dafür geeignet sein. Dafür gibt es eine Norm. Pro Person muss ein bestimmtes Gewicht laut dieser Norm zur Verfügung stehen*. Ansonsten darf ich es nicht für (beispielsweise) 4 Personen anbieten und zulassen lassen.
so ist das richtig. Das Gewicht von 75kg/Person ist nur rechnerisch und kann nach oben oder unten variieren und muss im schlechten Falle durch weniger Zuladung ausgeglichen werden.
Wenn ein Fahrzeug abgelastet werden soll und auf der Waage sieht der Prüfer, dass dann das vorgegebene Zuladungsgewicht nicht ausreicht, können Sitzplätze gestrichen werden!
Gruß
Thomas

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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#37

Beitrag von Strickte »

3,5t hin oder her. Die einen schaffen es sich beim beladen zurück zu halten , die anderen nicht.
ABER was heutzutage garnicht mehr geht ist die bescheuerte 5% Gewichtstoleranz Angabe seitens der Hersteller. Genau das machen die sich zunutze und führen so arglose Erstkunden / Neulinge mit ihren Hochglanzwerbeblättchen hinters Licht.
Die Zeiten der Gewichtsabweichungen im Möbelbau durch die Verwendung von Naturholz sind aus einer längst vergangenen Epoche. Die wissen ganz genau was jede noch so kleine Schraube wiegt und können dir das fertig konfigurierte Womo wahrscheinlich im Bereich von eher 5kg genau zusammen bauen.
Oder?
L.G. Andreas
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#38

Beitrag von CatCar »

Gleich vorweg, wenn der Hersteller wissentlich Daten manipuliert um gewünschte Werte zu erhalten, dann ist das gegenüber dem Kunden mind. Verwerflich und gegenüber dem Gesetz zusätzlich ggf. strafbar.
Das dem nun nachgegangen wird (wieso eigentlich?) ist nicht nur recht und billig, sondern auch überfällig und ich bin gespannt was dabei rauskommt.
Zudem stellt sich mir aber folgende Frage – Wenn ein Hersteller wie z.B. Hymer schreibt, das angebotene Wohnmobil hat samt werkseitiger Zusatzausrüstung ein Leergewicht von 3,34 to inkl. was inkludiert sein muss und eine zulässige Abweichung von +/- 5% enthalten sind, warum ich beim Hersteller das Problem suchen sollte?
Ich darf nur ein Fahrzeug bis 3,5 to bewegen, das Womo bietet max 1 kg Zuladung an, ich kaufe es und jammere hinterher, dass mein/e Beifahrer/in mehr als 1 kg wiegt? Also wer ist hier der Schuldige?
Grüße aus Hamburg - Thorsten

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AndiEh
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#39

Beitrag von AndiEh »

walter7149 hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:26
3 x 75 kg = mindestens 225 kg haben, und da darf keine Person übergewichtig sein
Das reicht noch nicht. Da fehlt noch ein Faktor für das Gepäck pro Person.

Ich habe es gefunden:

Will ein Hersteller das Wohnmobil für 4 Personen anbieten dann muß vom Leergewicht (fahrfertiger Zustand) für jede weitere Person 75 kg + 10 kg je Insasse für persönliches Gepäck +10 kg je Meter Wohnmobillänge möglich sein, ohne dass man das Wohnmobil überladen würde.
Bei 3 Personen wären das also: 75kg X 3= 225kg+30kg Gepäck = 255kg plus (Bei 7m Mobil) 70kg ergeben 325kg.

Wiegt also das Wohnmobil beispielsweise 3200kg, kann es nicht mehr für 4 Personen zugelassen und angeboten werden.

Gruß
Andi
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Lucky10
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Re: Hausdurchsuchung bei Hymer

#40

Beitrag von Lucky10 »

AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 18:12
Ich habe es gefunden:

Will ein Hersteller das Wohnmobil für 4 Personen anbieten dann muß vom Leergewicht (fahrfertiger Zustand) für jede weitere Person 75 kg + 10 kg je Insasse für persönliches Gepäck +10 kg je Meter Wohnmobillänge möglich sein, ohne dass man das Wohnmobil überladen würde.
Bei 3 Personen wären das also: 75kg X 3= 225kg+30kg Gepäck = 255kg plus (Bei 7m Mobil) 70kg ergeben 325kg.
Das ist plausibel.
AndiEh hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 18:12
Ich habe es gefunden:

Wo steht das verbindlich?
Gruß Hans
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