M846 hat geschrieben: Mo 4. Apr 2022, 12:13Besser bei der Steuer angeben dann kann die Anlage von der Steuer absetzten.
Ohne den Vorteil lohnt sich derzeit fast nichts mehr was Privat betrieben wird.
Hallo,M846 hat geschrieben: Mo 4. Apr 2022, 18:08Da ist es hier besser beschrieben. https://www.finanztip.de/photovoltaik/p ... n%20zahlst
Erst recht weil da anscheinend Änderungen fehlen.
steuerrechtlich sollten hier einige Dinge getrennt werden.
- Abschreibung (AFA)
Ob lineare, degressive mit / ohne Sonderabschreibung sollte mit einem Steuerberater geklärt werden, wenn man sich nicht in steuerrechtlichen Gründen gut auskennt. Aus meiner Sicht wenig 'lukrativ', wenn ein Steuerberater eingeschaltet wird.
- Umsatzsteuer (UST)
Ist für mich relevant die Vorsteuer / Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück zu holen. In meiner Berechnung macht es ~5 Jahre ROI mehr aus, wenn ich die Umsatzsteuer nicht zurück bekomme.
Kann aber nur angewandt werden, wenn man sich gegen Kleinunternehmerschaft entscheidet. Wechsel auf Kleinunternehmerschaft kann dann nach 5 / 6 Jahre erfolgen.
- Einkommenssteuer (EKST)
Bei der EKST 2022 wird es in einigen Finanzämtern Sonderprüfungen geben wird, bzgl. Liebhaberei und PV-Anlage.
Je nachdem wie ich rechne, kann ich einen Gewinn erzielen oder auch Verlust berechnen.
Hängt u.a. zusammen, wie ich den Eigenverbrauch ansetze (gibt es 4 Methoden) und ob ich z.B. die StBeraterkosten mit ansetze.
Daher werde ich für EKST 2022 einen Antrag auf Liebhaberei stellen,
"...Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV
C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in
Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für
die Folgejahre..." Quelle, siehe Link
Dazu kann ich folgenden Link des Finanzamtes Bayern empfehlen:
Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen