Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

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oldi45
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1141

Beitrag von oldi45 »

custom55 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 09:24
Ja, genau dafür habe ich die Gaskastenklappe.
Und wenn ich die zum betanken der Gasflasche mit Füllstop öffne, habe ich einen Außenanschluß.
Wenn das diese Gasmafia anders sieht, wird es Zeit, das wir uns gegen diese unsinnigen Vorschriften wehren.
Das ist genau der Punkt. Ich glaube, dass hier was falsch rüber gebracht wurde mit der Außenbetankung.
Der Betankungsanschluss direkt an der Flasche ist nach den neuen Regeln nicht mehr möglich, da dort ja der neue Schnellverschluss für den Betankungsschlauch angeschlossen werden muss. Also findet die Betankung zukünftig generell "außerhalb" der Gasflasche statt. Also nicht mehr direkt an der Flasche.
Diese Außenbetankung ist bei mir auch schon seit Jahren üblich, nachdem ich die schützende Tankklappe (Gaskastenklappe) geöffnet habe.
Gruß Hajo
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custom55
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1142

Beitrag von custom55 »

Wenn das so ist, wäre es für mich gerade noch annehmbar.

Ich habe gerade an die Redaktion der "Promobil" geschrieben mit der Bitte, das sie sich diesem Thema im Sinne von uns Wohnmobilisten annehmen.

Mal sehen was dabei herauskommt.
Gruß Jürgen


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Luppo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1143

Beitrag von Luppo »

oldi45 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 11:02
"außerhalb" der Gasflasche
Eine schlüssige Argumentation, der ich folgen könnte (weil ich es so mache).
Ich befürchte nur, es wird tatsächlich auf die Betankung an der Außenseite der Außenwand bestanden.
Egal warum, bringt aber Umsatz.
Grüße
Michael
oldi45
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1144

Beitrag von oldi45 »

Luppo hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 13:58
Ich befürchte nur, es wird tatsächlich auf die Betankung an der Außenseite der Außenwand bestanden.
Egal warum, bringt aber Umsatz.
Es macht doch keinen Unterschied, ob ich die Klappe vom Tankstutzen aufmache oder eine andere Schutzklappe. In meinem Fall ist sie sogar abschließbar und der momentane Tankadapter kann dran bleiben. Also keine Schrauberei an der Tankstellen nachdem das Kläppchen hochgeklappt wurde. Nur Klappe auf, Tankpistole dran und fertig!
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Luppo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1145

Beitrag von Luppo »

Es macht einen erheblichen Unterschied bei mir.
Neuer Füllschlauch, da der alte zu kurz.
Außendose, abschließbare Dose, Loch in die Außenwand.
Gerade das letzte mache ich nicht selbst, da Dichtigkeitsgarantie.
Also mehrere Hundert Euros Kosten.
Klappe auf, Pistole dran, tanken, das ist ja wohl bei jedem so.
Nur welche Klappe halt.
Grüße
Michael
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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1146

Beitrag von Cybersoft »

Wenn man es schon nicht nach den neuen Vorschriften machen will dann, in meinen Augen, auch vollständig an der Vorschrift vorbei.
Betankung an der Flasche, fertig aus, zur Prüfung dann Flasche raus, fertig; So einen Affentanz mache ich nicht mit UND wer weiß ob das überhaupt so kommt, selten so eine Aneinanderreihung von Unsinn gehört. Da haben sich wieder einmal Deutsche verkünzelt, sowas bekommt kein anderes Land der Welt hin.
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AndiEh
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1147

Beitrag von AndiEh »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 15:57
Betankung an der Flasche, fertig aus, zur Prüfung dann Flasche raus, fertig;
Mich würde ja mal interessieren, warum Alugas das Tanken an der Flasche verbietet.
Dies tun sie ja schon immer. (Zumindest schon seit 2023, da ist die älteste Anleitung, welche ich habe)

Gibt es dafür einen technischen Grund?

Gruß
Andi
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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1148

Beitrag von Cybersoft »

Ja, das Drehmoment durch die Verlängerungen und Adapter. Das Gewicht der Pistole und Schlauch ist schon was.

Wenn wir zu Zweit sind hält einer den Schlauch, da baue ich mir noch Mal eine Unterstützung in den Kragen, der ist derzeit abgeschraubt.
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oldi45
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1149

Beitrag von oldi45 »

AndiEh hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:16
Mich würde ja mal interessieren, warum Alugas das Tanken an der Flasche verbietet.
Jetzt mit dem geforderten Schnellverschluss an der Flasche geht es ganz einfach technisch nicht mehr.
Gruß Hajo
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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1150

Beitrag von Cybersoft »

Der Schnellverschluss wir auf das Ventil geschraubt, glaube kaum dass die weltweit jetzt nur noch Schnellverschlüsse versenden.
Eine zeitlang gab es ja nur französische Flaschen (mit dem kurzem Gewinde)
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womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1151

Beitrag von womocamper »

Mal ne Frage zum Festeinbau.
Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann
muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Und alles was ohne Werkzeug entfernt werden kann ist Ladung.

Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.

Nur mal so mein Gedanke *SCRATCH*
Oder sehe ich das falsch ?
Gruss Dieter
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Weitreisender
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1152

Beitrag von Weitreisender »

Cybersoft hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:21
Ja, das Drehmoment durch die Verlängerungen und Adapter. Das Gewicht der Pistole und Schlauch ist schon was.

Wenn wir zu Zweit sind hält einer den Schlauch, da baue ich mir noch Mal eine Unterstützung in den Kragen, der ist derzeit abgeschraubt.
Ich halte die Gaspistole immer fest, wenn ich Gas tanke, ich sehe da überhaupt kein Problem.
oldi45 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2025, 16:41
Jetzt mit dem geforderten Schnellverschluss an der Flasche geht es ganz einfach technisch nicht mehr.
Gruß Hajo
Der ist ja auch aus Schilda :-P Warum soll eine befüllbare Gasflasche einen Schnellverschluß brauchen, aber eine normal nicht? Bei mir wird definitiv kein Schnellverschluß dran kommen.

Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1153

Beitrag von Cybersoft »

Wenn Du die Pistole festhalten und gleichzeitig den Knopf drücken kannst, manchmal geht das einfach nicht.
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Weitreisender
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1154

Beitrag von Weitreisender »

...mußt du halt besser parken 8-) 8-) 8-) 8-) 8-)

Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1155

Beitrag von oldi45 »

womocamper hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 09:30
Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.
Genau das ist der Punkt!
Wenn man das neue Rumgeeiere zu den auf uns zukommenden Regelungen liest, wird man sofort darauf gestoßen, dass hier wieder sinnfreie Forderungen unseres geliebten Gasvereines eingeflossen sind.
Die Tauschflasche ist mit einer gefüllten Tankflasche total gleichgestellt, vorausgesetzt sie haben die Zulassungen! Es wird lediglich verständlicherweise gefordert, dass die Tankflasche auch ohne Werkzeuge einfach entfernbar ist, um als Transportgut zu gelten. Das ist nun mit der neu geforderten Schnellkupplung am Schlauch zur "Außenbetankung" gegeben. Außerdem wäre das mit der Direktbetankung an der Flasche auch gegeben. Das verbietet allerdings der Flaschenhersteller, da das Lastmoment auf den Flaschenanschluss zu groß wird.
Gruß Hajo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1156

Beitrag von Kumopen »

oldi45 hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 10:52
.... Außerdem wäre das mit der Direktbetankung an der Flasche auch gegeben. Das verbietet allerdings der Flaschenhersteller, da das Lastmoment auf den Flaschenanschluss zu groß wird.
Gruß Hajo
Aber nur der Alugas. Bei den Stahlflaschen von Gaslow ist es nicht verboten. Wie es bei anderen Flaschen ist, wie z.B. den Grünen von Wynengas, weiss ich nicht.
Gruß
Jürgen

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Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1157

Beitrag von Gulag »

womocamper hat geschrieben:
Mal ne Frage zum Festeinbau. Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Oder sehe ich das falsch ?
Ja, Du siehst hier Einiges falsch: Mein Fahrradträger in der Heckgarage ist Festeinbau, die Reserveradhalterung ebenfalls Festeinbau - und NICHTS ist vom TÜV abgenommen; steht auch nicht in den Papieren.

Es wird hier immer verrückter . . . !
Die Einigung Europas gleicht dem Versuch, ein Omlett zu machen, ohne die Eier kaputt zu schlagen. [Paul Lacroix]
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1158

Beitrag von Cybersoft »

Das hängt davon ab ob es eine Tank oder eine Flasche ist. Eine Tank-Aluflasche kann, darf und durfte nicht als Tank eingebaut und eingetragen werden. (Auch wenn das gemacht wurde)
Eine Tank Stahlflasche kann, wenn sie über eine 20G Halterung verfügt, als Tank eingetragen werden.

Diese Logik ist aber nicht neu! Alles was entnehmbar ist, ist nach StVZo, Ladung, das wird nicht eingetragen (dazu zählt dann wohl auch der Fahrradhalter)
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1159

Beitrag von Kumopen »

Gulag hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 12:45

Ja, Du siehst hier Einiges falsch: Mein Fahrradträger in der Heckgarage ist Festeinbau, die Reserveradhalterung ebenfalls Festeinbau - und NICHTS ist vom TÜV abgenommen; steht auch nicht in den Papieren.

Es wird hier immer verrückter . . . !
Und Du vergleichst Äpfel mit Birnen....
Gruß
Jürgen

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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#1160

Beitrag von Kumopen »

womocamper hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 09:30
Mal ne Frage zum Festeinbau.
Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann
muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.

Und alles was ohne Werkzeug entfernt werden kann ist Ladung.

Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.

Nur mal so mein Gedanke *SCRATCH*
Oder sehe ich das falsch ?
Also ich würde es an den Flaschen festmachen:
Es gibt "Gastanks" auch in Flaschenform, Norm R67. Die kommen eigentlich aus der Flüssiggasantriebsschiene. Diese müssen eingetragen werden. Da habe ich Hochdruck bis zum "Verbraucher" = Verbrennungsmotor. Daher kommen auch die speziellen Halterungen.

Dann habe ich die wiederbefüllbaren Gasflaschen, die an der Flasche mit einem Druckminderer von 30 mbar betrieben werden und eigentlich nicht anders zu betrachten sind wie die Tauschflaschen. Die müssen nicht eingetragen werden. Die Flaschen haben ein CE Zertifikat.

In der Vergangenheit war da viel Grauzone, die der Gasverein und die Montagebetriebe mit diversen Lösungen gefüllt haben, die kurze Zeit später so nicht mehr passend waren wie z.B.:
- die bombenfesten Halterungen mit Mutternverschraubung, dann Flügelschrauben, jetzt Sternschrauben
- feste Verrohrung
- Außenanschluss
- Innentankanschluss

Mir geht ja schon nicht in den Kopf, warum immer von "Einbau" der wiederbefüllbaren Gasflasche gesprochen wird. Wenn jemand eine Tauschflasche in seinen Gaskasten stellt, baut er die dann auch ein?
Zum Einbau wird es doch nur durch das Gedöns, das sich der Gasverein wünscht.
Gruß
Jürgen

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