womocamper hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 09:30
Mal ne Frage zum Festeinbau.
Alles was fest mit den Fahrzeug verbunden ist und nur mit Werkzeug entfernt werden kann
muß vom TÜV abgenommen sein und in den Fahrzeugpapieren stehen.
Und alles was ohne Werkzeug entfernt werden kann ist Ladung.
Wenn jetzt die Flaschen nur mit Flügelschrauben gesichert werden und ohne Werkzeug
entfernt werden können ist es dann laut Gesetz auch Ladung.
Braucht also kein TÜV Gutachten und keine Eintragung.
Wie zum Beispiel die Tauschflaschen.
Nur mal so mein Gedanke
Oder sehe ich das falsch ?
Also ich würde es an den Flaschen festmachen:
Es gibt "Gastanks" auch in Flaschenform, Norm R67. Die kommen eigentlich aus der Flüssiggasantriebsschiene. Diese müssen eingetragen werden. Da habe ich Hochdruck bis zum "Verbraucher" = Verbrennungsmotor. Daher kommen auch die speziellen Halterungen.
Dann habe ich die wiederbefüllbaren Gasflaschen, die an der Flasche mit einem Druckminderer von 30 mbar betrieben werden und eigentlich nicht anders zu betrachten sind wie die Tauschflaschen. Die müssen nicht eingetragen werden. Die Flaschen haben ein CE Zertifikat.
In der Vergangenheit war da viel Grauzone, die der Gasverein und die Montagebetriebe mit diversen Lösungen gefüllt haben, die kurze Zeit später so nicht mehr passend waren wie z.B.:
- die bombenfesten Halterungen mit Mutternverschraubung, dann Flügelschrauben, jetzt Sternschrauben
- feste Verrohrung
- Außenanschluss
- Innentankanschluss
Mir geht ja schon nicht in den Kopf, warum immer von "Einbau" der wiederbefüllbaren Gasflasche gesprochen wird. Wenn jemand eine Tauschflasche in seinen Gaskasten stellt, baut er die dann auch ein?
Zum Einbau wird es doch nur durch das Gedöns, das sich der Gasverein wünscht.