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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 10:17
von Anon13
Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 10:01
Wenn ich 80 fahren will, dann mache ich das auch, da kann geblinkt werden wie will, da bin ich im WoMo sowas von gelassen ..
Ich, ich, ich,.... nur noch Egoisten unterwegs

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 11:04
von Nikolena
@cybersoft
Das hast du etwas fehlinterpretiert. Gemeint war sich dem allgemeinen Verkehrsfluss so anzupassen, dass man kein permanentes Hindernis darstellt.
Insbesondere dann, wenn man schneller fahren könnte.
Im Allgemeinen sind es ja moderate Tempi, die herrschen.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 12:05
von AndiEh
Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 10:01
Das wäre ja fatal, und mit ist Sicherheit keine rechtsräftige Aussage;
Eine rechtskräftige Aussage zur Mindestgeschwindigkeit gibt es auch nicht. Ab wann man behindert, kann nur ein Gericht feststellen. (und im Vorfeld der gesunde Menschenverstand)
Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Es sind Schilder mit einer Mindestgeschwindigkeit aufgestellt. Sieht man ab und an an Steigungen.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 14:16
von Avalanche
Aber es glaubt doch keiner wirklich, dass bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h, welches die maximale Höchstgeschwindigkeit für z.B. Lkw >3,5t darstellt, durch ein Gericht ein Fehlverhalten festgestellt würde.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 17:45
von AndiEh
Avalanche hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 14:16
Aber es glaubt doch keiner wirklich, dass bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h, welches die maximale Höchstgeschwindigkeit für z.B. Lkw >3,5t darstellt, durch ein Gericht ein Fehlverhalten festgestellt würde.
Nein, aber wenn du ohne Not mit 60 fahren würdest und damit alle LKWs nötigen würdest zu überholen, dann eventuell schon.

Gruß
Andi

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 18:43
von Cybersoft
Von absichtlich 60 hat ja keiner gesprochen;
Mein Unimog fährt nur VMax 63 / Miltärkolonen meist auch nur 60 (die nötigen ja auch alle zum Überholen obwohl sie schneller können).
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.

Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 19:05
von Zausels_Kerl
Wer schon mal auf der A1 tagsüber zwischen Westhofener Kreuz und Osnabrück mit >3,5t unter 85km/h gefahren ist, wird den Begriff "Nötigung" aus einer völlig neuen Perspektive sehen ;-)

Bei 85km/h donnert ein LKW nach dem anderen vorbei und die LKW's haben nicht nur ausländische Kennzeichen. Wirft man mal einen Blick nach links in die "Hütte" des vorbeiziehenden LKW's dann sieht man so manches Mal das Messer zwischen den Zähnen im zornroten Gesicht des Fahrers. Wenn der zehnte entzürnte Trucker kurz vor einem brutal einschert, dann weiß man, das es Zeit wird zu beschleunigen um diesem Spiel ein Ende zu bereiten. Paragraphenreiter können mich mal kreuzweise, wenn ich solchen Situationen aus dem Weg gehe ... "Gas und wech" lautet dann die Devise. Da ist es mir völlig egal, ob ein Rennleiter das Schwerlastüberholverbot diskutieren möchte. Im Zweifel muss ich dann zahlen und ggf. auch Punkte kassieren aber ein Sarg ist deutlich teurer ...

vG
Martin

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 19:18
von Alfred
Zausels_Kerl hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 19:05
Da ist es mir völlig egal, ob ein Rennleiter das Schwerlastüberholverbot diskutieren möchte
Kuck mal da, es geht doch, wir sind wieder beim Thema!

Wie weiter vorne diskutiert wurde, wirst du kein Knöllchen bekommen.

In einem Anderen Forum ist diese Banane schon gereift und die Ordnungsbehörde mit Dienstaufsichtsbeschwerde bedroht.

Bald gibt es verlässliche Info zum Thema PKW oder nicht.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 19:22
von Chief_U
Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 18:43
Von absichtlich 60 hat ja keiner gesprochen;
Mein Unimog fährt nur VMax 63 / Miltärkolonen meist auch nur 60 (die nötigen ja auch alle zum Überholen obwohl sie schneller können).
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.

Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
Ich wusste gar nicht, daß Benimar Wohnmobile auf dem Unimog aufbaut. Zeig doch mal Fotos, würde mich freuen.
*THUMBS UP*

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 19:28
von Luxman
DerTobi1978 hat geschrieben: Sa 24. Sep 2022, 17:49
Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.
Gibts da auch Blitzer für ? :mrgreen:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 19:29
von Cybersoft
Weil Du es bist, mein Lieblingsbild. Ups, sogar 67 km/h ...

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 20:27
von Chief_U
Perfekt! :hurah2; :hurah2;

Aber Hand aufs Herz:
Damit wirst Du doch niemals auf die Autobahn fahren!

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 20:32
von Cybersoft
Irgendwie musste ich ihn ja nach Hause bekommen, da bin ich über die BAB 350km gefahren. Dank Rundumleuchte, aber auch kein Problem, im Gegenteil, damit bekommt man auch in Schleichfahrt den Daumen Hoch!

Aber nein; mehr als max. ein bis drei Kilometer Autobahn im Jahr sieht er nicht; Ich habe aber Bekannte die fahren zu Treffen und dann auch über die BAB.

Ist ja nur ein Beispiel gewesen (das ich belegen kann und nicht so ganz theoretisch ist)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 21:42
von Bevaube
Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 18:43

Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.

Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
Ist Dir bewusst/bekannt, dass bei praktisch allen Fahrzeugen der Tacho erheblich mehr als die effektiv gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.
Also bist Du mit angezeigten 80 eben mit vielleicht 76 Km/h unterwegs. Das mag für Dich keine Rolle spielen, Du hast ja Zeit und magst es gemütlich.
Für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die täglich nicht zu ihrem Vergnügen unterwegs sind, spielt es aber schon eine Rolle ob sie die zugelassene Geschwindigkeit auch ausnützen können.
Daher fahren z. Bsp. ein Grossteil der LKW - Fahrer auf der Autobahn mit etwa 85 Km/h nach Tacho.
Wenn Du also gemütlich mit 80 dahingondelst, so wundere Dich nicht wenn Du von etlichen LKW - Fahrern überholt wirst. Und wenn dann ein Überholverbot für LKW das Ganze verhindert, entsteht eben Stress.
Denk also daran, dass Andere nicht zum Vergnügen unterwegs sind. Gegenseitig Rücksicht nehmen hilft allen.

Gruss, Beat

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: So 25. Sep 2022, 22:21
von Cybersoft
Wenn ich von Geschwindigkeiten rede, meine ich GPS-Geschwindigkeiten; Hatte ich auch oben schon mal geschrieben, aber erst mal paulen ... Anscheinend weißt Du nicht dass die Fahrer bewusst bis zu 88 fahren?!
Auch schön zu beobachten bei Gefahrgütern, die halten sich meist an die 80, vermutlich sind die Strafen da höher und die Kontrollen enger.

Außerdem habe ich nirgends geschrieben dass ich immer 80 fahre ... jetzt regt euch doch mal ab; Die Verkehrsregeln sind doch nicht gemacht damit wir die alle ständig ignorieren oder nach unserer Meinung auslegen!

Seit dem der Sprit teurer ist fahren auch mehr LKW langsamer als vorher, führt auch zu mehr Überholmanövern unter den LKW.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 06:42
von Avalanche
AndiEh hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 17:45

Nein, aber wenn du ohne Not mit 60 fahren würdest und damit alle LKWs nötigen würdest zu überholen, dann eventuell schon.

Gruß
Andi
Mir sind lediglich Urteile bekannt, da wurde deutlich darunter gefahren.

Und nur, weil andere Verkehrsteilnehmer meinen die zulässige Höchstgeschwindigkeit sei die ihrer Meinung die Mindestgeschwindigkeit, wird keiner wegen Nötigung angezeigt, bzw. verurteilt.

Aber....

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 08:48
von Alfred
Avalanche hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 06:42
Mir sind lediglich Urteile bekannt, da wurde deutlich darunter gefahren.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 08:56
von Dieselreiter
Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin
Das kannst du handhaben, wie du willst. In Deutschland. Wenn du mit derselben Einstellung im Ausland fährst, riskierst du wesentlich mehr als einen Punkt in Flensburg.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 08:57
von Alfred
Dieselreiter hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 08:56
im Ausland
Welches der 145 Auslande meinst du denn?

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 09:02
von rogger613
Mir fällt gerade noch ein Aspekt ein, warum ich ungern im LKW-Überholverbot überhole...durch die Pflicht in Frankreich diese tollen Aufkleber anzubringen oute ich mich auch innerhalb Deutschland, das ich >3,5t bin.
Ich halte mich zu 90% an das Überholverbot, auch wenn ich es für sinnlos für Womos halte. Hier in Hessen gibt es an vielen Stellen inzwischen ein Zusatzschild, welches das Überholen erlaubt. Irgendwann gibt's das sicher flächendeckend.

Das Thema Sicherheitsabstand ist allerdings ein leidiges Thema und oftmals schaue ich dann mehr in den Rückspiegel und kann sehen wie der Fahrer hinter mir in der Nase popelt. Leider haben nicht alle Verkehrsteilnehmer ein so großes Sicherheitsbedürfnis wie ich, wenn ich mit der Family unterwegs bin. Aufgrund dessen fühle ich mich manchmal gezwungen um mein Leben und das meiner Family zu schützen im LKW-Überholverbot zu überholen.

Das würde ich im Zweifelsfall auch dem Sheriff sagen, was Ihn nicht davon abhalten wird mir eine Strafe zu geben, aber es beruhigt mein Gewissen.