Die Schilder muss man ja nicht "flächendeckend" tragen ... meine werden nur für Frankreich montiert (Magnet vorne, ablösbare Kleber hinten)!
LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Gruss Acki
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
In den NL fahre ich häufiger 80 km/h nach GPS. Wer will mich denn zwingen schneller zu fahren, als ich vom Gesetzgeber aus darf. (In NL Womo >3,5t max 80 km/h.)
- Seewolfpk
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Habe ich jahrelang auch gemacht und wurde ständig von LKWs überholt.
Habe dann von einem LKW-Fahrer gehört, das bis zu 85 km/h nichts passiert.
Seitdem fahre ich auch 85 km/h gemäß GPS und werde nicht mehr von LKWs überholt.
Bußgeld gab es bisher auch nicht.
Kann mich allerdings nicht dafür verbürgen, das die Aussage stimmt.
Es ist auch von niederländischen Wohnmobilisten zu lesen, das Wohnmobile >3,5 to auch 100 km/h fahren dürfen. Der ADAC konnte das bisher nicht bestätigen und ich werde es nicht ausprobieren.
Gruß
Paul
Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
130 kW (177 PS) Schaltgetriebe
Paul
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Was auch absolut logisch ist:Seewolfpk hat geschrieben: ↑Mo 26. Sep 2022, 15:06Habe ich jahrelang auch gemacht und wurde ständig von LKWs überholt.
Habe dann von einem LKW-Fahrer gehört, das bis zu 85 km/h nichts passiert.
Seitdem fahre ich auch 85 km/h gemäß GPS und werde nicht mehr von LKWs überholt.
Bußgeld gab es bisher auch nicht.
…
Bei der elektronischen Messung gibt es die sogenannte "Sicherheitsmarge“. Entsprechen sind die Messgeräte so eingestellt, dass sie erst auslösen, wenn die Summe aus Erlaubter Geschwindigkeit plus Geschwindigkeitsmarge überschritten wird …
Gruss Acki
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Moin
Ab Artikel 22 oder so.
Die Differenzierung hängt möglicherweise wieder von der Zulassungsart ab. Der als „PKW“ zugelassene Camper-Van darf dann schneller (100/130).
Gruß
K.R.
https://wetten.overheid.nl/BWBR0004825/2017-07-01/
Ab Artikel 22 oder so.
Die Differenzierung hängt möglicherweise wieder von der Zulassungsart ab. Der als „PKW“ zugelassene Camper-Van darf dann schneller (100/130).
Gruß
K.R.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich rege mich schon lange nicht mehr auf, wenn ich im Strassenverkehr unterwegs bin. Schon die Nerven ganz erheblich. Denn wenn ich mich aufrege, so ändert das nichts an der Situation. Selbst wenn der betreffende Lenker das mitkriegen würde, so änderte er sein Verhalten kaum.
Ich teile Deine Beobachtung, dass einzelne Trucker mit mehr als nur 80+ unterwegs sind. Das sind dieselben, die einen Kameraden in einem Elefantenrennen mit 1 Km/h Differenzgeschwindigeit überholen und die ganze Branche in Verruf bringen. Aber mMn sind die überwiegende Zahl der Brummipiloten vernünftig, aber die schwarzen Schafe stechen eben heraus.
Die Fahrer von Gefahrgut werden tatsächlich erheblich stärker kontrolliert. Und das Kontrollgerät protokolliert auch die kleinste Übertretung. Also muss der Beamte auch kein Radargerät bemühen oder mit dem Streifenwagen hinterher fahren. Zudem achten bei vielen Unternehmen die Vorgesetzten, dass ihre Fahrer die Vorschriften einhalten und sanktionieren Fehlbare von sich aus.
Gruss, Beat.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
"die laut Zulassungsbescheinigung zur Klasse der Nutzfahrzeuge gehören"LT35 hat geschrieben: ↑Mo 26. Sep 2022, 18:27Moin
https://wetten.overheid.nl/BWBR0004825/2017-07-01/
Ab Artikel 22 oder so.
Die Differenzierung hängt möglicherweise wieder von der Zulassungsart ab. Der als „PKW“ zugelassene Camper-Van darf dann schneller (100/130).
Gruß
K.R.
Mein Camper mit 5 To gehört zu M1, das ist definitiv kein Nutzfahrzeug sondern dient der Personenbeförderung. Ich fahre in Holland immer 100 kmh und überhole auch mal die Politi, ich hatte noch nie Probleme
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wobei ihr in den Niederlanden aufpassen müsst, das ist ein wenig komplizierter.
Unabhängig von dem Gewicht und der Klasse (M1/N1) gilt ab 7 Meter Länge, es dürfen nur die rechten beiden Spuren befahren werden!
Überholverbote für LKW gelten dagegen nicht für Fahrzeuge M1, wohl aber unabhängig vom Gewicht für nicht M1!!
Wohnmobile (zur Personenbeföderung....) unabhängug von (M1/N1) gelten bei der Geschwindigkeit als PKW.
Warum die das so kompliziert gemacht haben?
Unabhängig von dem Gewicht und der Klasse (M1/N1) gilt ab 7 Meter Länge, es dürfen nur die rechten beiden Spuren befahren werden!
Überholverbote für LKW gelten dagegen nicht für Fahrzeuge M1, wohl aber unabhängig vom Gewicht für nicht M1!!
Wohnmobile (zur Personenbeföderung....) unabhängug von (M1/N1) gelten bei der Geschwindigkeit als PKW.
Warum die das so kompliziert gemacht haben?
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hallo Leute, ich habe für alle Meinungen Verständnis.
Wenn jeder von Euch das tut wie er es für Richtig hält, ist es doch ok.
Der eine wird erwischt und muss zahlen, der ander eben nicht.
Es ist vor einiger Zeit im TV darüber diskutiert worden und man hat ( wiedermal) versprochen,
die Sache bei der nächsten großen Zusammenkunft im Bundestag darüber zu diskutieren und evtl. auch eine Gesetzesänderung für WoMo`s zu veranlassen.
Also bis dahin soll doch jeder für sich die Entscheidung treffen.
Wenn jeder von Euch das tut wie er es für Richtig hält, ist es doch ok.
Der eine wird erwischt und muss zahlen, der ander eben nicht.
Es ist vor einiger Zeit im TV darüber diskutiert worden und man hat ( wiedermal) versprochen,
die Sache bei der nächsten großen Zusammenkunft im Bundestag darüber zu diskutieren und evtl. auch eine Gesetzesänderung für WoMo`s zu veranlassen.
Also bis dahin soll doch jeder für sich die Entscheidung treffen.
CAMPING REGELN
MIT EINEM Lächeln Aufstehen
Alltag HINTER SICH LASSEN
Grillen & Relaxen
den Sternenhimmel genießen Dankbar sein
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Es geht mir nur um Deutschland im Ausland halte ich mich an die Regeln nur diese sind in Deutschland sagen wir mal so … Schwachsinn.Dieselreiter hat geschrieben: ↑Mo 26. Sep 2022, 08:56Das kannst du handhaben, wie du willst. In Deutschland. Wenn du mit derselben Einstellung im Ausland fährst, riskierst du wesentlich mehr als einen Punkt in Flensburg.Berchumer hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 15:42Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .
Gruß von Ralf aus Hagen
Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens.
Gruß von Ralf aus Hagen
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hallo,
da verrutscht etwas grundlegendes; Regeln sind die Basis des Zusammenlebens. Sie sollten für alle gleich gelten, wenn jeder seine nicht gewünschten als "Schwachsinn" bezeichnete ist eine vernünftiges Zusammenleben unmöglich.
In diesem Sinne;
LG Horst
Aber jeder denkt an sich, außer mir, ich denk an mich
da verrutscht etwas grundlegendes; Regeln sind die Basis des Zusammenlebens. Sie sollten für alle gleich gelten, wenn jeder seine nicht gewünschten als "Schwachsinn" bezeichnete ist eine vernünftiges Zusammenleben unmöglich.
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LG Horst
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Meine Enkel sind goldiger als Deine Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
- Mobildomizil
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- Registriert: Mi 5. Mai 2021, 20:23
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Das gilt aber nur, wenn die Regeln auch was regeln. Das Chaos in DE gibt es doch nur, weil die StVO weder Pkw definiert noch auf EU-Klassen wie M1 umstellt. Dagegen ist die NL-Regelung doch völlig klar, muss man nur kennen.
Gruss Manfred
Gruss Manfred
Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
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- Oskar 2606
- Beiträge: 9
- Registriert: So 28. Mai 2023, 10:36
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Sein Gewicht sieht meinem "Oskar" auch niemand an, aber wir fahren doch alle große Fahrzeuge! Letztlich ganz egal wie schwer du unterwegs bist, du mußt immer in der Lage sein eine Rettungsgasse zu bilden! Ich möchte nicht derjenige sein der da nicht für genügend Platz sorgen kann ...Berchumer hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 15:42Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin .
Grüße Rainer
Dethleffs Advantage I6501B, EZ 2010, Fiat Ducato 160 Multijet, 3,0 Liter, 156 PS, 250 Light (Auflastung 4,00 to.)
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Das musst du mir mal erklären nach dem Freispruch vom Audi Cheff? ist doch nur gesülze was da kommt.hwhenke hat geschrieben: ↑Di 27. Sep 2022, 11:59Hallo,
da verrutscht etwas grundlegendes; Regeln sind die Basis des Zusammenlebens. Sie sollten für alle gleich gelten, wenn jeder seine nicht gewünschten als "Schwachsinn" bezeichnete ist eine vernünftiges Zusammenleben unmöglich.
In diesem Sinne;
LG Horst
Aber jeder denkt an sich, außer mir, ich denk an mich
Gruß Andi
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich fahre eigentlich immer vernünftig, vor allem defensiv.
Was ich aber nicht beachten tu mit meinen Wohnmobilen über 3,5t ist das Überholverbot, außer an "Knubbelstellen" wie AB Kreuze in NRW.
Mögliche Konsequenzen muss ich dann halt tragen.
LG
Sven
Was ich aber nicht beachten tu mit meinen Wohnmobilen über 3,5t ist das Überholverbot, außer an "Knubbelstellen" wie AB Kreuze in NRW.
Mögliche Konsequenzen muss ich dann halt tragen.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
- DerTobi1978
- Beiträge: 2252
- Registriert: Mi 2. Dez 2020, 05:18
- Wohnort: Alpen
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Genauso mache ich das auch.
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
https://www.trustyournose.de
Der Tobi
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich auch - mein Fahrzeug gibt es genauso als 3,5tonner und das darf überholen.
Wenn ich leer fahre bin ich sogar bei 3,5to Gewicht.
Mir erschließt sich da kein Gefahrenpotential nur ein Behördenirsinn.
Ich überhole nicht in Baustellen oder Engstellen aber da ist sowieso 2,2m oder 2m Breite reguliert.
Beste Gruesse Bernd
Wenn ich leer fahre bin ich sogar bei 3,5to Gewicht.
Mir erschließt sich da kein Gefahrenpotential nur ein Behördenirsinn.
Ich überhole nicht in Baustellen oder Engstellen aber da ist sowieso 2,2m oder 2m Breite reguliert.
Beste Gruesse Bernd
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- jagstcamp-widdern
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
wozu egt. bei roten ampeln halten oder in 30er zonen 30 fahren
oder die "normalen" überholverbote....
freie fahrt für freie bürger, v.a. für die, denen noch ein friedensvertrag fehlt!
oder die "normalen" überholverbote....
freie fahrt für freie bürger, v.a. für die, denen noch ein friedensvertrag fehlt!
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
Maxi Sprinter 314cdi Selbstausbau
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ne, natürlich äusserlich schwer zu erkennen aber sollte es zu einem Schadensfall kommen, wird es eben doch unangenehm. Da zählt dann für die Versicherungen womöglich nur die Frage, was du auf der linken Spur verloren hattest - unabhängig davon, wer der Verursacher war.Berchumer hat geschrieben: ↑Di 27. Sep 2022, 11:35Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin
Gruß
Steffen
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m