Brandschaden Wohnmobil - Batterien schuld und Versicherungsfragen - Teil 2

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Masure49
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Re: Brandschaden Wohnmobil - Batterien schuld und Versicherungsfragen - Teil 2

#141

Beitrag von Masure49 »

Und da ist ein guter RS sehr hilfreich.
Vor 2 Jahren hat mich eine Dame auf einer 2spurigen Abbiegespur nach rechts abgedrängt, weil sie auf meine Spur geriet. Ich musste, um Schaden von ihr und von mir abzuwenden, nach rechts ausweichen und habe deshalb einen Abweiser touchiert. Schaden 3000.-€.
Der RA meinte, keine Chance. Die Gerichte gäben in solchen Fällen beiden Beteiligten die Schuld. Die gegnerische Versicherung lehnte Schadenersatz ab.
Daraufhin bat ich den RA den Schaden trotzdem vor Gericht einzuklagen, denn ich war der Meinung, dass ich doch nicht dafür (finanziell) bestraft werden dürfe, dass ich Schaden von der Verursacherin und von mir vermeiden wollte und so habe ich meinen RA in der Klage vor Gericht argumentieren lassen, was ja dann so auch an die an die Versicherung ging.
Bis plötzlich wenige Tage vor dem Gerichtstermin die Versicherung sich meldete und erklärte, alle Kosten zu übernehmen incl. der RA Kosten.
Ohne meinen guten A........ RS hätte ich wahrscheinlich nicht auf meinem Recht bestanden und die Versicherung hätte nichts bezahlt.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
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Mobildomizil
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Re: Brandschaden Wohnmobil - Batterien schuld und Versicherungsfragen - Teil 2

#142

Beitrag von Mobildomizil »

Luppo hat geschrieben: Fr 11. Okt 2024, 20:50
Es werden vermutlich hunderttausende Akkus im Jahr verkauft. Einer hat nicht gemacht, was er soll.
Oh, ist ein Akku ausgefallen? Hier lernt man täglich dazu. Nach meinem Verständnis hat (angeblich) ein Womo gebrannt. Und da finde ich die Brandursache spannend, bei einem Fake gibt es keine.

Eine Batterie kann man beim beschriebenen Szenario als Brandursache ausschliessen. Möglich ist eine Überlastung einer nicht strombegrenzten Ladeleitung zwischen Generator und WR, da der Betrieb während der Fahrt erfolgte. Was an der Frage nach der Ladetechnik - Trennrelais oder Booster - eine Unterstellung sein soll, ist mir nicht klar, aber mit diesem Gebahren hat sich das Thema erledigt. Ohne Fotos kann man helfen, ohne Infos nicht.

Gruss Manfred
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Bevaube
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Re: Brandschaden Wohnmobil - Batterien schuld und Versicherungsfragen - Teil 2

#143

Beitrag von Bevaube »

Masure49 hat geschrieben: Sa 12. Okt 2024, 07:07
Und da ist ein guter RS sehr hilfreich.
Vor 2 Jahren hat mich eine Dame auf einer 2spurigen Abbiegespur nach rechts abgedrängt, weil sie auf meine Spur geriet. Ich musste, um Schaden von ihr und von mir abzuwenden, nach rechts ausweichen und habe deshalb einen Abweiser touchiert. Schaden 3000.-€.
Der RA meinte, keine Chance. Die Gerichte gäben in solchen Fällen beiden Beteiligten die Schuld. Die gegnerische Versicherung lehnte Schadenersatz ab.
Daraufhin bat ich den RA den Schaden trotzdem vor Gericht einzuklagen, denn ich war der Meinung, dass ich doch nicht dafür (finanziell) bestraft werden dürfe, dass ich Schaden von der Verursacherin und von mir vermeiden wollte und so habe ich meinen RA in der Klage vor Gericht argumentieren lassen, was ja dann so auch an die an die Versicherung ging.
Bis plötzlich wenige Tage vor dem Gerichtstermin die Versicherung sich meldete und erklärte, alle Kosten zu übernehmen incl. der RA Kosten.
Ohne meinen guten A........ RS hätte ich wahrscheinlich nicht auf meinem Recht bestanden und die Versicherung hätte nichts bezahlt.
Na ja, in jedem Schadenfall macht eine Versicherung eine Risikoabwägung. In Deinem Fall hätte die Versicherung wahrscheinlich Miese gemacht. Selbst wenn sie vor Gericht obsiegt, sind ihre Kosten kaum gedeckt. Denn die Kosten, die dem Verlierer bei solchen Verfahren auferlegt werden, bemessen sich auch nach der Höhe des Streitwerts. Deshalb ist die Versicherung bei kleineren Beträgen relativ häufig „kulant“, einfach weil das für sie ökonomischer ist und auch noch für gerne genutzte Werbung herhalten kann.
Wenn dann jedoch höhere oder gar hohe Beträge gefordert ist, werden gerne von Seiten der Versicherungen die Handschuhe ausgezogen und schwere Geschütze aufgefahren. Was ihnen dabei in die Hände spielt, dass derartige Streitfälle sehr lange dauern. Die Versicherung hat die Zeit problemlos, der Kläger in der Regel nicht was natürlich schamlos ausgenutzt wird.

Ich persönlich würde in dem hier diskutierten Fall auf jeden Fall von einem zweiten Rechtsanwalt eine zweite Meinung einholen. Das kostet nicht die Welt und die örtliche Anwaltskammer kann einen versierten RA nennen, der nicht nur die Materie beherrscht, sondern auch die zuständigen Gerichte kennt und deshalb die Aussichten beurteilen kann. Im besten Fall zeigt sich eine Versicherung schon entgegenkommender, wenn sie erkennt, dass ein Kontrahent bereit ist zu kämpfen.

Gruss, Beat.
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