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Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Fr 21. Mai 2021, 12:13
von Nikolena
Gratuliere!

jetzt stell mal bitte ein paar Fotos ein....du kannst ja viel erzählen ! :duw:

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Fr 21. Mai 2021, 14:18
von Austragler
Anscheinend hat es ein gutes Ende gefunden ?

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Fr 21. Mai 2021, 14:30
von Felisor
Austragler hat geschrieben: Fr 21. Mai 2021, 14:18
Anscheinend hat es ein gutes Ende gefunden ?
Jetzt wartet halt der nächste einen Monat auf seine Fahrzeugpapiere zum Zulassen ;-)

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 14:30
von belabw
Luxman hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 20:23
Also ich werde keine Funktionspruefungen machen fuer Wasser, Gas, etc. ich gehe davon aus das GUEMA das vor der Uebergabe gemacht hat.
Ich kontrolliere auf sichtbare Schaeden innen und aussen, denn das geht nicht auf Gewaehrleistung spaeter.
Und auf Vollstaendigkeit der Teile und des Zubehoers.

Beste Gruesse Bernd
... und manchmal reicht das mit versteckten Mängeln sogar über die Gewährleistung hinaus *SCRATCH*
Da wir bisher ausschließlich zu zweit unterwegs waren, haben wir bis heute nicht bemerkt, dass das rechte Gurtschloss der Rückbank defekt ist, da fehlt anscheinend die Feder. Zwei Mal hat sich bisher meine Frau hinten angeschnallt, aber immer mit dem linken Gurt. Erst als am Samstag auf der Fahrt in den Urlaub der Enkel zeitweise mitgefahren ist und sich meine Frau zu ihm auf die Rückbank setzen wollte, ist uns das aufgefallen! Jetzt folgt halt nach 3 Jahren die kostenpflichtige Reparatur :kgw

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 17:39
von Anon22
belabw hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 14:30
Jetzt folgt halt nach 3 Jahren die kostenpflichtige Reparatur :kgw
Hätte spätestens dem HU - Prüfer auffallen müssen. Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.

Ich würde das Schloß trotzdem mal auschlagen, mit Silikonspray einsprühen usw....

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:10
von akany
Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39
...
Ich würde das Schloß trotzdem mal auschlagen, mit Silikonspray einsprühen usw....

Kaugummi geht nich mit Silikonspray raus :mrgreen:

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:18
von Lemax
Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39
Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.
Kurz mal OT:

Bei WoMos > 3,5 to, < 7,5 to wären es ja nach Erstzulassung 24 Monate bis zur Fälligkeit der ersten HU.
Habe nun erst zufällig gesehen (wenn man nicht immer alles gleich kontrolliert ;-) ), dass mir der junge Mann an der Zulassungsstelle eine grüne HU-Plakette verklebt hat, statt einer rosafarbenen. Also ausgewiesener 1.HU Termin damit für mich in 3/24 statt in 3/23 bei WoMo > 3,5 to. Steht gleichlautend auch im Fahrzeugschein. Also 1 Jahr "geschenkt" wenn man so will.

Nun, da verhalten wir uns zunächst mal gaaanz gaaanz stille .. O:-) :duw:

Muss nur nochmal rechtlich prüfen, ob ich besser trotzdem nach 24 Monaten zur 1.HU fahre (ist ja auch im eigenen Interesse) bzw. ob einem tatsächlich ein Problem entstehen kann, wenn man die nun behördlich falsch vorgegebene Frist (Kennzeichen, Papiere) einfach einhält. *SCRATCH*

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:24
von <Anon1>
Lemax hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:18
Muss nur nochmal rechtlich prüfen, ob ich besser trotzdem nach 24 Monaten zur 1.HU fahre (ist ja auch im eigenen Interesse) bzw. ob einem tatsächlich ein Problem entstehen kann, wenn man die nun behördlich falsch vorgegebene Frist (Kennzeichen, Papiere) einfach einhält.
Wenn du den Termin nach zwei Jahren ignorierst, dann gibt es die nächste Plakette nur für ein Jahr?

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:30
von Lemax
Ich denke auch - auf längere Sicht hat man da nichts gespart - weder zeitlich, noch hinsichtlich der Gebühren.
Es sei denn, man bekäme nach nun erst 3 Jahren 1.HU, danach wieder 2 Jahre bis zur 2.HU *CRAZY*

Ich werde also brav nach 2 Jahren beim freundlichen Prüfer vorfahren.
Die Gasprüfungen sind - Stand heute - ja auch nur 2023 ausgesetzt.
Macht also Sinn.

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:33
von Agent_no6
Wieso denn. Aus welchem Grund soll der Prüfer nach 3 Jahren nur die Einjahresplakette kleben?
Du bekommst in 3 Jahren wieder volle 2 Jahre, bis zum 6. Jahr, ab dann nur noch 1 Jahr. Im 5.Jahr wirst du voraussichtlich auch nochmal 2 Jahre bekommen, weil erst ab dem 6 Jahr die einjährige Frist gilt. Die er ja dann einhält.
Noch was, in meinem Interesse wäre die 2-Jährige Prüfung nie, ist ja quasi ein Neuwagen. Das ist nur TÜV Interesse $$$£££€€€€

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:33
von belabw
Frank1965 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 17:39
belabw hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 14:30
Jetzt folgt halt nach 3 Jahren die kostenpflichtige Reparatur :kgw
Hätte spätestens dem HU - Prüfer auffallen müssen. Aber unter 3,5 to sind es ja 3 Jahre zur Ersten HU.

Ich würde das Schloß trotzdem mal auschlagen, mit Silikonspray einsprühen usw....
Hallo Frank,
die HU nach 3 Jahren war im Februar! Und das ist dem Prüfer eben nicht aufgefallen. War wohl nicht sehr gründlich. Prüfung war in Sulzemoos in Verbindung mit der Dichtigkeitsprüfung. Außer einem verdreckten Fahrerhaus und einem vorübergehend verschollenen Teppich der Trittstufe fahrerseitig war es eigentlich ein unauffälliger Aufenthalt. Ich werde da noch mal nachhaken, das hätte tatsächlich spätestens da auffallen müssen.

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 18:51
von Lemax
Agent_no6 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:33
Wieso denn. Aus welchem Grund soll der Prüfer nach 3 Jahren nur die Einjahresplakette kleben?
Du bekommst in 3 Jahren wieder volle 2 Jahre, bis zum 6. Jahr, ab dann nur noch 1 Jahr. Im 5.Jahr wirst du voraussichtlich auch nochmal 2 Jahre bekommen, weil erst ab dem 6 Jahr die einjährige Frist gilt. Die er ja dann einhält.
Noch was, in meinem Interesse wäre die 2-Jährige Prüfung nie, ist ja quasi ein Neuwagen. Das ist nur TÜV Interesse $$$£££€€€€
Wenn das rechtssicher wäre, fände das mein Gefallen. Ich bin der letzte, der den TÜV mit Geld füttern muss. Dann doch lieber einmal mehr richtig gut essen gehen .. ;-)

Es gibt nur halt einen Konflikt:
a) das eigentlich für das Fahrzeug dieser Klasse relevante Zeitintervall (24 Monate) und
b) das von der Zulassungsbehörde (falsch) erteilte Zeitintervall (36 Monate) bis zur fälligen nächsten HU.

Frage wäre, ob man gem. §29 StVZO dann dem Tatbestand einer Fälligkeitsüberschreitung unterliegt (75 EUR Bußgeld + 1 Punkt)?

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 20:37
von Agent_no6
Erstmal hast du einen gültigen TÜV Stempel und Schein.
Bei einer Kontrolle guckt meist keiner danach wann das Fahrzeug auf dich zugelassen wurde, sondern einfach nur, wie lange noch gültig.
Du musst ja auch nicht die alte HU mitführen.
Das Fahrzeug hätte ja auch schon mal eine HU haben können, z.B. bei Vermietung, da ist es sowieso jährlich.
Ich würde mir keinen Kopf drum machen, die meisten es wissen ja gar nicht daß du keine 3 Jahre bekommst.
Und dumm stellen hilft meistens.
Ich würde nie, nie zu früh zum TÜV, wenn Papiere und Stempel was anderes sagen. Und vor allem das Fahrzeug verkehrssicher ist. Was es nach 2 bzw. 3 Jahren sicher noch ist. Wo kein Kläger da kein Richter, wer soll dich anschwärzen?

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 20:43
von Luxman
Agent_no6 hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 20:37
wer soll dich anschwärzen
Unfall - Gutachter stellt fest dass der TUEV bereits seit fast einem Jahr faellig gewesen waere.
Erloeschen der Betriebserlaubnis - vielleicht.
Versicherung hat eine nette Hintertuer - vielleicht.

Nee, warum so ein Risiko eingehen.
Ich lass immer mit dem TUEV Oelwechsel und Service machen.
Zum TUEV fahre ich nie selbst.

Beste Gruesse Bernd

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Mo 24. Mai 2021, 20:51
von Agent_no6
Mal doch nicht den Teufel an die Wand. Immer, immer kommt der Scheixx mit dem Erlöschen der BA. Warum wird so ein Granatenmist geschrieben.
Es erlischt gar, gar nichts, solange alles i.O. ist. Ob mit oder oder ohne gültige HU.
Mir platzt die Hutschnur, Obrigkeitshörigkeit allerorten..
Nur du allein bist verantwortlich mit was du rumfährst, da kannst du 100 gültige oder ungültige Stempel haben, das interssiert kein Schwein. Wenn die Mühle verkehrsunsicher ist, dann bist du dran. PUNKT. Sonst nicht.

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Di 25. Mai 2021, 06:01
von Erniebernie
@ Dietmar,
Wenn du jetzt noch handfeste Belege hast, die dein Wissen begründen, wäre ja alles chic.
Nur so einfach was in den Raum stelle ???

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Di 25. Mai 2021, 06:47
von Agent_no6
Andersrum wird ein Schuh daraus, wo steht denn das die BA erlischt wenn der TÜV abgelaufen ist. Nirgends. Dann würden in ganz D dauernd Autos ohne BA rumfahren, ständig würden Versicherungen nichts bezahlen. Du bezahlst ggfs. Strafe und bekommst nen Punkt wenn du mit abgelaufener HU erwischt wirst. Ja. Nix weiteres. Aber wer soll dich denn erwischen, wenn der Stempel noch gültig ist?

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Di 25. Mai 2021, 11:51
von LT35
Moin

OT: öffentlicher Glaube der Wirkung einer Prüfplakette
Lemax hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 18:51
Frage wäre, ob man gem. §29 StVZO dann dem Tatbestand einer Fälligkeitsüberschreitung unterliegt (75 EUR Bußgeld + 1 Punkt)?
Es wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass durch die Erteilung und Anbringung der Prüfplakette mit Beweiswirkung für und gegen jedermann der Nachweis des Termins der nächsten HU erbracht wird (u.a. BGH 1 Str 172/18 vom 16.8.2018, wobei es in der Sache allerdings dort um gleichzeitige Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges ging).

Demnach dürfte es keine Fälligkeitsüberschreitung geben.

Mir ist bei einer HU vor einigen Jahren ähnliches passiert, der Prüfer hat das bereits 8jährige Fahrzeug als 3.5ter protokolliert (eingetragene 4.25t und die standen auch auf dem auf dem Klemmbrett des im Fiat liegenden vorherigen Berichts) und einen nächsten HU-Termin in 24 Monaten eingetragen und geklebt. Die Plakette und den Eintrag habe ich an einer Prüfstation ändern lassen, nachdem sich das mit dem Werkstattprüfer als reichlich umständlich erwies. Er hat allerdings auch die Bremsenprüfstandswerte (externer Prüfstand beim Wohnmobilhändler) mit dem zu geringen Gewicht umgerechnet und somit ist ihm (mir allerdings auch erst im Folgejahr) nicht aufgefallen, dass das Auto mit den gemessenen Werten der Feststellbremse die HU nicht bestanden hätte. Das passierte dann 12 Monate später ...

Gute Fahrt

Gruß
K.R.

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Di 25. Mai 2021, 12:01
von Anon22

Re: Wohnmobil gekauft, bezahlt - keine Übergabe

Verfasst: Di 25. Mai 2021, 12:07
von Lemax
Frank1965 hat geschrieben: Di 25. Mai 2021, 12:01
Hier passt es besser:
viewtopic.php?f=11&t=1445&p=31913&hilit ... ung#p31913
Ja, danke - du hast Recht. Ab meinem Beitrag oben Mo 24. Mai 2021, 18:18 könnte der bisherige Rest des Threads dorthin verschoben werden.

Comme vous voulez *HI* .