Obs erlaubt ist weiß ich nicht...belabw hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 10:24Genau diese Frage, ob das mehrtägige Übernachten auf einem privaten Stellplatz erlaubt ist, konnte bisher niemand mit Quellenangabe beantworten. Klar könnte man hier jetzt auch wieder tricksen, aber das meine ich nicht. Meiner Meinung nach scheitert das an der Definition “privater Stellplatz“ und der fällt in Brandenburg so formuliert unter das Verbot. Deshalb haben wir uns diese Variante (Übernachtungen auf dem Grundstück unserer Tochter) an Ostern nicht getraut.
Aber hier allein bei uns im Dorf waren bei vielen Nachbarn die Kindern mit Wohnwagen oder Mobil über Ostern da....
Tor auf.... rein auf den Hof und Tor zu...
Wir sind hier noch eine Gegend wo sich die Nachbarn nicht gegenseitig anscheißen.... hier hast keinen Interessiert....
Zumindest kam auch weder Ordnungsamt noch Polizei.