Moin
Lucky10 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:41
LT35 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:14
Die Schilder mit dem symbolisierten LKW stehen (in D) für ein Kfz mit einer zGM von über 3,5t
LT35 hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 17:14
Ein Wohnmobil mit mehr als 3,5t fällt darunter
Das stelle ich in Frage.
Ein WoMo (So.Kfz), egal wie schwer, darf nicht auf dem Parkplatz mit PKW Zusatzschild parken (Bußgeld 10€)
Schon richtig, oben ist aber vom Schild mit symbolisiertem LKW die Rede, und wenn das einen Parkplatz beschränkt, dann darf das schwere Wohnmobil > 3.5t dahin, das leichte Wohnmobil nicht.
Oder ich habe Dich jetzt nicht verstanden nach der halben Flasche Chardonnay gerade
@ Megathomas:
Zu den PKW-Schildern: die StVO kennt den PKW, eine Gewichtsbeschränkung ist damit m.E. verkehrsrechtlich nicht verbunden (Zulassung und StVO fallen z.T. auseinander). Es gibt zwar kaum PKW über 3.5t, auch keine SUV, wenn die aber z.B. noch irgendwie gepanzert sind, liegen die schon mal drüber.
Ein Wohnmobil ist aber kein PKW i.S. der StVO und wird durch dieses Verkehrszeichen ausgesperrt.
Man könnte das Wohnmobil als eigene Fahrzeuggruppe definieren, nur zieht sich das dann durch etliche Bereiche der StVO und nicht nur durch Regelungen für Parkflächen bzw. Überholverbote. Das dann alles zu ändern war bisher nicht durchzusetzen.
Gruß
K.R.