Seite 2 von 10
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 18:53
von DerTobi1978
Bobby hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 17:49
DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 17:07
Und mit meiner Herleitung würde ich bis vor Gericht ziehen.
lächerlich
Warum?
Brauche noch nicht mal nen RA im Owi Recht.
Würde meine Argumente vorbringen, mir die Meinung des Richters anhören und zur Not meinen Widerspruch zurückziehen. Dann geht das Verfahren auf Staatskosten, ich zahle mein Bußgeld und kassiere den Punkt. Dann weiß ich tatsächlich Bescheid.
Und erstmal muss ich mit meinem TI als 4,4 to WoMo erkannt werden….
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 18:59
von womocamper
DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 18:53
Und erstmal muss ich mit meinem TI als 4,4 to WoMo erkannt werden….
Eben, wenn es nicht gerade einer mit Zwilllingsräder oder Tandemachse ich interessiert das keinen.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 20:25
von Dieselreiter
Birdman hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 16:59
Anders in Österreich, da gelten die Schilder nur für den gewerblichen Verkehr und nicht für Wohnmobile.
Einspruch, euer Gnaden.
In Österreich wird kein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht. Jedes Fahrzeug über 3,5t gilt als LKW und darf auch nur 80 auf der AB fahren, das gilt auch für Wohnmobile! Ausnahmen sind Busse, die dürfen 100 fahren.
LKW Überholverbote, sowie LKW Tempolimits werden mit einem LKW Symbol angezeigt - gilt also für alle LKW, sofern kein Zusatzschild (z.B. "> 7,5t") angebracht ist.
DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 18:53
Und erstmal muss ich mit meinem TI als 4,4 to WoMo erkannt werden….
Das gilt auch für Ö, aber hier liegt der Teufel im Detail - de facto könnte man spekulativ auch auf die Go-Box husten und mit einer Vignette fahren. Geht sicher in dem einen oder anderen Fall gut. Wenn man allerdings erwischt wird, dann kostet das richtig Asche.
Ich bin schon 2x bei Tempo 105 geblitzt worden, das stationäre Radar hat meinen Alki als LKW taxiert - Anzeige habe ich keine bekommen. In einem anderen Fall ist vor mir ein fetter polnischer VI mit ca. 110 geblitzt worden, der wird wohl einen Liebesbrief bekommen haben.
Die Uhren ticken in Ö anders, aber sie gehen nicht falsch.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 20:59
von Birdman
Dieselreiter hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 20:25In Österreich wird kein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht. Jedes Fahrzeug über 3,5t gilt als LKW ...
LKW Überholverbote, sowie LKW Tempolimits werden mit einem LKW Symbol angezeigt - gilt also für alle LKW, sofern kein Zusatzschild (z.B. "> 7,5t") angebracht ist. ...
Wäre mir neu und widerspricht allen entsprechenden Hinweisen im Netz.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 21:51
von Nibius
Dieselreiter hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 20:25
Einspruch, euer Gnaden.
In Österreich wird kein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht. Jedes Fahrzeug über 3,5t gilt als LKW und darf auch nur 80 auf der AB fahren, das gilt auch für Wohnmobile! Ausnahmen sind Busse, die dürfen 100 fahren.
LKW Überholverbote, sowie LKW Tempolimits werden mit einem LKW Symbol angezeigt - gilt also für alle LKW, sofern kein Zusatzschild (z.B. "> 7,5t") angebracht ist.
Das widerspricht allen Informationen wie ADAC oder Promobil:
„ In Deutschland gilt das Lkw-Überholverbot, das mit dem Verkehrszeichen 277 angezeigt wird, ebenso für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG. Auch in der Schweiz und Portugal wird das so gehandhabt. In anderen europäischen Ländern wie Italien, Frankreich, Österreich oder in Skandinavien gilt das Überholverbot für Lkw dagegen nicht für Reisemobile, sondern nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG, die zum Transport von Gütern und Waren vorgesehen sind.“
Zitat aus Promobil zum Thema Verkehrsregeln für Wohnmobile in Europa. In Österreich gilt das Zeichen nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG, die zum Transport von Gütern und Waren vorgesehen sind.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 22:02
von AndiEh
Peter, das war ein wenig verwirrend.
Mag ja sein, dass in Österreich nicht zwischen gewerblich und privat benutztem LKW unterschieden wird, aber in Österreich gilt ein Wohnmobil eben nicht als LKW, anders als in Deutschland, wo das Schild mit dem LKW als Piktogramm drauf, nicht nur für LKWs gilt, sondern eben für alle Fahrzeuge über 3,5t. mit Außnahme von Personenkraftwagen und Bussen.
Genauer Text:
KLICK
Zeichen 277
"Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Und an dem Begriff "Personenkraftwagen" enzündet sich nun der Streit.
Eine Definition findet man in der Straßenverkehrsordnung z.B. nicht.
Das KBA bezieht sich z.B. auf die Definition der M1 Fahrezuge.
KLICK
Damit gehören Wohnmobile zu den Personenkraftwagen.
Als zweites wird immer mal wieder auf das Personenbeförderungsgesetz verwiesen:
KLICK
Darin gibt es keine Unterscheidung zwischen PKW und Wohnmobil.
Ich finde dagegen immer wieder Texte die PKWs nur unter 3,5t definieren. Aber keine Gesetzestexte dazu.
Falls jemand da einen Link hat, wäre das toll..
Gruß
Andi
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 22:21
von Agent_no6
DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 17:07
Das ist ne Tabelle vom ADAC ohne jegliche Erläuterungen.
Komisch ist, dass man auch nirgendwo eine Begründung findet, dass WoMo unter das Verbot fallen.
Immer nur: ist so!
Und mit meiner Herleitung würde ich bis vor Gericht ziehen.
Hättest du keine Chance
Definitiv: Womos > 3,5To - egal ob Klasse M1 - fallen unter das allgemeine LKW-Überholverbot , da sind selbst unsere österreichischen Freunde fortschrittlicher.
Ist so, 100%ig.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Di 20. Sep 2022, 22:40
von AndiEh
Agent_no6 hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 22:21
Hättest du keine Chance
Definitiv: Womos > 3,5To - egal ob Klasse M1 - fallen unter das allgemeine LKW-Überholverbot , da sind selbst unsere österreichischen Freunde fortschrittlicher.
Ist so, 100%ig.
Ich denke es wird so argumentiert:
Erst mal Begriffserklärung:
Aus den EU Bestimmungen Anhang II:
KLICK
A. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN
Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt: (In den nachstehenden Begriffsbestimmungen ist unter „zulässiger Gesamtmasse“ die „technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ gemäß Abschnitt 2.8 des Anhangs I zu verstehen.)
Klasse M:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse M2:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Die Klasse M wird bei uns als Personenkraftwagen definiert.
Unter Klasse M1 firmieren auch die Wohnmobile.
Da nun die Ausnahme beim Überholverbot nur für Personenkraftwagen gilt, sind die Wohnmobile M1 eben nicht inkludiert.
Gruß
Andi
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 07:10
von Acki
Nibius hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 21:51
...
Das widerspricht allen Informationen wie ADAC oder Promobil:
„ In Deutschland gilt das Lkw-Überholverbot, das mit dem Verkehrszeichen 277 angezeigt wird, ebenso für Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG. Auch in der Schweiz und Portugal wird das so gehandhabt.
...
Dass man sich auch hier wieder mal nicht auf ADAC und Promobil verlassen kann und darf, beweist das erwähnte Beispiel der Schweiz!
Hier der entsprechende Schweizer Gesetzestext zu dem Thema:
Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 07:34
von Alfred
AndiEh hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 22:40
Die Klasse M wird bei uns als Personenkraftwagen definiert.
Unter Klasse M1 firmieren auch die Wohnmobile.
Da nun die Ausnahme beim Überholverbot nur für Personenkraftwagen gilt, sind die Wohnmobile M1 eben nicht inkludiert.
Falsch, nicht die Aufbauart definiert die Fahrzeugklasse.
Acki hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 07:10
Die Signale «Verbot für Lastwagen» und «Überholverbot für Lastwagen» werden von nun an dieselben Fahrzeugarten erfassen (vgl. Erläuterungen zum Änderungsvorschlag zu Art. 19 Abs. 1 Bst. d SSV). Aufgrund dieser Anpassung sind insbesondere schwere Personenwagen und schwere Wohnmotorwagen vom Signal «Überholverbot für Lastwagen» nicht mehr betroffen, was als sachgerecht erscheint, da für diese Fahrzeugart keine generelle Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h besteht (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 VRV).
Genau so muss die EU Vorgabe umgesetzt werden. Irgendwann auch von unserer Seite.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 07:43
von Luxman
Alfred hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 07:34
Genau so muss die EU Vorgabe umgesetzt werden.
Irgendwann auch von unserer Seite.
Bis dahin bin ich Kompost - Deutschland das Land der Zauderer und ich wart erstmal ab ob's nötig ist....
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 07:57
von Nikolena
Zusammengefasst wurde das EUrecht also mind. in D noch nicht umgesetzt und bis dahin gilt das Überholverbot weiterhin.
Möglw. verhandelt D auch über eine Ausnahme zur Beibehaltung des Verbotes aus bestimmten Gründen, die nicht offenkundig sichtbar sind.
Die Novellierung der StVO in 2021 hätte diesen Punkt jedenfalls mit Leichtigkeit erfassen können, gerade wenn das im Grunde beabsichtigt war.
Gibt sicher noch mehr anhängige Neuregelungen in anderen Bereichen.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 08:00
von DerTobi1978
naja, vermutlich habe ich ne falsche Interpretation. Aber. Nun ja. Dann lass ich mich einfach nicht erwischen.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 08:23
von Mobildomizil
AndiEh hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 22:40
Erst mal Begriffserklärung:
Aus den EU Bestimmungen Anhang II:
KLICK
...
Die Klasse M wird bei uns als Personenkraftwagen definiert.
Unter Klasse M1 firmieren auch die Wohnmobile.
Das verstehe ich anders. M ist der Oberbegriff, vier Räder haben die ja alle. M1 sind Pkw, M2+ Busse. Das geht aus der Definition doch ziemlich deutlich hervor.
Gruss Manfred
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 08:24
von AndiEh
Alfred hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 07:34
Falsch, nicht die Aufbauart definiert die Fahrzeugklasse.
Das wäre dann die andere Auslegung. Nämlich, dass die Fahrzeugklasse M1, mit der Wohnmobile kodiert sind, nur eine Untergruppe der Klasse M ist. Dies könnte man aus diesem Abschnitt herauslesen.
5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
—Tisch und Sitzgelegenheiten,
—Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
—Kochgelegenheit und
—Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Was ich aber immer noch nicht gefunden habe: Wo steht in einem deutschen Gesetz/Bestimmung bitte, dass Personenkraftwagen nur 3,5t haben dürfen?
Gruß
Andi
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 08:26
von AndiEh
Zweite Frage:
Wenn die EU Bestimmungen für bestimmte Bereiche in Deutschland noch nicht gelten sollten, müsste ja irgendwo trotzdem definiert sein, zu welcher Gruppe ein Wohnmobil gehört.
Das habe ich auch nicht gefunden.
Gruß
Andi
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 09:04
von Cybersoft
Es steht in der Zulassungbescheinigung Teil 1 in J: M1 ; In der 5: steht ein Klartext: Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl Wohnmobil; Mit einer zulässigem Gesamtgewicht F1 und F2 bei mir 3500 und S1: 4 Sitzplätzen
Was steht da bei Euch?
Dann gelten natürlich die Bedeutung der Schilder:
https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsr ... ber-3-5-t/
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 09:05
von Mobildomizil
AndiEh hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:24
Was ich aber immer noch nicht gefunden habe: Wo steht in einem deutschen Gesetz/Bestimmung bitte, dass Personenkraftwagen nur 3,5t haben dürfen?
Nirgends, ist auch meines Wissens gar nicht der Fall. Gepanzerte Pkw wiegen etliche Tonnen.
Danke für den Thread hier. Hab meine Meinung geändert: das Lkw-Überholverbot gilt auch in DE nicht für Womos über 3,5 to, soweit diese als Pkw gelten. Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft - beim aufgelasteten Ducato dürfte das passen, beim Wohncontainer auf einem Sattelschlepper wird es schwierig.
Das gilt übrigens auch für das Durchfahrverbot! Zeichen 253. Auch da sind Pkw und Busse aufgenommen. Ab jetzt ist der Harz wieder für Dickschiffe freigegeben - ich würde aber trotzdem warten, bis die Bäume nachgewachsen sind.
Dass die Promobil anderer Meinung ist, bestätigt mich: die haben in solchen Fragen bisher fast immer danebengelegen.
Gruss Manfred
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 09:11
von Cybersoft
Ich denke da liegst Du falsch; Weil auch 253 auf das zulässige Gesamtgewicht abstellt und nicht auf die Fahrzeugklasse
Allgemein wird dieses Verkehrszeichen als LKW-Verbot bezeichnet. Doch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht sich das Durchfahrtsverbot hier nicht ausschließlich auf die Zulassung des Fahrzeugs als LKW.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist definiert, dass dies ein:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“
Ein Wohnmobil M1 ist ja eine Sonderzulassung .. daher in meinen Augen kein PKW
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Verfasst: Mi 21. Sep 2022, 09:25
von rumfahrer
Cybersoft hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 09:11
Ich denke da liegst Du falsch; Weil auch 253 auf das zulässige Gesamtgewicht abstellt und nicht auf die Fahrzeugklasse
Das verstehe ich auch so. Selbst in meinem 3,5t-er steht Fahrzeugklasse M1 und "Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze" - Wohnmobil. Es steht da nicht Personenkraftwagen und auch nicht Kraftomnibus
Zeichen 253 – Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Quelle
Gruß
Steffen