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Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: So 8. Jan 2023, 22:57
von kai_et_sabine

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Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Da steht nichts von ortsfest. Nur in der Nähe von Wohnungen und eingetragen sein im Marktstammdatenregister.

Mit einer kleinen 600W Anlage geht das. Keiner zwingt mich, die Anlage immer in der Steckdose zu haben. Evtl. habe ich ja auch nur eine Steckdose und brauche die auch schon mal für was anderes.

gruss kai & sabine

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: So 8. Jan 2023, 23:12
von Variokawa
Lese interessiert weiter, unser neue gebrauchte hat nur 120 watt drauf, noch 2 x 120 watt und ein Umbau auf Litio wäre auch nicht schlecht ;-)

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: So 8. Jan 2023, 23:52
von M846
kai_et_sabine hat geschrieben: So 8. Jan 2023, 22:57
Da steht nichts von ortsfest. Nur in der Nähe von Wohnungen und eingetragen sein im Marktstammdatenregister.
Mit einer kleinen 600W Anlage geht das. Keiner zwingt mich, die Anlage immer in der Steckdose zu haben
Und das hast du so im Register eingetragen?
Oder hast du vielleicht noch nie was eingetragen und weißt gar nicht was abgefragt wird?

Errichtungsort

Katalogwerte:
● Bauliche Anlagen (Hausdach, Gebäude und Fassade)
● Bauliche Anlagen (Sonstige)
● Freifläche
● Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Plug-In- oder Balkon-PV-Anlage)
Hinweis: Für Anlagen, die auf Gewässern errichtet werden, soll bis auf Weiteres als Errichtungsort „Bauliche Anlagen (Sonstige)“ ausgewählt werden.


Nutzung des Gebäudes

Angabe, welche Nutzung das Gebäude aufweist, auf, an oder in dem die Solaranlagen errichtet wurde oder wird.
Wenn das Gebäude mehreren Zwecken dient, dann ist die vorrangige Nutzung des Gebäudes angegeben.
Katalogwerte:
● Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
● Haushalt
● Industrie
● Landwirtschaft
● Öffentliches Gebäude
● Sonstige


Und dann musst du natürlich noch angeben welche Koordinaten deine Anlage hat.

Und in der FAQ

Im MaStR werden "Einheiten" erfasst. Was ist darunter zu verstehen?
Als „Einheiten“ werden ortsfeste technische Einrichtungen bezeichnet, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen. In den meisten Fällen ist bei der Stromerzeugung unter einer Einheit ein „Generator“ zu verstehen.

Viele Stromerzeugungsanlagen bestehen aus genau einer Einheit, z.B. einem einzelnen Windrad. Es gibt aber auch große Stromerzeugungsanlagen, die aus mehreren Einheiten zusammengesetzt sind, z.B. Wasserkraftwerke mit mehreren Turbinen oder Biomasseanlagen mit mehreren Generatoren. Im Bereich Photovoltaik werden die Module zusammengefasst registriert.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 00:37
von kai_et_sabine
Dann ist die Schlussfolgerung, dass man eine Anlage auf einem Wohnmobil nicht mehrwertsteuerbefreit bekommt. Wenn man Unterlagen unterschreibt, die testieren, dass man alle Voraussetzungen erfüllt, um von der Mehrwertsteuer befreit zu werden und die Komponenten dann steuerschädlich installiert, dann würde man Umsatzsteuerbetrug begehen.

Dank an alle für die Unterstützung.
M846 hat geschrieben: So 8. Jan 2023, 23:52
Und das hast du so im Register eingetragen?
Oder hast du vielleicht noch nie was eingetragen und weißt gar nicht was abgefragt wird?
Für die kleine Anlage hier ist unser Haus als Adresse/Standort registriert. Unser Wohnmobil steht halt auch an dieser Adresse.

gruss kai & sabine

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 08:03
von M846
kai_et_sabine hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 00:37
Wenn man Unterlagen unterschreibt, die testieren, dass man alle Voraussetzungen erfüllt, um von der Mehrwertsteuer befreit zu werden
Das mussten wir bei unserem Akku der diese Woche geliefert wird auch.
3 Punkte sollten wir mit Adresse bestätigen.


kai_et_sabine hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 00:37
Unser Wohnmobil steht halt auch an dieser Adresse.
Bei Balkonkraftwerke habe ich noch was gefunden.
Die Anlage ist fest mit dem Womo verbunden aber trotzdem irgendwie mobil.


Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ac23eb4111

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 08:51
von Cybersoft
Also sind sie fest mit der Wohnung verbunden!

Jetzt überlegt doch Mal ... Wenn es an der Registrierung hängen würde dann müsste man die MaStR-Nr angeben und alle wären fertig.
Ist es offensichtlich aber nicht.

Die MaStR ist im Text für die steuerfreie Entnahme genannt nicht für die 0%.

Ich erkläre es aber jetzt nicht mehr, muss jeder selbst entscheiden.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 10:53
von M846
Der Verkäufer darf dir keine Komponenten mit 0% verkaufen wenn die nicht auf einem Hausdach oder ähnlichem verbaut werden.
Der Händler muss später nachweisen das er richtig berechnet hat.
Wenn du falsche Angaben machst ist er raus und du bist wegen Steuerbetrugs dran.

Ob das wegen paar Euro auf dem Womodach lohnt.

Es ist auch ganz deutlich beschrieben:
wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen
Damit ist bestimmt nicht gemeint das die Anlage nur paar Tage im Jahr an der Stelle montiert ist.
Erst recht weil man die Adresse mit angeben muss wo die Anlage steht.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 11:02
von Nikolena
Das wird noch interessante Diskussionen geben ob oder ob nicht und wenn ja in welchem Umfang die Campingszene umsatzsteuerbefreut ist.
M846 hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 08:03
Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.
...könnten ja auch solche Faltpanels o.ä. mit gemeint sein, fest am Dach verbaute aber nicht.

Ich selbst gehe vorläufig aber auch davon aus, dass das Thema nicht für Panels, Batterien und Zubehör bei Womos Berücksichtigung findet.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 11:02
von M846
Cybersoft hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 08:51
Die MaStR ist im Text für die steuerfreie Entnahme genannt nicht für die 0%.
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 11:05
von M846
Nikolena hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 11:02
Ich selbst gehe vorläufig aber auch davon aus, dass das Thema nicht für Panels, Batterien und Zubehör bei Womos Berücksichtigung findet.
Wird es auch nicht.
Kein Hausdach und auch nicht in der Nähe.
Man muss immer eine feste Adresse mit Dachkoordinaten angeben und dein Womo hat keine Adresse.

Es wird dazu noch Infos vom Finanzamt geben. Das dauert aber noch.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 11:10
von Agent_no6
Aber mal ehrlich, wie soll das kontrolliert werden? Und vor allem wer?
Ich sage nur, Betrug mit Masken und Tests.
Bin eh der Meinung, daß das im Rauschen untergeht und der Anteil den die Camper ausmachen eher gering ist.
Vor allem baut sich ja kaum ein Camper ne 10KWP Anlage aufs Dach oder stellt sich nen 10 KW Speicher in den Doppelboden. Es gibt Ausnahmen klar...

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 11:12
von Nikolena
Das wird so sein, ja.

Gleichwohl: Da ja die PV als solches, also die Sonnenstromgewinnung gefördert weden soll und der Netzstrombezug verringert werden soll, trifft das ja auch auf Camper zu, die dann eben keinen Landstrom im Umfang des PVertrages benötigen.
Sachlich korrekt wäre deshalb eine Förderung schon begründbar.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 17:34
von Cybersoft
Noch was ist mit in der Sonne eingefallen ..
1) Ich kaufe meine erste Anlage, keine Meldung, kein Register, wie soll der Verkäufer das machen?

2) Ich habe den Akku an die Hausanlage angeschlossen, nach einiger Zeit entscheide ich mich andere Komponenten zu kaufen, was nun?

Das ist Mal wieder ein Gesetz was nicht durchdacht ist, oder aber die Kommentierung fehlt.
Warum da an und bei Wohnungen steht muss ja einen Grund haben.

Das kann kein Händler mehr nachhalten, was, wann, wie mit den Komponenten passiert, was wenn die Anlage in einem Jahr oder nie gemeldet wird, weil nicht gebaut?

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 18:20
von M846
Cybersoft hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 17:34
Ich kaufe meine erste Anlage, keine Meldung, kein Register, wie soll der Verkäufer das machen?
Was meinst du damit?
Mit dem Register hat der Verkäufer nichts zu tun.
Das musst du machen, sonst darf die Anlage nicht ans Netz.
Es gibt keinen bezahlten Überschuss.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 18:24
von Cybersoft
Wie PV in Deutschland funktioniert weiß ich, das war ja mein Job. Alles was die EVU machen.
Der Verkäufer von Komponenten kann nur vom Kunden fordern:
-Eine Adresse wo das Zeug installiert werden soll
Das er es zur Erzeugung oder Speicherung von solarer Energie nutzen wird.

Fertig aus - Ende.

Beides habe ich beim Kauf bestätigt.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 20:06
von M846
Wenn du einen weg zum betrügen gefunden hast, ist das dein Problem.
Seriöse Anbieter schreiben deutlich worauf 0% gelten.
Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage, die nicht größer als 30 kW Peak ist und in Deutschland im Marktstammdatenregister gemeldet ist/wird. Die Lieferungen an Installateure, Händler oder an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind/werden, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz. Dies gilt auch für Inselanlagen oder mobile Anwendungen. Artikel, die nicht nach der neuen Gesetzgebung dem Nullsteuersatz unterliegen, werden mit dem gewohnten Steuersatz versteuert. Sendungen ins Ausland unterliegen der dort gültigen MwSt. Wir behalten uns vor, bei zweifelhaften/falschen Angaben die Belieferung zu verweigern oder die fälligen Steuern einzufordern.
Den Shop gebe ich nicht an, weil ich keine Werbung machen will.

Dazu muss man ein Dokument ausfüllen:
Auszug.......
Ich bestätige wahrheitsgemäß* folgende Bedingungen:
Die Bedingungen des § 12 Abs. 3 Nummer 1 UStG liegen vor und ich/wir habe(n)/werde(n) eine PV Anlage laut Marktstammdatenregister von weniger als 30 Kilowatt (peak) auf Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert/installieren. Ich/wir werde(n) die Anlage beim Finanzamt anmelden und die Ware nicht gewerblich weiterverkaufen. Die Auszahlung einer bereits gezahlten USt. erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern. Mit der Unterschrift bestätige ich, dass meine Angaben wahrheitsgemäß sind. Mir ist bewusst, dass vorsätzliche Falschangaben diesbezüglich strafbar sind.*

*Bitte beachten Sie, dass Steuerbetrug sowie auch der Versuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann
.

Ziemlich deutlich, würde ich sagen.
Aber richtig ausfüllen muss natürlich immer noch der Kunde.

Bei unserer Womo PV würde ich 100€ sparen.
Dafür Steuerbetrug begehen *SCRATCH*

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 22:09
von WoMoFahrer
Für mich ist vollkommen klar was der Staat fördern will und was nicht. Wer sich auf den Steuerbetrug einlassen möchte kann es ja mal versuchen. Darf sich aber nachher nicht beklagen, wenn es in die Hose geht.
Wer soviel kriminelle Energie aufwendet um letztendlich bei einem normalen WoMo 500€ zu sparen, hat sich ein falsches Hobby gewählt. Oder im Ruhestand zu viel Zeit um sich darüber Gedanken zu machen.

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden, jeder soll so viele Steuern sparen wie möglich, das versuche ich auch jedes Jahr, aber in diesem Fall könnte es sehr schnell passieren, dass die Händler ganz schnell zur Kasse gebeten werden, denn wenn ich als Händler wissentlich die Kunden dazu animiere "Steuern zu sparen" obwohl dies objektiv nicht den Gesetzen entspricht, bewegt sich auf sehr dünnem Eis.

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mi 11. Jan 2023, 20:31
von Cybersoft
Jetzt hat der VDE aber was rausgehauen. Spät aber sehr gut, dann wird das WoMo doch noch zum Einspeiser ins Haus, also Balkonkraftwerk.
https://www.heise.de/news/Paukenschlag- ... 55398.html

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mi 11. Jan 2023, 21:38
von Travelboy
Endlich haut da mal rein und stoppt den deutschen Regulierungswahn *THUMBS UP*

Ich hänge mit meiner Haus-PV-Anlage auch in der Bürokratie fest, darf meinen Hybridwechselrichter nicht in Betrieb nehmen da das deutsche "Einheitenzertifikat" fehlt und das Certificate of Confirmity wird nicht anerkannt.

Damit keine Registrierungsbestätigung vom Marktstammdatenregister und kein Netzanschluß beim EVU.

Bleibt mir nur einen doppelt so teuren neuen Wechselrichter kaufen der ein deutsches Zertifikat hat crying

Re: Mehrwertsteuerbefreiung PV, Akku ..

Verfasst: Mi 11. Jan 2023, 21:51
von walter7149
Das wird ja Balkon-Wildwest wenn das hoffentlich nicht so kommt und jeder machen kann wie und was er will.