Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Ich habe so eine Warntafel in einer Klarsichthülle auf meiner Fahrradplane,hat mich noch nie gestört,sollte also kein Problem sein.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Wenn die überstehende Ladung die ganze Fahrzeugbreite ein nimmt dann müssen 2 Warntafeln angebracht werden. Und ich würde sagen , Fahrräder nehmen die ganze Breite ein, deshalb habe ich 2 Warntafeln. Bei schmalen PKW's dürfte es eh probleme geben da die Fahrräder breiter wie das Fahrzeug sind.Das denke ich ist die ganze Neuerung.b54 hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 13:10Demnach müsste ich dann tatsächlich 2 Tafeln anbringen, das soll einer verstehen. Wenn einer die eine nicht sieht helfen auch keine 2.AndiEh hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 12:47
Das für mich so noch nicht bekannte war, dass man zwei Tafeln braucht, wenn der Anhang zu breit ist, und dass, (NEU) z.B. die Fahrräder nicht über die Seiten des Fahrzeuges hinausragen dürfen.
Gruß
Andi
Naja, der Käse wird immer mehr. Man könnte doch auch mal irgendeinen Unsinn abschaffen, wird aber nicht geschehen.
Grüße Hans
- auf-reisen
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Gruß
Kai
Kai
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Vorn Koppauf-reisen hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 16:05Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
So wie ich es verstehe, wie quasi bei einem Schwertransport mit Überbreite. Ganz links und ganz rechts außen. Damit man eben erkennt, dass das Fahrzeug breiter als üblich ist.auf-reisen hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 16:05Und wie soll man die zweite anbringen, daneben...?
Verstehe ich irgendwie nicht ....
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!
Grüße Eric
Grüße Eric
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Am besten an den Spiegeln auch noch 2 Tafeln nach vorne zeigend anbringen
Für den Gegenverkehr..
Für den Gegenverkehr..
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
- Manfred B.
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Ganz li. und re. ist richtig.eclipse88 hat geschrieben: Do 15. Feb 2024, 18:11So wie ich es verstehe, wie quasi bei einem Schwertransport mit Überbreite. Ganz links und ganz rechts außen. Damit man eben erkennt, dass das Fahrzeug breiter als üblich ist.
Nur überstehen darf seitlich nichts mehr!
Da müßte man wohl ein Begleitfahrzeug wie eben auch bei Schwertransporten bemühen.
Steht aber alles im ADAC Link von Andi.
Gruß Manfred B.
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Dann müsstest Du aber auch noch die Strecke genehmigen lassen....
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Wie sieht es denn aus wenn eine Abdeckung über den Fahrrädern ist? Die ist ja besser sichtbar und damit würde doch das Argument des schlechten sehen von Fahrrädern entfallen.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Soll das jetzt der Anfang der üblichen Erbsenzählerei werden?SaJu hat geschrieben: Sa 17. Feb 2024, 14:44Wie sieht es denn aus wenn eine Abdeckung über den Fahrrädern ist? Die ist ja besser sichtbar und damit würde doch das Argument des schlechten sehen von Fahrrädern entfallen.
Wenn Italien eine/zwei Tafel, mit definierten Abmessungen, mit definierten Farben, mit definierter Anzahl von Streifen etc pp vorschreibt, dann wirst du, oder andere deutsche Forenschreiber, das sicher nicht durch "Alternativvorschläge" umgehen können.
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
War doch ein Witzchen, kann ja kein Erwachsener ernst meinen
Wobei bei Manchen kann man nicht sicher sein, aber das müssen die dann selbst mit den Ordnungshütern aus diskutieren.
Wobei bei Manchen kann man nicht sicher sein, aber das müssen die dann selbst mit den Ordnungshütern aus diskutieren.
Mobilvetta Kea I86
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Nee. Das war schon ernst gemeint. Ich kann ja nachvollziehen das ein Fahrrad unter Umständen schlecht zu sehen ist - da sind Außen ja nun mal die Reifen und Felgen, mal unabhängig davon das da ja auch Reflektoren sein sollten - und da zwei Schilder Sinn machen.
Wenn man aber eine Abdeckung drüber hat um die Räder zu schützen hat die eine Tasche für die Tafel. Außen zu befestigen wird dann schon schwieriger. Und durch die Abdeckung ist die Sichtbarkeit deutlich besser. Zumeist ist die ja auch etwas reflektierend.
Wenn man aber eine Abdeckung drüber hat um die Räder zu schützen hat die eine Tasche für die Tafel. Außen zu befestigen wird dann schon schwieriger. Und durch die Abdeckung ist die Sichtbarkeit deutlich besser. Zumeist ist die ja auch etwas reflektierend.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Sicher sicher, und das entscheidet nun jeder selbst und das auch noch im Ausland.
Du hast Ideen ..
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Mobilvetta Kea I86
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Die Vorschrift ist ganz einfach, alles was über die eingetragene Fahrzeuglänge hinausragt muss mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Auch ein leerer hochgeklappter Fahrradträger.
Grüße Hans
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- WoMoFahrer
- Beiträge: 1646
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 22:35
- Wohnort: Weikersheim
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Da passt aber das Moped nicht rein und wohnen kannst Du darin auch nicht und mit den Vorschriften irrst Du Dich gewaltig.Agent_no6 hat geschrieben: Di 13. Feb 2024, 21:23Habe einen Mopedträger mit Beleuchtung und Nummerntafel hinten dran, werde einen Teufel tun und mir so ne Tafel besorgen, eine für I, eine für Spanien ...
In Frankreich dämliche Aufkleber, mal sehen was sonst noch kommt. Irgendwann kauf ich mir ne Cessna, gibt's weniger Vorschriften..
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Tommy
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Das hatte mir der ADAC noch geschrieben
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transport von Fahrrädern in Italien.
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren Durchführungsbestimmungen (Art. 361 Regolamento del Codice della Strada) normiert sind und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Immer wenn die Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet –, sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
Art. 164 Abs. 3 Codice della Strada legt außerdem fest, dass Gegenstände, die seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen, nur transportiert werden dürfen, wenn der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten beträgt. Pfähle, Stangen, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen dagegen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.
Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder ebenfalls als schwer erkennbare Ladung und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei in Bozen sind derzeit zumindest in Südtirol bei einschlägigen Zuwiderhandlungen aber keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber in anderen Regionen Italiens nicht auszuschließen und können mit einem Bußgeld von 87 bis 345 Euro geahndet werden.
Inwieweit die Verpackung der Fahrräder auf dem Heckträger durch eine Plane oder zu ähnliches einer anderen Interpretation des italienischen Gesetzgebers führt, können wir bislang nicht beurteilen, da die entsprechende Vorschrift hierzu keine Angaben enthält. Es dürfte sich wohl um eine rechtliche Grauzone handeln.
Bislang liegen uns keine Mitteilungen über entsprechende Beanstandungen italienischer Polizisten vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transport von Fahrrädern in Italien.
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren Durchführungsbestimmungen (Art. 361 Regolamento del Codice della Strada) normiert sind und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Immer wenn die Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet –, sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
Art. 164 Abs. 3 Codice della Strada legt außerdem fest, dass Gegenstände, die seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen, nur transportiert werden dürfen, wenn der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten beträgt. Pfähle, Stangen, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen dagegen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.
Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder ebenfalls als schwer erkennbare Ladung und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei in Bozen sind derzeit zumindest in Südtirol bei einschlägigen Zuwiderhandlungen aber keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber in anderen Regionen Italiens nicht auszuschließen und können mit einem Bußgeld von 87 bis 345 Euro geahndet werden.
Inwieweit die Verpackung der Fahrräder auf dem Heckträger durch eine Plane oder zu ähnliches einer anderen Interpretation des italienischen Gesetzgebers führt, können wir bislang nicht beurteilen, da die entsprechende Vorschrift hierzu keine Angaben enthält. Es dürfte sich wohl um eine rechtliche Grauzone handeln.
Bislang liegen uns keine Mitteilungen über entsprechende Beanstandungen italienischer Polizisten vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Dem Vernehmen nach sind solche Wendetafeln in Italien und Spanien verboten. Aber genaues weiß keiner sowieso nicht, außer der kontrollierende Polizist dem du bedingungslos vertrauen musst. Diskussionen sind im Ausland bekanntlich sinnlos.Carapilot hat geschrieben: Di 13. Feb 2024, 23:47Was daran so hinderlich am Radträger eine Warntafel zu haben? Fahre schon seit Jahren mit so einem Ding, als Wendetafel für Italien und Spanien, in der Gegend herum. An der Fahrradabdeckung von Hindermann ist dafür eine praktische Tasche dran.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Ist sowieso merkwürdig, warum Italiener Fahrräder am Heck als schwer erkennbar einstufen und deshalb eine Warntafel erforderlich ist.b54 hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 13:10Demnach müsste ich dann tatsächlich 2 Tafeln anbringen, das soll einer verstehen. Wenn einer die eine nicht sieht helfen auch keine 2.AndiEh hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 12:47
Das für mich so noch nicht bekannte war, dass man zwei Tafeln braucht, wenn der Anhang zu breit ist, und dass, (NEU) z.B. die Fahrräder nicht über die Seiten des Fahrzeuges hinausragen dürfen.
Gruß
Andi
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
...ich dachte auch schon, daß man hier ggf. eine Abdeckung nehmen könnte. Wenn die dann auch noch in Signalfarbe oder tricolore designed ist, sollte sie ja nicht mehr schwer erkennbar sein. Es würde mich nicht wundern, wenn damit ein Hersteller dieser Hauben wirbt.SaJu hat geschrieben: Mi 6. Mär 2024, 17:40Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder ebenfalls als schwer erkennbare Ladung und dürfen daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall.
Uwe
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Re: Neue Regelung für die Heck-Schilder in Italien
Äh, war die Tafelregelung denn schon mal weg? Ist dich so wie immer!
Also ich mach immer eine dran. Habe schon seit ner Ewigkeit zwar nur die angeblich "nicht legale Plastikversion", aber Hauptsache was dran.
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