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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 09:45
von Erniebernie
Gelöscht

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 10:11
von Chief_U
Erniebernie hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 09:45
Gelöscht
OT:

Bernhard, Deine Signatur ist perfekt! *THUMBS UP*

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 17:39
von Ralphi
Hallo zusammen.
Wir fassen zusammen:
Tatsächlich notwendig ist die Prüfung nicht da Gas beim Austreten riecht (ich auch). Somit wird jeder normale Mensch den Gashahn zudrehen wenn Gasgeruch vorhanden. Mutwillig "zu eskalieren" ist weiterhin möglich.
Jeder Platz Besitzer kann sein Hausrecht durchsetzen und eine Prüfung voraussetzen.
Hauptsache der Amtsschimmel wiehert und das hoffentlich europaweit.

Gruß

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 17:44
von Hans 7151
Wenn man schläft, wacht man dann auf von dem Gestankt?

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 18:25
von Masure49
Wenn man tief schläft, schläft auch der Geruchsinn.
Ist schon vielen Schläfern zum tödlichen Verhängnis geworden, weil sie nicht gemerkt haben, dass in ihrer unmittelbaren Nähe eine rauchende Quelle/Ursache, die Kohlenmonoxid erzeugt, den Sauerstoff verdrängt hat.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 19:21
von Cash
Hallo Ralphi,
in Deutschland gilt das Recht der freien Meinungsäußerung! Das schütz aber nicht vor Strafe, wenn man wissentlich die Unwahrheit verbreitet! Ich hoffe für Dich dass Dich Deine Nase niemals im Stich lässt :!: *2THUMBS UP*
Einmal schlecht gerochen und ein letzter Fur.. ist aus den A... gekrochen!! :spass:
Beste Grüße Cash

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 20:23
von Sellabah
Nun, wo die Gasprüfung wieder auflebt, zittern halt die Besitzer der alten Wohnmobile, insbesondere wenn nicht nur die Schläuche sondern auch der Truma Brenner getauscht werden muss. Kann dann ein teures Jahr werden.

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 20:32
von rumfahrer
Ich hatte vor gut 6 Wochen Termin beim TÜV. Auskunft: Wir machen keine Untersuchung ohne Gasprüfung! Die Gasplakette hatte ich vor einiger Zeit mit der HU synchronisiert. Der Prüfer des lokalen TÜVs hat dann beides gemacht. Was wie genau geprüft wurde konnte ich durch den Vorhang nicht im Detail sehen.
IMG_20240522_093312.jpg
Gruß
Steffen

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 21:40
von walter7149
Sellabah hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 20:23
auch der Truma Brenner getauscht werden muss
Wo steht das denn geschrieben ?

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 21:51
von Mooveo74
Muss der Wärmetauscher einer Truma Flüssiggasheizung nach einer bestimmten Zeit ausgetauscht werden?
Von 1993-2006 produzierte Heizgeräte waren von einer deutschen Vorschrift betroffen, die den Tausch von Wärmetauscher und Abgasrohr nach zehn Jahren vorschreibt. Für in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte ab Baujahr 2005, die auf dem Typenschild eine E1 Kennzeichnung tragen, ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.

Mehr Informationen zur Austauschpflicht lesen Sie im Truma Serviceblog https://serviceblog.truma.com/de/2012/0 ... etauscher/.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 22:14
von Beni
Ein Hallo an euch!

Weiß jemand, was genau bei der "neuen" Gasprüfung geprüft wird?

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 00:00
von Cybersoft
Alles was vorher auch geprüft wurde;
-Alter der Komponenten auf Weiterverwendung (10 Jahre Schläuche & Regler, bei den Heizungen gibt es auch ein Austauschalter, kenne ich aber nicht)
-Sichprüfung der Befestigungen
-Funktion der Geräte inkl. Sicherheitseinrichtungen
-Dichtigkeit der Gesamt-Anlage

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 06:47
von Nikolena
Cybersoft hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 09:37
Die Dichtigkeitsprüfung ist im Arbeitsblatt mit drin, wurde im Ducato-Forum von einem Prüfer geschrieben.

Presse halt.
Deshalb wunderte mich die Eindeutigkeit von Eclipses Quelle
autozeitung hat geschrieben:
…Eine Gasdichtigkeitsprüfung ist übrigens kein Bestandteil der Gasprüfung nach G 607 und auch nicht Teil der Pflichtprüfung. Wer sich absichern möchte, kann eine freiwillige Sicherheitsprüfung bei einem sachkundigen Betrieb durchführen lassen…

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 07:46
von Cybersoft
Warum, wundert das? Bei dem Chaos was die der Karnevals-Gas-Verein veranstaltet ist das doch kein Wunder.

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 08:06
von Benimar282
Es ist trotzdem immer nur eine Momentaufnahme und keine Garantie auf ein fehlerfreies Funktionieren der Gasanlage in den nächsten 2 Jahren

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 08:18
von Nikolena
Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 07:46
Warum, wundert das? Bei dem Chaos was die der Karnevals-Gas-Verein veranstaltet ist das doch kein Wunder.

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....
Über den Gasverein und seine Motivation bin ich nicht am laufenden, aber hier ging es doch ausdrücklich, beziehungsweise habe ich das so verstanden, darum, dass es nach zeitweiser Aussetzung dieser Prüfung doch wieder eine neue mit entsprechenden Regeln geben sollte.

Ich dachte die wäre das jetzt. Wie kann dann eine solche Zeitung exakt das Gegenteil Der Prüfpflichten und seines Umfangs behaupten, während du weißt, dass die UndichtigkeitsPrüfung sehr wohl ein Bestandteil der Gesamtprüfung ist. Was ja irgendwo auch eine gewissen Logik folgen sollte.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 08:39
von Beni
Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 07:46

Es kommt neues Ungemach auf den Verein zu. Es wird das Arbeitsblatt öffentlich und kostenfrei zugänglich gefordert. Kurzfristig ändert das nichts, aber da wird der Gesetzgeber noch Mal genau hinschauen ....
Das finde ich spannend. Hast du einen Link?

Nebenbei: Die Kriterien, wann eine Hauptuntersuchung z.B. nicht bestanden ist würden mich auch interessieren. Kann ja nicht nur von der Laune des Prüfers abhängen. Da muss es doch schriftliche Infos geben. Nachprüfbar.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 09:13
von Sellabah
walter7149 hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 21:40
Sellabah hat geschrieben: So 30. Jun 2024, 20:23
auch der Truma Brenner getauscht werden muss
Wo steht das denn geschrieben ?
https://serviceblog.truma.com/de/2023/0 ... 30-jahren/

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 09:15
von Cybersoft
Wie kann eine Zeitung nur Blödsinn schreiben, ist ja noch nie vorgekommen....

Die Pflicht gilt auch erst ab 2025, bis dahin kann man sich noch mit den Hauptuntersuchungsprüfern anlegen wenn man das will.

Darum geht es mir doch gar nicht, ich habe eine Gasprüfung und wenn ich die zur HU Brauch werde ich die auch haben.

Was mir auf die Nüsse geht, ist die Karnevalsgruppe die sich immer was neues ausdenkt um 1) Geld zu generieren 2) die Alten, die in den Betrieben nicht mehr zu gebrauchen sind und in den Verein abgeschoben werden, sich wieder Blödsinn ausdenken.

Alle die mit fest verrohrter Flasche und Eintragung in die Fahrzeugpapiere werden sich noch wundern.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 11:21
von Grisu1965
Wenn ich die neue Regel richtig verstanden habe, ist es eben so das die Prüforganisationen einem eben nicht mehr die Plakette Verweigerern dürfen weil keine aktuelle Gasprüfung vorhanden ist.
Die Prüfung wurde eigentlich ja auch erst mal ausgehebelt weil das Prüfverfahren so wie es gemacht wurde angeblich nicht aussagekräftig genug war. Besonders die Dichtigkeitsprüfung war da angeblich das Problem.
Jetzt hat man das in die STVZO übernommen und oh Wunder die Prüfung scheint genau so gemacht zu werden wie immer schon.
Was jetzt aber mit den "Gastankflaschen" passiert bleibt abzuwarten. Für mich waren das immer schon normale Gasflaschen und keine Tanks. Somit gelten auch die Regeln für Flaschen und nicht die für Tanks.
Ich finde es gut das man jetzt wieder dazu verpflichtet wird seine Gasanlage prüfen zu lassen. Mir wäre es aber noch lieber wenn mit der Gasprüfung auch eine VDE Prüfung gemacht würde denn da steckt auch einiges an Gefahrenpotenzial durch die selbsternannten Profis die an der Elektrik rumbasteln.