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Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 13:11
von Mobildomizil
Metaljuenger hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 12:52
Ich habe eher Schiss (und ich glaube, das kann halt so oder so laufen), dass sie dir ne Kralle dran machen und sagen, dass du erst weiterfahren darfst, wenn du unter 3,5t bist.
Das wird aber mit einer Gefährdung begründet, und trifft dich nicht wegen ein paar Kilo. Und Wasser ablassen geht ja immer. Wie geschrieben: wieg doch erst mal im Urlaubstrimm, bevor du dir über Probleme Gedanken machst, die gar nicht existieren. Deine 5000 Euro sind schöngerechnet - ich hab durchs Ablasten auf 3,5 allein an Maut und TÜV-Gebühren auch schon einen fetten vierstelligen Betrag eingespart.

Gruss Manfred

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 13:14
von WuG
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 12:56
ABER wenn Dein Führschein nur bis 3,5T geht fährste ohne Fahrerlaubnis beiüber 3,5T.
Vielleicht verstehe ich dich ja falsch ;-)

Was aber nicht stimmt, ist, dass man beim Führen eines überladenen 3,5-tonners mit dem (aktuellen) PKW-Führerschein ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" begeht.
Bei diesem Sachverhalt wird man lediglich für die Überladung sanktioniert.

Anders schaut es aus wenn man damit ein Fzg mit zul. GG von 4t fährt - selbst wenn dieses tatsächlich nur z.B 3,6t wiegt und damit in den deutschen Toleranzbereich für den "kleinen" Führerschein fallen würde.

*HI*
Wolfgang

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 13:20
von Cybersoft
Metaljuenger hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 13:02
.... Wenn du aber mit Überladung einen Unfall baust, zahlt die Versicherung keinen Cent.

Gähn ... Ab 1 kg folgt demnächst die automatische Hinrichtung.

Wieder so ein Märchen ...

-kommt mit auf die Liste der Camper-Märchen

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 13:26
von Cybersoft
Metaljuenger hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 13:01
... Mehr geht nicht mehr. Aber ein kleines Kind braucht halt Spielzeug und gewisse andere Basics, die halt was wiegen. Sonst wird der Urlaub hässlich :D
Wenn Du für Dich diese Entscheidung getroffen hast und meinst das kein Input was bringt, ist doch alles gut, dann verkauf den Karren und weiter geht's.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 13:58
von Doraemon
Cybersoft hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 13:20
Metaljuenger hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 13:02
.... Wenn du aber mit Überladung einen Unfall baust, zahlt die Versicherung keinen Cent.

Gähn ... Ab 1 kg folgt demnächst die automatische Hinrichtung.

Wieder so ein Märchen ...

-kommt mit auf die Liste der Camper-Märchen
Wie das fahren ohne Fahrerlaubnis bei Überladung,

Das wäre doch ein Thema, Internetmärchen. *2THUMBS UP*

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 14:05
von Ragu
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 12:56
ABER wenn Dein Führschein nur bis 3,5T geht fährste ohne Fahrerlaubnis beiüber 3,5T.
Das ist falsch...

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 14:10
von Austragler
Ich hatte das identische Gewichtsproblem als ich vor 8 Jahren meinen EURA gekauft habe. Das Führerscheinproblem stellt sich bei mir allerdings nicht. Also habe ich mein Mobil zu Carsten Stäbler gebracht, habe dort € 2300,- abgeliefert und das Mobil als 4-Tonner wieder mitgenommen. Stäblers haben hinten eine Zusatzluftfederung eingebaut und vorne verstärkte Federn.
Ich genieße dadurch auch einen besseren Fahrkomfort als mit dem Serienfahrwerk.
Über die Nachteile bei mehr als 3,5 Tonnen müssen wir nicht mehr diskutieren.
Einen davon habe ich letzte Woche "genossen", ich habe beim TÜV € 184,- abgeliefert und muß das nun jedes Jahr tun. Auf den Monat umgerechnet € 15,33, nur für den TÜV und die AU *STOP*
Ist halt nicht zu ändern. Ich schinde allerdings jedes Jahr 2 Monate raus. Erbsenzähl.... :duw:

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 14:39
von Masure49
Ich würde mir wegen 100 Kg oder 200 Kg Übergewicht keine Sorgen machen,
auch Wasser würde ich immer genügend dabei haben wollen.
Bei einer Kontrolle läßt man das Wasser ab und nähert sich so dem < 3,5 t Limit.
Tatsächlich wäre ein fahren mit einem z.B. zGG 4 t Wohnmobil mit dem "kleinen" Führerschein strafbar, nicht eine Überladung um 200 oder 300 Kg, liegt im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.
Auch die Versicherung wird deshalb keinen Wirbel machen, falls sie es überhaupt je erfährt.
Anders könnte es sein, wenn die Überladung Ursache war für z.B. einen Unfall mit einer schwer verletzten Person.
Von Krallen an einem Wohnmobil habe ich noch nie gehört, außer der Besitzer hat sie selbst angebracht, um einen Diebstahl zu verhindern. :mrgreen:
Was aber tatsächlich zum Problem werden könnte, wenn eine der Achsen deutlich überladen wäre, also z.B. die insgesamt 300 Kg Übergewicht nur auf einer Achse liegen würde.
Deshalb mein Tip, das Gewicht im Auge behalten und erstmal ein paar Jahre fahren, max. nur so lange, bis die EU das zGG auf 4,25 t erhöht hat für den kleinen Füherschein.
Ab da ist eh alle Aufregung vergessen.
Im Ausland können allerdings die Strafen wg. Übergewicht deutlich höher ausfallen, deshalb solltet Ihr, wenn Ihr ins Ausland fahrt, noch einmal auf das zGG achten.
Mein Fazit:
Wohnmobil behalten, TV drin lassen, stattdessen eine Lifepo Batterie mit 200 Ah einbauen und den Urlaub genießen.
Alles andere wäre nur Geld zum Fenster rausschmeissen.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 14:57
von Luppo
Oder statt 200Ah nur 100Ah einbauen (reicht völlig ab März bis November) und 12 kg sparen. Soviel Spielzeug wirst du fürs Kind kaum mitnehmen.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 15:28
von Springer12
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 12:56
ABER wenn Dein Führschein nur bis 3,5T geht fährste ohne Fahrerlaubnis beiüber 3,5T.
Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 15:37
von Bert
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05

Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an
Macht es nicht besser und nicht richtiger! Hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 35596.html wird das gut erklärt und auch begründet!

Diese .org Website ist eine private Seite und keine zuverlässige Quelle!

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 15:40
von Masure49
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05

Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an

Ich halte dagegen:
Überladen ?
Du hast Recht, wenn das Wohnmobil ab Werk als > 3,5 t zugelassen wurde,
z.B. als 4,25 T Wohnmobil.
Dieses dürfte der TE mit seinem Führerschein nicht fahren.
Wiegt sein < 3,5 t Wohnmobil also bei einer Kontrolle 3800 Kg, so hat er immer noch ein < 3,5 t Wohnmobil, allerdings um knapp 10 % überladen und die Tarife dafür stehen auch in meinem Link.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 15:50
von Masure49
Bert hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:37
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28


Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an
Macht es nicht besser und nicht richtiger! Hier https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren ... 35596.html wird das gut erklärt und auch begründet!

Diese .org Website ist eine private Seite und keine zuverlässige Quelle!
*2THUMBS UP*
Frau RA Prochnow hat es genauso erläutert wie es auch in meinem Link vom ADAC dargelegt wird.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 15:54
von LT35
Moin

OT Fahrerlaubnis
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05

Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an

Gegenprobe ?

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Bitte mal bei der Klasse B lesen, da ist - wie woanders auch - von einer zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges die Rede (und nicht von der tatsächlichen).

Das Beispiel aus dem obigen Anhang wird sich auf ein Fahrzeug beziehen, welches mit der zGM eben oberhalb der für die einschlägige Fahrerlaubnis liegt.

BTW, mit der Umsetzung einer EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht hat sich Deutschland auch schon mal 18 Jahre Zeit gelassen, aber zugegeben meistens ging es etwas schneller.

Gruß
K.R.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 17:00
von Birdman
Ich würde zuallererst mal einen halben bis einen Tag investieren und das Mobil komplett urlaubsmäßig aufrüsten, also das volle Programm inkl. vollem Tank, vollem Wassertank, Klamotten, Reiseführern, Tablets, Fahrrädern, Spielsachen und Kühlschrankinhalt incl. Getränkevorrat. Und dann wiegen. Dann weiß man wenigstens, von was wirklich die Rede ist. Von da ab kann man dann eventuell optimieren oder erkennt, dass es vielleicht doch aussichtslos ist.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 17:06
von Weitreisender
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 12:56
.Daran denken in Deutschland sind 10% Tollerans sprich 350 kg kostet nur ein kleines Bussgeld ABER wenn Dein Führschein nur bis 3,5T geht fährste ohne Fahrerlaubnis beiüber 3,5T.
Das Gerücht ist so ewig alt und immer noch falsch. Entscheidend ist das zGg des Fahrzeugs, selbst wenn ein 3,5tonner fett überladen wäre, bräuchte man dafür immer noch keinen anderen Führerschein. Dann gibt es ein Bußgeld wegen Überladung.

https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmob ... n%20werden.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 17:10
von WoMo NK19
Hallo,

kauf Dir im nächsten Baumarkt einen billigen Anhänger. Anhängerkupplung ans Wohnmobil,
alle schweren Sachen da reinpacken und Du bist Deine 3,5 Tonnen Sorgen für immer
los.

Mich würde mal interessieren, über welchen Dethelfs wir hier eigentlich sprechen.

WoMo NK19

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 17:27
von Luppo
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05

Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an
Dem Redakteur gehört fristlos gekündigt.
Durch seine unklare und missverständliche Formulierung stellt er Fakten falsch dar. Und die Leute glauben es

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 18:02
von Masure49
Springer12 hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 15:28
Ragu hat geschrieben: Sa 13. Jul 2024, 14:05

Das ist falsch...
Ja dann schau mal das angebliche Märchen im Anhang an
Wenn der Camper mehr als 3,5 t wiegt wie in dem Screenschot geschrieben, stimmt der Text, denn dann wiegt ja der Camper leer schon mehr als 3,5 t....... und muss als solcher auch zugelassen werden und käme somit derzeit für den TE nicht in Frage.
Ist aber miserabel formuliert.
Somit hat der ADAC und Frau RA Prochnow Recht.

Re: Wohnmobil gleich wieder verkaufen oder auflasten?

Verfasst: Sa 13. Jul 2024, 18:31
von Chief_U
Hallo Felix,

bezüglich Gewichtseinsparung:
Bin nun im 15. Jahr mit dem eigenen Wohnmobil auf Reisen. Aus meiner persönlichen Erfahrung, Markisen sind überbewertet. Seit acht Jahren mittlerweile fahren wir ohne und vermissen sie nicht.
Die Versicherung könnte Dir bei einem Unfall nur dann einen Strick draus drehen, wenn das Übergewicht Hauptursache eines Unfalls wäre.