Crisa hat geschrieben: ↑Mo 30. Sep 2024, 10:23
Die Batterie die den Brand verursacht hat, scheint nich nachweisbar, da alles bis auf das innere der Baterrien komplett verbrannt ist.
Eine der beiden gleichen Batterien, hatte intern nicht das gleiche verbaut.
Bei einem war das innere Viereckig beim anderen anscheinend flach.
Das ist ja das eigentliche Problem,
wie will der Gutachter etwas nachweisen, wo es nichts mehr Nachzuweisen gibt.
Das Spiel mit Vergleichsbatt. kaufen bringt wenig, wenn bei schon nur zwei "Gleichen" techn. unterschiedliche geliefert wurden.
Ich kann in den Auszügen des von Dir hier geschriebenen Gutachtens nicht mal eindeutig die Batterien als Brandursache identifizieren!!!
Der Gutachter wohl auch nicht.
Der Brand des Fahrzeuges entstand ursächlich hervorgerufen durch einen Brand im Zwischenboden im Batteriefach, wo die Batterien für den Wohnmraum für 230V und 12V Versorgung untergracht sind.
Nachdem alles soweit runter gebrannt ist, würde ich als Gutachter Niemals mit Sicherheit sagen können, ob überhaupt der Brand von den Batt. oder der Verkabelung, oder anderer elektronischer Bauteile im Bereich Batteriefach EBL Zwischenboden der eigentliche Auslöser war.
Vermutungen eines Gutachters, bringen da eh kein Licht ins Dunkel.
Je länger so ein Gutachten, desto weniger Fakten, aber immer toll um techn. Laien und auch "Richter" zu beeindrucken und zu verwirren.
Für den Versicherungsfall ist das aber alles völlig Nebensächlich, ihr seid techn. Laien, habt nichts falsch gemacht, nicht mal selber ausgetauscht.
Es gibt bei jeder technischen Installation Fehlerquellen die möglich sind,
selbst beim noch so guten Produkt,
aber genau dafür gibt es dann Versicherungen, die dieses Restrisiko abdecken,
und sich ja auch gut bezahlen lassen.
Das die ihre Rechtsabteilungen haben und versuchen Auszahlungen soweit wie möglich zu verhindern,
gehört halt auch zum Geschäft, und soll ja auch die Gemeinschaft vor Betrug und noch höheren Beiträgen usw schützen.
Wenn die Werkstatt die Gewährleistung für Fremdprodukte ausschließt ist das völlig OK und auch üblich, aber auch die hatte anscheinend kein anderes Problem mit den Dingern.
Nur mal als Beispiel.
Ich dürfte auch keine zB. vom Kunden gelieferten Bremsen-Teile verbauen,
wo für mich als
Fachmann (Sachkundiger) erkennbar ist, das diese keine Zulassung haben,
eine Gefährdung darstellen könnten,
da nützt mir im Schadenfalls dadurch auch keine schriftliche Verweigerung der Gewährleistung für das Zeug.
Mein Handeln wäre grob Fahrlässig, nicht die des Kunden, da der Laie ist und ich der Fachmann.
Ich bezweifle, das Eure Werkstatt ein solche Gefährdung über das normale Risiko hinaus solcher Einbauten in Euren Fall attestiert hat.
Wäre ein Eigentor.
Aber das sind alles Sachen die
Euer Anwalt für Euren Fall abzuarbeiten hat, und nicht Ihr.
Ina hat da einen genannt, der in Sachen Womo und auch gerade Womotechnik, ein absoluter Spezialist ist.
Und trotzdem ist man vor Gericht und hoher See ...... .
Ihr habt keine Schuld, braucht Euch nichts Vorwerfen.