Alfred hat geschrieben: Di 29. Dez 2020, 09:26
Vollkasko zahlt immer ausser bei grob fahrlässig.
Grobe Fahrlässigkeit ist den meisten Fällen versichert, weil der Übergang von leichter zur groben oft verschwimmt. Nur Vorsatz ist logischer Weise nicht versicherbar.
Wenn ich das richtig erkenne bestand dort ein Fährbertrieb, den der Womofahrer mglw. sogar nutzen wollte. Was, wenn sich in der Wartezeit die Handbremse löste, vielleicht ja sogar schon beim Drehen des Sitzes ? Das Gefälle der Rampe reicht sicher aus nicht genügend Zeit zum Eingreifen zu haben.
Ich kenne diese Stelle aber nicht und weiß deshalb auch nicht ob die Rampe bereits als Wartespur ausgeschildert ist. Versperrt war sie mal nicht.