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Wohnmobil Dinner

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YellowCap
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Re: Wohnmobil Dinner

#21

Beitrag von YellowCap »

Und wie sieht es aus, wenn man zu viel vom Wein oder Bier getrunken ?
Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss :lol: :lol: oder ?
Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)

Gruß Udo
Immer dabei Hymer B 534 Bj. 2011 Lebe Dein Leben :roll: Reise in die Freiheit.............. :)
Gruß Udo
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#22

Beitrag von g-r-i-s-u »

YellowCap hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 13:10
Und wie sieht es aus, wenn man zu viel vom Wein oder Bier getrunken ?
Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss :lol: :lol: oder ?
Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)

Gruß Udo

Naja, die Grauzone "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" darf nicht durch alkoholische Getränke oder sonstige berauschende Mittel herbeigeführt werden. Es besteht nun mal in Deutschland kein generelles Recht, frei irgendwo zu stehen sondern das darf immer nur der Notfall sein, wenn man nicht weiterfahren kann. Alles anderer ist Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes (ausgenommen sind da Privatgrundstücke, das hat die Staatsmacht keine Handhabe). Wird also die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol verursacht, wirst Du auf alle Fälle mit einer Strafe rechnen müssen. Kontrolliert hat das bisher (bei mir) noch niemand, aber wir leben in besonderen Zeiten und der Neid der Anwohner sei Dir gewiss...
oldi45
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Re: Wohnmobil Dinner

#23

Beitrag von oldi45 »

"Naja, die Grauzone "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" darf nicht durch alkoholische Getränke oder sonstige berauschende Mittel herbeigeführt werden. Es besteht nun mal in Deutschland kein generelles Recht, frei irgendwo zu stehen sondern das darf immer nur der Notfall sein, wenn man nicht weiterfahren kann. Alles anderer ist Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes (ausgenommen sind da Privatgrundstücke, das hat die Staatsmacht keine Handhabe). Wird also die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol verursacht, wirst Du auf alle Fälle mit einer Strafe rechnen müssen."

Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen. Ausgenommen natürlich Parkplätze, die nur für PKW ausgeschildert sind, oder eine Einschränkung für Wohnmobile besteht. Wenn Du auf einer zulässigen Parkfläche stehst, kannst Du hier in D im Wohnmobil übernachten. Falls man Alkohol getrunken hat, was noch nicht verboten ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man nicht los fährt. Ich glaube kaum, dass uns dafür jemand bestrafen wird.
Gruß Hajo
Zu Problemen am Wohnmobil stehe ich den Foristen gern für eine unentgeltliche 1.Beratung zur Verfügung;
https://www.wohnmobil-check.com/
<Anon1>

Re: Wohnmobil Dinner

#24

Beitrag von <Anon1> »

oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40
Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen. Ausgenommen natürlich Parkplätze, die nur für PKW ausgeschildert sind, oder eine Einschränkung für Wohnmobile besteht. Wenn Du auf einer zulässigen Parkfläche stehst, kannst Du hier in D im Wohnmobil übernachten. Falls man Alkohol getrunken hat, was noch nicht verboten ist, sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man nicht los fährt. Ich glaube kaum, dass uns dafür jemand bestrafen wird.
Gruß Hajo
So sehe ich das auch. Wir freuen uns auf unser erstes Wohnmobil Dinner. 😊
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Birdman
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Re: Wohnmobil Dinner

#25

Beitrag von Birdman »

oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40
Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen.
Stehen ja, aber nicht übernachten. Denn letzteres fällt unter Sondernutzung und wäre genehmigungspflichtig. Ausnahme nur die schon erwähnte Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
<Anon1>

Re: Wohnmobil Dinner

#26

Beitrag von <Anon1> »

Birdman hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:49
oldi45 hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:40
Soweit ich mich in D noch auskenne, kann man überall, wo kein generelles Parkverbot besteht, stehen.
Stehen ja, aber nicht übernachten. Denn letzteres fällt unter Sondernutzung und wäre genehmigungspflichtig. Ausnahme nur die schon erwähnte Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Da würde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich zulässig parke, kann das Mobil auch Nachts dort stehen, egal ob ich darin schlafe oder nicht. Sondernutzung entsteht aus meiner Sicht nur, wenn ich mich draußen campingmäßig ausbreite.

Aber ich werde "sicherheitshalber' 2 oder 3 Gläser Wein trinken, außerdem stehe ich auf einem Privatparkplatz.

Wenn ich deswegen in den Knast komme, melde ich mich, wenn ich wieder entlassen werde. 🤡
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#27

Beitrag von g-r-i-s-u »

Ich habe jetzt auch keine belastbaren Quellen, meine aber gelesen zu haben, dass man zwar überall parken darf, wo es nicht explizit verboten ist, aber eben nicht überall übernachten. Übernachten stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar, Ausnahme ist hier das einmalige Übernachten zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit. Die Fahruntauglichkeit darf aber nicht durch Alkohol oder Drogen selbst herbeigeführt worden sein. Wie gesagt habe ich dafür gerade keine Quelle, würde mich aber nicht wundern, wenn das Ordnungsamt freundlich klopft.

Hier geht es ja speziell um das Womo-Dinner. Das ist ja noch mal kritischer zu betrachten. Einerseits ist das für die Gastronomen eine Möglichkeit, wenigstens etwas Umsatz zu machen, andererseits dürfen die keine Übernachtungen erlauben, weil das gegen das Beherbergungsverbot verstoßen würde. Bei Übernachtungen im eigenen Wohnmobil wäre es zwar keine Beherbergung im o.g. Sinne, verstößt aber gegen die Aufforderung, touristische Reisen zu unterlassen. Es ist mindestens ein umstrittenes Thema, weshalb es für mich nicht infrage kommt.

Selbst wenn hier der Gesetzgeber ein Schlupfloch gelassen hätte, wäre die Außenwirkung doch sehr negativ. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich der eine oder andere Anwohner ziemlich darüber ärgern könnte, dass er selber sich an alle Empfehlungen und Verordnungen hält, bis hin zu Ausgangssperren in einigen Regionen und "die Wohnmobilfahrer" kümmert das mal wieder nicht. Wir haben als Wohnmobilisten sowieso schon mit einigem Widerstand zu kämpfen, der uns auch schon manche Einschränkung oder Verbote beschert hat. Mit diesem Beispiel würden wir zumindest nicht zur Deeskalation beitragen.
Sellabah
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Re: Wohnmobil Dinner

#28

Beitrag von Sellabah »

YellowCap hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 13:10
Und wie sieht es aus, wenn man zu viel vom Wein oder Bier getrunken ?
Dann musst du ja über Nacht bleiben, weil man seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen muss :lol: :lol: oder ?
Was mache die Ordnungshüter dann ? ;)

Gruß Udo
Wenn es dann letztendlich so gehandhabt wird wie die Eisbuden mit der fuffzichmeter Regel und der Budenbesitzer dafür bluten muss, ist es auch nicht gut. Heut war ein Bericht über eine mobile Glühweinbude, haben sie auch im Keim erstickt.
Alkohol ist der Staatsmacht im Moment sowieso ein Dorn im Auge.

:mrgreen: Ich erinnere mich noch an die Fußball WM 1990 in Italien. Wir waren am Lago di Garda und an den Spieltagen war Verkaufsverbot für Alkohol. Das wurde überall mit Flatterband und Plastikfolie abgedeckt.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
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Birdman
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Re: Wohnmobil Dinner

#29

Beitrag von Birdman »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 14:58
Da würde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich zulässig parke, kann das Mobil auch Nachts dort stehen, egal ob ich darin schlafe oder nicht. Sondernutzung entsteht aus meiner Sicht nur, wenn ich mich draußen campingmäßig ausbreite.
Ich sehe die Gefahr einer Strafe auch eher gering und würde es ebenso pragmatisch handhaben. Aber rein rechtlich ist Übernachten Sondernutzung, auch ohne Campingverhalten. Ansonsten wäre es z. B. problemlos möglich, dauerhaft am Laternenparkplatz zu wohnen, solange ich keine Möbel rausstelle oder Fenster öffne. Ist es aber nicht.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#30

Beitrag von g-r-i-s-u »

Ich habe auf der Seite einer Anwaltskanzlei einen Absatz zum Thema gefunden:

"Gibt es Anlass, um von einer Sondernutzung auszugehen, kann gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17.07.2002 – Az.: 1 Ss OWi 33/02 (52/02): Ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum stellt aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit dient, keinen Gemeingebrauch in Gestalt eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig ist und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig macht. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit ist nur dann geeignet, einen zulässigen Gemeingebrauch zu begründen, wenn diese Fahruntüchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr ist, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers.)"

Quelle: https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-t ... u-beachten

Das ist zwar sehr juristisch formuliert, deckt sich aber mit meiner Aussage von weiter oben. Fahruntauglichkeit darf nicht durch Alkohol verursacht werden. Dafür kommt keiner in den Knast, wir müssen Bernd also auch keine Feile reinschmuggeln. Es könnte aber sein, dass das Dinner etwas teurer wird, als geplant :mrgreen:
<Anon1>

Re: Wohnmobil Dinner

#31

Beitrag von <Anon1> »

g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 15:03
Hier geht es ja speziell um das Womo-Dinner. Das ist ja noch mal kritischer zu betrachten. Einerseits ist das für die Gastronomen eine Möglichkeit, wenigstens etwas Umsatz zu machen, andererseits dürfen die keine Übernachtungen erlauben, weil das gegen das Beherbergungsverbot verstoßen würde. Bei Übernachtungen im eigenen Wohnmobil wäre es zwar keine Beherbergung im o.g. Sinne, verstößt aber gegen die Aufforderung, touristische Reisen zu unterlassen. Es ist mindestens ein umstrittenes Thema, weshalb es für mich nicht infrage kommt.

Selbst wenn hier der Gesetzgeber ein Schlupfloch gelassen hätte, wäre die Außenwirkung doch sehr negativ. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich der eine oder andere Anwohner ziemlich darüber ärgern könnte, dass er selber sich an alle Empfehlungen und Verordnungen hält, bis hin zu Ausgangssperren in einigen Regionen und "die Wohnmobilfahrer" kümmert das mal wieder nicht. Wir haben als Wohnmobilisten sowieso schon mit einigem Widerstand zu kämpfen, der uns auch schon manche Einschränkung oder Verbote beschert hat. Mit diesem Beispiel würden wir zumindest nicht zur Deeskalation beitragen.
Das ist eine Meinung, die ich akzeptiere.

Ich werde unterwegs alle Corona Regeln einhalten, FFP2 Masken sind bei uns schon länger im Einsatz. Zuhause bin ich familiär bedingt viel mehr Kontakten ausgesetzt. Die Einschätzung einer generellen negativen Wirkung teile ich nicht. Freunde von uns haben das bereits gemacht und nur positive Situationen erlebt.
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#32

Beitrag von g-r-i-s-u »

Bernd, ich glaube gern, dass Deine Freunde positive Erfahrungen damit gemacht haben. Die Idee ist ja auch klasse und ich würde das auch gerne mal in Anspruch nehmen. Ich sehe aber die "Neider" die sich beschweren und ggf. anzeigen, weil sie sich benachteiligt fühlen. Mir geht es nur rein um die Außenwirkung. Dass man im Wohnmobil viel besser alle Kontakte vermeiden kann, als vielleicht im normalen, persönlichen Umfeld, steht außer Frage. Aber das sieht der gemeine Denunziant nicht. Der Neidfaktor in unserer Gesellschaft ist groß und der Hang zum Denunziantentum ist auch nicht zu vernachlässigen.

Selbstverständlich habe ich auch schon unzählige Male zur Wiederherstellung meiner Fahrtüchtigkeit auf irgendwelchen Parkplätzen übernachtet (ist sogar meine Lieblingsform der Übernachtung), auch habe ich dabei schon ein Gläschen Wein getrunken, auch wenn es rein juristisch nicht in Ordnung ist. Aber in der aktuellen Situation ist das eben doch noch mal was anderes.
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#33

Beitrag von g-r-i-s-u »

Vielleicht noch ein Nachsatz: Wahrscheinlich kommt es auch auf die örtliche Lage des Restaurants an. Bei uns gibt es ein Forsthaus, das wirklich mitten im Wald steht. Die haben jetzt bei Instagram geschrieben, dass sie über ein Wohnmobil-Dinner nachdenken. Da dieses Lokal tatsächlich weit weg von Ortschaften ist und sich dorthin nur Wanderer oder Radfahrer verirren, würde ich dort ein Wohnmobil-Dinner eher unkritisch sehen. Mitten in der Stadt wäre das eher ein Problem. Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Anon9
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Re: Wohnmobil Dinner

#34

Beitrag von Anon9 »

Moin,
bei uns in Schleswig-Holstein gibt es im regionalen Radio der verschiedenen Sender fast täglich positive Berichte über Wohnmobil Dinner. Sogar die einzelnen Gaststätten werden genannt und belobt. Von Neid keine Spur. Wie man es mit dem Übernachten hält, bleibt doch jedem selbst überlassen. Ich habe damit keine Probleme. Gruß Bosko :)
<Anon1>

Re: Wohnmobil Dinner

#35

Beitrag von <Anon1> »

Wohnmobil-Dinner: Corona-konform Essen gehen
Ein Bericht vom NDR, Quelle und Filmchen: https://www-ndr-de.cdn.ampproject.org/v ... 77996.html
fernweh007
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Re: Wohnmobil Dinner

#36

Beitrag von fernweh007 »

Man muss ja nicht alles kaputt reden.

Einfach machen und sich freuen.

Sollte bei einem von vielen Dinner in Deutschland irgendwo irgendwann mal eine Ordnungswidrigkeit fällig werden, ist das Dinner 30,- teurer .... was soll‘s :D


LG
Dinner
g-r-i-s-u

Re: Wohnmobil Dinner

#37

Beitrag von g-r-i-s-u »

Ich merke schon, dass ich mit meiner Meinung wohl eher in der Unterzahl bin, also halte ich mich hier wieder raus.
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Caphorn
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Registriert: Sa 28. Nov 2020, 19:13

Re: Wohnmobil Dinner

#38

Beitrag von Caphorn »

g-r-i-s-u hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 15:13
Ich habe auf der Seite einer Anwaltskanzlei einen Absatz zum Thema gefunden:

"Gibt es Anlass, um von einer Sondernutzung auszugehen, kann gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17.07.2002 – Az.: 1 Ss OWi 33/02 (52/02): Ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum stellt aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit dient, keinen Gemeingebrauch in Gestalt eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig ist und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig macht. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit ist nur dann geeignet, einen zulässigen Gemeingebrauch zu begründen, wenn diese Fahruntüchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr ist, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers.)"

Quelle: https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-t ... u-beachten

Das ist zwar sehr juristisch formuliert, deckt sich aber mit meiner Aussage von weiter oben. Fahruntauglichkeit darf nicht durch Alkohol verursacht werden. Dafür kommt keiner in den Knast, wir müssen Bernd also auch keine Feile reinschmuggeln. Es könnte aber sein, dass das Dinner etwas teurer wird, als geplant :mrgreen:
Das heisst, du musst während der Fahrt trinken, nicht erst während des Parkens :lol:
Ein Flugzeug bewegt meinen Körper, ein Wohnmobil meine Seele ;)
Frajop
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Registriert: Fr 27. Nov 2020, 16:54

Re: Wohnmobil Dinner

#39

Beitrag von Frajop »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 16:37
Wohnmobil-Dinner: Corona-konform Essen gehen
Ein Bericht vom NDR, Quelle und Filmchen: https://www-ndr-de.cdn.ampproject.org/v ... 77996.html
Dort waren wir auch schon. Das Restaurant hat im Vorfeld mit dem Ordnungsamt alles geregelt, war also alles legal und ein richtig schönes Erlebnis.

Gestern standen wir bei einem anderen Lokal, alleine und auch über Nacht. 100m entfernt war eine Haltestelle einer Straßenbahn. Die Bahnen voll heute morgen, die Leute Schulter an Schulter. Man kommt schon etwas ins Zweifeln..
Gruß Frank
Gruß Frank
<Anon1>

Re: Wohnmobil Dinner

#40

Beitrag von <Anon1> »

Caphorn hat geschrieben: Mo 30. Nov 2020, 18:18
Das ist zwar sehr juristisch formuliert, deckt sich aber mit meiner Aussage von weiter oben. Fahruntauglichkeit darf nicht durch Alkohol verursacht werden. Dafür kommt keiner in den Knast, wir müssen Bernd also auch keine Feile reinschmuggeln. Es könnte aber sein, dass das Dinner etwas teurer wird, als geplant :mrgreen:
Ein wunderschönes rechtliches Geschwurfel eines RA. Ich stehe auf einem Privatgrundstück, wie sieht das dann aus?

Selbst im öffentlichen Parkraum wird mich niemand zwingen können wegzufahren. Dann hatte ich eben einen Migräneanfall. 😇
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