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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: So 9. Jul 2023, 19:24
von Mobildomizil
Ich bin auch noch nie kontrolliert worden, weder mit Womo noch mit Pkw oder Anhänger. Beim Womo hätte eine Kontrolle den Vorteil, dass ich dann endlich wüsste, was die Karre wiegt. Durch das Ablasten des Viertonners hab ich schon einen mittleren vierstelligen Betrag an Maut, Tüv und Gedöns gespart, da ist die Kriegskasse gut gefüllt. Zumal ja auch bis dreieinhalb die Economy-Bussgelder gelten.

Für die Freunde des vorauseilenden Gehorsams: ich habe da eine abweichende Meinung. Ich nehme Gesetze nicht ernster als der Staat, der sie verhängt. Daher ist die Bewehrung (= der Bussgeldkataog) schon eine hilfreiche Informationsquelle. Das gilt sogar für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruss Manfred

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: So 9. Jul 2023, 21:00
von hwhenke
Hallo,
Ich glaube, jetzt ist dieses Thema entgültig verrutscht.
Wir finden fahren ohne Führerschein normal und rechnen gesparte Geld auf gegen zu erwartende Geldstrafen.
Armes Deutschland das kann nix mehr werden.
Lg Horst

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: So 9. Jul 2023, 21:32
von Elgeba
Leute mit solch einer Einstellung gehören runter von der Straße,ohne Wenn und Aber.


Gruß Arno ]:->

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: So 9. Jul 2023, 22:36
von Doraemon
Nur nochmal zur Klarstellung, überladen fahren ist kein Fahren ohne Führerschein.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 11:13
von Kalle-OB
Doraemon hat geschrieben: So 9. Jul 2023, 22:36
Nur nochmal zur Klarstellung, überladen fahren ist kein Fahren ohne Führerschein.
Wird da eigentlich unterschieden mit welchem Fahrzeug ich unterwegs bin?

Beispiel:
Jemand hat einen Führerschein B und fährt mit einem Womo <3,5t und wird mit 3,8 t bei einer Kontrolle gewogen.
Das ist dann eine Überladung die nach Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Gleicher Fahrer fährt mit Führerschein Klasse B ein Womo mit zulässigem Gesamtgewicht 7,49t. Ist das dann fahren ohne Führerschein oder wie wird das gesehen?

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 11:19
von Sellabah
Ist ebenfalls nur eine Ornungswidrigkeit.
Weil das Fahrzeug bauartbedingt mit der korrekten Fahrerlaubnis bewegt wurde.

Im Umkehrschluss darf man auch keinen 15 Tonner fahren, der unbeladen unter 7,5t wiegt.

LG
Sven

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 11:21
von Schwimmbutz
Falsch!
Du darfst mit einem Führerschein Klasse B KEIN Fahrzeug bewegen, dessen zulässiges Gesamtgewicht größer als 3.500kg ist.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 11:58
von Cybersoft
Sven, da liegst Du falsch.

Die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs gibt mit dem max. Zulässigem Gesamtgewicht die Fahrerlaubnis vor.
<= 3500kg ist B
Ab 3501kg beginnen dann die C-Klassen

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 12:18
von Sellabah
Kalle-OB hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 11:13
Jemand hat einen Führerschein B und fährt mit einem Womo <3,5t und wird mit 3,8 t bei einer Kontrolle gewogen.
Das ist dann eine Überladung die nach Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Gleicher Fahrer fährt mit Führerschein Klasse B ein Womo mit zulässigem Gesamtgewicht 7,49t. Ist das dann fahren ohne Führerschein oder wie wird das gesehen?
Meine Antwort bezog sich hier drauf.

LG
Sven

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 12:41
von LT35
Moin
Sellabah hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 12:18
Kalle-OB hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 11:13
Jemand hat einen Führerschein B und fährt mit einem Womo <3,5t und wird mit 3,8 t bei einer Kontrolle gewogen.
Das ist dann eine Überladung die nach Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Gleicher Fahrer fährt mit Führerschein Klasse B ein Womo mit zulässigem Gesamtgewicht 7,49t. Ist das dann fahren ohne Führerschein oder wie wird das gesehen?
Meine Antwort bezog sich hier drauf.
Macht Deine Antwort aber nicht klarer ;-)

Der zweite Fall ist, wie bereits beschrieben, ein Fall des Führens eines Kfz ohne gültige Fahrerlaubnis.

Gruß
K.R.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 12:47
von Doraemon
Sellabah hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 12:18
Kalle-OB hat geschrieben: Mo 10. Jul 2023, 11:13
Jemand hat einen Führerschein B und fährt mit einem Womo <3,5t und wird mit 3,8 t bei einer Kontrolle gewogen.
Das ist dann eine Überladung die nach Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Gleicher Fahrer fährt mit Führerschein Klasse B ein Womo mit zulässigem Gesamtgewicht 7,49t. Ist das dann fahren ohne Führerschein oder wie wird das gesehen?
Meine Antwort bezog sich hier drauf.

LG
Sven
Für 7,49t brauchst du aber den C1, also in dem Fall wäre es dann fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 13:34
von Schwimmbutz
Und "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" ist eben keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Nicht zu verwechseln mit "Fahren ohne Führerschein", also schlicht das Dokument vergessen mitzunehmen. Das ist dann nur eine OWi und kostet 10€.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 11:01
von Austragler
Ich kanns nicht verstehen. Diese sinnlose Diskussion flammt immer wieder auf. Die Gültigkeit jeder Fahrerlaubnisklasse sollte doch jedem bekannt sein und trotzdem wird immer wieder spekuliert was sein könnte, was kommen könnte. Es ist doch alles ganz klar geregelt, also sind Spekulationen überflüssig.
Es gibt jede Menge Leute die eine panische Angst vorm Zahnarzt haben, und es gibt prozentual gefühlt genau so viele die anscheinend eine panische Angst davor haben zur Fahrschule zu gehen um die erforderliche Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge zu erwerben.
Steinigt mich von mir aus, ich schreib meine Meinung wie ich die Sache sehe.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 11:14
von Cybersoft
Austragler hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 11:01
Ich kanns nicht verstehen.
Was nicht aber nicht heißt
Diese sinnlose Diskussion flammt immer wieder auf.
dass die Diskussion sinnlos ist.

Alle die nicht, wie wir Älteren, in den Genuss gekommen sind bis 7,5to fahren zu dürfen haben da meist zwei Themen; Zulassung und Fahrerlaubnis.

Halte Dich doch raus wenn Du es nicht verstehen kannst, ist das so schwer die Finger still zu halten?

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 11:28
von Austragler
Cybersoft hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 11:14
Halte Dich doch raus wenn Du es nicht verstehen kannst, ist das so schwer die Finger still zu halten?
Jawoll, Herr Oberlehrer !

Du hast deine Meinung, ich eine andere.
Ich setze nur voraus dass jeder selber wissen sollte welche Fahrzeuge er mit seiner Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewegen darf und welche nicht.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 12:07
von Elgeba
Cybersoft hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 11:14
Austragler hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 11:01
Ich kanns nicht verstehen.
Was nicht aber nicht heißt
Diese sinnlose Diskussion flammt immer wieder auf.
dass die Diskussion sinnlos ist.

Alle die nicht, wie wir Älteren, in den Genuss gekommen sind bis 7,5to fahren zu dürfen haben da meist zwei Themen; Zulassung und Fahrerlaubnis.

Halte Dich doch raus wenn Du es nicht verstehen kannst, ist das so schwer die Finger still zu halten?
Vielleicht hast Du ein Thema vergessen,das heißt "Fahrschule",da macht man den entsprechenden FS und schon ist man aller Sorgen ledig,wenn man über die 3,5 to drüber will.Ist doch kein Teufelswerk.

Gruß Arno

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 12:17
von Agent_no6
Elgeba hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 12:07
Ist doch kein Teufelswerk.
Ganz sicher nicht, nur eine Gelddruckmaschine, für sehr viele sinnlos, für sehr wenige sinnvoll.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 12:55
von Steppenwolf
Massl hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:24
Hallo Gemeinde 🖐️

Ich bräuchte mal einen Rat .

Ich möchte mein altes altes WoMo verkaufen und mir ein neues Gefährt zulegen.
Jetzt stehe ich vor einem Problem.Die neue Führerschein-Richtlinie soll ja kommen mit 4,25 t für den B Führerschein. Viele bzw. Fast alle Neufahrzeuge haben jetzt schon ein Heavy Chassi mit 4,4 t was man dann auf dem Papier auf 4,25 t Ablasten kann. Wenn ich jetzt ein WoMo kaufe mit 4,4 t darf ich es aktuell nicht fahren = Problem , wenn ich eins Kaufe mit 3,5 t darf ich es zwar fahren aber hätte dann zu wenig Zuladung da viele Leer schon 3155 kg wiegen. Sollte es dann kommen mit 4,25 t müsste ich für eine Auflastung wieder Geld in die Hand nehmen . Ja ich weiß man könnte auch C1 machen aber sollte diese Richtlinie kommen wäre das auch wieder verschenktes Geld 😅🤦‍♂️

Hättet ihr einen Tip einen Rat für mich ?

Dieses Jahr ist natürlich der Camping Urlaub im Sommer schon geplant und im besten Fall mit dem neuen Gefährt

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe/Tipps/ Ideen
Was die neue EU-Führerscheinrichtlinie betrifft, verweise ich mal auf diesen Artikel:
https://www.promobil.de/eu-fuehrerschei ... en-camper/

Ich hoffe alle, die hier teilweise falsche oder voreilige Infos gegeben haben, haben bis Ende Mai 23 ihren Widerspruch eingereicht. Letztendlich haben aber viele Verbände und Hersteller ihren Protest kundgetan und klar gemacht, dass eine Einschränkung allein für alternative Antriebe kaum umsetzbar, geschweige denn sinnvoll wäre. Ich denke das genügt, um die EU-Kommission umzustimmen. Es ist also immer noch sehr wahrscheinlich, dass die Anhebung auf 4,25 t für alle Antriebe kommt. Die Frage ist nur wann. Dieses Jahr wirds nichts mehr. Aber da Du Dir etwas "Neues" zulegen möchtest, hast Du ja ohnehin etwa 1 Jahr Zeit. Ich würde an Deiner Stelle das alte Womo weiterfahren, bis die EU-Kommission fertig ist und erst dann bestellen. Bis der Neue geliefert ist, sollte dann auch die neue Führerscheinrichtlinie gelten.

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 13:38
von Kumopen
Steppenwolf hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 12:55
Was die neue EU-Führerscheinrichtlinie betrifft, verweise ich mal auf diesen Artikel:
https://www.promobil.de/eu-fuehrerschei ... en-camper/

Ich hoffe alle, die hier teilweise falsche oder voreilige Infos gegeben haben, haben bis Ende Mai 23 ihren Widerspruch eingereicht. Letztendlich haben aber viele Verbände und Hersteller ihren Protest kundgetan und klar gemacht, dass eine Einschränkung allein für alternative Antriebe kaum umsetzbar, geschweige denn sinnvoll wäre. Ich denke das genügt, um die EU-Kommission umzustimmen.
Und wie bedeutend und mächtig ist dieser Verband "Reisemobil Union"?
Wie viele Jahre soll da denn ein Anwärter auf ein Mobil > 3,5 t warten?

Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

Verfasst: Di 11. Jul 2023, 14:03
von Kumopen
Massl hat geschrieben: Do 8. Jun 2023, 09:24
Ich bräuchte mal einen Rat .
..... Urlaub im Sommer schon geplant und im besten Fall mit dem neuen Gefährt
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe/Tipps/ Ideen
Hallo Massl,
Du hast ja ein Mobil, von daher kannst du vermutlich gut einschätzen, welche Eigenschaften das neue Fahrzeug haben soll (Platzangebot, Aufbau, Ausstattung, Zubehör). Offenbar reichen 3,5 t zGG dir nicht.
Den Zustand des jetzigen Mobils kennst du selbst am Besten. Wie lang dich das noch aushält etc.
Je nach Zeitdruck kannst du versuchen, die Gesetzesmühlen auszusitzen, wobei da m.E. völlig offen ist, wie schnell EU und der nationale Gesetzgeber sein werden.
Für den Urlaub heuer sicher und auch für nächstes Jahr wird das vermutlich nix.