Da hast Du natürlich recht. Das mache Ich auch nicht. Hat auch nichts mit aufrechten Gang zu tun. (Ich wusste auch, dass das jetzt als nächstes Argument kommt...


Meine Nachfrage ergab aber, dass 4,5 Tonnen dort nicht abgebildet sind. Und die Klassen sind ja nunmal eindeutig und die kann man auch nachlesen. Und...sie zählen für jeden Mautbox Vertreiber.
Und ..ich hab jetzt keine Lust mehr, das immer und immer wieder zu schreiben.
Und nun bin Ich raus aus dem Thema.
Jeder muss wissen, was er macht. Und Unwissenheit schützt auch in Frankreich vor Strafe nicht.
Copy: Klasse 1:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bis zwei Meter Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 2:
Mehrspuriges Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zwischen zwei und drei Metern Höhe (auch mit Anhänger)
Klasse 3:
Mehrspuriges Kfz über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Metern Höhe
Klasse 4: (Tandemachsen gelten als zwei Achsen)
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Mehrspuriges Kfz ab drei Achsen und ab drei Metern Höhe
Gespanne mit Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht