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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 12:07
von Cybersoft
Zu den Flaschen hat sich der Verein geäußert und die Rolle rückwärts gemacht. Das sind Flaschen Punkt fertig aus. Müssen wir jede andere Flasche leicht und ohne Werkzeug entnehmbar sein (Feuerwehrvorgabe).
Nur Schläuche und nicht in die Papiere eintragbar. Die Prüfer die das eingetragen haben, waren eh nicht auf der Höhe.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 16:14
von Birdman
Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 12:07
Zu den Flaschen hat sich der Verein geäußert und die Rolle rückwärts gemacht. Das sind Flaschen Punkt fertig aus. Müssen wir jede andere Flasche leicht und ohne Werkzeug entnehmbar sein (Feuerwehrvorgabe).
Gibt es das eigentlich mittlerweile irgendwo nachlesbar? Hören tut man es ja immer wieder, aber das hilft einem bei 'nem Prüfer alter Schule wenig.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 16:17
von Bert
Birdman hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 16:14

Gibt es das eigentlich mittlerweile irgendwo nachlesbar? Hören tut man es ja immer wieder, aber das hilft einem bei 'nem Prüfer alter Schule wenig.
Nein.

Ich hatte Ende letzter Woche ein Gespräch mit einem Prüfer, auch der sagt: einfach an den vorhandenen Bändchen fest machen, keine Aussenbetankung, am besten Direktbetankung und dann ist das so ok.

Auf meine Frage ob es mittlerweile etwas schriftliches gibt sagte er, leider nicht.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 17:42
von Cybersoft
Birdman hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 16:14
Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 12:07
Zu den Flaschen hat sich der Verein geäußert und die Rolle rückwärts gemacht. Das sind Flaschen Punkt fertig aus. Müssen wir jede andere Flasche leicht und ohne Werkzeug entnehmbar sein (Feuerwehrvorgabe).
Gibt es das eigentlich mittlerweile irgendwo nachlesbar? Hören tut man es ja immer wieder, aber das hilft einem bei 'nem Prüfer alter Schule wenig.
Habe ich ja schon mehrfach ausgeführt in welchen Arbeitsblatt das niedergeschrieben ist, muss man halt Mal die 115€ investieren.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 18:44
von Thomas04
Ich werde am kommenden Montag zu dem Betrieb wegen der Gasprüfung fahren, der letztes Jahr den Umbau für die eine Flasche mit Füllstop gemacht hat.
Damit gehe ich allen möglichen Diskussionen aus dem Weg und gut ist.🤪

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 22:38
von WoMoFahrer
Ich hatte seit 2017 keine Probleme bei meine TÜV, denn ich hatte denen gleich vor der Prüfung gesagt, dass ich bei einer Ablehnung eine schriftliche Begründung haben will. Der Witz bei der Prüfung ist ja, dass die Flaschen und die Leitungen mit Hochdruck, also vor dem Regler gar nicht geprüft werden, sondern nur der Niederdruckbereich hinter dem Gasdruckregler bis zum Verbraucher.
Meine Flaschen müssen 2026 geprüft und der Regler getauscht werden . Da kommen dann die neuen GOK Regler rein, die direkt an der Flasche angeschraubt werden, da gibt es dann auch keine Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung und Gasfilter mehr. Die Befüllschläuche sind ja nicht betroffen, da sie ja nach der Befüllung Gas und drucklos sind, weil das Rückschlagventil ja in der Flaschenarmatur enthalten ist.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 1. Jul 2024, 23:06
von Cybersoft
WoMoFahrer hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 22:38
. Die Befüllschläuche sind ja nicht betroffen, da sie ja nach der Befüllung Gas und drucklos sind, weil das Rückschlagventil ja in der Flaschenarmatur enthalten ist.
Da haben die sich auch was einfallen lassen, die Begründung ist auch wieder mal fernab der Welt.

"Wenn man außen betankt am Anschluß, dann könnte der Schlauch innen ja ins Leere laufen" darum muss jetzt was neues her, ich glaube das was die vorschreiben wollen gibt es noch gar nicht ... Ich habe abgeschaltet als ich diesen Schwachsinn gehört habe.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 09:02
von Thomas04
Ich bin gerade bei meinem Knaus Händler wegen der Dichtigkeitsprüfung.

In diesem Zusammenhang wurde ich auf die fällige Gasprüfung angesprochen.
Als ich dann den Mechaniker auf meine Gasflasche mit automatischem Füllstop angesprochen habe, kam sofort der Hinweis auf den „Gastank“ und dass er in diesem Fall die Prüfung nicht machen kann.

Ich habe ihm dann erklärt, dass meine Gasflasche kein Tank ist sondern eine stinknormale Gasflasche.
Er blieb bei seinem Nein zur Prüfung.

Ob das jemals aus den Köpfen der Leute heraus gebracht werden kann????

Wie gut, dass ich am Montag bei dem Händler zur Gasprüfung angemeldet bin, der mit die befüllbare Flasche letztes Jahr eingebaut hat.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 10:01
von Billy1707
Thomas04 hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 09:02
Ich bin gerade bei meinem Knaus Händler wegen der Dichtigkeitsprüfung.

In diesem Zusammenhang wurde ich auf die fällige Gasprüfung angesprochen.
Als ich dann den Mechaniker auf meine Gasflasche mit automatischem Füllstop angesprochen habe, kam sofort der Hinweis auf den „Gastank“ und dass er in diesem Fall die Prüfung nicht machen kann.

Ich habe ihm dann erklärt, dass meine Gasflasche kein Tank ist sondern eine stinknormale Gasflasche.
Er blieb bei seinem Nein zur Prüfung.

Ob das jemals aus den Köpfen der Leute heraus gebracht werden kann????

Wie gut, dass ich am Montag bei dem Händler zur Gasprüfung angemeldet bin, der mit die befüllbare Flasche letztes Jahr eingebaut hat.

Servus Thomas,
berichtest Du nächste Woche ?

Wäre interessant, welche Kriterien dieser Prüfer
zu Grunde legt
bzw. erklären kann, was ist ein Tank und wo ist die Abgrenzung zur Flasche.

Danke

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:09
von Cybersoft
Die Abgrenzung ist einfach, da ist der DVGW ja mit eine wenig Nachhilfe auch drauf gekommen.
Tank, fest verbaut, 20G (Kräfte) Prüfung, Rohre zur Verbindung. Muss eingetragen werden.
Flasche, leicht, ohne Werkzeug zu entnehmen und keine Rohre, ist Ladung. Ist nicht eintragbar.

Der Knaller ist aber das nicht alle Prüfer schon den neuen Lehrgang gemacht haben und damit immer noch die veralteten Kriterien anlegen.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:09
von kai_et_sabine
Thomas04 hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 09:02
Wie gut, dass ich am Montag bei dem Händler zur Gasprüfung angemeldet bin, der mit die befüllbare Flasche letztes Jahr eingebaut hat.
Wenn Du von 'eingebaut' redest, dann scheint das selbst für Dich eigentlich eine feste Installation zu sein.

Viel Erfolg ansonsten.

gruss kai & sabine

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:12
von Arminius
Cybersoft hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 23:06


Da haben die sich auch was einfallen lassen, die Begründung ist auch wieder mal fernab der Welt.

"Wenn man außen betankt am Anschluß, dann könnte der Schlauch innen ja ins Leere laufen" darum muss jetzt was neues her, ich glaube das was die vorschreiben wollen gibt es noch gar nicht ... Ich habe abgeschaltet als ich diesen Schwachsinn gehört habe.
Mein Kenntnisstand ist das wenn die Befüllanlage keinen Gegendruck feststellt wird auch nicht der Befüllvorgang gestartet.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:15
von Agent_no6
Cybersoft hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 11:09


Der Knaller ist aber das nicht alle Prüfer schon den neuen Lehrgang gemacht haben und damit immer noch die veralteten Kriterien anlegen.
Der Knaller ist daß alle nen Knall haben. Zur Not ne normale Gasflasche mitführen, das Tankgedöns vor des Prüfers Augen abschrauben, die Tauschflasche an den Regler ran, fertig. Wenn der Meister dann immer noch was sagt, ihm die Tauschflasche über den Kopp... Und weg...

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:25
von Thomas04
kai_et_sabine hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 11:09
Thomas04 hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 09:02
Wie gut, dass ich am Montag bei dem Händler zur Gasprüfung angemeldet bin, der mit die befüllbare Flasche letztes Jahr eingebaut hat.
Wenn Du von 'eingebaut' redest, dann scheint das selbst für Dich eigentlich eine feste Installation zu sein.

Viel Erfolg ansonsten.

gruss kai & sabine
Nein, eine feste Installation habe ich nicht. Die Flasche ist mittels Schlauch mit dem Gasnetz im Wohnmobil verbunden und kann ohne Werkzeug entfernt werden.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:46
von Sellabah
Ich versteh die Aufregerei nicht.
Eine Gasanlage in einem Fahrzeug muss eingetragen und sicher sein.
Baut man einen Gastank oder Gasflasche ein, so muss die jeweilige Konfiguration eingetragen und geprüft sein.

Man steht meist diht an dicht.
Mir ist es lieb, das gerade eine Anlage, die explodieren könnte, wenigstens geprüft war.
Ebenfalls bei Verkehrsunfällen sollte die Gasanlage maximal mögliche Sicherheit für alle haben.

Stell ich dem entgegen mit wieviel zugedrückten Augen Flaschen Überkopf befüllt werden, überfüllt werden (in Aguilas selbst erlebt) oder tanks und Flaschen improvisiert befestigt werden oder zweifelhafte Adapter verwendet werden. Dau kommen bei den ganzen älteren Fahrzeugen die porösen Dichtungen und Schläuche dazu und Korrosion ist auch ein Thema.

Die Gasprüfung finde ich wichtig und alle montierten Zubehöre sollten ein Siegel tragen, wie die DGVU Prüfung in der Firma.

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:55
von saxe
Benimar282 hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 08:06
Es ist trotzdem immer nur eine Momentaufnahme und keine Garantie auf ein fehlerfreies Funktionieren der Gasanlage in den nächsten 2 Jahren
Sicherheitsrelevant ist die Gasprüfung nur bis zum nächsten Flaschentausch, drum warte ich irgendwie schon länger darauf, das die Flaschen nur noch von Fachmännern getauscht werden dürfen, die dann auch gleich die Dichtigkeit wieder prüfen....
....im halb Spass und halb Ernst gesagt.

Aber ernste Frage,
lese ich richtig das bei 8 monatig überzogener Gasprüfung 60€ fällig sind, und wer soll das prüfen und die Strafe ausstellen??

Gruß und Danke

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 11:55
von jagstcamp-widdern
wenn die karre abfackelt ist das siegel auch weg.... :idea:

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 12:05
von oldi45
saxe hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 11:55
Sicherheitsrelevant ist die Gasprüfung nur bis zum nächsten Flaschentausch, drum warte ich irgendwie schon länger darauf, das die Flaschen nur noch von Fachmännern getauscht werden dürfen, die dann auch gleich die Dichtigkeit wieder prüfen....
....im halb Spass und halb Ernst gesagt.
Aber ganz im Ernst, dieser Teil gehört überhaupt nicht zur Prüfungstätigkeit. Die beginnt erst hinter dem Regler im Niederdruckbereich.
In dem von Dir genannte Bereich wird nur auf das jeweilige Zulassungsdatum geschaut.
Gruß Hajo

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 12:28
von Berchumer
Leute zum Tüv vorerst nur mit Tauschflasche fahren und vorher die Tankflasche herausnehmen spart ,wenn sie wie vorschriftsmäßig nur am Bändchen installiert sind , Stress mit Ansage. Danach kommt die Gasbuddel wieder rein und gut ist.

Als Gas-Installateur Meister gehe ich nicht auf den Schwachsinn ein und gebe solchen Leuten keinen Raum.

Tankflasche raus ,Bändchen lösen = 1 min und rein auchso , fertig .

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 2. Jul 2024, 13:29
von Luppo
Ich bin jetzt im Juli wieder dran und mache das auch so.
Die Gefahr ist einfach zu groß, dass der Fachmann noch nicht auf der aktuellen Schulung war und dann geht die Diskussion an.