Re: Landvergnügen
Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 08:20
Klingt nach echt netten Gastgebern ! 

Das freundliche Forum für Nutzer von oder Interessenten an Reisemobilen, Wohnmobilen, Kastenwagen, Campingbusse
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Wobei die Art, wie hier Folgeverkäufe gemacht werden, auch für mich schon ein bisschen fragwürdig ist. Ist ja nicht so, dass ich 35 Euro zahle und dann einen Katalog bekomme, nachdem ich mich richten kann, bis er mir persönlich zu unaktuell ist und mit zu viele Karteileichen auf die Füße fallen. Nein, ich muss jedes Jahr erneut die 35 Euro zahlen, wenn ich den Katalog weiter im vorgesehenen Sinn nutzen will. Keine Frage, 35€ für ein Verzeichnis, dessen Redaktion sich bemüht, mit jedem Einzeln dort aufgeführten Betrieb eine Übernachtungsmöglichkeit anzubieten, ist völlig in Ordnung. Aber das ganze dann als "verdecktes" Abo zu gestalten, in der Art, dass ich dann in einem Jahr wieder 35 Euro "Lizenzgebühr" zahlen muss, um dann auch nächstes Jahr noch die Liste nutzen zu können, hat für mich schon ein "Gschmäckle"... Dann soll man es doch gleich als Campingclub mit Jahresbeitrag verkaufen...Nikolena hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 19:24Der Mehrwert ist ja vorhanden, Akany möchte ihn aber nicht als solchen anerkennen. Kein Problem.
Da fällt mir für diesen speziellen Fall einiges ein.willy13 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 09:09Hallo,
mich würde mal interessieren,... was die dort teilnehmende Höfe noch verbessern können. Nicht alles ist machbar,...
Gruß
Genauso!jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 09:54...
NIEMAND ist gezwungen, an diesen oder ähnlichen Rabattangeboten teilzunehmen!
Was spricht dagegen unterwegs bei Lidl einzukaufen ?Chief_U hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:09Willy, für diese Knickerhanseln gibts ja europaweit das kulinarische Einkaufsparadies namens Lidl. Manche sollen gar ihre Reiserouten so legen, um immer einen dieser Gourmettempel in Reichweite zu haben.willy13 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:47
Und die "Knickerhansels" wie sich hier welche darstellen möchten wir auch nicht auf dem Hof haben, die sollen dahin fahren wo man ihnen den Zucker in den...........und nach Möglichkeit kostenlos.
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Ein durchaus begründetes Plädoyer, wenn hier jemand die Idee von Landvergnügen vorstellen würde und anhand der Meinungen die Erfolgsaussichten bewerten möchte.Felisor hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:25Wobei die Art, wie hier Folgeverkäufe gemacht werden, auch für mich schon ein bisschen fragwürdig ist. Ist ja nicht so, dass ich 35 Euro zahle und dann einen Katalog bekomme, nachdem ich mich richten kann, bis er mir persönlich zu unaktuell ist und mit zu viele Karteileichen auf die Füße fallen. Nein, ich muss jedes Jahr erneut die 35 Euro zahlen, wenn ich den Katalog weiter im vorgesehenen Sinn nutzen will. Keine Frage, 35€ für ein Verzeichnis, dessen Redaktion sich bemüht, mit jedem Einzeln dort aufgeführten Betrieb eine Übernachtungsmöglichkeit anzubieten, ist völlig in Ordnung. Aber das ganze dann als "verdecktes" Abo zu gestalten, in der Art, dass ich dann in einem Jahr wieder 35 Euro "Lizenzgebühr" zahlen muss, um dann auch nächstes Jahr noch die Liste nutzen zu können, hat für mich schon ein "Gschmäckle"... Dann soll man es doch gleich als Campingclub mit Jahresbeitrag verkaufen...Nikolena hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 19:24Der Mehrwert ist ja vorhanden, Akany möchte ihn aber nicht als solchen anerkennen. Kein Problem.
Das ist halt die große Frage, die sich stellt. Dürfen die Anbieter in Landvergnügen auch Kunden ohne Vignette übernachten lassen, oder ist im Vertrag mit dem Verlag eine Exklusivklausel vereinbart, dass nur Camper mit aktueller Vignette auf den Hof dürfen? Oder hat Landvergnügen irgendwie anders die Finger drin, dass so eine fehlende Vignette für den Hofbetreiber ein "No-Go" wäre? Irgend eine Versicherung gegen "Manöverschäden" z.B.? (OT: Ich hab letztes Jahr von einem Fall gehört, da haben spielende Kinder bei 'Urlaub auf dem Bauernhof' Siloballen mit Holzstöcken aufgerissen, bzw. durchlöchert, woraufhin die Silage schlecht wurde und mehrere Kühe verendeten. Ich weiß aber nicht mehr, wer für den Schaden aufkommen musste).Nikolena hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:05Und natürlich würde ich DIESEN Winzer einem Freund weiterempfehlen, ob der die Vignette hat oder nicht. Abgewiesen wird der deshalb auch nicht.
Chief_U hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:09
Willy, für diese Knickerhanseln gibts ja europaweit das kulinarische Einkaufsparadies namens Lidl. Manche sollen gar ihre Reiserouten so legen, um immer einen dieser Gourmettempel in Reichweite zu haben.
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Einige Anbieter, die wir bis jetzt besucht haben, sind auch über andere Verzeichnisse auffindbar und nehmen natürlich auch Nicht-Landvergnügen-Mobilisten gegen entsprechende Gebühr auf. Insofern kann man das Verzeichnis auch nach Jahresablauf noch nutzen und fragt vorher einfach an, ob es das Stellplatzangebot noch gibt. Das hatten wir auch schon erlebt, dass es einen Stellplatz gegen Ende des Jahres nicht mehr gab, weil man das Gelände anderweitig nutzen musste. Ist aber wohl eher die Ausnahme.Felisor hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:17Das ist halt die große Frage, die sich stellt. Dürfen die Anbieter in Landvergnügen auch Kunden ohne Vignette übernachten lassen, ...
Das hat doch nichts mit primären "Gastgeber-Qualitäten" zu tun.
willy13 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 08:12.............. vor allem wenn diese fragende Person nicht zu dem Personenkreis gehört welche wir gerne hier begrüßen.
Eine Exklusivklausel wird es nicht geben. Und Landvergnügen wird auch nicht für eine Grundauslastung haften. Kein Hofbesitzer wird irgendetwas tun, was dazu führt, dass er weniger Kunden hat. Im Gegenteil, er wird dadurch mehr Kundschaft generieren wollen und das auch tun. Ich denke, dass berührt noch nicht einmal am Rande den laschsten Franchisevertrag, den man sich vorstellen kann. Die meisten Nutzer werden das Buch deshalb kaufen, weil es ihnen erst die Informationen gibt, die sie suchen um Angebote zu nutzen, die sie vorher gar nicht kannten.Felisor hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:17Das ist halt die große Frage, die sich stellt. Dürfen die Anbieter in Landvergnügen auch Kunden ohne Vignette übernachten lassen, oder ist im Vertrag mit dem Verlag eine Exklusivklausel vereinbart, dass nur Camper mit aktueller Vignette auf den Hof dürfen? Oder hat Landvergnügen irgendwie anders die Finger drin, dass so eine fehlende Vignette für den Hofbetreiber ein "No-Go" wäre? Irgend eine Versicherung gegen "Manöverschäden" z.B.? (OT: Ich hab letztes Jahr von einem Fall gehört, da haben spielende Kinder bei 'Urlaub auf dem Bauernhof' Siloballen mit Holzstöcken aufgerissen, bzw. durchlöchert, woraufhin die Silage schlecht wurde und mehrere Kühe verendeten. Ich weiß aber nicht mehr, wer für den Schaden aufkommen musste).Nikolena hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 12:05Und natürlich würde ich DIESEN Winzer einem Freund weiterempfehlen, ob der die Vignette hat oder nicht. Abgewiesen wird der deshalb auch nicht.
Denn wenn es da keine Exklusivität gibt und ich das Verzeichnis auch nächstes Jahr noch nutzen kann, wäre die Anschaffung durchaus mal eine Überlegung wert.
ich denke die meisten Käufer dieser Bücher von France passion, Landvergnügen usw. sind an günstigen bis kostenlosen Stellplätzen interessiert! Irgendwie nicht weit entfernt von happy hour oder nur einmal zahlen und zweimal essen.Nikolena hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 13:42Die meisten Nutzer werden das Buch deshalb kaufen, weil es ihnen erst die Informationen gibt, die sie suchen um Angebote zu nutzen, die sie vorher gar nicht kannten.
Hallo Willy13willy13 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 09:09Hallo,
mich würde mal interessieren ob hier auch von Wohnmobilisten "Landvergnügen" genutzt wird, und was so die Gedanken sind, was die dort teilnehmende Höfe noch verbessern können. Nicht alles ist machbar, aber manches schon
Kühe1.JPG
Gruß