Hi, ich würde dir ja meine im Fj.2023 gelieferte Box vermachen, die liegt hier schon kuvertiert und rücksendebereit auf dem Tisch, da wir nach einem Frühjahrstrip u.a. nach CR vrstl. so bald nicht wieder in diese Richtung reisen werden. Aber die Box ist ja Kennzeichen-gebunden. Tatsächlich blöde, wenn die kommunizierte Gültigkeit von der tatsächlichen abweicht. Wünsche gutes Gelingen und guten Flug nach CR, Klimaanlage habt ihr ja dabei.
Da geht mir doch der Hut hoch....
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Beste Grüße
Martin
HYMER B-MCT680, MB417_______
Martin
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Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
hier habe ich noch etwas zu dem Thema gefunden:Masure49 hat geschrieben: Mo 7. Aug 2023, 21:11Servus Hans,
ich bin ja noch lernfähig und lerne gerne dazu.
Tatsächlich aus dem besagten Schriftstück, dass wenn ich mich recht erinnere, hier verlinkt worden ist.
Gehe aber auch das Risiko ein, von der Rennleitung darauf angesprochen zu werden.
Anlässlich der letzten Blockabfertigung in Kufstein bin ich an div. Polizeikontrollen und 40 km langer LKW Schlange ab Irschenberg vorbei gefahren, die "grünen Kollegen" haben uns nicht beachtet.
Vielleicht kann Andi oder Paul die Beiträge zu dem Thema ab Beitrag # 353 hierhin verlegen:
viewtopic.php?p=108606#p108606
Danke dafür.
Dieser Beitrag von User Tobi viewtopic.php?p=108606#p108610
hat mich dazu bewogen, falls notwendig, im LKW Überholverbot zu überholen.
So , jetzt habe ich es auch doch noch in meinem PC gefunden, es ist dasselbe, welches
Tobi in seinem Beitrag verlinkt hat.
Ich habe es mir ausgedruckt und in meinen Unterlagenordner im Dethleffs abgelegt,
den ich immer dabei habe, wenn wir unterwegs sind damit.
Leider kriege ich den Link nicht so hin, dass man ihn hier öffnen kann.
Screenshot 2023-08-07 at 22-42-29 Kraftfahrt-Bundesamt - Glossar - M1-Fahrzeug.png
Aus diesem aktuellen Urteil schließe auch ich, dass ein Wohnmobil ein PKW ist und das Überholverbot hier nicht gilt. Ob < oder > 3,5 t.
Was meinen die Juristen hier im Forum dazu ?
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
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Peter
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Oje, oje ... heißes Eisen. Ich versuche es mal so einfach wie möglich ohne ellenlanges Zitieren von juristischen Feinheiten zu erklären, also:Masure49 hat geschrieben: Sa 12. Aug 2023, 23:27Aus diesem aktuellen Urteil schließe auch ich, dass ein Wohnmobil ein PKW ist und das Überholverbot hier nicht gilt. Ob < oder > 3,5 t.
Das AG Bottrop hat zu Recht darauf verwiesen, dass die bisherige Rechtsprechung veraltet ist. Sie beruht auf einer Legaldefinition für Pkw aus dem § 23 Abs. 6 StVZO. § 23 StVZO wurde im Mai 2005 ersatzlos gestrichen. Seitdem gibt es in der gesamten StVZO keine Legaldefintion für Pkw mehr.
Ganz und für meine Begriffe zu vereinfacht gesehen hat die Richterin ihre Entscheidung darauf gestützt, dass Wohnmobile Kraftfahrzeuge der Klasse M also Pkw sind und beruft sich dabei auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).
Der Bundestag kam 2005 mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Darauf beruft sich die Bundesregierung noch heute und verbietet Wohnmobilen > 3,5t mit der Anordnung durch Z.277 das Überholen, zuletzt noch einmal im August 2016 vom Petitionsausschuss mit dem Verweis auf Z.1024-19 (ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t) bekräftigt. Ein erneuter Änderungsversuch der FDP im Bundestag vom Mai 2021 scheiterte ebenfalls.
Amtsgerichtsurteile haben selten Präzedenzcharakter, sind in Ausnahmefällen allenfalls richtungsweisend. Wer es also darauf ankommen lassen will, überholt trotz Z.277 und schickt dann seinen Rechtsbeistand mit dem Urteil des AG Bottrop unter dem Arm auf den Instanzenweg. Hilfreich wäre es jedenfalls, wenn jemand Kosten und Mühen auf sich nimmt. Man wird dann sehen.
Youm sa’id
Jörg
Unterwegs mit Dethleffs Alpa A6820-2 auf Ducato 3.0 Comfortmatic
Jörg
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Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Horst Lehner aus dem hme-ev Forum hat die Abschrift auf seinem Server zur Verfügung gestellt. Ich mache mir das mal als Schildchen ins Auto. Ob es hilt?! Schaden kann es nicht.
Hier zum Drucken: Daraus aber kein Überholverbot > 3.5 to, auch noch aus einem Amtsgerichtsurteil, was expliziert auf die 3.5 to abstellt, zu schließen halte ich für mutig. Aber betrifft mich ja eh nicht ...
Hier zum Drucken: Daraus aber kein Überholverbot > 3.5 to, auch noch aus einem Amtsgerichtsurteil, was expliziert auf die 3.5 to abstellt, zu schließen halte ich für mutig. Aber betrifft mich ja eh nicht ...
Mobilvetta Kea I86
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Danke Jörg für die ausführliche RechercheAlpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24Ohje, ojeh ... heißes Eisen. Ich versuche es mal so einfach wie möglich ohne ellenlanges Zitieren von juristischen Feinheiten zu erklären, also:
Das AG Bottrop hat zu Recht darauf verwiesen, dass die bisherige Rechtsprechung veraltet ist. Sie beruht auf einer Legaldefinition für Pkw aus dem § 23 Abs. 6 StVZO. § 23 StVZO wurde im Mai 2005 ersatzlos gestrichen. Seitdem gibt es in der gesamten StVZO keine Legaldefintion für Pkw mehr.
Ganz und für meine Begriffe zu vereinfacht gesehen hat die Richterin ihre Entscheidung darauf gestützt, dass Wohnmobile Kraftfahrzeuge der Klasse M also Pkw sind und beruft sich dabei auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).
Der Bundestag kam mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Darauf beruft sich die Bundesregierung noch heute und verbietet Wohnmobilen > 3,5t mit der Anordnung durch Z.277 das Überholen, zuletzt noch einmal im August 2016 vom Petitionsausschuss mit dem Verweis auf Z. 1024-19 (ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t) bekräftigt. Ein erneuter Versuch der FDP im Bundestag vom Mai 2021 scheiterte ebenfalls.
Amtsgerichtsurteile haben selten Präzedenzcharakter, sind in Ausnahmefällen allenfalls richtungsweisend. Wer es also darauf ankommen lassen will, überholt trotz Z.277 und schickt dann seinen Rechtsbeistand mit dem Urteil des AG Bottrop unter dem Arm auf den Instanzenweg. Hilfreich wäre es jedenfalls, wenn jemand Kosten und Mühen auf sich nimmt. Man wird dann sehen.
Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden.
Und wenn doch ?
Dann zücke ich alle hier veröffentlichten "Dokumente" Urteile und hoffe auf
einen freundlichen Mitarbeiter der Rennleitung.
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der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
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Peter
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Genau, am besten auch gleich beim Parkverbot, der Brückenbeschränkung etc.
Überall dort also, wo man es persönlich nicht einsieht und schon in Ordnung geht, weil man es ja schon immer so machte.
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Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
….. ich den Geldbeutel und bezahleMasure49 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:45Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden.
Und wenn doch ?
Dann zücke ich
(weil die Beschreibung des Überholverbots eindeutig mit „Kraftfahrzeug über 3,5t“ lautet)
Ich überhole trotzdem, aber ich würde auch dafür geradestehen
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
So machen wir esfernweh007 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:13….. ich den Geldbeutel und bezahleMasure49 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:45Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden.
Und wenn doch ?
Dann zücke ich
(weil die Beschreibung des Überholverbots eindeutig mit „Kraftfahrzeug über 3,5t“ lautet)
Ich überhole trotzdem, aber ich würde auch dafür geradestehen
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Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Ich freue mich über jeden gsetzestreuen Bürger,Nikolena hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:01Genau, am besten auch gleich beim Parkverbot, der Brückenbeschränkung etc.
Überall dort also, wo man es persönlich nicht einsieht und schon in Ordnung geht, weil man es ja schon immer so machte.
ganz besonders hier im Forum,
denn hier bin ich offenbar der einzige,
der gelegentlich alle Fünfe gerade sein läßt.
Damit muß und kann ich leben,
denn ich bin dann auch der, der die Buße zahlen muß,
wenn er erwischt wird.
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Peter
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Ich fahre seit 1997 ü3.5t (16 Jahre davon 8.6t) und habe immer überholt ... nie eine Strafe erhalten!raidy hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:42Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
Gruss Acki
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Das sind halt die fortschrittlichen Schweizer:Acki hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 13:01Ich fahre seit 1997 ü3.5t (16 Jahre davon 8.6t) und habe immer überholt ... nie eine Strafe erhalten!raidy hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:42Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
https://linertreff.com/board/thread/573 ... o-schweiz/
Die dortigen Wohnmobilisten brauchen keine Angst zu haben,
in der Heimat gebußt zu werden.
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Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Ja aber das wäre doch viel zu einfach für Deutschland, da müssen schon noch ein paar Paragrafen dazukommen und eine Behörde die das auch deutsch konform überwacht.
Gruß Andi
Gruß Andi
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
na na ... großer Bürokratieabbau 2023, 223 Mio Euro dafür, in 2024 nur 7 Mio. Euro, das soll einer verstehen ?!
(Bei sowas geht mir der Hut hoch, Deutschland ist massiv überreguliert)
(Bei sowas geht mir der Hut hoch, Deutschland ist massiv überreguliert)
Mobilvetta Kea I86
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
In dieser Verordnung geht es vorwiegend um die einheitliche Typgenehmigung von Fahrzeugen.Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4)
Hier der Text:
(1) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen:
a) Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute
Kraftfahrzeuge, unterteilt in:
i) Klasse M1: Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze,
unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist;
ii) Klasse M2: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse
von höchstens 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen, und
iii) Klasse M3: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse über 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen.
b) Die Klasse N umfasst vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt
in:.....
...
c) Klasse O umfasst Anhänger, unterteilt in:
...
der Text:Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).
5.1. Wohnmobil SA Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Perso
nen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Sitze und Tisch,
b) Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können,
c) Kochmöglichkeit,
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen
Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubrin
gen.
Jedoch kann der Tisch so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen
ist
....
und als weiteres Beispiel:
5.2. Beschussgeschütztes Fahrzeug
SB Fahrzeug zum Schutz der beförderten Insassen bzw. Güter, das kugelsicher gepanzert ist
(die sind unter Umständen auch über 3,5t.
5.4. Leichenwagen SD Fahrzeug der Klasse M, das zur Beförderung von Leichen bestimmt
und zu diesem Zweck mit besonderer Ausrüstung ausgestattet ist.
Das mag ja sein, aber der Anhang ist nur eine Ergänzung, die definieren soll, was ein Wohnmobil ist und ergänzen nur die Fahrzeugklassen der eigentlichen Verordnung.
Wichtig ist dies z.B. wenn man einen Transporter (Gruppe N zur Güterbeförderung zugelassenes Fahrzeug) umbaut und dann als Wohnmobil zulassen will.
Das Wohnmobil bleibt trotzdem ein M1.
Aber auch da gibt es keinerlei Einschränkungen oder Unterscheidungen, was das Gewicht betrifft.Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24Der Bundestag kam mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Auch wird dort nicht definiert, dass die Sonderfahrzeuge NICHT mehr zu Klasse M1 gehören.
Bei mir im Schein steht eben nicht SA sonder eben M1 und SA. Bei Leichenwagen würde SD stehen und man ginge ja auch nicht dvon aus, dass sie keine M1 (landläuflig PKW=Personenkraftwagen genannt ) sind.
Was aber bei dem Verkehrszeichen 277 definiert ist, ist:
277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und
von Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse
(Hervorhebung durch mich)
Und was sind PKWs nach der Definition oben? M1;
Darum halte ich das Schild für Wohnmobile allgemein nicht zutreffend.
Also auch diese Quelle der Definition hilft nicht, wenn man seine Schilder nicht genauer definiert.
Also auch wenn die Richterin diese Verordnung zu Rate gezogen hätte, wäre sie zum selben Ergebnis gekommen, da das Zusatzschild. 1024-10 als Definition "Personenkraftwagen frei", und das Schild 1048-10 "nur Personenkraftwagen" hat.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
KLICKDa ich das schon mal irgendwo so ausgeführt habe und nicht mehr weiß wo, habe ich jetzt mal ein eigenes Thema "Verkehrsregeln im In und Ausland" eröffnet.
Am besten da weiter diskutieren.
Gruß
Andi
Am besten da weiter diskutieren.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Gude! Mir geht der Hut hoch, wenn ich solche Nachbarn habe. 5 Hunde, die das wenig Grüne auch noch vollpissen. Markieren überall. Hundemutti sitzt nur träge und rauchend im Stuhl. Niemand geht Gassi. Zum Glück reisen wir heute weiter
Es grüßt freundlich der Anuzs!
Habe die Ehre!
Habe die Ehre!
Re: Da geht mir doch der Hut hoch....
Die Leute werden immer unverschämter.....
https://www.20min.ch/story/flueelapass- ... 2094749340
In unserem Nachbardorf ist's ideal zum Kite-Surfen - nur - es gibt nicht genügend Parkplätze für alle und so werden einfach "Einfahrten" in Gartenzäune gerissen und auf privaten Wiesen geparkt oder vor der Garageneinfahrt der Einwohner. Wehrt sich der Eigentümer, wird er angemacht und bedroht.
Also ihr könnt dazu sagen was ihr wollt - ich würde das Pack zuparken, einen Bauern kommen lassen und all die Autos mit Gülle eindecken, ganz egal ob ich dabei auch eine Strafe zahlen müsste. Täte mir vermutlich weniger weh wie diesem Pöbel.....
Grundsätzlich bin ich sehr friedliebend aber irgendwo hört's einfach auf und wenn der Gescheite immer nachgibt und der Esel stehen bleibt, dann sind's am ende die Esel die sagen wo's langgeht.....
https://www.20min.ch/story/flueelapass- ... 2094749340
In unserem Nachbardorf ist's ideal zum Kite-Surfen - nur - es gibt nicht genügend Parkplätze für alle und so werden einfach "Einfahrten" in Gartenzäune gerissen und auf privaten Wiesen geparkt oder vor der Garageneinfahrt der Einwohner. Wehrt sich der Eigentümer, wird er angemacht und bedroht.
Also ihr könnt dazu sagen was ihr wollt - ich würde das Pack zuparken, einen Bauern kommen lassen und all die Autos mit Gülle eindecken, ganz egal ob ich dabei auch eine Strafe zahlen müsste. Täte mir vermutlich weniger weh wie diesem Pöbel.....
Grundsätzlich bin ich sehr friedliebend aber irgendwo hört's einfach auf und wenn der Gescheite immer nachgibt und der Esel stehen bleibt, dann sind's am ende die Esel die sagen wo's langgeht.....
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......
herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian