Ich habe mal aus einem Bericht gehört, dass der Caravaning Verband sich dafür ausgebrochen hat, dass Mehrkosten nicht nur durch Händler allein sondern auch durch Kunden getragen werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde auch erstmals von 50/50 Kostenteilung gesprochen.
Wenn in der AB schon der Wille des Händlers bekannt war (nämlich den aktuellen Listenpreis als Grundlage zu verwenden) dann wird um eine Verhandlung mit dem Händler wohl kein Weg drum herum führen. Auch wenn so eine "Preisanpassungsklausel" lückenhaft oder unwirksam sein sollte, war der Wille des Händlers schon irgendwie für dich bekannt und vorhersehbar.
Anders sieht es m. E. aus, wenn keine "Preisanpassungsklausel" vorliegt. Dann ist eine nachträgliche Preisanpassung nicht vorgesehen.
Das Argument der Unvorhersehbarkeit >4 Mon. muss man vorsichtig und individuell betrachten.
Bsp.: Wenn ein Händler einerseits bei Vertragsabschluss den Liefertermin schon 1,5 Jahre im voraus einträgt um sich so gegen mgl. Lieferverzug absichern, dann ist für mich schwer nachvollziehbar, dass man nicht auch schon bei Vertragsabschluss weiß, dass es neue Preislisten zum Zeitpunkt der Lieferung gibt.
Mal so ein paar Fragen, Anregungen für Endverbraucher.
Die Bezeichnung Vertragshändler von Knaus, Adria, Pössl, etc. impliziert schon, dass es Verträge zwischen Händler und Ausbauer bzw. Hersteller gibt.
Welcher Kunde kennt diese Vertragsinhalte?
Wer ist der Vertragspartner des Endkunden?
Wer kalkuliert Wagnis und Gewinn und gestaltet den VK-Preis für Endkunden?
Der Vertriebskanal ist denke ich, mit dem der Automobilindustrie vergleichbar.
Hersteller vermarkten an Ausbauer oder Händler. Händler vermarktet an Endkunden.
Einziger Unterschied zum Autohaus ist wohl der, dass WoMo Händler noch viel mehr Möglichkeiten der Individualisierung bzw. Zusatzeinbauten an WoMos haben.
An alle, die eine Preisanpassungsklausel im Vertrag stehen haben:
Vielleicht kann man sich mit seinem Händler bei den Mehrkosten auch über Zusatzeinbauten etwas entgegenkommen. Da hat der Händler schon Möglichkeiten auf Kosten einzuwirken und zusammen mit sehr langen Lieferzeiten doch noch ein positives Kundenerlebnis zu generieren.
Aber das muss ein Händler dann auch wollen
Ein letztes Wort noch: Man darf die Lage der Händler nicht vergessen, diese würden am liebsten einen Tag später zum vereinbarten Preis liefern aber das ist momentan halt so nicht möglich.
Das besten ist immer, einen gemeinsamen Kompromiss zu erreichen, mit dem jeder gut leben kann.
Wege über Anwälte sind oft unausweichlich oder der letzte Weg, besser es gelingt vorher die Einigung.
VG
Basti