Soll ich jetzt mal den Klugschei..ermodus anschalten: Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen.
LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Antwort hier
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem?
Weil einer meine Plakette am Fahrzeug abliest und mich anzeigt?
Kaum.
Beste Gruesse Bernd
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Na ja, manchmal haben die Dinger ja auch einen Grund, weshalb ein Weg für schwerere Fahrzeuge ungeeignet ist. Hat dann weniger mit der Größe als tatsächlich mit dem Gewicht zu tun.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Vielleicht weil´s verboten ist? Grundlos steht so ein Schild selten.
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig. Meistens sind Gewichtsbeschränkungen deswegen angezeigt, weil die Traglast der Fahrbahn, des Belags oder einer Brücke/Böschungsbefestigung nicht mehr verträgt. Aber muss man das immer erklären oder würdest du aussteigen um das Gutachten der Behörde zu lesen das unter dem Schild hängt?
Gruß
Steffen
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Das Gute ist, daß Du dort nicht von einem >3,5 t überholt wirst.
Darum gehts ja hier
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hört sich ideal an für einen VI kleiner 3,5to
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wenns dem einen oder andern zwischen 2 LKW's nicht gefällt kann man auch mehr als 50 m einhalten, zum Vordermann natürlich. Den hinteren Abstand bestimmt der Hintermann. So einfach ist das manchmal.
Grüße Hans
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
Gruss Acki
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hier gehts ja ums Üverbot. Da fährt sicher niemand in die Lücke….
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Schon allein deswegen, weil die LKW in der Kolonne meistens Windschattenzüge bilden. Von wegen 50m.
Gruß
Steffen
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Man kann auch krampfhaft nach Argumenten suchen warum man nicht rechts fährt! Selbst mit meinem 3.5er fahre ich rechts und wenn ich bummel, dann lasse ich mich auch überholen, das kratzt micht im WoMo wenn ich reise überhaupt nicht. Mit dem PKW bin ich ein Raser (vor allem in Deutschland)
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- walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Da wäre mal die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit nötig :womocamper hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:01Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fährt .......
- Einscheren in den vorhandenen Sicherheitsabstand zweier Fahrzeuge !
Oder gibt´s das schon ?
In N zählt das unter "gefährliches Überholen" und wird bei Vorlage eines Videobeweises auch bestraft.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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- DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot.
Paragraph 1 (2) StVO.
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Und dann gibt es noch die üblichen Abstandsverstöße.
Paragraph 1 (2) StVO.
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Und dann gibt es noch die üblichen Abstandsverstöße.
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
https://www.trustyournose.de
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- walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Lächerlich wenig !DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:26Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Kann man natürlich immer machen, nur sollte dann nicht irgendwann der "Falsche" in die Lücke fahren. Bei mir war es vor vielen Jahren die zivile Autobahnpolizei, die sich vor meinen Firmen-PKW gesetzt hatte. Gab dann irgendwann Post mit Bild sowie dreistelligem Bußgeld und Punkten.womocamper hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:01...
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:26Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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- walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
walter7149 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:28Lächerlich wenig !DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:26Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Hier mal die norwegischen Verwarnungsgelder für die hier genannten Verkehrsverstöße :
- For kort avstand til forankjørende 7.250,- NOK + (3 prikker)
- Ulovlige forbikjøringer 7.250,- NOK + (3 prikker)
Quelle : - https://bil24.no/her-er-de-nye-botene/
Muß ich wohl nicht übersetzen
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- DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. Weiter oben stand …. Es fährt sicherlich keiner in die Lücke….Birdman hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:36Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.DerTobi1978 hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 10:26Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Das wäre dann - wenn die Lücke groß genug ist und die Abstände eingehalten werden - der fette Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot…
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
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