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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 21:04
von Luppo
Cybersoft hat geschrieben: Mo 8. Jul 2024, 20:26
Der Karnevalsverein hat das Arbeitsblatt überarbeitet, ausgegeben. Kann von jedem Interessiertem für schlappe 100€ gekauft werden. Und alle die jetzt zur Schulung/Prüfung gehen bekommen die neue Gehirnwäsche.
Das ist Fakt?
Also macht es tatsächlich Sinn, vorher zu fragen "seid ihr auf dem aktuellen Stand?"

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 9. Jul 2024, 09:35
von Sellabah
Ich hab die Gasprüfung letzten Mittwoch machen lassen, in zwei Jahren ist dann eh Zeit für einen neuen gebrauchten ALPA.
Und den werde ich mit ziemlicher Sicherheit in Sparnien zulassen.

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 9. Jul 2024, 17:07
von Austragler
Sellabah hat geschrieben: Di 9. Jul 2024, 09:35
Und den werde ich mit ziemlicher Sicherheit in Sparnien zulassen.
Willst du direkt auswandern ?
Bist du sicher dass dich die Spanier aufnehmen würden ?
Oder kennen die dich noch nicht ? :Ironie: :duw:

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Di 9. Jul 2024, 17:46
von jagstcamp-widdern
nach 2 wochen hiszen die spanier weisze fahnen! *2THUMBS UP*

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Fr 12. Jul 2024, 18:58
von Thomas04
Hier eine Leseranfrage in der aktuellen Ausgabe von Auto Bild mit Antwort der Redaktion:

RATGEBER ZU GASFLASCHEN

Moin. Ich hätte eine Bitte: Ist es möglich, mal über das Thema Gastankflaschen zu berichten? Ich spiele mit dem Gedanken, mir eine einzubauen, weil ich im Herbst nach Schweden möchte und dann die Flasche selbst tanken kann. Ich habe mich über Facebook und Co versucht schlauzumachen, aber es gibt die verschiedensten Aussagen. In Deutschland soll es verboten sein, diese zu tanken. Allerdings scheinen alle, die eine solche Gastankflasche haben, das zu ignorieren.

Nach Angaben des TÜV Nord gelten fest verbaute Gasflaschen als Tank und dürfen somit über ein außen am Fahrzeug angebrachtes Ventil befüllt werden. Ist die Gasflasche nicht fest im Reisemobil verbaut, darf sie nur von Fachpersonal befüllt werden. So ist zumindest die derzeitige Rechtslage. Definitiv ein spannendes Thema, um das sich viele Geschichten und gefährliches Halbwissen ran- ken. Wir besprechen das in der Redaktion, und werden vielleicht schon bald einen Ratgeberartikel in einer unserer Ausgaben veröffentlichen!“


Ich habe die Befürchtung, dass dieses Magazin dem Leser keine große Hilfe sein wird.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Fr 12. Jul 2024, 19:06
von biauwe
Thomas04 hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 18:58
Ich habe die Befürchtung, dass dieses Magazin dem Leser keine große Hilfe sein wird.
Schlimmer kann es nicht mehr werden.
Thomas04 hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 18:58
Nach Angaben des TÜV Nord gelten fest verbaute Gasflaschen als Tank und dürfen somit über ein außen am Fahrzeug angebrachtes Ventil befüllt werden. Ist die Gasflasche nicht fest im Reisemobil verbaut, darf sie nur von Fachpersonal befüllt werden.
Der TüV hat noch nie Gasflaschen geprüft. Aber er weiß bescheid!?

Der Streit ist durch die Alugasflasche mit Füllstop entstanden. Diese wollte der Gasverein nicht anerkennen.
Die Prüfart selber ist auch umstritten.

Wer prüft eigendlich die Gasgrills von Privatleuten?
Oder Heizpilze?
Oder Propangasherde?

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Fr 12. Jul 2024, 19:32
von Bert
Thomas04 hat geschrieben: Fr 12. Jul 2024, 18:58


Nach Angaben des TÜV Nord gelten fest verbaute Gasflaschen als Tank und dürfen somit über ein außen am Fahrzeug angebrachtes Ventil befüllt werden. Ist die Gasflasche nicht fest im Reisemobil verbaut, darf sie nur von Fachpersonal befüllt werden. So ist zumindest die derzeitige Rechtslage. Definitiv ein spannendes Thema, um das sich viele Geschichten und gefährliches Halbwissen ran- ken. Wir besprechen das in der Redaktion, und werden vielleicht schon bald einen Ratgeberartikel in einer unserer Ausgaben veröffentlichen!“

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 00:13
von WoMoFahrer
Da bin ich ja froh, dass ich beim TÜV-Süd bin. Der hat meine Gasflaschen mit automatischem Füllstop und Aussenbetankungsstutzen seit 2016 noch nie beanstandet. Den denen habe ich immer gesagt, dass ich bei einer Ablehnung eine schriftliche Begründung mit Bezug auf die Rechtsgrundlagen und Rechtsmittelbelehrung haben möchte. Bis jetzt habe ich noch keine Ablehnung bekommen. Obwohl ich alle zwei Jahre freiwillig eine Gasprüfung beim TÜV machen lasse.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 12:53
von klasi
Hallo,
ich habe nie eingesehen, warum ich zwei identische Gasflaschen, eine mit Füllstop eine ohne, unterschiedlich befestigen soll. Vor 5 Jahren hat mich der Chef des TÜV-Iserlohn(Nord) wegen des Gurtbands an der Tankflasche geradezu als Schwerverbrecher behandelt, hat mich ob meines grandiosen Leichtsinns übelst beschimpft und mich sofort weggeschickt. Der hatte im ersten Moment die Tankflasche garnicht bemerkt, dann sah er den Schlauch für die Außenbetankung und da wurde er fuchsfeufelswild. Die nächsten HUs incl. Gasprüfung wurden in der freien Werkstatt erledigt. Der TÜV sieht mich im Leben nicht mehr, auch wenn sich die Regeln inzwischen an der Wirklichkeit angepaßt haben sollten.
Schöne Grüße, klasi

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 18:15
von AndiEh
klasi hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 12:53
Vor 5 Jahren hat mich der Chef des TÜV-Iserlohn(Nord) wegen des Gurtbands an der Tankflasche geradezu als Schwerverbrecher behandelt, hat mich ob meines grandiosen Leichtsinns übelst beschimpft und mich sofort weggeschickt.
Was hätte der wohl bei der original Befestigung der Flaschen von Knaus gesagt? *JOKINGLY*

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Ist übrigens wirklich keine "super" Lösung. Dieser Überwurfring geht nicht über eine Befüllbare Flasche.
Darum grüble ich noch, wie ich die am besten befestigen soll.

Gruß
Andi

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 19:11
von WoMoFahrer
Andi, ganz einfach, mit den Plastikbändchen, die die anderen Hersteller auch benutzen, weil die Flaschen einfach nur LADUNG sind.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 21:32
von AndiEh
WoMoFahrer hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 19:11
Andi, ganz einfach, mit den Plastikbändchen, die die anderen Hersteller auch benutzen, weil die Flaschen einfach nur LADUNG sind.
Ja, aber wie, mir was und wo montiere ich die an der Wand? Ich habe keine Ahnung wie dick die Wände sind, will ja nicht durchboren.
Wenn dann werde ich es wohl an der Wand zur Garage machen, da kann ich im Zweifelsfall von der Gegenseite kontern und abdichten.

Gruß
Andi

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 21:52
von WoMoFahrer
Meine waren einfach an der Rückwand der Kleiderschranks unter dem Bett mit winzigen Schrauben und Unterlegscheiben angeschraubt. Jetzt sind sie mit einer soliden Halterungen an der selben Wand befestigt. Das ist aber nur Optik, den die Wand ist immer noch die selbe. Die Halterungen halten 20 G aus, die Bretter an denen sie angeschraubt sind aber nicht.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 14. Jul 2024, 23:12
von Cybersoft
20G hält keine Aluflasche, muss sie auch nicht, ist ja kein Tank ;)

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 10:05
von biauwe
Cybersoft hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 23:12
0G hält keine Aluflasche, muss sie auch nicht, ist ja kein Tank ;)
Deshalb soll es wohl damals den Streit mit den Stahl und Alugasflaschen gegeben haben.
Dann wurde die Prüfung ausgesetzt und nun gilt wieder das alte unveränderte Prüfmoster.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 12:16
von Thomas04
AndiEh hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 18:15
klasi hat geschrieben: So 14. Jul 2024, 12:53
Vor 5 Jahren hat mich der Chef des TÜV-Iserlohn(Nord) wegen des Gurtbands an der Tankflasche geradezu als Schwerverbrecher behandelt, hat mich ob meines grandiosen Leichtsinns übelst beschimpft und mich sofort weggeschickt.

Ist übrigens wirklich keine "super" Lösung. Dieser Überwurfring geht nicht über eine Befüllbare Flasche.
Darum grüble ich noch, wie ich die am besten befestigen soll.

Gruß
Andi
Deswegen habe ich bei mir diese Edelstahl-Wandhalterung, die bisher für die befüllbaren Gasflaschen angeboten wurde, für die hintere Flasche verwendet.
Jetzt steht bei mir die hintere, befüllbare Flasche, pepp an der Wand, die vordere ohne Füllstop steht an ihrem angestammten Platz. Ich wollte bei meinem Knaus die Führungsschienen, die im Boden des Gasfach verschraubt sind, unbedingt beibehalten.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 13:47
von Sellabah
Es ist rechtlich einfach ein Unterschied, ob eine Flasche als Ladung durch die Gegend fliegt oder ein Tank mit E1 Zeichen vom Fahrzeug abreißt und Schaden anrichtet. Alles, was fest mit einem Fahrzeug verbunden ist, muss hier halt vorschriftsmäßig sein, auch wenn es im Prinzip baugleiche Teile sind und gleichen Schaden im Falle eines Falles verursachen.

LG
Sven

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 13:56
von AndiEh
Thomas04 hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 12:16
Ich wollte bei meinem Knaus die Führungsschienen, die im Boden des Gasfach verschraubt sind, unbedingt beibehalten.
Das heißt, die befüllbare passt in die Schienen? Welche hast du?

Gruß
Andi

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 14:24
von Thomas04
AndiEh hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 13:56
Thomas04 hat geschrieben: Mo 15. Jul 2024, 12:16
Ich wollte bei meinem Knaus die Führungsschienen, die im Boden des Gasfach verschraubt sind, unbedingt beibehalten.
Das heißt, die befüllbare passt in die Schienen? Welche hast du?

Gruß
Andi
Hallo Andi,
so ist es, beide Flaschen sind vom Durchmesser her identisch und passen ganz normal zwischen die Schienen.
Meine befüllbare Alugasflasche ist eine von TRAVEL Mate mit 11 kg.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Mo 15. Jul 2024, 19:39
von biauwe
Gerade gelesen:
"Update: Auf Grund der vielen Zweifler habe ich nochmal mich informiert. Seit dem 01.03.2024 wurde das Gesetz für Gasprüfung novelliert. Betankbare Gasflaschen Fallen unter den Befriff wiederbefüllbare Druckbehälter. Anders als Brenngastanks (zum Beispiel für Autos die auf Gas fahren) haben diese eine begrenzte Abnahmemenge, nämlich 1.5 kg pro Stunde Dies entspricht einer normalen Gasflasche und müssen deswegen nicht mit dem Rahmen verbunden werden. Wer es ganz genau wissen will. Auf der Seite der „Gasfrau“ sind alle neuen Gesetzestexte nachzulesen."