Schröder hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 11:14
... das abgelastete Gewicht interessiert eben im Ausland nicht, sondern nur im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist D!
Das ist nicht zutreffend, weiter oben ist es richtig beschrieben. F1 ist eine rein technische Grösse, F2 eine rechtliche. Sämtliche Bezüge auf die zGM - Maut, Führerschein, Überholverbot, Parken usw - beziehen sich immer und ausschliesslich auf F2. Bedeutet: weder F1 noch das tatsächliche Gewicht spielen irgendeine Rolle. Und: ja, ich habe beim Schweizer Zoll extra angefragt, weil ich es bei der ersten Fahrt mit dem abgelasteten Womo selbst nicht wusste.
Wenn das tatsächliche Gewicht F2 überschreitet, ist man überladen. Mögliche Folge: Bussgeld. Wenn man F1 (oder Achslasten) überschreitet, ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher. Mögliche Folge: Untersagung der Weiterfahrt.
Gruss Manfred
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