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Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 10:46
von TomL
Moin

Isses nun ein Ammenmärchen oder nicht? Mein Erlebnis von heute morgen lässt mich das nun fast glauben. Auf der Rückfahrt habe ich gestern Abend den womo-hafen in Schleswig angefahren... leider komplett belegt.

Mein Navi hat mir noch einen zweiten Stellplatz angezeigt:

Screenshot_20210624-103136_OsmAnd+.jpg


Auf den Weg dorthin standen dann mehrere womos, und zwar exakt hier: 54.51374° N, 9.58753° E

Weil ich verunsichert war, das waren ja nur öffentliche Parkplätze (und zwar alle komplett leer, ohne irgendwelche einschränkende Beschilderung), hab ich einen der Anwesenden gefragt.... angeblich wurde der Stellplatz (in direkter Nähe) wegen kommunaler Baumaßnahmen geschlossen. Und weil ich eigentlich nur pennen wollte und morgens weiter, hab ich mich, wie die anderen auch, in eine leere lange Parkbucht gestellt. Hinsichtlich Verkehr, Behinderung oder Gefährdungen meiner Meinung nach völlig unkritisch... zumal das auch noch komplett ausserhalb der Wohngebiete lag.

Heute morgen hatte ich Besuch vom Ordnungsamt, wo der "Beamte" unter Androhung polizeilicher Hilfennahme meine Personalien aufgenommen hat.

Also... was gilt denn nun.... ?... entweder gibt es diese Notfallausnahme gar nicht oder kommunale Behörden setzen sich einfach über geltende Regeln der StVO hinweg?

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 10:55
von Birdman
Dazu gibt es ein relativ aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Ober­landes­gerichts (Az.: 1 Ss-OWi 183/19). Demnach gilt die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nicht, wenn man bereits am geplanten Zielort angekommen ist und dort nur keinen freien Platz auf einem offiziellen SP/CP findet. Nach Deiner Schilderung trifft dies auf Deinen Fall wohl zu.
In so einem Fall ist es wahrscheinlich schlauer, sich weitab von anderen Mobilen und dem vollen SP alleine irgendwohin zu stellen.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 10:58
von TomL
Nun ja... das war ja gar nicht der Zielort... das war ja nur eine Übernachtung auf der Reise zum Zielort.... für die ich lediglich zuvor den womo-hafen angesteuert habe.

Ich denke sowieso, dass ich mich der kommunalen Willkür nicht entziehen kann. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, wie die Situation ist... und wenn das Ordnungsamt einen "eifrigen " Mitarbeiter schickt, ist man gef**kt.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:08
von Birdman
TomL hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 10:58
... Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, wie die Situation ist. ...
Hier im Forum gibt es dazu auch einen Thread mit Link zu einem aktuellen Erklär-Video: Thread

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:10
von Felisor
Meiner Erfahrung nach scheint sich das am "touristischen Wert" des Parkplatzes zu orientieren. Auf dem Parkstreifen im Industriegebiet wird es kaum jemand interessieren, ob du da die erlaubten 10 Stunden oder auch mal 11 oder 12 Stunden stehst. In der Nähe zu touristischen Attraktionen wird man eher mal ganz genau hinschauen, ob da jemand tatsächlich nur das Schloss besichtigen will, oder ob er da campen will. Im Zweifel wird zu deinen Ungunsten ausgelegt.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:14
von heinz1
Ich bin jetzt schon länger aus dem Beruf und kenne die aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung nur lückenhaft.
Aber ich würde auf jeden Fall gegen einen evtl. Bußgeldbescheid vorgehen. Früher ging das mal mit einem einfachen Widerspruch, heute muss man wahrscheinlich klagen, was natürlich von den meisten Betroffenen vermieden wird.
Aber man kann trotzdem zuerst mal mit dem Ordnungsamt sprechen und seine Sicht vortragen.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:20
von Billy1707
Hebe Dir die Quittung von Deinem Zielort auf
und schicke sie mit der Begründung
"es war nur ein Zwischenstop zur Wiederherstellung"
an die Jungs zurück.
Stellungnahme erbitten.

Mehr wirst Du nicht machen können.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:45
von Sparks
Birdman hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 10:55
Dazu gibt es ein relativ aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Ober­landes­gerichts (Az.: 1 Ss-OWi 183/19). Demnach gilt die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nicht, wenn man bereits am geplanten Zielort angekommen ist und dort nur keinen freien Platz auf einem offiziellen SP/CP findet. Nach Deiner Schilderung trifft dies auf Deinen Fall wohl zu.
In so einem Fall ist es wahrscheinlich schlauer, sich weitab von anderen Mobilen und dem vollen SP alleine irgendwohin zu stellen.
Sehe ich genau so.
Die Argumentation zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit wäre bei mir gewesen, Ich bin auf einer Rundtour, habe aber hier keinen Platz gefunden und werde sofort nach erlangen der Fahrtüchtigkeit den Ort verlassen ( und mein Geld woanders ausgeben :grin: :grin: )

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:54
von Nikolena
Tom, du wirst doch in deinem Sinne argumentiert haben. Was sagte der Vopo denn dazu? Warum ignorierte er denn die legale Möglichkeit, dass du tatsächlich nur deine Fahrtüchtigkeit herstellen wolltest…. Und auch getan hast?

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 11:57
von Sellabah
Man muss in Deutschland, in anderen Ländern aber auch, den Beamten das sagen, was sie nicht hören möchten.
Wenn der Herr Schutzmann fragt: "Haben sie hier übernachtet?"
"Nein. Ich habe hier geparkt und im Fahrzeug lange Zeit dünnflüssigen Stuhlgang gehabt. Ich fühle mich krank."
Dann antwortet der Herr Schutzmann:"Entschuldigen Sie die Störung. Gute Besserung und gute Weiterfahrt."

Kommt man aus Holland und wird ohne gültigen Test auf deutscher Seite vom Herrn Schutzmann angehalten.
"Von wo kommen Sie?"
"Ich bin hier in Deutschland unterwegs"
Das man vorher in Holland war, muss erst einmal bewiesen werden.

Die Rennleitung wird übrigens geschult, Fragestellung so zu gestalten, dass man eine möglichst verwendbare Antwort gibt.
Es ist in diesem Land leider, leider vieles nicht mehr so wie 2019, aber die Unschuldsvermutung, die Beweispflicht und Persönlichkeitsschutz gelten noch bis zur endgültigen Gesetzesänderung. :duw:

LG
Sven

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 14:51
von Anon11
Widerspruch einlegen sobald was kommt:

und nicht mehr schreiben als du musst:

Da ich am ….. um….. während meiner Fahrt von…..nach….. müde wurde habe ich diese unterbrochen und (Ort einfügen) mein Fahrzeug abgestellt um zu schlafen, ich sah mich nicht mehr im Stande angemessen und sicher am Verkehr teilzunehmen.
So mit habe ich von meinem Recht und meiner Pflicht zu Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gebrauch gemacht. (Kopie Quittung Stell oder Campingplatz Zielort beilegen)

So oder so ähnlich und dann einfach mal zurück lehnen und warten ob noch was kommt!

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 15:03
von heinz1
Anon11 hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 14:51
Widerspruch einlegen sobald was kommt:
Widerspruch? Einspruch? Klage?

Egal, der Bußgeldbescheid MUSS eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die Dir sagt, wie und in welcher Frist Du gegen den Bescheid vorgehen kannst.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 15:21
von max mara
So notwendig der Nachtschlaf sein mag, in den Niederlanden sollte immer rechtzeitig ein Stell- oder Campingplätze aufgesucht werden. Bei einer Übernachtung auf öffentlichen Plätzen oder Straßen fragt die "Verkeerspolitie" überhaupt nicht:
Sellabah hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 11:57
"Haben sie hier übernachtet?"
Bekannte hatten vor kurzem den Parkplatz am Versemeer mit ihren Camper nicht rechtzeitig verlassen und mußten 250€ Bußgeld abdrücken.
Entschuldigungen sind zwecklos und Diskussionen werden nicht geführt. Nur einen Satz bekamen sie zur Antwort:
"Je kunt een klacht indienen bij het politiebureau".

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 15:30
von Anon11
In den Niederlanden, ja, da muss ich dann halt suchen bis ich einen Stellplatz finde. Aber das hier ist wohl in Deutschland passiert, und da gilt das nun mal nicht. Gesetze sind da um eingehalten zu werden, in die eine wie aber auch in die andere Richtung und wenn ich mich hier in D mit dem WoMo auf einen Parkplatz stellen darf laut Gesetz wenn ich zu müde bin um weiter zu fahren, und mich dort auszuschlafen, dann möchte ich das auch tun können, nicht mehr und nicht weniger…. und das war hier wohl der Fall.

Wenn ich in den Niederlanden bin weiß ich dass das nicht geht, ist was völlig anderes!

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 18:31
von Schröder
bei Foris passiert das natürlich nicht und nie!

Aber diese abgedroschene Leier von der Wiederherstellung kann doch langsam keiner mehr hören und schon gar nicht wenn 20 Womobesatzungen auf einem Platz denselben Blödsinn erzählen.

Diese Wiederherstellungsleier gilt doch als "Geheimtipp" unter den Schnorrern, glaubt ihr wirklich die Ordnungshüter lassen sich auf Dauer verkackeiern?

Wieder mal ein Platz wo es die Superschlauen schaffen werden, dass die nächste Teppichstange oder Verbotsschilder geordert werden!

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 18:56
von <Anon1>
Schröder hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 18:31
... glaubt ihr wirklich die Ordnungshüter lassen sich auf Dauer verkackeiern?
Mit Sicherheit nicht an touristischen Orten.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 18:58
von Lemax
Schröder hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 18:31
.. schon gar nicht wenn 20 Womobesatzungen auf einem Platz denselben Blödsinn erzählen.
... vorallem, wenn die Fahrtüchtigkeit mitten in einem Touri-Hotspot wiederhergestellt wird,
also dort, wo andere gezielt hinfahren, um Urlaub zu machen.
Ja nee, is klar .. *JOKINGLY*

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 19:32
von Megathomas
Das ist doch kalkuliertes Risiko des freistehenden Wohnmobilisten. Wenn es einen erwischt, hat man eben Pech gehabt.
Ein Ordnungsgeld ist immer noch preiswerter als das Ergebnis einer gescheiterten Klage. Und dazu kommt noch der ganze Aufwand und verbundene Ärger. Geld überweisen und Schwamm drüber. Erst wenn es um mehr als nur ein paar Euro geht, muss man sich richtig verteidigen - Fahrverbot z.B.

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 19:43
von AndiEh
Megathomas hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 19:32
Das ist doch kalkuliertes Risiko des freistehenden Wohnmobilisten. Wenn es einen erwischt, hat man eben Pech gehabt.
Ein Ordnungsgeld ist immer noch preiswerter als das Ergebnis einer gescheiterten Klage.
Das ist wohl wahr. Wenn das 20,- Euro oder so kosten würde, würde ich denken, OK kostet ein Stellplatz unter Umständen auch.
Je nach Lust und Laune würde ich dann halt doch mal Einspruch einlegen, wie @Anon11 beschrieben. Kostet 80cent Briefporto.

Gruß
Andi

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Verfasst: Do 24. Jun 2021, 20:11
von Nikolena
Schröder hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 18:31
bei Foris passiert das natürlich nicht und nie!

Aber diese abgedroschene Leier von der Wiederherstellung kann doch langsam keiner mehr hören und schon gar nicht wenn 20 Womobesatzungen auf einem Platz denselben Blödsinn erzählen.

Diese Wiederherstellungsleier gilt doch als "Geheimtipp" unter den Schnorrern, glaubt ihr wirklich die Ordnungshüter lassen sich auf Dauer verkackeiern?

Wieder mal ein Platz wo es die Superschlauen schaffen werden, dass die nächste Teppichstange oder Verbotsschilder geordert werden!
Aber wenn es doch tatsächlich so ist ? Oder negierst du diese Möglichkeit komplett? Es ist und bleibt eine rechtmäßige Option. Nicht nur außerhalb der Hotspots und Ferienzeiten.
TomL hat’s bewiesen!