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Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 14:08
von Seewolfpk
Hier kann ermittelt werden, wann der aktuelle Führerschein spätestens umgetauscht werden muss.

Danach dann wohl alle 15 Jahre.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 16:19
von Mobildomizil
Ja, leider hat sich der zerstrittene Haufen im x-ten Anlauf doch noch einigen können. Ich hab ja noch gehofft, dass ich das Kartending überspringen kann und gleich auf eine internationale Führerschein-App wechsle. Aber ob ich das noch erleben werde ... vor ein paar Wochen hab ich einen Führerscheinantrag weggeschickt: 18 Seiten Papier. Aber immerhin ist das Karteikartenabschriftsantragsformular bei der Stadt Kassel digital im Internet verfügbar, und muss nicht per Postkarte angefordert werden.

Gruss Manfred

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 16:32
von Janoschpaul
Ich hab letzten Monat getauscht, da hieß es noch- sie haben doch bis 2033 Zeit.

Jetzt ists 2024.
Da ich auf dem Bild fast nicht mehr zu erkennen bin ;-) und auch noch anders heiße, wars Zeit zum tauschen und alle 15 Jahre ist ja ok.

Manfed 18 Seiten ? Ich bin einfach mit Onlinetermin zur Zulassungsstelle und 14 Tage später lag er im Postkasten. Ganz unkompliziert.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 17:21
von Sparks
Man bin ich froh, das ich auf dem Dorf wohne,
2012 angerufen im Straßenverkehrsamt, nach dem internationalen Führerschein gefragt.
Die Antwort Passbild für den neuen Führerschen ( Karte) und den internationalen Führerschein vorbeibringen bezahlen und wir rufen an wenn alles fertig ist. 5Jahre später, neuen internationalen Führerschein gebraucht angerufen, Antwort: wie letztes Mal ein Passbild, ich mache alles so weit fertig, sie können ihn dann gleich mitnehmen.
Ok, ist nicht digital aber über die Massen Kundenfreundlich.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 17:30
von Janoschpaul
Ich wohne zwar auch auf dem Dorf, muss aber zur Zulassungsstelle in die Stadt.
Stellt bei Euch jedes Dorf Führerscheine aus ?

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 17:41
von LT35
Moin
Janoschpaul hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 16:32
Ich hab letzten Monat getauscht, da hieß es noch- sie haben doch bis 2033 Zeit.

Jetzt ists 2024.
Dann war da aber jemand nicht ganz auf dem Stand der Dinge. Die Tabelle da ist nicht neu, die Termine stehen schon länger, d.h. seit Februar 2019 so. Ursprünglich war das etwas anders gedacht, das hätte aber aufgrund der vermuteten späten Umtauschwelle zu einer Überlastung der Führerscheinstellen geführt.

Gruß
K.R.

(der 2008 und nochmal 2012 getauscht hat)

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 17:48
von Sparks
Janoschpaul hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 17:30
Zulassungsstelle in die Stadt.
Bei uns in der Kreisstadt, die würde aber im Rest der welt auch noch als Dorf gelten. ;-)

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 18:05
von Fazerfahrer
Janoschpaul hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 17:30
Ich wohne zwar auch auf dem Dorf, muss aber zur Zulassungsstelle in die Stadt.
Stellt bei Euch jedes Dorf Führerscheine aus ?
Ich mußte vor vier Jahren erstmals meinen alten Klasse 2 LKW Führerschein verlängern, was den Austausch des Führerscheins erfordert. Dies konnte ich auch im „Bürgeramt“ des lokalen Dorf Rathauses machen 🤔 (Freistaat Bayern, vielleicht auch abhängig vom Bundesland). Im nächsten Jahr ist dann die nächste Verlängerung notwendig.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Mi 1. Sep 2021, 21:15
von Elgeba
Ich bin nächstes Jahr "dran". Ist ja alle 5 Jahre fällig wegen Verlängerung.Ich muss zur Führerscheinstelle in der Kreisstadt.


Gruß Arno

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Do 2. Sep 2021, 08:38
von robbie-tobbie
Ich wäre 2024 dran - warte aber auch bis auf den letzten Drücker. ICH persönlich hab kein Interesse an einem neuen "Führerschein".

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Do 2. Sep 2021, 09:12
von Variokawa
Bei uns ist laut ADAC am 19.01.2027 Schluss mit dem alte, dann gibts eine neues.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Do 2. Sep 2021, 10:45
von Mobildomizil
Janoschpaul hat geschrieben: Mi 1. Sep 2021, 16:32
Manfed 18 Seiten ?
Nicht für meinen - unsere Tochter macht grad Führerschein, wird bald 17. Da sind dann neben den Antrags- und Unterschriftsformularen noch Begleitpersonformulare fällig, neben allen Führerscheinen und Ausweisen als Kopie, und in meinem Fall noch eine Karteikartenabschriftsantragsversandbestätigung zur Ergänzung des alten rosa Lappens. Neben Sehtest, Erste Hilfe usw. Das ganze natürlich auf Papier - hab extra nachgezählt. Gleicher Prozess wie vor ein paar Jahrzehnten.

Die Umtauschfrist ist übrigens keine harte Deadline, man kann auch später noch umtauschen. Dazwischen ist das Fahren ohne Führerschein eine OWi, analog zu "hab ich zu Hause vergessen". Und interessant ist die Frage, warum ich meinen aktuellen Führerschein noch aushändigen soll, wenn ich einen Tag später die neue Karte beantrage. Im Gegensatz zu Ausweispapieren ist ja der Führerschein mein Eigentum, und entwertet werden muss er auch nicht mehr, da er ja bereits ungültig geworden ist und damit keine Fahrerlaubnis mehr repräsentiert.

Gruss Manfred

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Do 2. Sep 2021, 12:12
von womocamper
Meiner ist 2019 neu Ausgestellt,habe da den zweier verlängert.
Habe also 15 Jahre Zeit ab Ausstellungsdatum.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Do 2. Sep 2021, 22:01
von WoMoFahrer
Habe meinen 2019 problemlos auf dem Rathaus beantragt und nach ca. 3 Wochen bekommen, gilt jetzt bis 2034, dann gibt es bestimmt autonomes Fahren oder Öffentlichen Nahverkehr auf Abruf. Dann dürfen die meinen Lappen behalten. Ich glaube nicht, dass ich mit 80 noch mit dem WoMo unterwegs sein werde.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 15:26
von rumfahrer
Ich bin spät dran mit dem Umtausch, muss angeblich bis 19.01.23 umtauschen. Deswegen zu diesem Thema noch eine Frage:

Anscheinend ist es ja so, dass man ärztlich Bescheinigungen beibringen muss, wenn man die Privilegien des alten Dreiers behalten will. Augenarzttermine können dauern und allgemeine ärztliche Nachweise - wo und bei welchem Arzt...?

Formulartext:
X Ich bin im Besitz der Altklasse 3 und möchte die Erteilung der Klasse CE79 zum Führen
von Fahrzeugkombinationen bis 18,75 Tonnen. Mir ist bekannt, dass diese Klasse ledig-
lich befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr erteilt werden kann und danach für eine
Verlängerung bis zu 5 Jahren jeweils eine ärztliche wie augenärztliche Untersuchung er-
forderlich ist.
X Ich habe bereits das 50. Lebensjahr vollendet:
X ja, ich füge meinen Unterlagen einen Nachweis über die ärztliche Nachweise über
meine gesundheitliche Eignung und über mein Sehvermögen bei


Ich hasse Formulare :kgw
Steffen

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 15:51
von Fazerfahrer
Hallo Steffen,

ich lasse mir die Bescheinigung immer vom Hausarzt ausstellen, kein Problem.

Termin beim Augenarzt bei uns im ländlichen Bereich auch kein großes Thema, bei Bedarf kann ich Dir gerne eine Adresse geben, falls Du von München aus einen kleinen Ausflug machen möchtest.

Vielleicht noch hilfreich…

https://www.praxis-oststadt.de/wp-conte ... 102109.pdf

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 15:59
von womocamper
Ich steig da nicht ganz durch.

Meiner ist 2019 ausgestellt, erneuert.

Umtauschpflichtig sind die 2012-2013 umtauschen bis 2033

Ich falle unter keinen der Führerscheine ausstellung Jahre.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:05
von LT35
Moin
rumfahrer hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 15:26

Anscheinend ist es ja so, dass man ärztlich Bescheinigungen beibringen muss, wenn man die Privilegien des alten Dreiers behalten will.
Jein. Es geht dabei nur um die Besitzstände, die heute in Klasse CE ragen, also die Berechtigung, hinter einer max. 7.5t schwere Zugmaschine noch einen einachsigen Anhänger bis zu einem Zuggesamtgewicht von 18.75t (statt ansonsten max. 12t) ziehen zu dürfen.

Falls im Anstellungsverhältnis, manche Betriebsärtze stellen die Nachweise auch aus.

Gruß
K.R.

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:10
von LT35
Moin
womocamper hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 15:59
Meiner ist 2019 ausgestellt, erneuert.
Das Ablaufdatum sollte bei neueren Exemplaren auf der Vorderseite unter 4b stehen. Ansonsten 15 Jahre nach dem Datum aus 4a.

Gruß
K.R

Re: Führerschein Umtauschpflicht - wann?

Verfasst: Sa 10. Dez 2022, 16:25
von rumfahrer
LT35 hat geschrieben: Sa 10. Dez 2022, 16:05
Jein. Es geht dabei nur um die Besitzstände, die heute in Klasse CE ragen, also die Berechtigung, hinter einer max. 7.5t schwere Zugmaschine noch einen einachsigen Anhänger bis zu einem Zuggesamtgewicht von 18.75t (statt ansonsten max. 12t) ziehen zu dürfen.
Ja, das ist der Kasus Knaxus. Ich will ja eigentlich nur sicher gehen, dass ich theoretisch weiterhin bis 7,5t fahren darf - vielleicht kauf ich mir ja doch noch mal einen Morelo :Ironie:

Dazu berechtigt wohl auch der C1 der anscheinend automatisch in der neuen Plastikkarte eingetragen wird. Somit könnte ich mir das Kreuzchen wegen des CE79 sparen oder? *SCRATCH*

Gruß
Steffen