Toter-Winkel-Aufkleber jetzt in der EU in allen Ländern vorgeschrieben
Verfasst: Fr 1. Apr 2022, 11:31
Mit sofortiger Wirkung werden die Warnhinweise zum Toten Winkel in Aufkleberform für alle Fahrzeuge über 3,5 to zGG in allen EU-Mitgliedsländern Pflicht.
„Wir wollen so allen Verkehrsteilnehmer, auch ohne Fremdsprachenkenntnisse die Warnhinweise auf den Toten Winkel in ihrer jeweiligen Landessprache anbieten“, so der Auszug aus einer Pressemitteilung der EU zur Anbringungspflicht der seit mehr als einem Jahr aus Frankreich bekannten Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 to zulässiger Gesamtmasse.
Die in der EU-Verordnung genannten Fahrzeuge müssen im jeweiligen Land den entsprechenden Aufkleber in der jeweiligen Landessprache des Landes, das gerade durchfahren wird, sowohl auf den beiden Seiten, als auch hinten - rechts der Längsmittelebene - anbringen. „Der EU ist völlig bewusst, dass die insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr zu einer Vielzahl von Aufklebern auf den Fahrzeugen führen kann“. Nach Meinung der Verkehrskommission überwiegt aber der Vorteil, dass die nationalen Verkehrsteilnehmer so den Aufkleber jeweils in ihrer Landessprache lesen können, ohne den internationalen Text gedanklich noch übersetzen zu müssen. „Die Vielzahl der Aufkleber auf seinem Fahrzeug hat der Fahrzeugführer deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit billigend in Kauf zu nehmen“, führt die EU-Kommission weiter aus. Diese Verordnung bezieht sich auf alle Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung die innerhalb der EU am Straßenverkehr teilnehmen. „Die zum 1. Januar 2021 von der französischen Regierung eingeführten „Angles-Mortes-Aufkleber“ waren zwar ursprünglich nur für den französischen Straßenverkehr gedacht, wurden aber aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs zum einem sehr großen EU-weiten internationalen Erfolg“, so Ratspräsident Ursula von der Leyen bei der Verabschiedung der Verordnung im EU-Parlament. „Uns erreichten allerdings auch zahlreiche Hinweise von Verkehrsteilnehmern, die die französische Schreibweise nicht lesen konnten. Deshalb haben wir uns zur landessprachlichen Einführung der Hinweise entschlossen.“
Ausdrücklich weißt die EU daraufhin, dass diese Pflicht sich auch auf Wohnmobile und Wohnwagengespanne mit einem zGG von mehr als 3,5 to bezieht.
Um die Handhabung und Anbringung der Aufkleber zu erleichtern, bietet die EU über ihren Online-Shop den Bezug einer Aufklebersammlung in den jeweiligen Landessprachen zum Verkaufspreis von 69,00 € zzgl. der landestypische Umsatzsteuer an. Die Aufkleber werden in wetterfester Ausführung als eine Art Abreißblock - jeweils mit dem Ländernamen gekennzeichnet - versandkostenfrei geliefert.
„Wir wollen so allen Verkehrsteilnehmer, auch ohne Fremdsprachenkenntnisse die Warnhinweise auf den Toten Winkel in ihrer jeweiligen Landessprache anbieten“, so der Auszug aus einer Pressemitteilung der EU zur Anbringungspflicht der seit mehr als einem Jahr aus Frankreich bekannten Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 to zulässiger Gesamtmasse.
Die in der EU-Verordnung genannten Fahrzeuge müssen im jeweiligen Land den entsprechenden Aufkleber in der jeweiligen Landessprache des Landes, das gerade durchfahren wird, sowohl auf den beiden Seiten, als auch hinten - rechts der Längsmittelebene - anbringen. „Der EU ist völlig bewusst, dass die insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr zu einer Vielzahl von Aufklebern auf den Fahrzeugen führen kann“. Nach Meinung der Verkehrskommission überwiegt aber der Vorteil, dass die nationalen Verkehrsteilnehmer so den Aufkleber jeweils in ihrer Landessprache lesen können, ohne den internationalen Text gedanklich noch übersetzen zu müssen. „Die Vielzahl der Aufkleber auf seinem Fahrzeug hat der Fahrzeugführer deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit billigend in Kauf zu nehmen“, führt die EU-Kommission weiter aus. Diese Verordnung bezieht sich auf alle Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung die innerhalb der EU am Straßenverkehr teilnehmen. „Die zum 1. Januar 2021 von der französischen Regierung eingeführten „Angles-Mortes-Aufkleber“ waren zwar ursprünglich nur für den französischen Straßenverkehr gedacht, wurden aber aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs zum einem sehr großen EU-weiten internationalen Erfolg“, so Ratspräsident Ursula von der Leyen bei der Verabschiedung der Verordnung im EU-Parlament. „Uns erreichten allerdings auch zahlreiche Hinweise von Verkehrsteilnehmern, die die französische Schreibweise nicht lesen konnten. Deshalb haben wir uns zur landessprachlichen Einführung der Hinweise entschlossen.“
Ausdrücklich weißt die EU daraufhin, dass diese Pflicht sich auch auf Wohnmobile und Wohnwagengespanne mit einem zGG von mehr als 3,5 to bezieht.
Um die Handhabung und Anbringung der Aufkleber zu erleichtern, bietet die EU über ihren Online-Shop den Bezug einer Aufklebersammlung in den jeweiligen Landessprachen zum Verkaufspreis von 69,00 € zzgl. der landestypische Umsatzsteuer an. Die Aufkleber werden in wetterfester Ausführung als eine Art Abreißblock - jeweils mit dem Ländernamen gekennzeichnet - versandkostenfrei geliefert.