Seite 1 von 5

Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 09:43
von raidy
Dieses Video geht gerade viral und die Geister streiten sich.


Zuerst mal § 9 StVO: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Und jetzt das Video:

Zur Erinnerung: Ein abbiegendes Auto muss laut StVO einem Radfahrer rechts neben ihm die Vorfahrt gewähren und darf ihn nicht am vorbei fahren hindern.

Und nun viel Spaß beim Streitgespräch. Meine Meinung gebe ich später wieder.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 09:49
von jagstcamp-widdern
fixies dürfen nicht auf öffentliche straszen....

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:04
von Gerald
Klar erkennbar ist, dass der PKW nach rechts blinkt.
Die Schuldfrage ist damit für mich klar.
Der Radfahrer kurbelt auch noch die Pedalen bis zum Wumms 😕

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:14
von oldi45
Ich verstehe diese Frage nicht.
Der PKW-Fahrer hat alles richtig gemacht. Der Fahrradfahrer hat die Verkehrssituation nicht beachtet, dass der PKW rechts abbiegen will und dabei bremsen muss um zum Abbiegen in die Kreuzung einsehen zu können. Wenn ich mit meinem PKW hinter diesem PKW hergefahren wäre, hätte ich auch abbremsen müssen. Auf ihn drauffahren geht gar nicht!!!
Gruß Hajo

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:18
von Giftymobil
Die Frage ist überflüssig, weil der PKW mit Blinker rechts GESTANDEN ist und den Radfahrer vorbei lassen wollte! Schulterblick! Da muss der Radfahrer nicht noch links am Auto vorbeifahren. Aber Jeder der in Berlin schon mit dem Auto unterwegs war weiß wie dort Fahrradmäßig gefahren wird. Das die einem nicht noch über die Motorhaube fahren ist auch alles. Über die Radfahrer in Berlin gab es auch schon so die Eine oder Andere Berichterstattung im TV.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:35
von raidy
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Sa 18. Feb 2023, 09:49
fixies dürfen nicht auf öffentliche straszen....
Das war auch meine Meinung. Wenn jemand mit einem nicht zugelassenen Rad (vermutlich sogar ohne zulässige Bremsen) so durch die Stadt rast, dann hat sich die Rechtsfrage für mich schon deshalb erledigt.

Allerdings: Ein "normaler" Radfahrer hat auch dann rechts Vorfahrt, wenn der Autofahrer schon blinkt. Wäre also der Radfahrer mit einem zugelassenen Rad rechts vorbei und blockiert worden, hätte der Autofahrer die schuld.
Und hier sind wir bei einem Problem, welches man durch eine einfache Änderung von §9 leicht ändern könnte und einige Leben retten: "An Kreuzungen dürfen Radfahrer keine Fahrzeuge überholen".

Die meisten Toten "LKW/Bus versus Rad" passieren gerade an Kreuzungen, weil Abbieger die Radfahrer oft im toten Winkel nicht sehen.

Ich fahre viel Rad. Niemals käme ich auf die Idee an einer Kreuzung von hinten angeschossen zu kommen und ein Auto rechts überholen zu wollen - und zwar mir selbst zu Liebe nicht.

Bin mal gespannt, ob das Urteil öffentlich wird und wie es ausfällt.
Meines Erachtens gehört dieser Radfahrer genau zu der Gilde, welchen den Ruf der Radfahrer versaut.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:43
von AndiEh
Hi, hi, ich hatte das Video schon mal die Tage auf Facebook.

Da haben sie sich gehörig in die Wolle bekommen, weil vielen wohl die Straßenverkehrsordnung nicht klar war........

Gruß
Andi

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:44
von DerTobi1978
Mir gehen alle Aktivisten so ziemlich hart auf den Zeiger! Das sind alles Spinner! Egal für was die aktiv sind! Die reden sich alles schön, so wie es ihnen passt und halten sich nicht an geltendes Recht!

Hier hat ganz klar der Radfahrer den Unfall verursacht!

Bei uns ein Karnevalwagen: :-)
A803A032-2506-4941-A24C-28390FCE172E.jpeg

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:50
von Fazerfahrer
Ich liebe es auf dem Land zu leben, hier gibt es nicht solche Räder (zu bergig), weniger Verkehr und nicht solche Kreuzungen.

In Großstädten wie Berlin dann lieber mit den Öffentlichen fahren.

P.S. Sehe auch die Schuld beim Radfahrer, Corsa hat quasi gestanden, somit hätte der Radfahrer bei angepasster Geschwindigkeit rechts vorbei gekonnt oder bei einem wilden Fahrstil links vorbei.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:52
von hwhenke
§1.....
Das Video zeigt einen Auffahrunfall. Somit ist der auffahrende der Verursacher.
Das ist kein "toter Winkel Unfall" denn der Radfahrer will eindeutig links vorbei, ist aber zu schnell und das Auto zu langsam.
Lg Horst

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 10:54
von Austragler
Mir fällt dazu nur eines ein:
Der ist zu blöd zum Radfahren.
Manche Leute meinen sie könnten sich alles erlauben wenn sie auf einem Drahtesel sitzen. Es sollte eventuell die STVO ausser Kraft gesetzt sein. Im letzten Herbst war ich mit dem Motorrad am Sudelfeld. Ich fuhr bergab mit ca. 60 km/h, analog der erlaubten Geschwindigkeit. Ich wurde von einem Rennradfahrer überholt, er war deutlich schneller.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:05
von raidy
hwhenke hat geschrieben: Sa 18. Feb 2023, 10:52
Das ist kein "toter Winkel Unfall" denn der Radfahrer will eindeutig links vorbei, ist aber zu schnell und das Auto zu langsam.
Lg Horst
Der Rechtsverdreher, sorry Verteidiger das Radfahrers wird vermutlich sagen:
"Wie man klar erkennen kann, hat das Auto schon nach rechts eingeschwenkt und meinem Mandaten eine ungehinderte geradeaus Fahrt unmöglich gemacht. Mein Mandat hatte unter der Befürchtung, dass der PKW gleich wieder anfährt daher ein Ausweichmanöver links versucht".

Bin echt gespannt was ein Verkehrsrichter streng nach Gesetz handelnd dazu sagt, denn wir können eh nur emotional und subjektiv urteilen.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:09
von jagstcamp-widdern
wichtig ist, dasz polizei und/oder corsafahrer unmittelbar nach dem einschlag foddos vom bike gemacht haben.
nicht, dasz dem fixie über nacht bremsen wachsen... 8-)

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:34
von raidy
Im Video "Verkehrsanwalt Mirko Knap sieht in dem Unfall .... die Hauptschuld beim Fahrradfahrer"
Wohlgemerkt "die Hauptschuld", nicht die Alleinschuld.
Und genau so stelle ich mir das Urteil nachher auch vor: Ein Vergleich.
Warum: Weil der Autofahrer eben doch einen Teil nach rechts abgebogen ist und dann erst stehen blieb. Ein "normaler" Radfahrer, der da mit 20km/h gerade aus gefahren wäre, wäre auch ganz schön in Bedrängnis gekommen und hätte sehr schnell reagieren und eine harte Ausweichschleife fahren müssen, sonst wäre er im Kotflügel gehängt.
x.jpg
.
(von Platz lassen kann man da kaum noch reden)

Aber das ist nur meine subjektive Meinung. Wie ich schon sagte, das Video bietet viel Potential für konträre Meinungen.
Wie ich schon sagte: Wer mit einem nicht zugelassenem Rad fährt, kann schon mal gar nicht unschuldig sein.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:36
von Kumopen
Meiner Meinung nach ist allein der Radfahrer schuld. Falls der tatsächlich ursprünglich vorgehabt hatte, den PKW rechts zu überholen, ist das bescheuert, bei einem Fahrzeug, das rechts blinkt, selbstmörderisch. PKWs überhole ich als Radfahrer rechts nur, wenn sie stehen, fahrende Kolonnen überhole ich links, wenn es geht.
Wie sagte mal jemand vor Jahren: Niemand ist unnütz, er kann noch als schlechtes Beispiel dienen.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:43
von Kumopen
raidy hat geschrieben: Sa 18. Feb 2023, 11:34
Im Video "Verkehrsanwalt Mirko Knap sieht in dem Unfall .... die Hauptschuld beim Fahrradfahrer"
Wohlgemerkt "die Hauptschuld", nicht die Alleinschuld.
Und genau so stelle ich mir das Urteil nachher auch vor: Ein Vergleich.
Mit viel bösen Willen kann man dem Autofahrer allenfalls vorwerfen, dass er nicht weiter in die abzweigende Strasse eingefahren ist, bis der die den Fußgängerweg begrenzende Linie. Aber möglicherweise hat der den radelnden Verkehrsteilnehmer heranrauschen sehen und es war für den Pkw-Fahrer nicht erkennbar, ob der links oder rechts überholt, also ist er stehen geblieben, um den Radler passieren zu lassen .
Ich sehe keine Teilschuld beim Autofahrer. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:43
von raidy
Kumopen hat geschrieben: Sa 18. Feb 2023, 11:36
den PKW rechts zu überholen, ist das bescheuert, bei einem Fahrzeug, das rechts blinkt, selbstmörderisch.
Ist auch meine Meinung, aber das Gesetz lässt es eindeutig und ausdrücklich zu. Und es geht hier ums Recht, nicht um die Vernunft.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:48
von Kumopen
[/quote]
Ist auch meine Meinung, aber das Gesetz lässt es eindeutig und ausdrücklich zu. Und es geht hier ums Recht, nicht um die Vernunft.
[/quote]
Darf ich da auch mit PKW oder Moped rechts vorbei?
Auch wenn der Fahrtrichtungszeiger ein Rechts abbiegen signalisiert?

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:50
von raidy
Ich habe mal die KI ChatGPT gefragt:

Frage: Darf ein Radfahrer in Deutschland einen abbiegenden Autofahrer rechts überholen, auch wenn der Autofahrer schon rechts blinkt

Antwort: Nein, in Deutschland ist es generell nicht erlaubt, als Radfahrer rechts an einem abbiegenden Fahrzeug vorbeizufahren, auch wenn der Autofahrer rechts blinkt.

Gemäß § 5 Abs. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Radfahrer in diesem Fall hinter dem abbiegenden Fahrzeug warten, bis dieses abgebogen ist. Das Rechtsüberholen von abbiegenden Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten, da es zu gefährlichen Situationen führen kann, insbesondere wenn der Autofahrer den Radfahrer übersieht oder nicht mit ihm rechnet.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn auf der rechten Seite eine separate Fahrspur für Radfahrer vorhanden ist, dürfen Radfahrer diese nutzen, um an einem abbiegenden Fahrzeug vorbeizufahren. Dies ist in § 7 Abs. 3 der StVO geregelt. Allerdings müssen Radfahrer auch in diesem Fall besonders vorsichtig sein und die Geschwindigkeit des abbiegenden Fahrzeugs einschätzen, um sicherzustellen, dass es zu keiner Kollision kommt.



Ich meine das steht irgendwie im Widerspruch zu § 9 StVO: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


Also nochmals ChatGPT gefragt:

Frage: Aber §9 Absatz 3 sagt was anderes

Antwort: Sie haben Recht, in § 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird eine weitere Ausnahme genannt, die das Rechtsüberholen von abbiegenden Fahrzeugen erlaubt. Demnach dürfen Radfahrer auf Fahrradstraßen, die mit dem Zusatzschild "Fahrradstraße" gekennzeichnet sind, abbiegende Fahrzeuge rechts überholen, wenn sie sich dabei nicht behindern.

Fahrradstraßen sind Straßen, die vor allem für den Fahrradverkehr bestimmt sind. Hier haben Fahrräder Vorrang und es ist den Autofahrern nur gestattet, in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Radverkehr nicht zu gefährden oder zu behindern. In dieser besonderen Verkehrssituation ist es deshalb erlaubt, als Radfahrer rechts an einem abbiegenden Fahrzeug vorbeizufahren.

Wichtig ist jedoch, dass Radfahrer auch in diesem Fall vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, um Unfälle zu vermeiden. Es bleibt also festzuhalten, dass das Rechtsüberholen von abbiegenden Fahrzeugen für Radfahrer in Deutschland nicht generell erlaubt ist und nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt ist.


Ich glaube wir haben soeben die Leistungsgrenzen von ChatGPT erreicht.

Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

Verfasst: Sa 18. Feb 2023, 11:54
von custom55
Meiner Meinung nach liegt die Schuld 100% beim Fahrradfahrer.
Der PKW hatte angehalten, also hätte der Fahrradfahrer auch rechts vorbeifahren können. Aber er war deutlich zu schnell um das gefahrlos tun zu können. Das hat er im letzten Moment vermutlich auch so gesehen und hat es dann links versucht.
Was hätten beide anders/besser machen können?
Der PKW Fahrer: nichts, alles richtig.
Der Biker: langsam rantasten u. zur eigenen Sicherheit aufs Vorbeifahren ganz verzichten.