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Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 09:19
von Kumopen
In Anlehnung an den "Stellplätze reservieren Fred":
Es gibt Stellplätze, wo von vornherein der Aufenthalt per Platzordnung von den Betreibern zeitlich beschränkt ist, z.B. auf zwei bzw. drei Übernachtungen.
Das hat den Vorteil, dass durch den so erzwungenen Wechsel immer wieder andere Nutzer zum Zug kommen können und der einzelne knappe Platz nicht von Langzeitnutzern blockiert ist. Anderseits zwingt es einen eventuell zur Abreise, obwohl man vielleicht noch bleiben möchte.
Wie steht ihr zur Stellplatzhöchstdauer?

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 09:39
von hwhenke
Hallo,
Stellplätze sind keine Campingplätze. Dauerparker führen nur zur Schließung von Stellplätzen....
Vor allem die, die dann auch noch die Markise ausfahren und Wäsche trocknen.
Ich finde eine Begrenzung auf 48 Stunden richtig und sinnvoll im Interesse aller.
Lg Horst

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 09:41
von Sellabah
Seit meiner Jugend bin ich gegen alles Geregelte und Vorgeschriebene.
Der Rebell in mir würde runter und ein paar Stunden später wieder drauf fahren.
Hab ich damals in der Innenstadt immer mit meinem Wohnanhänger gemacht und mich tierisch über die Politesse mit ihrer Kreide amüsiert. :mrgreen:

Trotzdem kann ich diese aber Regelung verstehen, nachvollziehen und sehe darin sogar Bereicherung.

Die Orte erleben dadurch mehr Durchlauf von Touristen. Die wiederum fangen nicht an den Discounter leerzuräumen und wochenlang Würstchen und Dosenbier zu vernichten auf dem Stellplatz, der dann kwasi schon zum Campingplatz umgewidmet ist. Die örtliche Gastronomie und Geschäftswelt wird mit immer frischem Menschenfleisch wesentlich stärker erkundet, dazu lockert Zeitdruck auch ein wenig den Geldbeutel. Man schläft nicht nochmal über die schöne Armbanduhr in der Fußgängerzone, man kauft.

Dazu gibt es den Anreiz, auch einmal Plätze ein oder zwei Orte weiter zu besuchen und so erweitert sich der touristische Radius für die gesamte Gegend.

Eine Übernachtung ist doof, alles darüber für mich akzeptabel. Mir kribbeln eh meist nach drei Tagen die Beine.

Rechtlich steckt oft eine Vorgabe der Gemeinde oder der Stadt dahinter. Wir stehen recht oft in Lübeck, etwas abseits der Innenstadt auf einem Stellplatz eines Sportparks.
Dort darf auch nur für eine Nacht gebucht werden. Da wir aber zum Verwandtenbesuch meist zwei Nächte bleiben, können wir problemlos bleiben, müssen aber komplett neu einchecken.

LG
Sven

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 09:42
von Scubafat
Bei uns im Dorf haben wir einen Stellplatz ohne Beschränkungen der Verweildauer.
Das wird nun aber geändert und auf drei Tage begrenzt. Denn wir haben Wohnmobile die dort eigentlich den ganzen Sommer stehen und dadurch der eigentliche Zweck eines Stellplatzes verloren geht.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 09:50
von ivalo
Guten Morgen

Der Sinn von SP ist es nicht, darauf Ferien zu verbringen. Dazu gibt es CP.
Sie sollen Übernachtungsplätze für Durchreisende bleiben.

Darum finde ich Höchstdauer eine gute Lösung.
Allerdings muss sie auch überwacht und durchgesetzt werden.

Gruss Urs

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 10:01
von Nikolena
Auf SP habe ich bisher nur am Caravansalon länger als eine Nacht gestanden, weil ich erst abends anreise und am nächsten Morgen gleich weiter muss. Von daher betrrifft mich eine Regelung nicht.

Der Hintergrund einer limitierten Aufenthaltsdauer ist aber nachvollziehbar. Als Betroffener mit Wunsch nach Verlängerung um 1-2 Tage, würde ich es davon abängig machen, wie frequentiert der Platz ist. Bei kostenlosen Plätzen und reichlich freien Flächen, würde ich dann wohl einfach stehen bleiben.
Falls eine Bezahlschranke vorhanden ist, eben ein neues Ticket lösen.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 10:07
von heinz1
Sellabah hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 09:41

Der Rebell in mir würde runter und ein paar Stunden später wieder drauf fahren.
Hab ich damals in der Innenstadt immer mit meinem Wohnanhänger gemacht und mich tierisch über die Politesse mit ihrer Kreide amüsiert.
Ach, Du warst der "Rebell", über den das Ordnungsamt sich scheckig gelacht hat, weil er umparken, umparken und umparken musste :-)

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 10:29
von Elgeba
Das sollte man nicht so pauschalieren.Ich stehe z.B. während der SAIL ca.10 Tage auf dem SP Bremerhaven Doppelschleuse,der aber ein Zwischending zwischen CP und SP ist,allerdings wird nicht reserviert.Während einer solchen Großveranstaltung wäre es unpraktisch,wenn die Verweildauer reglementiert werden würde,jedes Wohnmobil das steht und nicht in der Stadt herumfährt,ist da ein Gewinn.

Gruß Arno

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 10:52
von Masure49
Ich schließe mich den Beiträgen von Ivalo, hwhenke und Scubafat an.
Wir nutzen SP eh selten, gerne auch nur für eine Stadtbesichtigung, manchmal sogar nur für ein paar Stunden.
Dann hatan oftmals keine Chance, weil manche Wohnmobilbesitzer die SP als Dauerparkplatz benutzen.
Viele Gemeinden haben auch mit Tinkern und Fahrenden schlechte Erfahrungen gemacht
Sind die erstmal da, sind sie oftmals nur mit der Polizei zu bewegen, den Platz zu verlassen.
Deshalb für mich: SP auf max. 3 Tage Verweildauer begrenzen und keine Reservierung.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 10:56
von Birdman
Elgeba hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:29
Das sollte man nicht so pauschalieren.
Sehe ich auch so. Es gibt Stellplätze und Lagen, da ist eher weniger los und ergibt sich ein natürlicher Wechsel in kurzen Abständen. Wenn da mal jemand 1 Woche steht, wird das niemanden stören. An anderen begehrten Lagen scheint es dagegen ja harte Kämpfe um Stellplätze oder spezielle Standorte auf dem Platz (ich lese immer mal wieder was von "erste Reihe") zu geben. Bevor da die Plätze in der Familie über Generationen weitervererbt werden, wäre hier eine Beschränkung wohl angebracht, die alle mal zum Zuge kommen lässt.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 11:08
von Elgeba
Birdman hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:56
Elgeba hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:29
Das sollte man nicht so pauschalieren.
Sehe ich auch so. Es gibt Stellplätze und Lagen, da ist eher weniger los und ergibt sich ein natürlicher Wechsel in kurzen Abständen. Wenn da mal jemand 1 Woche steht, wird das niemanden stören. An anderen begehrten Lagen scheint es dagegen ja harte Kämpfe um Stellplätze oder spezielle Standorte auf dem Platz (ich lese immer mal wieder was von "erste Reihe") zu geben. Bevor da die Plätze in der Familie über Generationen weitervererbt werden, wäre hier eine Beschränkung wohl angebracht, die alle mal zum Zuge kommen lässt.
Lässt sich gut auf der "Platte" in CUX beobachten.Da sind die Plätze in der ersten Reihe fest vergeben.

Gruß Arno

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 11:23
von Kumopen
Masure49 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:52
Dann hat man oftmals keine Chance, weil manche Wohnmobilbesitzer die SP als Dauerparkplatz benutzen.
Viele Gemeinden haben auch mit Tinkern und Fahrenden schlechte Erfahrungen gemacht

Deshalb für mich: SP auf max. 3 Tage Verweildauer begrenzen und keine Reservierung.
SP als Dauerparkplatz geht m.E. gar nicht.

Kann es sein, dass speziell du mit "Tinkern und Fahrenden" schlechte Erfahrungen gemacht hast? Größere Gruppen Gleichgestrickter sind für Dritte häufig problematisch, das können Junge oder Alte sein, Mädels oder Jungs etc., da mach ich keinen Unterschied. Wenn einer seine Ruhe will und andere als Rudel z.B. ausgiebig feiern wollen, ist da immer Konfliktpotential.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 11:24
von MiaR
Es ist schon schön wenn morgens einige Wohnmobile den Platz räumen und es möglich ist einen Stellplatz zu übernehmen. Ich finde eine Höchstdauer deshalb nicht schlecht, damit dieser „Wechsel“ stattfinden kann. Es gibt aber Stellplätze mit viel Platz, wo das wiederum nicht nötig ist. Ein längerer Aufenthalt dann lieber auf dem Campingplatz.
Bis jetzt kam es nicht oft vor, dass wir länger als 2 Tage geblieben sind, die Neugier auf Neues war viel zu groß.
Alter und Gesundheit bremst uns aber langsam aus, was sich damit ändert lassen wir auf uns zu kommen.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 11:34
von kai_et_sabine
heinz1 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:07
Ach, Du warst der "Rebell"
Eigentlich war er kein Rebell, denn er hat sich ja ganz genau an die Regeln gehalten. Ein Rebell hätte die Politessen mit einem Wasserschlauch von seinem Auto ferngehalten. Oder die Kreidestriche weggemacht.

sorry,
gruss kai & sabine

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 11:37
von kai_et_sabine
Stellplätze sind gut für eine Nacht oder auch mal zwei Nächte.

Eine Nacht, wenn man auf der Durchfahrt ist, zwei Nächte, wenn man sich was anschauen will.

Wir haben auch schon mal 3 oder 4 Nächte wo gestanden. Dann allerdings war der Stellplatz fast schon ein Campingplatz (z.Bs. mit Grillfläche in der Mitte, Überdachung, und wenig Fahrzeugen). Aber dafür planen wir eigentlich nicht.

gruss kai & sabine

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 16:04
von ChrisL88
2, idealerweise mind. 3 Nächte Begrenzung sind ok - kritisch finde ich 1 Nacht - wir haben da so ein Fall in der Schweiz, Stellplatz Locarno - dort gibt es eine Beschränkung auf 24h... Da ist also nix, mit gemütlich Stadt/Bummeln/Essen etc...

Ok, in der Realität ist es eben doch so, da sich dort praktisch niemand daran hält... Den 24h sind schlicht zu kurz...

Bei grösseren SPs, welche auch eher schon Campings sind (z.B. Twistsee), spielt es dann auch in der Realität keine Rolle...

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 16:07
von franz_99
Das erschließt sich mir nicht warum SP für nur 1 oder 2 Nächte sein sollen. Es gibt sicherlich auch noch andere Gründe wenn Man oder Frau länger verweilt. Und warum das denn auf einem Cp sein soll erkenne ich gar nicht.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 17:21
von Kalle-OB
ChrisL88 hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 16:04
2, idealerweise mind. 3 Nächte Begrenzung sind ok - kritisch finde ich 1 Nacht - wir haben da so ein Fall in der Schweiz, Stellplatz Locarno - dort gibt es eine Beschränkung auf 24h... Da ist also nix, mit gemütlich Stadt/Bummeln/Essen etc...

Ok, in der Realität ist es eben doch so, da sich dort praktisch niemand daran hält... Den 24h sind schlicht zu kurz...
In Berlin gabt es einige Anleger für Sport die sogar kostenfrei waren, aber auf eine Liegedauer von 48 Stunden begrenzt waren. Das hat die Sparfüchse aber nicht gestört und sie sind dort auch eine Woche liegen geblieben. Das hat man nun geändert und zwar darf an diesen Anlegern in der Zeit von 11-12 Uhr niemand liegen. Die Wasserschutzpolizei kontrolliert dies und es gibt auch eine Knolle wenn man dort liegt. Dies könnte man doch 1:1 auch auf einen Womostellplatz auch umsetzen. Sorgt dafür, das nicht immer die gleichen auf einem Platz stehen.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 17:25
von eclipse88
Elgeba hat geschrieben: Do 22. Jun 2023, 10:29
Das sollte man nicht so pauschalieren.Ich stehe z.B. während der SAIL ca.10 Tage auf dem SP Bremerhaven Doppelschleuse,der aber ein Zwischending zwischen CP und SP ist,allerdings wird nicht reserviert.Während einer solchen Großveranstaltung wäre es unpraktisch,wenn die Verweildauer reglementiert werden würde,jedes Wohnmobil das steht und nicht in der Stadt herumfährt,ist da ein Gewinn.

Gruß Arno
Das kenne ich zu gut hier. Wenn in Rostock Hanse Sail ist, kannst davon ausgehen, daß schon eine Woche vorher die Liner die komplette erste Reihe blockieren, für die ganze Woche. Da ist die Mittelmole voll und platzt aus allen Nähten.
Trotzdem sollte es dort eine Höchstdauer geben. Es ist schließlich nur ein Parkplatz.

Im allgemeinen bin ich auch für eine Höchstdauer auf Stellplätzen. Maximal zwei Nächte. Nachmittags/Abends ankommen und am übernächsten Tag am Vormittag weg.

Re: Benutzung von Stellplätzen beschränkt auf Höchstdauer

Verfasst: Do 22. Jun 2023, 19:06
von Berchumer
Ich kann da jetzt nicht allem zustimmen, ich war jetzt 14 Tage auf einen Stellplatz eher hochpreisig 26€ und nur zu 1/3 belegt in sehr schöner Lage und „nigelnagelneu“ mit bestem Sanitär usw. warum sollte ich da nach 3 Tagen wieder fahren ? Ich denke mal es kommt immer darauf an wie stark ein Platz genutzt wird als eine Pauschale Aussage zu treffen.