Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

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Billy1707
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#161

Beitrag von Billy1707 »

Naja Dietmar,
es wird halt so sein wie mit den rot-weißen Schildern für den Radlträger.
Solange nix passiert bist Du der Held, wenn was passiert bist Du der Gearschte !

Könnte mir gut vorstellen, daß gerade hier, mit voller Gesetzeshärte,
ein ordentliches Exempel statuiert wird um alle anderen "wach zu rütteln".

Nur meine Meinung.
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Luxman
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#162

Beitrag von Luxman »

Billy1707 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 15:38
Könnte mir gut vorstellen, daß gerade hier, mit voller Gesetzeshärte.....
Ich hab in meinem ganzen Leben noch keinen Fahrradfahrer umgenietet und hab es auch ohne Schilder nicht vor.

Und falls es so waere und man hat die Schilder dran dann wird es nichts an der Verantwortung aendern oder an der Bestrafung wenn da wirklich ein Mensch zu Tode kommt ist das Schildproblem das Geringste und es wird nichts am Strafmass nach unten aendern.

Glaubt jemand wirklich das sich Fahrradfahrer nicht neben das Auto stellen in der Stadt nur weil die gelben Schilder dran sind?
So wie sich die meisten an Ampeln und Verkehrsregeln halten.

Koennte genauso gut Kleber aufs Auto machen "Vehicule mort" bezogen darauf das ich bei gruen einen bei rot falsch einfahrenden Radfahrer toeten - koennte.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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Lemax
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#163

Beitrag von Lemax »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 14:31
einen Tag in Frankreich, sehr viele Wohnmobile gesehen. Drei davon mit den Aufklebern
Benötigt man ja streng genommen nur in Ortschaften ..

Vielleicht sind das auch überwiegend < 3,5 to. Mobile ..?
Auf dem Foto oben auf dem SP könnte das so sein .. *SCRATCH*
Die Franzosen verfolgen selbst ja nur äußerst ungerne unpopuläre Regeln ..
Und die Bretonen, denen du dich näherst, haben glaube ich nach den Korsen die größten Dickköppe .. *JOKINGLY*
.. aber der Deutsche steht ja in der Normandie vmtl. unter besonderer Beobachtung .. :Ironie:

Kannst ja mal berichten, wie weit du ohne Beschilderung bußgeldfrei gekommen bist .. ;-)
Beste Grüße
Martin


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Schröder
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#164

Beitrag von Schröder »

wer sollte sich denn von diesen Clownaufklebern beeindrucken lassen, viele können ihn nicht deuten und die Anderen verstehen ihn nicht!

Denke knallharte Fakten als Aufkleber wären da nachhaltiger!
Beim Porsche vom Freund traut sich jedenfalls keiner ran.
Michael u. Birgit 20181116_194145.jpg
Gruß
Thomas

Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
womocamper
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#165

Beitrag von womocamper »

Schröder hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:41


Michael u. Birgit 20181116_194145.jpg
Geiler Aufkleber *THUMBS UP*

Da fehlt noch ne Oma mit Rollator *JOKINGLY*
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Nikolena
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#166

Beitrag von Nikolena »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:18
Billy1707 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 15:38
Könnte mir gut vorstellen, daß gerade hier, mit voller Gesetzeshärte.....
Ich hab in meinem ganzen Leben noch keinen Fahrradfahrer umgenietet und hab es auch ohne Schilder nicht vor.

Und falls es so waere und man hat die Schilder dran dann wird es nichts an der Verantwortung aendern oder an der Bestrafung wenn da wirklich ein Mensch zu Tode kommt ist das Schildproblem das Geringste und es wird nichts am Strafmass nach unten aendern.

Glaubt jemand wirklich das sich Fahrradfahrer nicht neben das Auto stellen in der Stadt nur weil die gelben Schilder dran sind?
So wie sich die meisten an Ampeln und Verkehrsregeln halten.

Koennte genauso gut Kleber aufs Auto machen "Vehicule mort" bezogen darauf das ich bei gruen einen bei rot falsch einfahrenden Radfahrer toeten - koennte.

Beste Gruesse Bernd
Na darum gehts ja nicht und auch Schuldfrage stellt sich immer erst NACH einem Unfall. Dieser hässliche Aufkleber soll doch nur "den einen" von Hundert Zweiradfahrern erneut darauf hinweisen, was er zwar wissen sollte, aber vielleicht fataler Weise grad mal vergessen hat. Du, als Fahrzeugführer wirst es nie mitbekommen, ob der Aufkleber im Einzelfall half. Wenn Du rechts abbiegst und einen umnietest, dann bist du immer (mind. teilweise) dran. Der Aufkleber bringt dich nicht in die Unschuld, soll nur helfen diese Situationen zu reduzieren. Im Grund ist dagegen außer der Optik nichts auszusetzen. Länderneutralität wäre angebracht gewesen, dann wäre der Aufkleber auch zum Stichtag in allen Ländern zur Pflicht geworden. Jegliche Abweichung und terminversetzte Einführung ist mMn nicht logisch vermittelbar.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Billy1707
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#167

Beitrag von Billy1707 »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:18
Billy1707 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 15:38
Könnte mir gut vorstellen, daß gerade hier, mit voller Gesetzeshärte.....
Ich hab in meinem ganzen Leben noch keinen Fahrradfahrer umgenietet und hab es auch ohne Schilder nicht vor.

Und falls es so waere und man hat die Schilder dran dann wird es nichts an der Verantwortung aendern oder an der Bestrafung wenn da wirklich ein Mensch zu Tode kommt ist das Schildproblem das Geringste und es wird nichts am Strafmass nach unten aendern.

Glaubt jemand wirklich das sich Fahrradfahrer nicht neben das Auto stellen in der Stadt nur weil die gelben Schilder dran sind?
So wie sich die meisten an Ampeln und Verkehrsregeln halten.

Koennte genauso gut Kleber aufs Auto machen "Vehicule mort" bezogen darauf das ich bei gruen einen bei rot falsch einfahrenden Radfahrer toeten - koennte.

Beste Gruesse Bernd


Hallo Bernd,
nicht falsch verstehen, war kein Vorwurf gegen Dich oder andere.

Ich könnte mir nur vorstellen, wenn eine neue Vorgabe erlassen wird, und nur wenige setzen sie um,
dass dann die Richter schon mal auf den Busch klopfen.
Im schlimmsten aller Fälle hast Du dann eben schon mal nen 5kg Rucksack zu schleppen vor Gericht.
Egal ob Du schon mal nen Radler in den Gully gedrückt hast oder eben nicht.

Wenn dann noch die Frage der Sinnhaftigkeit einer solchen Warnmassnahme diskutiert wird
hast die nächsten 5 kg zu tragen.

Einfacher wird es dadurch nicht.
Egal ob der Radler besoffen war oder mit 40 Sachen ins Auto gerauscht ist.
Wenn die Warnmassnahme nicht umgesetzt wurde braucht man über Teilschuld nicht nachdenken.

Wieviel jetzt so ein komischer Aufkleber bringt, oder eben nicht, glaube darüber sind wir uns einig.
Grüße Billy *HI*

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Luxman
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#168

Beitrag von Luxman »

Nikolena hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 17:52
soll nur helfen diese Situationen zu reduzieren
Das ist mir schon klar Wolfgang,
Ich vermute er wird genauso effektiv sein wie die Bilder auf den Zigarettenschachteln.
Oder der Alkoholtester der in F ja auch vorgeschrieben ist - auch fuer Abstinenzler.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#169

Beitrag von <Anon1> »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 19:25
Oder der Alkoholtester der in F ja auch vorgeschrieben ist -
Zum 01. Juli 2012 eingeführt, 2013 wieder gekippt.
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#170

Beitrag von <Anon1> »

Lemax hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:20
Kannst ja mal berichten, wie weit du ohne Beschilderung bußgeldfrei gekommen bist ..
Mein Hymerle sieht doch wie ein 3,5 Tonner aus. 8-) Inzwischen fünf Mobile mit diesen hässlichen Aufklebern gesehen, alles Deutsche. *PARDON*
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#171

Beitrag von Sellabah »

Der Bernd wird noch ein richtiger Rebell.
Ich glaub, der hört auch heimlich Punk Musik und kämmt sich das Haupthaar wirr.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
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Hans 7151
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#172

Beitrag von Hans 7151 »

Luxman hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:18
Koennte genauso gut Kleber aufs Auto machen "Vehicule mort" bezogen darauf das ich bei gruen einen bei rot falsch einfahrenden Radfahrer toeten - koennte.
Nur mit dem Unterschied daß Du beim rechts abbiegen dem/der Radler*in möglicherweise die Vorfahrt genommen hast. Und wenn dann noch das Schild fehlt dann wirds nichts mit Nachsicht seitens der Gerichte.
Lemax hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 16:20
Kannst ja mal berichten, wie weit du ohne Beschilderung bußgeldfrei gekommen bist ..
Schaun wir mal wieviele Bussgelder er sich leisten will bis er sein schönes Hymerle doch verschandelt.
Billy1707 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 18:34
Wieviel jetzt so ein komischer Aufkleber bringt, oder eben nicht, glaube darüber sind wir uns einig.
0,0

Grüße Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#173

Beitrag von <Anon1> »

Hans 7151 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 21:11
Schaun wir mal wieviele Bussgelder er sich leisten will bis er sein schönes Hymerle doch verschandelt.
Im Jahr der Einführung soll es nur mündliche Verwarnungen geben. Ich habe sogar drei laminierte Aufkleber mit doppelseitigem Klebeband im getarnten 3,5 t Mobil. Könnte ich Schussel Kopf schlagend montieren. *JOKINGLY*
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#174

Beitrag von Hans 7151 »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 19:31
Luxman hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 19:25
Oder der Alkoholtester der in F ja auch vorgeschrieben ist -
Zum 01. Juli 2012 eingeführt, 2013 wieder gekippt.
Hoffen wir mal daß es auch bei diesem Unfug so kommt.
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SaJu
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#175

Beitrag von SaJu »

Ich wäre ja eher für so Bilder wie auf den Zigaretten…. Viel besser zu verstehen
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#176

Beitrag von Lucky10 »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 19:47
Mein Hymerle sieht doch wie ein 3,5 Tonner aus.
Ja aber ....
bei den tollen Felgen, einer 18-er Bereifung mit Lastindex 119 weiß doch jeder was Sache ist :duw:

Ich wünsche euch eine schöne Tour *2THUMBS UP*
Gruß Hans
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#177

Beitrag von Hans 7151 »

SaJu hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 21:32
Ich wäre ja eher für so Bilder wie auf den Zigaretten…. Viel besser zu verstehen
Nein das muss nicht sein, ich hadere ja schon mit diesem hässlichen Schild. Wenn sowas käme dann wäre Frankreich nur noch Transitland oder ich fahre mit der Fähre nach Spanien.

Grüße Hans
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Lemax
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#178

Beitrag von Lemax »

MobilLoewe hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 21:25
Im Jahr der Einführung soll es nur mündliche Verwarnungen geben.
ADAC hat geschrieben:
Bis Ende 2021 gilt eine Übergangsfrist. Wohnmobil-Fahrer werden vorerst nur zur Kasse gebeten, wenn sie gar keinen Aufkleber angebracht haben. Entspricht der Warnhinweis nicht strikt den neuen Normen, erfolgt in der Regel nur eine Ermahnung, aber es wird kein Bußgeld fällig.
Du hast ja einen Aufkleber am Auto angebracht - den Löwenkopf am Heck .. *LOL*

Blöd ist, dass Hymer außen am Aufbau ein Kennzeichnungsschild angebracht hat (zumindest bei der MC-Baureihe), der FIN, zGG etc. zu entnehmen ist. Am besten mit zum Aufbau farblich passendem Panzertape überkleben. *JOKINGLY*

Aber et hätt noch immer jot jejange ... :mrgreen:
Beste Grüße
Martin


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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#179

Beitrag von <Anon1> »

Lemax hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 21:51
Blöd ist, dass Hymer außen am Aufbau ein Kennzeichnungsschild angebracht hat (zumindest bei der MC-Baureihe), der FIN, zGG etc. zu entnehmen ist. Am besten mit zum Aufbau farblich passendem Panzertape überkleben.
Habe ich bereits mit weißer Folie überklebt. :-P
Luxman
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#180

Beitrag von Luxman »

Hans 7151 hat geschrieben: Mo 21. Jun 2021, 21:50
Wenn sowas käme dann wäre Frankreich nur noch Transitland
Ich dachte das gilt nur in der Innenstadt?
Da fahr ich selten mit 7,40m und der Breite rum in der Provence.

Auf der Landstrasse und BAB kann dich dann kein Bussgeld ereilen.

Beste Gruesse Bernd
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