Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

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fernweh007
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Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#1

Beitrag von fernweh007 »

Der Bundesrat hat einen neuen Paragrafen in der Zulassungsverordnung durchgewunken.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=3
…- in Punkt 11 beschrieben

Gestern dann die Pressemitteilung des Gasvereins.

https://www.dvfg.de/presse/pressemeldun ... ur-pflicht

Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Gasprüfung …. man muss nun mal sehen, wie die „Entschärfung“ der letzten Jahre zu den Gastankflaschen-Regeln bei der Prüfung greift
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Cybersoft
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#2

Beitrag von Cybersoft »

(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.
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fernweh007
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#3

Beitrag von fernweh007 »

Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.
Ichhabe das schon immer genauso gesehen …. nur halt viele G607er nicht
Der Gasverein ist zu Gastankflaschen gewaltig zurückgerudert …. aber man darf auf die Gasprüfungsregeln gespannt sein :mrgreen:
Beni
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#4

Beitrag von Beni »

Also endgültig nicht mehr Bestandteil der HU?
(aber separat notwendig)
Viele Grüße
Beni

Benimar Cocoon 468 Deluxe, Bj. 2023, Ford Transit, zGM 4,1t
Bert
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#5

Beitrag von Bert »

Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Das ist ja nun schon einige Monate bekannt, aber hat hier jemand im Forum Erfahrung, wie das nun ist, wenn man mit zwei Gastankflaschen, die an den normalen Riemschen befestigt sind, zur Gasprüfung fährt?

Bei der letzten Prüfung habe ich die Flaschen rausgenommen und gegen eine normale Tauschflasche getauscht, weil ich keine Lust auf Diskussionen hatte.
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Chief_U
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#6

Beitrag von Chief_U »

Bert hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:57
Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Das ist ja nun schon einige Monate bekannt, aber hat hier jemand im Forum Erfahrung, wie das nun ist, wenn man mit zwei Gastankflaschen, die an den normalen Riemschen befestigt sind, zur Gasprüfung fährt?

Bei der letzten Prüfung habe ich die Flaschen rausgenommen und gegen eine normale Tauschflasche getauscht, weil ich keine Lust auf Diskussionen hatte.
Meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
Bert
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#7

Beitrag von Bert »

Chief_U hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 12:19
meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.
Ja, genau darauf zielte meine Frage ab, mal sehen ob ich im Eura überhaupt nochmal eine Gasprüfung machen lasse... wenn es einen neuen gibt habe ich nochmal 2 Jahre Zeit und bis dahin hat sich das dann vielleicht rumgesprochen.
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Manfred B.
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#8

Beitrag von Manfred B. »

Chief_U hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 12:19
Meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.
Jeder bessere Baumarkt hat ROTE Pfandflaschen.
Diese einbauen, leer machen und wieder zurück bringen.
Hier entehen nur Kosten für das hin und herfahren und den Mehrpreis von 11 kg Gas gegenüber "Befüllgas"!
Gruß Manfred B.
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WuG
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#9

Beitrag von WuG »

fernweh007 hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 09:55
Gestern dann die Pressemitteilung des Gasvereins.

https://www.dvfg.de/presse/pressemeldun ... ur-pflicht

Man erinnere sich:
Warum wurde die Gasprüfung erst ausgesetzt und dann gestrichen?

Richtig:
Weil man diese für ungeeignet hielt.

Hier nun ein Screenshot aus dieser Pressemeldung
.
Screenshot_2024-06-20-13-38-34-95_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg
.
.
Wenn ich die markierten Zeilen anschaue, dann kann ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass man der, wohl massiv lobbyarbeitenden, Gasbranche lediglich die Einnahmen sichern will.

Denn "wie bisher vornehmen" und mit "gewohnten Prüfmitteln" beseitigt wohl kaum die damaligen Zweifel.

*HI*
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang

Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
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raidy
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#10

Beitrag von raidy »

Ach wie schön, dass wir wieder eine neue Verordnung haben, ich war schon richtig auf Entzug. :Ironie:
Gruß Georg
Meine Beiträge enthalten Grammatik- und Rechtschreibfehler. Also nicht lesen wenn du damit Probleme hast.
Bitte verzeiht dass ich nicht gendere, ich finde es falsch und will es deshalb nicht tun.
Luxman
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#11

Beitrag von Luxman »

wir sind wieder Weltmeister, im verordnen.
Frag nicht ob du es kannst, sondern ob du es willst.
Agent_no6
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#12

Beitrag von Agent_no6 »

Luxman hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 15:20
wir sind wieder Weltmeister, im verordnen.
Yep, die Lobbyisten super Job gemacht.
Und alle meinen sogar, das muß so. "Des kört so".. :mrgreen:
Wenn dann jemand was dagegen sagt, wird man noch als Ignorant bezeichnet, haha.
Original Kommentar:
'Schön, dass es wieder grundsätzlich geregelt ist"
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen 8-)
Viele Grüße
Dietmar
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Hans 7151
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#13

Beitrag von Hans 7151 »

Das war doch eh klar daß der Krampf eine Fortsetzung findet. Da könnte ja jeder rumfahren wir will, nein nein so geht das nicht. In D gibts für alles einen Paragraphen, dann ist alles geregelt ohne Schlupflöcher.

Grüße Hans
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eclipse88
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

#14

Beitrag von eclipse88 »

Interessant ist ja, dass eine Dichtigkeitsprüfung nicht Bestandteil der Prüfung ist. *LOL*
Man soll also nur für den Test bezahlen, dass die Funktion der Geräte geprüft wird? *SCRATCH* :-O

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Quelle: Klick mich
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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