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Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 09:55
von fernweh007
Der Bundesrat hat einen neuen Paragrafen in der Zulassungsverordnung durchgewunken.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=3
…- in Punkt 11 beschrieben

Gestern dann die Pressemitteilung des Gasvereins.

https://www.dvfg.de/presse/pressemeldun ... ur-pflicht

Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Gasprüfung …. man muss nun mal sehen, wie die „Entschärfung“ der letzten Jahre zu den Gastankflaschen-Regeln bei der Prüfung greift

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 10:03
von Cybersoft
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 10:21
von fernweh007
Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.
Ichhabe das schon immer genauso gesehen …. nur halt viele G607er nicht
Der Gasverein ist zu Gastankflaschen gewaltig zurückgerudert …. aber man darf auf die Gasprüfungsregeln gespannt sein :mrgreen:

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 11:20
von Beni
Also endgültig nicht mehr Bestandteil der HU?
(aber separat notwendig)

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 11:57
von Bert
Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Das ist ja nun schon einige Monate bekannt, aber hat hier jemand im Forum Erfahrung, wie das nun ist, wenn man mit zwei Gastankflaschen, die an den normalen Riemschen befestigt sind, zur Gasprüfung fährt?

Bei der letzten Prüfung habe ich die Flaschen rausgenommen und gegen eine normale Tauschflasche getauscht, weil ich keine Lust auf Diskussionen hatte.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 12:19
von Chief_U
Bert hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:57
Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Das ist ja nun schon einige Monate bekannt, aber hat hier jemand im Forum Erfahrung, wie das nun ist, wenn man mit zwei Gastankflaschen, die an den normalen Riemschen befestigt sind, zur Gasprüfung fährt?

Bei der letzten Prüfung habe ich die Flaschen rausgenommen und gegen eine normale Tauschflasche getauscht, weil ich keine Lust auf Diskussionen hatte.
Meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 12:30
von Bert
Chief_U hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 12:19
meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.
Ja, genau darauf zielte meine Frage ab, mal sehen ob ich im Eura überhaupt nochmal eine Gasprüfung machen lasse... wenn es einen neuen gibt habe ich nochmal 2 Jahre Zeit und bis dahin hat sich das dann vielleicht rumgesprochen.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 12:37
von Manfred B.
Chief_U hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 12:19
Meinen Cousin haben sie letzte Woche die Gas-Prüfung beim TÜV Bayern verweigert. Die Ausrede war der fehlende Eintrag in den Papieren. Eine normale 11kg Flasche war auf die schnelle nicht greifbar.
Jeder bessere Baumarkt hat ROTE Pfandflaschen.
Diese einbauen, leer machen und wieder zurück bringen.
Hier entehen nur Kosten für das hin und herfahren und den Mehrpreis von 11 kg Gas gegenüber "Befüllgas"!

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 13:54
von WuG
fernweh007 hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 09:55
Gestern dann die Pressemitteilung des Gasvereins.

https://www.dvfg.de/presse/pressemeldun ... ur-pflicht

Man erinnere sich:
Warum wurde die Gasprüfung erst ausgesetzt und dann gestrichen?

Richtig:
Weil man diese für ungeeignet hielt.

Hier nun ein Screenshot aus dieser Pressemeldung
.
Screenshot_2024-06-20-13-38-34-95_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg
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Wenn ich die markierten Zeilen anschaue, dann kann ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass man der, wohl massiv lobbyarbeitenden, Gasbranche lediglich die Einnahmen sichern will.

Denn "wie bisher vornehmen" und mit "gewohnten Prüfmitteln" beseitigt wohl kaum die damaligen Zweifel.

*HI*
Wolfgang

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 14:29
von raidy
Ach wie schön, dass wir wieder eine neue Verordnung haben, ich war schon richtig auf Entzug. :Ironie:

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 15:20
von Luxman
wir sind wieder Weltmeister, im verordnen.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 17:27
von Agent_no6
Luxman hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 15:20
wir sind wieder Weltmeister, im verordnen.
Yep, die Lobbyisten super Job gemacht.
Und alle meinen sogar, das muß so. "Des kört so".. :mrgreen:
Wenn dann jemand was dagegen sagt, wird man noch als Ignorant bezeichnet, haha.
Original Kommentar:
'Schön, dass es wieder grundsätzlich geregelt ist"
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen 8-)

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 18:17
von Hans 7151
Das war doch eh klar daß der Krampf eine Fortsetzung findet. Da könnte ja jeder rumfahren wir will, nein nein so geht das nicht. In D gibts für alles einen Paragraphen, dann ist alles geregelt ohne Schlupflöcher.

Grüße Hans

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Do 20. Jun 2024, 20:50
von eclipse88
Interessant ist ja, dass eine Dichtigkeitsprüfung nicht Bestandteil der Prüfung ist. *LOL*
Man soll also nur für den Test bezahlen, dass die Funktion der Geräte geprüft wird? *SCRATCH* :-O

Screenshot_20240620_204605_com.android.chrome.jpg
Quelle: Klick mich

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: Sa 29. Jun 2024, 23:57
von WoMoFahrer
Immer wenn einem was verweigert wird, eine schriftliche Begründung geben lassen, damit man Rechtsmittel dagegen einlegen kann. Zu 90% hat sich dann die Verweigerung erledigt, "denn sie wissen nicht was sie tun".

Und falls es immer noch einen Idioten von Prüfern gibt, der von Gastankflaschen redet, einfach an die Wand nageln, es gibt keine Gastankflaschen, sondern nur Gasflaschen mit oder ohne automatischem Füllstop. Wenn man solchen Prüfern durch Wiederspruch in den Geldbeutel langt, lernen auch die noch was dazu. Ich glaube das heißt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ist schon erstaunlich, die Gasinstallateure, mit denen ich gesprochen habe, haben kein Problem mit den Gasflaschen, die falsch ausgebildeten sogenannten Prüfer aber schon, weil sie eigentlich keine Ahnung davon haben, von was sie reden. Außer Geld kassieren können die eigentlich nichts. Mit denen kann man auch nicht darüber diskutieren, weil sie überhaupt keine Ahnung davon haben worüber sie eigentlich reden. Da könnte man auch einen Affen dressieren, der könnte das genau so.

Es geht mir hier nicht um eine Gasprüfung, ich lasse auch immer ein machen, es geht nur darum , das jede Menge Prüfer keine Ahnung davon haben, worüber sie eigentlich reden.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 00:05
von Cybersoft
Ich würde es nicht so krass ausdrücken, aber im Kern hast Du Recht.
Im Ducato forum sind auch 2,3 Gasprüfer, die sind schon Gehirngewaschen.
Freuen sich nur dass sie wieder prüfen dürfen. Sachlich kommt man an die nicht dran. Alleine dieses Zurückrudern bei den Flaschen zeigt die Lächerlichkeit des Verein und deren Gläubigern.

Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung

Verfasst: So 30. Jun 2024, 00:22
von lupoontour
Bert hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:57
Cybersoft hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:03
(selbst befüllbare) Gasflaschen sind und waren Gasflaschen und keine Tanks, damit Ladung wie schon immer. Der DVGW hat seinen Standpunkt dazu revidiert.

Ist aber müssig darüber zu diskutieren.

Das ist ja nun schon einige Monate bekannt, aber hat hier jemand im Forum Erfahrung, wie das nun ist, wenn man mit zwei Gastankflaschen, die an den normalen Riemschen befestigt sind, zur Gasprüfung fährt?

Bei der letzten Prüfung habe ich die Flaschen rausgenommen und gegen eine normale Tauschflasche getauscht, weil ich keine Lust auf Diskussionen hatte.
Ja habe ich so gemacht und die Gasprüfung bestanden.
VG, Lutz