Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

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cb_swa
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Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#1

Beitrag von cb_swa »

¡Hola!

Bei Recherchen zur SIP-Karte bin ich zufälligerweise auf den Umstand gestoßen, dass sich jeder, der sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält, beim spanischen Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Darüber berichten (wohl aus geschäftlichen Gründen) diverse span. Rechtsanwaltskanzleien, aber auch z.B. die bekannten Costanachrichten.
Auf der Webseite der Botschaft in Madrid liest sich das so:
„Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige oder selbständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento).“
Auf Nachfrage, bei der Botschaft ob das auch für Überwinterer auf Campingplätzen gilt, antwortet mir das Konsulat in Barcelona:“ … grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet sich nach 3 Monaten beim spanischen Einwohnermeldeamt anzumelden. Außerdem müssen Sie sich in das zentrale Register für EU-Bürger eintragen lassen. Damit erhalten Sie dann das Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea".“

Meine Frage an euch, hat sich damit schon mal jemand intensiver beschäftigt?
Wenn diese Pflicht so besteht, was kann drohen, wenn man das ignoriert?

Bin gespannt…

¡Hasta luego!
Carsten

P.s.: Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieses und anderer Regeln bzw. der EU etc., dankeschön ;-)
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Cybersoft
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#2

Beitrag von Cybersoft »

cb_swa hat geschrieben: Mi 20. Nov 2024, 18:56
...
Wenn diese Pflicht so besteht, was kann drohen, wenn man das ignoriert?

..
Geldstrafe, Haft, Ausweisung ...
Kann alles, wird es aber nicht!

(Musst Du Mal auf Facebook fragen, da bekommt Aufsätze zum Thema)
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HBJRontour
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#3

Beitrag von HBJRontour »

Ich glaube, die spanischen Gefängnisse würden aus allen Nähten platzen, wenn alle "illegalen" Überwinterer eingelocht würden ;-)
Was ich mir auch vorstellen kann ist, dass die normale Anmeldung z.B. am Campingplatz ausreichend ist.
Auf jeden Fall ist hier einiges verboten, was jedoch niemanden interessiert, deswegen mögen wir Spanien.
Gruß, HBJRonTour
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jack17de
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Registriert: Fr 27. Nov 2020, 17:17

Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#4

Beitrag von jack17de »

Hallo,

ist doch nix Neues. Gilt übrigens nicht nur für Spanien sondern alle EU-Länder...

Gruss Andi
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raidy
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#5

Beitrag von raidy »

Antwort: Ja!
x.jpg
.

Quelle: Bundesverwaltungsamt Dokument

1) Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
2) Fragst du den Richter, bekommst du ein Urteil.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Sellabah
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#6

Beitrag von Sellabah »

Hmm...
Man muss vieles. Mein Nachbar gestern ist zwar irgendwie noch in Deutschland gemeldet, wohnt in den Niederlanden und fährt über 6 Monate durch Spanien.
Die Familie davor hat sich in Schland offiziell getrennt, der Vater hat den Sohn mitgenommen, die Mutter Lehrerin, ihr Sabbatjahr genommen.
Vereint saßen sie friedlich zu Dritt vor dem Wohnmobil und haben mit dem Sohnimann Schulbücher gewälzt. :mrgreen: War da nicht Schulpflicht in Schland?
In Frankreich musst du nur irgendwie an eine Stromrechnung gelangen, sie ist der Schlüssel für alle Behördengänge, inklusive eines französischen Autokennzeichen.

Du fragst an für Spanien, ein Land, wo den Leuten nichts wichtiger ist, als ihre Freiheit. Solange man sich hier friedlich verhält und keinem was tut, kannst du hier Jahre verweilen.
Das geht aber wirklich nur, wenn man das "Mainstream-denken" abschüttelt. Hier unten ticken die Uhren und die Menschen gaaanz anders. Oder man findet Lösungen, das sie anders ticken.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
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custom55
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#7

Beitrag von custom55 »

Gruß Jürgen


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Jetzt auf Tour(er) mit Carthago I149 4,5to
womocamper
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#8

Beitrag von womocamper »

Das währe doch nur zu kontrollieren wenn man bei der Einreise einen Stempel in den Pass bekommen würde.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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ivalo
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Re: Pflicht zur Anmeldung in Spanien wenn Aufenthalt > 3 Monate!?!?

#9

Beitrag von ivalo »

womocamper hat geschrieben: Fr 22. Nov 2024, 17:32
Das wäre doch nur zu kontrollieren, wenn man bei der Einreise einen Stempel in den Pass bekommen würde.
Guten Abend

Die CH verfügt im ganzen Land über zahlreiche Kontrollstellen mit automatischer Kennzeichenerfassung.
Mit den Daten würde sich neben vielen anderen Informationen auch die Aufenthaltsdauer in der CH ermitteln lassen.
Erfasste Kennzeichen geben Aufschluss über jede Ein- und Ausreise.
Dazu muss niemand Stempel in einem Pass auswerten. Kennzeichenerfassung am Zoll genügt.
Genauso stehen Daten anderer Verkehrsmittel wie Bahn, Flugzeuge, Schiffe usw. elektronisch zur Verfügung.

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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