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EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 21:50
von traveller
Ich habe mir gerade mal aus Neugier die Sätze der EU-Länder für Überladung des Womos angesehen... die sind ja teilweise ganz schön happig. Da geht mir die Frage durch den Kopf, wie das Prozedere beim Kontroll-Wiegen der Beamten auf der Straße überhaupt abläuft. Müssen beim Wiegen alle Mitfahrer drinnen sitzen oder kann meine Frau z.B. mit dem Hund abseits am Weg laufen? Gucken die ganz genauen Erbsenzähler möglicherweise sogar noch auf den Tank und stellen fest "oh, Pech gehabt, 3499 KG mit fast leerem Tank... wäre er voll getankt, wären 80 KG überladen, das kostet also 2790 Goldtaler". Muss ich beim Wiegen drin sitzen und kann dabei nicht sehen, was die tun.... ?... oder kann ich draußen zusehen und die schätzen mich und schlagen das drauf? Oder 'übersehen' die mein Gewicht einfach, wenn ich draußen zusehe?

Wer ist schon mal kontrolliert worden und kann erzählen, wie das abgelaufen ist?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 21:58
von Elgeba
Alle Personen und Tiere müssen sich im Fahrzeug aufhalten,nur so ist das exakte Gewicht des Fahrzeugs auf der Waage feststellbar.Geht so auch am schnellsten,Fahrzeugpapiere, Führerschein,drauffahren,wiegen,Papiere zurück und weiter geht`s,natürlich nur, wenn nicht überladen wurde.Lief am Grenzübergang Schaffhausen vor einigen Jahren genau so ab.Kann eventuell passieren das auch der Zoll dabei ist und nachsieht, ob Du Diesel oder Heizöl fährst,ist aber eher etwas was mit LKW gemacht wird

Gruß Arno

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 22:14
von SaJu
So wie Arno schreibt. Mit Mann und Maus wird gewogen. Ob der Tank nur zu X % gefüllt ist wird nicht geprüft. Man kann ja nicht unterstellen das du immer vollgetankt unterwegs bist. Du musst ja auch nicht das Wasser voll haben.

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 22:28
von traveller
Also mit Mann und Maus.... *hmmm*

Irgendwann im Herbst hab ich mich mit einem Bekannten über sein Wohnmobil unterhalten... da hatte ich sogar noch meinen Wohnwagen. Und der meinte, er würde immer mit etwa 3550 kg fahren, also leicht überladen. Und wenn es dann mal im Fall der Fälle zu einer festgestellten Überladung kommen würde, lässt er einfach den halben Trinkwassertank ab und alle Probleme sind beseitigt. Ist das so, lässt sich das wirklich so einfach lösen? Ich hatte damals den Gedanken dabei, dass die Beamten sich doch nicht verarschen lassen und dass das sicher nicht so einfach gelöst werden kann.... aber ich wollte keine Diskussion führen. Was meint ihr... wassser marsch und gut is...?... oder gar nix ist gut?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 22:48
von Ferres
Moin,
Nicht einmal Wasser ablassen ist notwendig in D, ist in der Toleranz von 5%.
Wird 5% überschritten würde ich mich nicht auf das "Wasser ablassen" verlassen.
Gruß
Ferres

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 22:58
von SaJu
Was du bei den Überlegungen bezüglich der ominösen 5% nicht außer Acht lassen solltest: Gewicht auf der Achse. Da kannst Du knapp an den 3,5t sein. Aber die HA ist drüber. Dann musst Du dich von Gepäck oder der Gattin trennen. Also mit normalen Urlaubsgerödel auf die Waage. Die beantwortet dann alle Fragen.

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Mi 30. Dez 2020, 23:01
von Elgeba
Ferres hat geschrieben: Mi 30. Dez 2020, 22:48
Moin,
Nicht einmal Wasser ablassen ist notwendig in D, ist in der Toleranz von 5%.
Wird 5% überschritten würde ich mich nicht auf das "Wasser ablassen" verlassen.
Gruß
Ferres

Vorsicht mit dieser berühmten 5% Toleranz,die gibt es nicht überall.


Gruß Arno

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 05:51
von aqui_ch
Wasser ablassen kann helfen um weiterfahren zu dürfen. Das hat aber keinen Einfluss auf eine eventuelle Busse, da du ja mit Übergewicht gewogen wurdest.....

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 09:24
von Schröder
die erlaubten Zahlen stehen in den Papieren, also die einzelnen Achslasten und F1/F2, auch die Führerscheinklasse ist wichtig.
F1 ist das zulässige Gewicht, was die Fahrzeugtechnik hergibt, F2 ist das Zulassungsgewicht im Zulassungsmitgliedsstaat und das ist Deutschland!

Wer über F1 geladen hat oder Achslasten überschreitet fährt mit einem verkehrsunsicherem Fahrzeug und wird vor der Weiterfahrt ausladen müssen.
Wer F2 überschreitet, aber in den Achslasten und unter F1 bleibt braucht immer noch den passenden Führerschein, sonst wird er auch ausladen müssen.

Wie das in den einzelnen Ländern gehandhabt wird, wie weit es einem Ermessungsspielraum gibt, weiß ich nicht.

Jedenfalls haben sie mich in Österreich auf die Waage geschickt, nach F2 war ich 600kg überladen. F1 und Achslasten waren ok und den passenden Führerschein für F1 habe ich auch. Ich durfte so weiter fahren.

Ich wusste es damals nicht besser und war selbst über das Gewicht erschrocken, also drauf anlegen würde ich es nicht!

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 09:45
von Nikolena
Interessant Thomas und gut dass Du das mal aufgedröselt hast.

Den Österreichern war also egal dass das ZGG um insgesamt 600 kg überschritten war, weil das Auto in D zugelassen ist. Was wäre dann auf einer Waage in D?

Stichwort Versicherungsschutz, wann geht der verlustig? Ich habe in Erinnerung ERST wenn auch das technische GG, einhergehend damit die Achslasten, überschritten ist, weil ERST dann die Betriebserlaubnis erlischt. Richtig?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 09:49
von Alfred
Nikolena hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 09:45
Richtig?
Falsch.

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 09:55
von ivalo
Nikolena hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 09:45
Stichwort Versicherungsschutz, wann geht der verlustig? Ich habe in Erinnerung ERST wenn auch das technische GG, einhergehend damit die Achslasten, überschritten ist, weil ERST dann die Betriebserlaubnis erlischt. Richtig?
Guten Morgen

Falsch.
Verlust des Versicherungsschutzes ist ein Ammenmärchen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden.
Da besteht immer Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten.
Sie kann bei grobfahrlässigem Verschulden Regress auf den Verursacher nehmen und ihn am Schaden beteiligen.

Die freiwillige Kaskoversicherung deckt Eigenschäden.
Bei grobfahrlässigem Verschulden kann die Leistung eingeschränkt werden.
Eine vollständige Leistungsverweigerung ist nicht möglich, denn es wurden für den Schadenfall Prämien bezahlt.

Gruss Urs

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 10:07
von Schröder
Nikolena hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 09:45
Interessant Thomas und gut dass Du das mal aufgedröselt hast.

Den Österreichern war also egal dass das ZGG um insgesamt 600 kg überschritten war, weil das Auto in D zugelassen ist. Was wäre dann auf einer Waage in D?

Stichwort Versicherungsschutz, wann geht der verlustig? Ich habe in Erinnerung ERST wenn auch das technische GG, einhergehend damit die Achslasten, überschritten ist, weil ERST dann die Betriebserlaubnis erlischt. Richtig?
Auf die Frage ob es den Österreichern egal ist oder ich nur durch mein Kottermaul Glück hatte, bekomme ich schon 20 Jahre keine Antwort.
Hätte auch gerne eine amtliche Bestätigung ob das Ausland sich überhaupt für die (nur) formelle F2 interssiert. Wie gesagt, drauf anlegen möchte ich es nicht!
Wäre toll, wenn das mal ein Österreicher, Schweizer usw. vor Ort abschliessend klären könnte!


Was bei den Versicherungen richtig ist wenn sie nicht bezahlen wollen, weiß ich nicht. Egal was bei mir unter F2 steht, versichert ist mein Fahrzeug nach F1, diese "Absprache" steht auch in den Versicherungsunterlagen!

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 10:43
von ivalo
Guten Tag

Unser Fahrzeug Fiat Ducato Maxi hat gemäss den Fahrzeugpapieren ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von 3'970 kg.
Vorderachse Achslast ...1'850 kg
Hinterachse ............. 2'120 kg
Total ..................... 3'970 kg
Damit es unter die Regelung 3'500 kg fällt, ist in den Papieren das Gesamtgewicht auf 3'500 kg unter Einhaltung der Achslasten beschränkt.

Das spielt bei einer Überladung insofern eine Rolle, als das Fahrzeug bis zu einem Gewicht von 3'970 kg verkehrssicher ist.
Werden die zulässigen 3'500 kg überschritten, ist es zwar überladen, stellt jedoch bis 3'970 kg keine Verkehrsgefährdung dar.
Eine Busse wird in der CH nur für das Überladen fällig.

Erst bei einem Gesamtgewicht >3'970 ist die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet und dann wird eine weitere Busse fällig.
Nennt sich Inverkehrbringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs.

Der Führerschein muss für das zulässige Gesamtgewicht von 3'500 kg gültig sein.
Eine Überladung hat dabei keinen Einfluss.

Gruss Urs

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 10:58
von Schröder
ivalo hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 10:43

Der Führerschein muss für das zulässige Gesamtgewicht von 3'500 kg gültig sein.
Urs, meine Frage wäre hier, muss man dann bei 3700kg die 200kg ausladen oder wäre das wieder abhängig vom Führerschein?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 11:02
von Seewolfpk
F1 und F2 sind bei mir identisch

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 11:07
von ivalo
Hallo Thomas

Ob bei 200 kg Überladung ausgeladen werden muss, weiss ich nicht.
Bei Einsicht und höflichem Verhalten könnte die Weiterfahrt nach Bezahlung der Busse möglich sein.
Die Betriebssicherheit wäre in meinem Fall nicht beeinträchtigt und die Verkehrssicherheit ebenfalls nicht.

Wenn ein Führerschein für 3'500 kg Gesamtwicht vorhanden ist spielen die 200 kg keine Rolle.

Gruss Urs

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 11:25
von Schröder
ivalo hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 11:07

Wenn ein Führerschein für 3'500 kg Gesamtwicht vorhanden ist spielen die 200 kg keine Rolle.

Hallo Urs,

kann mir nur schwer vorstellen, dass man mit dem B-Führerschein, der ja nur bis 3,5t gilt, mit 3,7t weiter fahren darf?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 11:28
von traveller
Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter den ZIffern 7.1 bis 7.3 zwei Werte stehen, also z.B. 7.1 = 2000 und 7.2. = 2500, bedeutet das von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne? *lol* Also, in meiner technischen Verständnis-Verdrehtheit schließe ich nicht aus, dass 7.1 vielleicht auch die Antriebsachse sein kann, die ja mal vorne oder hinten liegen könnte. Wie muss man diese Ziffern und die Werte interpretieren?

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

Verfasst: Do 31. Dez 2020, 11:36
von Schröder
7.1 ist die 1 Achse und 7.3 die 3. Achse.