Man sieht es dem öffentlichen Gully nicht an, ob eine Trennung von nur Regen- oder Abwasser aus Haushalten vorhanden ist. Nicht nur deswegen ist die Nutzung eines Gullys zum Entsorgen in Deutschland nicht erlaubt, selbst wenn die Gülle in den richtigen Kanal fließt. Es handelt sich dann um eine so genannte unerlaubte Einleitung, egal ob Grau- oder Schwarzwasser, die mit einem empfindlichen Bußgeld (Wasserhaushaltsgesetz) belegt werden kann.
Wenn auf einem Stell- oder Campingplatz alles in ein Loch läuft, dann kann man unterstellen, dass seitens der zuständigen Kommune eine Genehmigung erteilt wurde.