Jungs,akany hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 15:34
Exakt.
Ausserdem Bestandsanlage.
Und dann kann die Anlage auch vom Netz abgekoppelt werden und ist somit eine Inselanlage.
Hier sind die Regeln aus Andis link:
Keine EEG-Umlage zu zahlen ist bei:
Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gesetzt wurden und schon da zur Eigenversorgung des Anlagenbetreibers dienten.
Hinzu kommen noch (teilweise schwer verständliche) Zusatzbefreiungen für Bestandsanlagen, die nach dem 1. August 2014 erneuert, ersetzt und dabei nicht mehr als um 30 % erweitert wurden.
Neuanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kW einem Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh pro Kalenderjahr,
Eigenversorgung aus Inselanlagen, wenn diese weder mittelbar noch unmittelbar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind,
Letztverbrauchern, die sich vollständig mit Strom aus Erneuerbaren Energien versorgen und nur noch den Überschussstrom - dann allerdings ohne Inanspruchnahme der finanziellen Förderung durch das EEG - einspeisen.
Alle anderen Letztverbraucher von Strom aus Erneuerbaren Energie müssen die EEG-Umlage zahlen.
Zitat Ende ...
Nichts davon trifft auf meine und alle anderen jetzt 20 jährigen Anlagen (nach den damaligen Regeln gebaut) zu!
Da wird der ganze Wahnsinn erkennbar. Die Betreiber sind so gezwungen die funktionierenden Anlagen abzubauen.
Grüße, Alf