Weil immer wieder das Thema aufkommt:
"Dürfen manche Wohnmobile denn überhaupt mit der geringen Zuladung zugelassen werden, und wo steht das denn geschrieben, was erlaubt ist?"
habe ich mich mal aufgemacht, was es da an offiziellen Informationen gibt.
1. Wie viel Gewicht wird gesetzlich pro mitfahrender Person gerechnet. Oder anders gesagt, welche Nutzlast muß mindestens möglich sein, damit man das Wohnmobil mit den gewünschten Mitfahrer zulassen will.
Dazu gibt es eine EU Verordnung:
KLICK
Diese besagt:
2.6.4.1.2. Bei Wohnmobilen gilt für die Mindest-Nutzlast (PM) folgende Anforderung:
PM in kg ≥ 10 X (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und
„L“ ist die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern
Beispiel:
Ein Wohnmobil 7,45m lang ist für 4 Personen zugelassen.
Somit wäre die Rechnung
Mindestnutzlast = 10 X (4+7,45)= 114,50kg
2. Wie wird das sogenannte Gewicht im fahrbereiten Zustand nun berec hnet und wo steht das.
Die Bestimmungen findet man wieder in der oben verlinkten Verordnung. Ich zitiere mal die relevanten Abschnitte.
4. „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet
a) bei einem Kraftfahrzeug:
Masse des Fahrzeugs mit dem (den) zu mindestens 90 %
seines (ihres) Fassungsvermögens gefüllten Kraftstoff
tank(s), zuzüglich der Masse des Fahrers, des Kraftstoffs
und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardaus
rüstung gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vor
handen, der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der
Anhängevorrichtung und des Ersatzrads/der Ersatzräder
sowie des Werkzeugs;
....
6. „tatsächliche Fahrzeugmasse“ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Sonderausrüstung;
Heißt also übersetzt:
"Masse in fahrbereitem Zustand" heißt:
Leergewicht in Standardausrüstung+Gewicht 90% des Treibstofftanks+Gasflasche voll+Wasser voll*+ Boiler voll+plus Fahrer gerechnet mit 75kg.**
*beim "Wassertank" tricksen die Hersteller, in dem sie den Wassertank mit meist 20l angeben, der bei Bedarf, wenn man steht, vergrößert werden kann.
**Personen werden übrigens standardmäßig immer mit 75kg angenommen.
Wird nun bei Bestellung des Fahrzeuges diverses Zubehör gleich ab Werk bestellt, dann ändert sich die Gesamtmasse, die bei Lieferung in den Papieren steht. Also besteht die Gesamtmasse des Fahrzeugs aus der Masse im fahrbereitem Zustand plus der Masse des bestellten Zubehörs. Das ist dann die tatsächliche Fahrzeugmasse, die in den Fahrzeug- Papieren steht.
Aber Vorsicht, Zubehör das vom Händler eingebaut wurde, ist in der tatsächlichen Fahrzeugmasse, welche in den Papieren steht, nicht enthalten.
So, bei Fragen und Ergänzungen, nur her damit.
Gruß
Andi